Lisa Gnadl (SPD)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
22.05.1981
Berufliche Qualifikation
Diplom-Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
Altenstadt
Wahlkreis
Wetterau II
Ergebnis
32,8%
Landeslistenplatz
19, über Liste eingezogen
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(...) Ich persönlich werde mich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch im Zuge der möglichen Einführung einer Wertstofftonne die Wetterauer Behindertenhilfe weiter Arbeitsplätze im Bereich des Elektroschrottrecyclings anbieten kann. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Umwelt
31.03.2011
Von:

ich habe heute in der tageszeitung gelesen, das neue mülltonnen für elektroschrott ausgegeben werden. warum eine neue tonne? es würde m.e. genügen,wenn stattdessen ein sammelcotainer (glascontainer )aufgestellt würde. es ist auch kostengünstiger!!!
Antwort von Lisa Gnadl
13Empfehlungen
18.04.2011
Lisa Gnadl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zurzeit wird seitens der Bundesregierung über die Einführung einer neuen Wertstofftonne diskutiert, die nach den jetzigen Plänen in Deutschland flächendeckend ab dem Jahr 2015 eingeführt werden soll. Allerdings sind diese Diskussionen noch nicht abgeschlossen. So ist bisher unklar, welche Abfälle genau über die neue Tonne gesammelt werden sollen. Außerdem ist noch nicht entschieden, wie die Abfuhr und Verwertung organisiert und finanziert werden soll. Hierzu will die Bundesregierung Ende des Jahres Vorschläge machen. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich mich erst endgültig zu der geplanten neuen Wertstofftonne positionieren werde, wenn die konkreten Vorschläge auf dem Tisch liegen.

In Bezug auf die Sammlung von Elektroschrott teile ich allerdings Ihre grundsätzliche Skepsis. Erstens muss Elektroschrott – im Gegensatz zu anderen Wertstoffen wie Verpackungen, Glas oder Papier – vor der Wiederverwertung nicht nur sortiert, sondern aufwendig demontiert werden. Es muss also geprüft werden, ob es sinnvoll ist, wirklich alle Arten von Wertstoffen in einer Tonne zu sammeln. Und zweitens hat das Recycling von Elektroschrott gerade bei uns in der Wetterau eine soziale Komponente. Der Großteil unserer Elektronikabfälle wird nämlich von der Behindertenhilfe Wetterau bearbeitet, getrennt und der weiteren Verwertung zugeführt. Die Demontage von Elektroschrott bietet somit für Menschen mit Behinderung aus unserer Region eine sinnvolle und gesellschaftlich sehr nützliche Beschäftigungsmöglichkeit und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Integration von Menschen mit Behinderung in unsere Gesellschaft. Ich persönlich werde mich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch im Zuge der möglichen Einführung einer Wertstofftonne die Wetterauer Behindertenhilfe weiter Arbeitsplätze im Bereich des Elektroschrottrecyclings anbieten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Lisa Gnadl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.04.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Gnadl,

der Bad Nauheimer SPD-Bürgermeisterkandidat des Jahres 2005, Jörg Krämer, hatte in seinen Werbeunterlagen immer wieder darauf hingewiesen, dass er in seiner Funktion als stellv. Amtsleiter der Fachstelle Migration des Wetteraukreises zum Ehrenbeamten ernannt wurde. Sie waren die Organisatorin seines Wahlkampfes.

Ich habe beim Wetteraukreis angefragt, ob Jörg Krämer noch Ehrenbeamter des Wetterauskreises ist. Man antworte mir, dass es zu keinem Zeitpunkt ‚rechtliche Beziehungen‘ zu Jörg Krämer gegeben hätte.
Damit sind natürlich auch beamtenrechtliche Beziehungen gemeint.

Können Sie als seine Wahlkampfmanagerin bestätigen, dass Herr Krämer niemals Ehrenbeamter des Wetteraukreise war? Wer sagt(e) die Wahrheit: Krämer oder der Wetteraukreis?

Ihrer Antwort sehe ich interessiert entgegen.

