Matthias W. Birkwald (DIE LINKE)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Matthias W. Birkwald
© Die LINKE
Geburtstag
28.09.1961
Berufliche Qualifikation
Diplom-Sozialwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Köln
Wahlkreis
Köln II
Ergebnis
5,6%
Landeslistenplatz
10, Nordrhein-Westfalen
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(...) Wir LINKEN fordern daher die Wiedereinführung einer staatlichen Preisaufsicht. Die Stromversorger müssen ihre Kostenkalkulation transparent machen. Die Aufsichtsbehörden müssen mehr Kompetenzen erhalten, um wirklich eingreifen zu können. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Pläne für ein Betreuungsgeld aufgeben
06.11.2012
Von:

Viele staatliche Großprojekte sind am Ende teuer und dauern länger bis zur Inbetriebnahme als von der Politik erhofft. Kann es sein, dass dies auch mit dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz so geht, weil die dafür nötigen Immobilen und das Personal kurzfristig nicht zu beschaffen sind?

Kann es sein, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz als verfassungswidrig ist, weil die Gemeinden damit überfordert werden?

Ist der Beruf "Erzieher" Ihrer Meinung nach auskömmlich? Ab dem wievielten Kind ist ein Doppelverdiener-Erzieher-Ehepaar auf Harz 4-Aufstocken angewiesen? Oder sollte sich zumindest einer einen besser bezahlten Job suchen?

Wie groß ist ihrer Meinung nach der zumutbare Umweg auf dem Weg zur Arbeit oder die weiteste Entfernung zum Wohnort für einen Ersatzkindergarten? Ist die Benutzung des Fahrrads zumutbar? Wie lange höchsten Reisezeit im ÖPNV? Kann ein Auto vorausgesetzt werden?

Qualitätsmangel aus Personalmangel?
Kann es sein dass die gegen das Betreuungsgeld angeführten Qualitätsargumente der Kitas sich nicht realisieren lassen?

? Kompromiss zur CSU?: das Betreuungsgeld solange bezahlen, bis die Kindergärten qualitativ, quantitativ, Öffnungszeiten ok sind?

kurze Öffnungszeiten: Sind K. nur für Teilzeitler mit kurzem Pendelweg gedacht oder haben auch Vollzeit-Fernpendler (ca 10-12h Abwesenheit) und Wechselschichtler einen Anspruch auf einen Kitaplatz während ihrer Arbeits- und Pendelzeit?

Gibt es in der Grundschulzeit dann wieder eine Betreuungslücke?

Kitas werden mit über 1000Euro pro Kind und Monat subventioniert. Lohnt sich das? Viele Eltern verdienen doch gar nicht so viel, besonders bei mehreren Kindern oder Teilzeitlern. Ist es nicht gesamtwirtschaftlich viel billiger, wenn die Eltern auf die Kinder selber aufpassen?

Spielkreis statt Vollzeit-Kita: Statt dessen Erziehungsergänzung und Vorschule in pädagogisch wertvollen Kleingruppen mit 15h/Woche, sodass die knappen Ressource effektiv für viele Kinder genutzt werden können.
Antwort von Matthias W. Birkwald
bisher keineEmpfehlungen
28.11.2012
Matthias W. Birkwald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre vielfältige Anfrage, die ich soweit und so gut wie möglich beantworten will.

Das Thema Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder ist tatsächlich eine der größten und wichtigsten Baustellen der aktuellen Familienpolitik. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass viele Menschen weniger Kinder bekommen, als sie sich eigentlich wünschen. Hauptgrund ist für viele Menschen die fehlende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine unzureichende ökonomische/finanzielle Grundlage. Dazu gehört neben den Fragen fehlender oder schlecht bezahlter Arbeitsplätze, befristeter Arbeitsverträge, Teilzeitstellen, hoher räumlicher und zeitlicher Flexibilitätserwartungen der Arbeitgeber vor allem die Frage der fehlenden bedarfsdeckenden und bezahlbaren (gebührenfreien) Kinderbetreuung.

