Manfred Weber (CSU)
Abgeordneter EU-Parlament 2004-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Manfred Weber
Jahrgang
1972
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur (FH)
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Bayern
Bundeslistenplatz
8, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Es ist auch im Interesse der EVP-ED Fraktionm, die Debatte unter den maßgeblichen Akteuren, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament hinsichtlich Chancen und Herausforderungen/Risiken in Bezug auf online und mobile kreative Inhalte voranzutreiben, Vereinbarungen hinsichtlich kooperativer Geschäftsmodelle sowie vor allem die kulturelle Vielfalt in Europa zu fördern.
Eine so genannte "Kulturflatrate", wie Sie sie in Ihrer Frage angesprochen haben, ist ein möglicher Weg für kooperative Geschäftsmodelle, die derzeit diskutiert werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Manfred Weber
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Inneres und Justiz
28.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

finden Sie es als "christlicher" Politiker gut, das die Todesstrafe durch die neue EU-Verfassung wieder eingeführt wird?

warum darf in Deutschland das Volk nicht über die neue EU-Verfassung abstimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Weber
5Empfehlungen
01.08.2008
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

wie kommen Sie darauf, dass die EU-Verfassung die Todesstrafe erlauben würde? Im Gegenteil, mit der EU-Verfassung bekommen wir endlich die EU-Grundrechtecharta, die die verbindlichen europäischen Werte zusammenfasst, verbindlich mit Rechtskraft. Das ist für alle Bürger ein Fortschritt. Die Todesstrafe wird damit sicher nicht eingeführt!

In Sachen Volksabstimmung habe ich mich immer für ein europaweites Referendum ausgesprochen. Jedoch müssen die Völker Europas, die gegen den Verfassungsvertrag stimmen, dann auch aus der EU ausscheiden. Ich bin überzeugt, dass wir dann europaweit Mehrheiten für die EU bekommen!

Beste Grüße
Weber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
06.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für die schnelle Antwort auf meine Frage. Aber was ist dann mit den Fußnoten, wo die Todesstrafe vorgesehen ist?

a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen"*.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit
dessen Bestimmungen angewendet werden …".


Ihre Antwort über das Referendum verstehe ich so, bei uns darf das Volk nicht abstimmen, weil Sie Angst haben, wir könnten dagegen stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Manfred Weber
6Empfehlungen
18.08.2008
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre weitere Nachfrage.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Vertrag von Lissabon die Todesstrafe weder einführt noch billigt. Vielmehr werden mit Inkrafttreten des Lissaboner Vertrags die EU-Grundrechtecharta und damit auch der folgende Artikel 2 der Charta bindend:

Artikel 2
Recht auf Leben
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Ihre Fragen und Kommentare beziehen sich aber auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950. Bei der Europäischen Menschrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta handelt es sich um zwei verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Autoren. Erstere wurde vom Europarat ausgearbeitet; die EU-Grundrechtecharta hingegen wurde unter Aufsicht der Mitgliedstaaten der EU ausgearbeitet.

Auf Grund der spezifischen Rechtssituation in der EU sind ihre Mitgliedstaaten verpflichtet dem EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht zu gewähren. Das Verbot der Todesstrafe muss daher unbedingt befolgt werden.

Bei der EMRK handelt es sich dagegen um Völkerrecht im klassischen Sinne. Das heißt, die EMRK hat in den unterzeichnenden Staaten unterschiedlichen Status und muss in manchen Staaten erst durch ein nationales Gesetz in gültiges Recht umgewandelt werden.

Die Frage nach einer Volksabstimmung über Vertrag von Lissabon muss jeder Mitgliedstaat eigenständig beantworten und hängt auch von den nationalen rechtlichen Gegebenheiten ab. In Deutschland sieht das Grundgesetz bislang nur eine Volksabstimmung bei der Neugliederung des Bundesgebietes vor. Welchen rechtlichen Wert das Ergebnis einer Volksabstimmung zum Vertrag von Lissabon hätte, wäre also ungewiss.

Ob in Deutschland eine Volksabstimmung zum Vertrag von Lissabon stattfinden kann, ist in keiner Weise an den möglichen Ausgang einer solchen Abstimmung gebunden - und darf es auch nicht sein. Vielmehr ist die Durchführung einer derartigen Volksabstimmung eine viel weitreichendere Entscheidung über die Demokratieform in der Bundesrepublik. Abgesehen davon haben der Bundestag und der Bundesrat schon rechtmäßig über den Vertrag abgestimmt. Zum Abschluss der Ratifikation fehlt also nur noch die Unterzeichnung des Bundespräsidenten.

Die neuesten Eurobarometer-Werte vom Frühjahr 2008 spiegeln übrigens eine überdurchschnittlich positive Wahrnehmung der EU unter den Bundesbürgern wider. Von der Furcht vor einem "Nein" kann also keine Rede sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Weber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Lissabon-Vertrag
19.08.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,
ich zitiere ihre Stellungnahme vom 01.08.2008

... immer für ein europaweites Referendum ausgesprochen. Jedoch müssen die Völker Europas, die gegen den Verfassungsvertrag stimmen, dann auch aus der EU ausscheiden. Ich bin überzeugt, dass wir dann europaweit Mehrheiten für die EU bekommen!

