Markus Rinderspacher (SPD)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1969
Berufliche Qualifikation
Fernsehjournalist
Ausgeübte Tätigkeit
Redaktionsleiter, ProSieben Television GmbH; MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Ramersdorf
weitere Profile
(...) Die S-Bahn ist bereits jetzt an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt. Die Pendlerinnen und Pendler aus dem Großraum München leiden täglich darunter. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Markus Rinderspacher
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Rinderspacher,
in einer Grafik am 01.05.2013 der SZ-Online (Bay. Amigo-Affäre), sind div. Politiker entsprechend ihrem Verdienst aufgereiht worden. An der Spitze, Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel mit mtl. € 25.044, Platz 2 Georg Schmied (CSU) mtl. € 24.145,
Sie Markus Rinderspacher Platz 4 mit mtl. € 17.334 noch vor Ministerpräsident Horst Seehofer mit mtl. € 16.753,--.

1) Wie kann es sein, das Sie mehr Geld bekommen, als der Ministerpräsident Horst Seehofer?
2) Wie setzt sich ihr Verdienst mtl. von 17.334 zusammen?
3) Halten Sie die mtl. Gelder von € 17.334 angesichts der Tatsache, dass ihre Partei Hartz IV und Rente mit 67 eingeführt hat, für angemessen?
4) Spenden Sie einen Teil der Gelder, die Ihnen zukommen, wenn ja, wie viel?
5) Haben Sie weitere Geldzuflüsse, außer der mtl. € 17.334?

Die hergestellte Halbtransparenz von Landtagspräsidentin Babara Stamm vom 03.05.2013, hat leider auch ergeben, dass nicht nur die Amigos von der CSU kräftig zugelangt haben, sondern auch zahlreiche SPD Politiker beim Abgreifen, mit dabei waren.

Abschließende Frage: Müssen abgreifende SPD – Politiker auch mit ihrer Entsorgung rechnen?
Wäre nett wenn ich sobald möglich eine ausführliche Antwort bekäme.

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Markus Rinderspacher
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2013
Markus Rinderspacher
Sehr geehrter Herr ,

mein Verdienst als Abgeordneter bemisst sich an der derzeit gültigen Diät von 7.060 Euro. Als Fraktionsvorsitzender erhalte ich eine monatliche Funktionszulage in Höhe von 100% einer Diät. Dies ist mein zu versteuernder Verdienst.

Es ist unzutreffend, dass mein zu versteuernder Verdienst höher wäre als der des Ministerpräsidenten. Im Folgenden sind die im Ministergesetz geregelten Verdienste des Ministerpräsidenten, der Minister und Staatssekretäre dargelegt. Aus diesem Kontext ersehen Sie die jeweiligen Gehaltsabstufungen.

Ministerpräsident: 15.673,68 Euro
(B11 11.863,66 Euro, MP-Zulage 3.321,82 Euro, Familienzuschlag verheiratet 120,04 Euro, Familienzuschlag 3 Kinder 368,16 Euro)

In den vergangenen Jahrzehnten war der Ministerpräsident stets Mitglied des Landtags. Sein Verdienst liegt in diesem Fall (plus 7.060 Euro Abgeordnetendiät) bei insgesamt 22.938,98 Euro. Im "Normalfall" verdient der Ministerpräsident also nicht weniger, sondern naturgemäß mehr als Minister oder Staatssekretäre. Horst Seehofer hatte sich jedoch 2008 nicht dem Votum der Bürgerschaft gestellt und ist damit in einer historischen Sondersituation aktuell kein Abgeordneter.

Minister: 21.268,14 Euro
(B11 11.863,66 Euro plus Ministerzulage 2.224,44 Euro plus Familienzuschlag (verheiratet) 120,04 plus Abgeordnetendiät 7.060 Euro)

Gegenwärtig sind alle Bayerischen Staatsminister auch Mitglieder des Landtags.

Staatssekretäre: 19.622,42 Euro
(B11 11.863,66 plus Staatssekretärszulage 578,72 Euro plus Familienzuschlag (verheiratet) 120,04 plus Abgeordnetendiät 7.060 Euro)

Gegenwärtig sind alle Bayerischen Staatssekretäre auch Mitglieder des Landtags.

Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass sich meine Abgeordnetenbezüge x 12 (im Jahr) berechnen, der Ministerpräsident und sein Kabinett jedoch laut Art. 83 Besoldungsgesetz auf insgesamt 12,65 Monatseinkommen im Jahr kommen (Jahreszulage).

Aus der Übersicht wird ersichtlich, dass der Verdienst des SPD-Oppositionsführers 64% des Verdiensts eines Staatsministers und 69% Prozent des Verdiensts eines Staatssekretärs ausmacht, also deutlich darunter liegt. Ich nehme an, mit dieser Aufschlüsselung fällt Ihnen die allgemeine Einordnung der Relationen nun etwas leichter.

Entgegen Ihrer Darstellung ist es unzutreffend, dass in der laufenden Legislaturperiode Abgeordnete der SPD Verwandtschaft ersten Grades bei sich beschäftigt hätten. Dies ist ausdrücklich nicht der Fall und geht aus der Pressemitteilung des Landtagsamtes vom 19. April 2013 unmissverständlich hervor.

2012 haben demnach ausschließlich die folgenden 17 CSU-Abgeordnete Verwandtschaft ersten Grades beschäftigt:
Gerhard Eck, Robert Kiesel, Alexander König, Christa Matschl, Walter Nadler, Eduard Nöth, Franz Josef Pschierer, Eberhard Rotter, Heinrich Rudrof, Georg Schmid, Peter Schmid, Dr. Ludwig Spaenle, Max Strehle, Joachim Unterländer, Georg Winter, Dr. Manfred Weiß, Otto Zeitler.

Daher würde Ihre Rücktrittsforderung ausschließlich bei jenen amtierenden 17 Abgeordneten der CSU greifen, darunter mehrere Kabinettsmitglieder.

Siehe:
www.bayern.landtag.de

Im Übrigen gehen Sie recht in der Annahme, dass ich regelmäßig spende.
Meine Nebeneinkünfte aus Vortragstätigkeit, selbständiger/freiberuflicher Tätigkeit und/oder abhängiger Beschäftigung betragen 0 Euro.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Rinderspacher
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Markus Rinderspacher
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.