Martin Hahn (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Martin Hahn
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Landwirt (Demeter)
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Bodensee
weitere Profile
(...) Mein Wahlkreisbüro beantwortet täglich etwa 100 E-Mails, ich kommunizieren über meine Website www.martin-hahn-mdl.de oder auch über Facebook. Bürgerkontakte sind für mich essentiell. Ignoriert habe ich in den vergangenen Wochen deswegen entgegen Ihrer Vermutung auch keinesfalls Bürger, sondern lediglich die Plattform abgeordnetenwatch.de. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
01.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Hahn,

der Bundesrat hat heute Vormittag die Tierschutznovelle gebilligt und damit eine große Chance für mehr Tierschutz in Deutschland verspielt, Mit dem neuen Gesetz ist der Schenkelbrand bei Pferden und die schmerzhafte betäubungslose Kastration von Ferkeln noch jahrelang erlaubt. Zentrale Forderungen des Tierschutzes, wie z.B. das Klagerecht für Tierschutzorganisationen, ein Wildtierverbot im Zirkus oder ein Verbot der Pelztierhaltung wurden in der Novelle nicht berücksichtigt.
Ist damit zu rechnen, dass auf Länderebene Verbesserungen durchgesetzt werden?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Martin Hahn
1Empfehlung
19.02.2013
Martin Hahn
Sehr geehrte Frau ,

Mit der Novelle wird in erster Linie die europäische Tierschutzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Lobbyisten aus Landwirtschaft, Pharmaindustrie, Zirkussen und Pferdezucht haben wesentliche, weitergehende Verbesserungen verhindert.

Die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung bleibt deswegen noch bis Ende 2018 erlaubt. Ursprünglich war geplant, sie 2016 zu verbieten. Der betäubungslose Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden wird ebenfalls bis Ende 2018 erlaubt sein. Danach dürfen Fohlen nur unter örtlicher Betäubung mit Brandzeichen versehen werden. Nicht umgesetzt werden mit dem neuen Tierschutzgesetz das von den Ländern geforderte Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung und das Klonverbot von Nutztieren für landwirtschaftliche Zwecke.

Die Reform des Tierschutzgesetzes wurde insgesamt weniger umfangreich als geplant und weniger umfangreich als ich persönlich es mir erhofft hatte im Bundesrat bestätigt.

Als Agrarpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ausschuss für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz trete ich für eine Verbesserung beim Tierschutz ein und würde einen Vorstoß seitens des Landes für gut heißen. Ich werde das Thema mit meiner Fraktion und Alexander Bonde, unserem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, besprechen.

Herzliche Grüße

Martin Hahn
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