Der Rechtsanspruch wie auch die Ausbauziele der Bundesregierung sind von Anfang an hinter diesen Wünschen und Erfordernissen der Eltern weit zurück geblieben. So bezieht sich der Rechtsanspruch keinesfalls auf eine ganztägige Betreuung. Ein Vollzeitjob oder auch nur vollzeitnahe Teilzeitstelle wird damit für viele Eltern weiterhin unvereinbar mit Kindern bleiben. Die Kinderbetreuung ist darüber hinaus gerade für erwerbstätige Eltern regelmäßig gebührenpflichtig. Und nun bekommen sie auch noch 150 Euro Betreuungsgeld, wenn sie das Kind zu Hause behalten. Damit steigt der Konflikt zwischen Job und Kind weiter an. Denn wer auch nur Teilzeit arbeiten geht und dafür sein Kind zeitweise in eine Kita gibt, verliert nicht nur die 150 Euro Betreuungsgeld (das sind rund 300 Euro Bruttolohn) sondern muss auch noch Kitagebühren und weitere Betreuungskosten (Mittagessen etc.) bezahlen. Die Eltern werden also weiterhin vor die Wahl gestellt: Beruf oder Kinder. Meist sind es dann die Frauen, die ihren Beruf ganz oder weitgehend aufgeben, um die Kinderwünsche umsetzen zu können. Eltern in eine solche Zwangslage zu bringen, ist für uns inakzeptabel.

Der Ausbau bleibt selbst hinter den kärglichen Zielen zurück, die sich die Regierung selbst gesteckt hat. Darüber hinaus fehlen tausende von qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern. Das einzige was der Regierung dazu einfällt, ist es, die Qualitätsstandards zu senken. Bei den Gebäuden wird der Brandschutz aufgeweicht, bei der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung wird die Anforderung abgesenkt und nach dem Motto verfahren, Erziehung kann doch jede und jeder. Wer in einer Kita mehr als eine Verwahrstation sieht, kann nicht die Qualitätsstandards senken, wenn der Ausbau stockt. Vielmehr müssen die Anstrengungen verstärkt werden und eben auch das dafür notwendige Geld in die Hand genommen werden. Es geht hier schließlich um Kinder und ihre Bildungschancen. Für DIE LINKE ist daher klar: Beim Kitaausbau geht es um hochwertige Kitas sowie um qualifizierte und gut bezahlte Erzieherinnen und Erzieher, nicht um Dumpingbetreuung.

DIE LINKE will einen Rechtsanspruch auf gebührenfreie Ganztageskinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr. Dies umfasst auch Angebote von Ganztageskindergärten und Ganztagsschule (zumindest jedoch Betreuungsmöglichkeiten am Nachmittag). Nur wenn Eltern Beruf und Familien wirklich vereinbaren können, können sie auch wirklich frei wählen, ob sie ihre Kinder in eine Kita geben, oder ob sie das Kind alleine zu Hause betreuen wollen. Die Kosten müssen von der Gemeinschaft (Bundesregierung) getragen werden, da sie von der Vereinbarkeit von Beruf und Familie profitiert und die einzelne Kommune damit leicht überfordert sein kann. Und wie in der Schule gilt: Wollen wir den Kindern gute Bildungsmöglichkeiten absprechen, weil es "zu teuer" ist? Und dies in Zeiten, in denen Milliarden bereitgestellt werden, um Banken und Spekulanten vor Verlusten zu bewahren!

Nun will ich noch auf ihre konkreten Fragen eingehen, soweit diese nicht schon beantwortet sind. Großprojekte sprengen tatsächlich oft die gesteckten Grenzen. Allerdings scheint dies generell für solche Projekte zu gelten und ist nicht aus staatliche Projekte begrenzt. Hier ist nur die Aufmerksamkeit besonders hoch. Verbesserungs-fähig ist das Verfahren jedoch offensichtlich.

In wie weit Erzieherinnen oder Erzieher auf Hartz IV angewiesen sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Klar ist aber, dass von dem spärlichen Gehalt selbst wenn kein Hartz IV beantragt wird, keine großen Sprünge für Familien möglich sind.

DIE LINKE streitet für ein flächendeckendes Angebot an Kitaplätzen, so dass keine erheblichen Umwege (ganz vermeidbar sind sie natürlich nicht) für die Eltern auf dem Weg zur Arbeit notwendig wären. Es wäre natürlich zu prüfen und vorzuziehen, analog zu Schulbussen auch Kitabusse oder ähnliches einzurichten. Denn aus ökologischen wie auch aus Sicherheitsgründen kann es nicht wünschenswert sein, wenn alle Eltern ihre Kinder einzeln bis vor die Kita fahren. Zum Teil herrscht deswegen vor Schulen und Kitas das reinste Verkehrschaos.

