Mechthild Dyckmans (FDP)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Mechthild Dyckmans
© FDP-Bundestagsfraktion
Geburtstag
26.12.1950
Berufliche Qualifikation
Richterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Kassel
Wahlkreis
Kassel
Ergebnis
7,8%
Landeslistenplatz
5, Hessen
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(...) Ich habe Ihnen auch mitgeteilt, dass aus den dargelegten Gründen die derzeitige Regierung in der Legalisierungsfrage auch unter liberalen Gesichtspunkten keine andere drogenpolitische Ausrichtung verfolgt als die bisherige Regierung. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
22.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

Zunächst einmal vielen Dank, dass sie sich die Mühe machen, die vielen Fragen der Bürger zu beantworten. Das ist leider eine Ausnahme unter den momentanigen Regierungsmitgliedern.

1) Ist es Zufall, dass wenn sie über die gesundheitlichen Risiken von Cannabis berichten, in der gleichen Antwort nicht auf gesundheitliche Gefahren von Alkohol und Zigaretten eingehen, auch wenn danach gefragt wurde?

2) Welchen Stellenwert hat die Zahl der Toten durch Alkohol und Zigaretten für die Bundesregierung?

3) Warum ist Selbstbesimmung bei dem Konsum totbringender Substanzen wichtiger als bei Drogen, die nachweislich noch nicht zu Toten geführt haben?

Ich bitte sie, die Fragen möglichst konkret zu beantworten.

MIt freundlichen Grüßen und schöne Weihnachtstage
Antwort von Mechthild Dyckmans
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23.01.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Wer meine Antworten in diesem Forum aufmerksam verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass mir alle gesundheitlichen Risiken, die vom Konsum psychoaktiver Substanzen ausgehen, und die Verringerung von Schäden durch deren Konsum gleichermaßen ein Anliegen sind. Er oder sie wird aber auch festgestellt haben, dass ich von dem häufig vorgetragenen Argument, dass Cannabiskonsum angeblich harmloser sei als der Konsum von Tabak oder Alkohol, dann nichts halte, wenn dies mit der Forderung verbunden wird, dass deshalb entweder das eine zu legalisieren bzw. das andere zu verbieten sei.

Denn zum einen ist es nicht im Sinne des Gesundheitsschutzes, wenn man bestehenden Risiken, wie sie durch den Konsum von Tabak oder Alkohol bestehen, weitere hinzufügt, indem man Cannabis legalisiert. Zum anderen gelten Tabak und Alkohol in unserer Gesellschaft anders als Cannabis nicht als Drogen, und werden deshalb vom Gesetzgeber auch nicht als solche eingestuft.

Das heißt nicht, dass vorzeitige Todesfälle infolge von Tabak- oder Alkoholkonsum nicht beachtet würden. Diese zu vermeiden, ist ein ganz wichtiges gesundheitspolitisches Ziel der Bundesregierung.

Die Reduzierung des Cannabisgebrauchs, des Tabakrauchens und des schädlichen und missbräuchlichen Alkoholkonsums sind für die Verbesserung von Gesundheitsrisiken gleichermaßen wichtig. Dazu setzt die Bundesregierung in ihrer Drogen- und Suchtpolitik auf Prävention sowie Beratung und Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.12.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

ich möchte auf meine Frage vom 30.09.2011 zurückkommen, die Sie bisher leider nicht beantwortet haben. Der Einfachheit halber hier nochmal die Frage:
In der Anlage I zum BtmG sind als Betäubungsmittel u.a. aufgeführt:
"die Stereoisomere der in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffe, wenn sie als Betäubungsmittel missbräuchlich verwendet werden sollen;".
Was ist hier gemeint mit "als Betäubungsmittel missbräuchlich verwenden"?
Insbesondere: was bedeutet das Wort Betäubungsmittel (das ja gerade erst definiert werden soll) in diesem Zusammenhang?

Meiner Meinung nach ergibt die Formulierung rein sprachlich-logisch keinen Sinn. Ist eine solch unklare Bestimmung eigentlich rechtsgültig?

