Sehr geehrte Frau

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Mit der Novelle wird in erster Linie die europäische Tierschutzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Lobbyisten aus Landwirtschaft, Pharmaindustrie, Zirkussen und Pferdezucht haben wesentliche, weitergehende Verbesserungen verhindert.
Die Kastration von Ferkeln ohne Betäubung bleibt deswegen noch bis Ende 2018 erlaubt. Ursprünglich war geplant, sie 2016 zu verbieten. Der betäubungslose Heißbrand zur Kennzeichnung von Pferden wird ebenfalls bis Ende 2018 erlaubt sein. Danach dürfen Fohlen nur unter örtlicher Betäubung mit Brandzeichen versehen werden. Nicht umgesetzt werden mit dem neuen Tierschutzgesetz das von den Ländern geforderte Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung und das Klonverbot von Nutztieren für landwirtschaftliche Zwecke.
Die Reform des Tierschutzgesetzes wurde insgesamt weniger umfangreich als geplant und weniger umfangreich als ich persönlich es mir erhofft hatte im Bundesrat bestätigt.
Als Agrarpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied im Ausschuss für den ländlichen Raum und Verbraucherschutz trete ich für eine Verbesserung beim Tierschutz ein und würde einen Vorstoß seitens des Landes für gut heißen. Ich werde das Thema mit meiner Fraktion und Alexander Bonde, unserem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, besprechen.
Herzliche Grüße
Martin Hahn