Ich hoffe, Ihnen unsere Sicht dargelegt und Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben. Für mich und meine Partei stehen bei der Frage die Interessen des Kindes sowie der Eltern im Vordergrund unserer Überlegungen. Denn die Kinder haben einen Anspruch auf gute Bildung und Betreuung. Die Eltern haben einen Anspruch, Familien und Beruf vereinbaren zu können. In diesem Sinne setzen wir uns für ein qualitativ hochwertigen Kitaausbau, gute Bezahlung und Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern ein.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias W. Birkwald, MdB
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Frage zum Thema Soziales
28.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Birkwald,

zu Ihrer Anfrage im Bundestag "Sicherungslücke im Übergang vom Arbeitslosengeld in eine Erwerbsminderrente" möchte ich Sie anschreiben, da m.E. eine Fallkonstellation, die häufig eintrifft nicht besprochen wurde:
AN Mitte fünfzig, arbeitet seit 38 Jahren ununterbrochen, noch nie Leistungen AV in Anspruch genommen. Seit 1 ½ Jahren krank, 60 % Schwerbehinderung, Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt und Widerspruchsverfahren. Aussteuerung KV und ALG1 nach § 145 SGBIII. Arbeitsverhältnis ungekündigt. Durch lange Krankheit fiktives Bemessungsentgelt, da keine 150 SV-Tage. Ergebnis ALG1 ist um ca. 40 % weniger als das wirkliche Nettoeinkommen des AN.
Dazu stellen sich für mich folg. Fragen:
1. wie kann es sein, dass der Gesetzgeber Krankheit bestraft und
laut Gesetz sogar regelt, dass nicht zumindest die Leistungsentgelte des Krankengeldes berücksichtigt werden. Das Auseinanderklaffen Bemessungsentgelt zu dem ihm gegenüberzustellenden Gehalt stellt m.E. eine unbillige Härte dar.
2. es gibt im Gesetz Ausnahmen: z.B. für die Zeit der Kurzarbeit gilt als Bemessungsgrundlage das Gehalt ohne Arbeitsausfall. Niemand möchte gerne krank sein. Warum wurde für solche Fälle nicht auch eine Ausnahme festgelegt
3. laut § 152 SGBIII wird das fiktive Bemessungsentgelt der Qualifikationsgruppe zugeordnet, die für den Arbeitslosen maßgebend ist, um ihn am Arbeitsmarkt zu vermitteln.
In diesem Fall trifft dies doch nicht zu. Arbeitsplatz besteht und bei evtl. Rückkehr wird auch das bestehende Gehalt wieder vergütet.
4. warum findet langjährige Berufserfahrung . keine Berücksichtigung, obwohl doch immer die Rede davon ist, dass ältere AN dringend gebraucht werden
5. besteht eine Möglichkeit, diese Fälle des §145 im Bundestag anzusprechen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten.

Freundliche Grüße

________________________________________
Antwort von Matthias W. Birkwald
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14.01.2013
Matthias W. Birkwald
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Leider muss ich nach Prüfung Ihrer Ausführungen bekennen, dass es sich hierbei um eine dermaßen komplizierte Problematik zwischen den Sozialversicherungsträgern handelt, dass ich Ihnen mit einer konkreten Antwort bedauerlicherweise nicht weiterhelfen kann.

Es spielen hier Leistungsbeurteilungen aus drei unterschiedlichen Perspektiven eine Rolle: Des Rentenversicherungsträgers, der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Letztere tritt aber nur ein, um die sogenannte Nahtlosigkeitslücke zu schließen.

Für die fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes ist der/die Arbeitslose der Qualifikation zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist. In Ihrem Fall also auf die ursprüngliche Tätigkeit, in die die Rückkehr in Arbeit ja erfolgen soll. Damit soll eigentlich auch die erworbene Qualifikation berücksichtigt werden. Dies entspricht der Entgeltersatzfunktion des Arbeitslosengeldes. Sollte dies im dargelegten Fall nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, sollten Sie eine individuelle Beratung aufsuchen und ggf. durch einen Überprüfungsantrag den Bescheid prüfen lassen. Denn leider sind fiktive Grundlagen generell immer problematisch. Sie zeigen die Grenzen der Indizfunktion des Bemessungsentgeltes auf. Im Fall der Festlegung des ALG nach § 132 SGB III sollten Sie also durch eine Beratungsstelle oder einen Rechtanwalt prüfen lassen, ob das Fiktive korrekt bemessen wurde. Es gibt oft Ärger nach langem Krankengeldbezug.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie positive Antwort übermitteln kann. Ich hoffe, Ihnen trotzdem ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald, MdB
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Frage zum Thema Soziales
17.12.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Birkwald,

warum gibt es in einem der reichsten Länder der Welt wie Deutschland (ca.Vermögen mind. 6 Billionen Euro + plus 170 Mrd. at the top p.a. ? ) leider immer noch Kinder - und Altersarmut, Obdachlose, Suppenküchen, Tafeln sowie Hungerlöhne von dem die Menschen nicht LEBEN können ?