Noch eine Frage:
Was würden Sie davon halten, Alkohol ins BtmG aufzunehmen, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist"? Die Anlage I des BtmG enthält bereits diese Formulierung; also ist ein solches bedingtes Verbot offenbar juristisch möglich. Damit würde der Besitz von Alkohol zu Genusszwecken erlaubt bleiben und die Freiheit der Bürger nicht mehr als nötig eingeschränkt. Oder meinen Sie, dass es ein Recht auf Alkoholrausch geben soll?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Mechthild Dyckmans
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14.02.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihre Frage vom 30.09.11 habe ich inzwischen beantwortet, ich gehe daher an dieser Stelle nicht weiter darauf ein.

Ihrer Frage nach der missbräuchlichen Verwendung von Betäubungsmittel will ich Ihnen gern noch einmal etwas anders erläutern. Betäubungsmittel sind überwiegend auch als Arzneimittel, die einem bestimmten Zweck dienen sollen, einsetzbar. Wie die Bezeichnung Betäubungsmittel bereits nahelegt, können sie zur Schmerzbekämpfung eingesetzt werden. Da viele dieser Mittel aber als unerwünschte Nebenwirkung einen Rausch erzeugen und im ungünstigen Fall auch abhängig machen können, wird ihre Verwendung besonders streng kontrolliert. Dadurch soll verhindert werden, dass sie - wenn sie dafür zugelassen sind - nicht zur Schmerzbekämpfung, sondern zur Rauscherzeugung eingenommen werden. Wenn Betäubungsmittel nicht z.B. durch einen Arzt zur Schmerzbekämpfung verordnet oder verabreicht, sondern nur zu dem Zweck eingenommen werden, um einen Rausch zu erzeugen, liegt ein Missbrauch vor.

Alkohol ins Betäubungsmittelgesetz aufzunehmen, wurde bereits per Petition beim Deutschen Bundestag beantragt. Dieser hat am 17. März 2011 beschlossen, dieser Petition nicht zu entsprechen. Die Begründung finden Sie bei Interesse auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags: epetitionen.bundestag.de .

Ich schließe mich dieser Begründung an.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
27.12.2011
Von:

Gruß zuvor!

Von seinem Büro in Wien aus erklärte der ehemalige oberste Vorsitzende des UNO Büros zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Antonio Maria Costa, im Jahre 2009 Beweise für das Einschleusen illegalen Geldes in das Finanzsystem. Diese habe er zum ersten Mal etwa Anfang 2008 von Geheimdiensten und Staatsanwälten erhalten.

"In vielen Fällen war das Geld aus Drogengeschäften das einzige flüssige Investment-Kapital. In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 war die Liquidität das Hauptproblem des Bankensystems, und deshalb wurde flüssiges Kapital ein wichtiger Faktor," sagte er. Seinem Büro vorliegende Beweise belegten, dass einige Banken mit Geld des organisieren Verbrechens vor dem Zusammenbruch gerettet wurden, als sie kein (legales) Geld mehr leihen konnten, fügte er hinzu. "Die Banken liehen sich gegenseitig Geld, das aus dem Drogenhandel und anderen ungesetzlichen Aktivitäten stammte. Es gibt Anzeichen dafür, dass einige Banken auf diesem Weg gerettet wurden."

Costa lehnte es ab, Länder oder Banken zu nennen, die Drogengeld erhalten haben könnten; das sei unpassend, weil sein Büro das Problem zwar aufzeigen, die Täter aber nicht verfolgen könne. Das Drogengeld sei jetzt aber Teil des offiziellen Systems und damit effektiv gewaschen worden. (vergleiche www.archiv3.org und www.guardian.co.uk
, 13.12.2009 )

Haben Sie von diesen Aussagen Kenntnis erhalten und haben oder werden Sie Schritte unternehmen, damit diese Anschuldigungen der Geldwäsche transparent geprüft und ggf. Strafverfolgt werden können?