Frage,

wie kommen Sie darauf, dass eine Abstimmung über den Vertrag von Lissabon und dessen Ablehnung gleichzusetzen sei, oder gekoppelt ist mit dem Verbleib in, oder dem Ausscheiden aus der europäischen Gemeinschaft?

Würden Sie vergleichsweise ihren Führerschein abgeben, nur weil das erstbeste Fahrzeug, welches ihnen Händler A anbietet, mängelbehaftet ist, und sie es nicht fahren wollen?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Manfred Weber
8Empfehlungen
27.08.2008
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

Der Vertrag von Lissabon stellt eine neue Grundlage für die EU dar. Alle blicken immer nur auf die Staaten, auf die Bürger, die den Vertrag ablehnen. In Spanien hat sich aber ein überwältigende Mehrheit der Bürger für den Verfassungsvertrag ausgesprochen. Haben diese Bürger kein Recht, dass sich Ihr Wille durchsetzt?

Durch das Einstimmigkeitsprinzip kann jedes Mitgliedsland einen Fortschritt blockieren. Europa kann sich aber keine Blockade leisten. Deshalb müssen die Länder die den Fortschritt blockieren zukünftig auch die Konsequenzen tragen.

Ihr Manfred Weber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Integration
12.09.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

ich bin wohl nicht der Einzige der sich vom Islam bedroht fühlt. Aus diesem Grunde bitte ich Sie um eine Stellungnahme zu der nachfolgenden -auszugsweisen- Veröffentlichung.

Quelle: Welt online vom 10.9.
www.welt.de
Vor wenigen Tagen wurde in Ingelheim eine neue Moschee eingeweiht. Die die von Politikern und Kirchenvertretern euphorisch gefeierte Moschee heißt "Fatih-Sultan-Moschee". Der Name ist wohl nicht "zufällig" gewählt. Der türkische Sultan Mehmet II. trug den Beinamen "Fatih" ("der Eroberer"). Im Jahre 1453 hat dieser Christenhasser das bis dahin christliche Konstantinopel überrannt, die Christen zusammentreiben, pfählen und köpfen lassen. Er zerstörte das christliche Byzantinische Reich. Das von ihm angeordnete Blutbad war grauenvoll. Überall in Europa nennen muslimische Mitbürger heute ihre neu entstehenden Moscheen nach den großen Christenhassern ihrer Geschichte. Viele klatschen, wenn etwa mit immer neuen "Fatih"-Moscheen die Gefühle europäischer Christen mit Füßen getreten werden. Bloß nicht den Islam "beleidigen". Kämen Christen auf die Idee, eine Basilika etwa nach dem Kreuzfahrer Gottfried von Bouillon zu benennen?

Die Entwicklung zieht sich durch ganz Europa. Und überall geben wir unsere Werte auf: In Dänemark zahlt seit diesem Jahr die erste Kirche Schutzgeld an Muslime, um ihre Christen beim Kirchgang vor Übergriffen zu schützen. Wir haben zwar Gesetze in Europa, die eigentlich für alle gelten, aber zugunsten unserer Mitbürger akzeptieren wir inzwischen sogar islamische "Scharia-Gerichte". Natürlich gestatten wir Muslimen Polygamie. Und die Stoffkäfig-Haltung von Frauen ist im Straßenbild inzwischen angeblich eine kulturelle Bereicherung.

In Ländern wie Schweden diskutiert man über einen Strafnachlass für "Ehrenmörder" - alles andere könnte ja den Islam beleidigen. Ein angeblicher "Kampf der Kulturen" findet nicht statt - wir geben unsere Werte auf.

Der Autor ist Präsident der gemeinnützigen Bürgerbewegung Pax Europa e.V.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 16 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Sicherheit
30.10.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Weber,

wie ist es möglich das die EU-Terrorliste vorbei an demokratisch legitimierten Gremien Menschen für vogelfrei erklärt, ohne jegliche rechtliche Möglichkeit dagegen vorzugehen? Finden Sie nicht auch das dies gegen die Regeln einer freiheitlich demokratischen Grundordnung verstösst?
Ich bitte Sie deshalb sich dafür einzusetzen das dieses Unrecht ´im Namen des Volkes´ so bald als möglich eingestellt wird. Wenn die Staaten der EU zu solchen Mitteln greifen, begeben wir uns auf die selbe Stufe wie diejenigen die wir zu bekämpfen suchen.

Mit freundlichen Grüssen
Antwort von Manfred Weber
3Empfehlungen
18.11.2008
Manfred Weber
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben Recht! Die bisherigen Regelungen sind intransparent. Grundsätzlich ist es natürlich nötig, eine Terrorliste zu erstellen. Organisationen, die den Terror unterstützen müssen natürlich verboten und bekämpft werden. Jedoch müssen die Entscheidungen zu dieser Terrorliste nach rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen. Im Europäischen Parlament sind wir uns da sehr einig und kritisieren dies bei den verschiedenen Diskussionen mit dem Rat. Wir wären noch durchsetzungsfähiger, wenn wir im Rahmen des neuen Lisaboner Vertrags arbeiten könnten.

Der EuGH sieht das ja übrigens auch so!

Beste Grüße
Manfred Weber
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Manfred Weber
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.