Würde Mindestlohn und Bürgerversicherung, stärkere Teilhabe und Mitbestimmung dies nicht wenden und positiv volkswirtschaftlich sinnvoll demokratisch beeinflussen bzw. ändern können ?

Für Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.

MFG
J.L.
Antwort von Matthias W. Birkwald
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05.02.2013
Matthias W. Birkwald
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. In der Frage steckt die Antwort. Es ist die feste politische Überzeugung der LINKEN, dass in einer reichen Gesellschaft Armut und soziale Ausgrenzung objektiv überwunden werden können. Deutschland ist ohne Zweifel ein reiches Land. Die wirtschaftlichen Ressourcen sind in ausreichendem Maße vorhanden. Entscheidend ist aber die Frage, wer wie viel von dem gesellschaftlichen Reichtum abbekommt. Dies hat - um auf die Frage "warum" zu kommen - natürlich mit dem grundlegenden Charakter unserer Wirtschaftsordnung zu tun: Das ist der Kapitalismus. Die Erfüllung der Profitinteressen der Unternehmen ist die oberste Richtschnur ökonomischen und politischen Handelns in kapitalistischen Gesellschaften. Gleichzeitig ist Deutschland aber auch eine parlamentarische Demokratie. Die Regierenden bedienen daher nicht ausschließlich die Interessen der Wirtschaft, sondern bedürfen auch der politischen Unterstützung durch die Bevölkerung. Auf diesen politischen Mechanismus setzt DIE LINKE: Mobilisierung für eine gerechtere Gesellschaft - in den Betrieben, in den Parla-menten und in außerparlamentarischen Aktivitäten.

Die von Ihnen genannten Instrumente sind geeignet, die unerträglich gewordene soziale Ungleichheit in diesem Land zu reduzieren. Dies ist dringend notwendig, wie u.a. die Debatte um den Entwurf des jüngsten Armuts- und Reichtumsberichtes deutlich macht. In diesem Zusammenhang möchte ich nur ein Zitat wiedergeben, das in einer parlamentarischen Anhörung am 12. Dezember 2011 von dem Sachverständigen, Herrn Dr. Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vorgetragen wurde. Dr. Stefan Bach berichtete für das vergangene Jahrzehnt "von einer bemerkenswerten Umverteilung von den Arbeitseinkommen zu den Unternehmens- und Vermögenseinkommen." Der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen sei gegenüber den 1990er Jahren um etwa 5 Prozentpunkte gesunken. "Dies entspricht 100 Milliarden Euro im Jahr oder 4 Prozentpunkte des BIP." Werde der Verteilungsprozess genauer analysiert, so zeige sich: "das Wirtschaftswachstum der letzten Dekade ist großteils bei den Unternehmens- und Vermögenseinkommen gelandet. (…) Somit ist ein großer Teil des Wirtschaftswachstums der letzten 10 Jahre bei den reichsten 10 Prozent der Bevölkerung angefallen und davon vermutlich wiederum ein beachtlicher Teil bei den reichsten 1 Prozent."

Der wirtschaftliche Zuwachs kommt fast ausschließlich den Reichsten zu. Das ist ein Skandal und dagegen hilft nur eine Politik der sozialen Umverteilung. Die von Ihnen genannten Instrumente sind in diesem Zusammenhang wichtig und zentral. Allein ein Mindestlohn von 10 Euro würde den Arbeitnehmer_innen in der Summe 26 Mrd. Euro zusätzliche Erwerbseinkommen (brutto) bescheren (so das Prognos-Institut in einer Expertise). Sie sehen also: Es gibt effektive Wege die Verhältnisse Stück für Stück gerechter zu machen. Und dafür setzt sich die LINKE ein.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias W. Birkwald, MdB
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Frage zum Thema Soziales
09.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Birkwald!