Haben oder werden Sie Anzeige gegen Herrn Costa stellen, da er von den Taten Kenntnis hat, aber keine Anzeige erstattet? Oder hat er - Ihres Wissens nach - die Informationen den Strafverfolgern übergeben und wo sind die Ergebnisse der Untersuchungen, jetzt 2011?

mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Mechthild Dyckmans
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23.01.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

In welcher Weise sich der damalige Leiter des UNODC durch die von Ihnen zitierten Äußerungen im Dezember 2009 strafbar gemacht haben soll, wie Sie nahelegen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Als damaliger Leiter der UNODC, für welche die Bekämpfung der Geldwäsche eine wichtige Aufgabe ist (siehe z.B. www.unodc.org ) hatte er dazu jedes Recht. Und wie er ebenfalls richtig anmerkte, kann die UNODC keine Täter verfolgen, sondern nur die Probleme benennen. Es ist Aufgabe der UN-Mitgliedsstaaten, die Geldwäsche zu bekämpfen, d.h. die Täter strafrechtlich zu belangen. Wie Sie selbst schreiben, haben die Strafverfolgungsbehörden Herrn Costa informiert. Demnach waren die Strafverfolgungsbehörden bereits informiert.

In Deutschland widmet sich die Zentralstelle für (Geldwäsche-)Verdachtsanzeigen beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden der Bekämpfung der Geldwäsche. Sie arbeitet dazu eng mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder zusammen.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
02.01.2012
Von:

Guten Tag,
ich habe gerade auf Ihrer Homepage als Drogenbeauftragte die Warnung vor elektronischen Zigaretten gelesen.
Dabei kamen einige Fragen auf:

Sie sagen
Zitat: "Der bei der E-Zigarette eingeatmete Dampf enthält das die Atemwege reizende Propylenglykol sowie unterschiedliche Zusatzstoffe, deren langfristige gesundheitliche Gefahren noch unbekannt sind."

1. Dabei stellt sich mir die Frage, wie kann etwas "langfristig" erforscht sein, was es noch nicht so lange giebt ?

2. Wieso stellen sie u.a. "Propylenglykol" als "Atemwege reizend" hin obwohl dieser Stoff weitestgehend erforscht ist ? Immerhin wird er in Disconeblern, verschiedenen med. Inhalatoren und vielen weiteren aerosolen (und natürliche auch anderen) darreichungsformen seid Jahren verwendet. Und auch die USA erwägt im moment Propylenglykol in öffendlichen Gebäuden wg.seiner leicht antimikrobiologischen Wirkung in wieder aerosolischer Form zu verwenden.
Ausserdem sind alle Inhaltsstoffe der Liquids auch in Zigaretten enthalten und dort werden sie verbrannt.

3. Warum werden die elektrischen Zigaretten immer gleich als Mittel zur Tabakentwöhnung gleichgesetzt ? Es ist ein Genussmittel. Nicht mehr und nicht weniger. Das es einigen Menschen bei der Tabak (und Nikotin) -entwöhnung geholfen hat, das sind dann persönliche Erfahrungen. Ich habe aber noch keinen Shop gesehen wo es als solches Mittel angeboten wird ...

Sicherlich, es ist (teilweise) auch Nikotin enthalten und fällt daher sicherlich nicht unter nicht-suchtfördernde-Mittel, aber ich kann nicht verstehen warum eine solche Aufregung hier angestiftet wird. Ich stimme allerdings darin überein, das es, wg. des Nikotins und der "prägenden" Eigenschaften, ähnliche Warnungen verdient wie eine Zigarette.

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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14.02.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Eine Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten für den Raucher oder für Dritte kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis steht bisher noch aus. So lange kann und sollte zum Schutz der Gesundheit und der Verbraucher vor dem Gebrauch von E-Zigaretten gewarnt werden. Zumindest sollte sich jeder Verbraucher darüber im klaren sein, dass er sich beim Gebrauch von E-Zigaretten auf ein Experiment mit ungewissem Ausgang einlässt.

Man muss bei der E-Zigarette unterscheiden, ob nikotinhaltige oder nikotinfreie Liquids geraucht werden. Nikotin ist ein starkes Nervengift, das den Herzschlag beschleunigt, die peripheren Blutgefäße verengt und dadurch den Blutdruck steigen lässt. Es kann bei chronischem Gebrauch zu Durchblutungsstörungen (Raucherbein) und zu Herz- Kreislaufstörungen führen. Nikotin besitzt außerdem ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Bei nikotinfreien Liquids sind die langfristigen Folgen eines regelmäßigen Gebrauchs und der Inhalation von Polypropylenglykol bisher ebenfalls nicht bekannt.

Bei der Elektrozigarette kann auch eine Gesundheitsgefährdung Dritter nicht ausgeschlossen werden. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat darauf hingewiesen, dass bei der elektronische Zigarette der Verdacht auf eine Belastung der Innenraumluft durch atemwegreizende sowie allergieauslösende Substanzen besteht. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin warnt ebenfalls nachdrücklich vor dem Konsum von E-Zigaretten, da die Inhalation in vielen Fällen zu Atemwegseinengungen führe, und Propylenglykol die Atemwege reize. Das direkte Inhalieren von Propylenglykol mittels E-Zigaretten ist anders zu bewerten als seine Verwendung in Disconeblern und Klimaanlagen.

Die E-Zigarette mit Nikotinlösung ist aus meiner Sicht nicht zur Tabakentwöhnung geeignet, obwohl sie vereinzelt in Apotheken hierfür angeboten wird. Auch hier gilt, dass diese erst geprüft und zugelassen sein muss.


Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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Frage zum Thema Gesundheit
09.01.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Dyckmans,

"Mein Ziel ist es, den Konsum gesundheitsschädlicher Drogen durch Aufklärung, Beratung/Behandlung und, falls erforderlich, durch Repression insgesamt zu reduzieren. Dies ist der wirksamste Schutz vor den gesundheitlichen Risiken durch illegale Drogen."

Dies ist eine Antwort die von Ihnen Anfang des Jahres hier abgegeben wurde. Dazu habe ich einige Fragen:

Sie sprechen von Aufklärung, aber wie sieht diese aus? In den öffentlichen Medien ist das Thema Cannabis oft ein Tabuthema. Selten lassen sich Berichte über Cannabis finden und die die ich finden konnte waren in keinster Weise objektiv betrachtet. Auch die "Aufklärung" durch die Bundesregierung finde ich nicht zufriedenstellend da zwar auf mögliche Gefahren hingewiesen wird (meiner Meinung nach deutlich überzogen und teilweise wissenschaftlich nicht haltbar), nicht jedoch auf Nutzen, selbst wenn sie durch unabhängige Studien längst belegt sind.

Des Weiteren ist eine Repression nur sinnvoll, wenn die Schäden die durch sie verursacht werden, insgesammt geringer sind als die Schäden die die verbotene Substanz verursacht. Bei Cannabis ist das definitiv nicht der Fall. Verbote haben erwiesenermaßen keinen Einfluss auf die Konsumhäufigkeit und die Verfügbarkeit ist nicht eingeschränkt. Des Weiteren besteht eine erhebliche Gefahr durch Streckmittel und fehlenden Jugendschutz.

Wenn ich den durchschnittlichen Konsumenten (nicht Herzkrank, keine psychiche Krankheit, nicht schwanger...) betrachte stellt sich die Situation folgendermaßen dar.

Negative Folgen des Konsums:
  • Bei Rauchen Schädigung der Atemwege und der Lunge.
  • Für die Dauer des Rausches evtl eingeschränktes Urteilsvermögen und verminderte Reaktionsfähigkeit. Unfähig ein KFZ oder schwere Maschinen zu bedienen.

Negative Folgen des Verbots:
  • Schädigung durch Streckmittel
  • Bußgeld
  • Gefängnis
  • Bildung eines Schwarzmarktes
  • Hemmung der Wirtschaft
  • Diskriminierung
  • Hausdurchsuchung
  • Entzug der Fahrerlaubnis
...

Platz reicht nicht.

MfG
Antwort von Mechthild Dyckmans
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23.01.2012
Mechthild Dyckmans
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Aufklärungsmaßnahmen zum Thema illegale Drogen werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt. Dazu gehören neben zahlreichen Informationsmaterialien zur Suchtvorbeugung auch die Internetpräsenz www.drugcom.de, die objektive Informationen zu illegalen Drogen in leicht verständlicher Form anbietet. Darüber hinaus werden Präventionsmaßnahmen von den Drogen- und Suchtberatungsstellen in den Kommunen durchgeführt. Zudem finden Sie auf www.drugcom.de den Online-Informations- und Beratungsservice "Quit the Shit", der sich speziell an Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten richtet.

Sie vergessen bei Ihrer Aufzählung der negativen Folgen des Konsums die wissenschaftlich belegten negativen psychischen und psychiatrischen Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche.

Die Reduzierung des Angebots ist neben Aufklärung, Beratung und Behandlung ein notwendiger Bestandteil einer erfolgreichen Drogen- und Suchtpolitik.

Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
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