Der Grund, weshalb ich Sie als rentenpolitischen Sprecher der Linkenfraktion im Bundestag anschreibe, besteht darin, dass mir eine thematische Lücke im Rentenkonzept der Linken aufgefallen ist, die meines Wissens noch durch keine Stellungnahme von Partei und Fraktion geschlossen wurde. Es handelt sich dabei um den drohenden Betrug an ArbeitnehmerInnen hinsichtlich der bereits laufenden bzw. zukünftigen Nutzung des Betriebsrentenkonzepts (Entgeltumwandlung).
In einem Artikel der Kontext:Wochenzeitung ( www.kontextwochenzeitung.de ), auf den ich über www.nachdenkseiten.de aufmerksam wurde, erläutert der Autor Dietrich Krauß, dass zahllosen Arbeitnehmern, die bis heute Beiträge in eine Betriebsrente investiert haben, der Verlust großer Teile ihrer Rentenansprüche droht. Drei Faktoren, die Komplettversteuerung der Betriebsrente mit "einem Steuersatz von 25 bis 30 Prozent" (!), die Reduktion der Sozialabgaben pro Arbeitnehmer durch die Entgeltumwandlung (Kürzung der gesetzlichen Rentenansprüche, Arbeitslosen- und Krankengeld) und die Zahlung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträgen von "knapp 18 Prozent" (der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeberanteil mittragen!) schlagen tiefe Breschen in das angebliche zweite Standbein der modernen Rente. Es wird von Fällen berichtet, in denen Arbeitnehmern netto nur 50 % der versprochenen betrieblichen Altersvorsorge bleibt.
Zusammenfassend ergibt sich wieder einmal eine zerstörerische Wirkung auf die Sozialsysteme (geringere Beiträge zur gesetzlichen Rente), drohende Altersarmut (Betrug der Arbeitnehmer um ihre Betriebsrente) und eine skandalöse Entlastung der Arbeitgeberseite (Sparen an Sozialversicherungsbeiträgen).
Ich möchte Sie daher darum bitten mir mitzuteilen, welches politische Konzept die Linke
dieser Problematik entgegensetzt, die in der breiten Öffentlichkeit kaum Beachtung zu finden scheint.
Im Voraus herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
K.E.
Antwort von Matthias W. Birkwald
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03.05.2013
Matthias W. Birkwald
Sehr geehrter Herr ,

die auf den Nachdenkseiten und in dem Artikel der Kontext-Wochenzeitung benannten Probleme der Betriebsrente in Form der Entgeltumwandlung sehen wir genauso.
Wir haben in den Diskussionen um die Entfristung der Entgeltumwandlung und die Ausweitung von Betriebsrenten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Beitragsfreiheit der umgewandelten Entgeltbestandteile die Ansprüche der Versicherten auf ihre gesetzliche Rente und andere Sozialversicherungsleistungen sowie die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenversicherung schmälern und nicht gesichert ist, dass die Versicherten hinsichtlich ihrer Alterssicherung am Ende besser da stehen. Dies gilt insbesondere, wenn man die Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung in Rechnung stellt.
Wir sind aber noch aus einem anderen Grund skeptisch gegenüber der betrieblichen Altersvorsorge: Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Gelder längerfristig nicht sehr rentabel anzulegen sind. Zudem ziehen sich die Unternehmen zunehmend aus der (Mit-)Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge zurück, so dass die Versicherten die Beiträge dafür immer stärker alleine aufbringen müssen. Außerdem sind Betriebsrenten nach wie vor am stärksten in großen Unternehmen und im industriellen Bereich verbreitet. Dort nutzen sie den Beschäftigten. Sie sind aber kein Modell für alle Beschäftigten und gerade Frauen und die abhängig Beschäftigten in den neuen Bundesländern haben häufig keine.
DIE LINKE will deshalb die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Denn sie garantiert auch künftig und für jüngere Generationen eine deutlich positive Rendite, sichert umfassend - nicht nur für das Alter - ab und wird hälftig von den Unternehmen und ihren Beschäftigten finanziert. Wir wollen die gesetzliche Rente wieder Lebensstandard sichernd und armutsfest machen. Private und betriebliche Renten können die dann wieder lebensstandardsichernde gesetzliche Rente ergänzen, aber sie sollen sie nicht - auch nicht teilweise - ersetzen. Einem weiteren Ausbau der privaten und/oder betrieblichen Alterssicherung auf Kosten der gesetzlichen Rente werden wir uns auch in der kommenden Wahlperiode vehement widersetzen. Denn er ist nicht im Interesse der Versicherten in diesem Land, sondern allenfalls im Interesse von Unternehmen und Versicherungskonzernen. Gegen Betriebsrenten, die die Arbeitgeber alleine finanzieren, ist nichts einzuwenden. Die gibt es aber leider immer weniger und schon heute nur noch sehr selten.
Wir LINKEN kämpfen für Gute Arbeit, Gute Löhne und eine daraus resultierende Gute Rente, die zuverlässig den Lebensstandard sichert und sicher vor Altersarmut schützt.
In diesem Sinne und
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Matthias W. Birkwald
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