Antwort von Lisa Gnadl
9Empfehlungen
11.04.2011
Lisa Gnadl
Sehr geehrter Herr ,

ich war weder Organisatorin noch Managerin des Wahlkampfs des Bad Nauheimer Bürgermeisterkandidaten Jörg Krämer. Daher kann ich Ihnen auch keine Auskunft zum eventuellen Beamtenstatus von Herrn Krämer geben. Bitte klären Sie diese Frage mit dem Wetteraukreis und Herrn Krämer persönlich.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Gnadl
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Frage zum Thema Schulen
25.06.2011
Von:

Inwieweit setzen Sie sich dafür ein, dass unsere Kinder kein christliches Gedankengut mehr an den Schulen gelehrt bekommen, statt dessen Esoterisches. Die Geschichte hat ja gezeigt, wohin die christliche Lehre geführt hat. Zu Fanatismus und Kriegen. Deshalb finde ich es unverantwortlich gegenüber unseren Kindern diese einseitige und verschrobene Religion weiter zu lehren. Es gibt so viele Lehren im Bereich des Esoterischen von Hermes Trismegistos über Reiki usw.. Das Christentum ist nicht mehr zeitgemäß und völlig veraltert. Setzten Sie sich dafür ein, dass unsere Kinder in diesem Bereich "wirkliche Bildung" erfahren.
Antwort von Lisa Gnadl
20Empfehlungen
08.07.2011
Lisa Gnadl
Sehr geehrter Herr ,

in der Hessischen Landesverfassung wird die Glaubens-, Gewissens- und Überzeugungsfreiheit garantiert (Art. 9). Ebenfalls in der Landesverfassung festgelegt ist (Art. 58), dass die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Religionsunterricht entscheiden. Ab dem 14. Lebensjahr können die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen möchten oder nicht.
Insofern wird an den hessischen Schulen kein Kind gegen den Willen seiner Eltern bzw. gegen den eigenen Willen gezwungen, am Religionsunterricht teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl
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Frage zum Thema Kultur
13.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Gnadl,

Für 2013 steht die Reform des Gebühreneinzuges der ÖR an. Zu dieser Reform hätte ich einige Fragen.

Es gibt viele Punkte die gegen diese Reform sprechen:

1) Der ursprüngliche Plan von Prof. Kirchhof, den Einzug der Gebühren künftig über Steuern oder das Einwohnermeldeamt zu regeln (ähnlich wie bei der Kirchensteuer) ist nicht umgesetzt worden. Ebenso wurden viele weiter Punkte die Prof. Kirchhof für eine Gebührenreform gefordert hatte nicht umgesetzt. (Werbeverbot, Befreiung wenn man kein Gerät hat, ein von Einschaltquoten unabhängigeres Programm zu machen, etc)

2) Die GEZ darf sich mehr denn je intime Daten vom Einwohnermeldeamt holen und wird damit die umfangreichste Datenbank Deutschlands.(siehe Aussagen der Landesdatenschützer) Ebenso wird es weiterhin Kontrollen der GEZ geben. Nur anstatt Rundfunkgeräten zu kontrollieren wird jetzt "Haushalte" (nach der Definition des Vertrages), Mitarbeiter in Betrieben und Autos kontrolliert. Außerdem wird der Auskunftsanspruch auf dritte ausgeweitet (siehe Spiegel Bericht "Wohneigentümer sollen der GEZ bei der Fahndung helfen")

3) Nach über 50 Jahren der Befreiung müssen jetzt auch Menschen mit Behinderungen Gebühren zahlen.

4) ARD und ZDF dürfen weiter Werbung schalten.

5) Inhaltliche Vorgaben bekommen ARD und ZDF überhaupt nicht, obwohl viele Bürgerinnen und Bürger die zunehmende Trivialisierung im Programm der Öffentlich-Rechtlichen kritisieren. Dringende benötige Strukturreformen bei den ÖR werden nicht gefordert.(siehe Vertragsentwurf)

In meinen Augen bringt diese Reform nur für die ÖR einen Vorteil. Die ÖR müssen weder sparen noch sich dringend benötigte Strukturveränderungen stellen. Der normale Gebührenzahler hat von ihr nichts.

Warum wird es nicht so wie bei der BBC gemacht. Dort ist nur das TV Gerät gebührenpflichtig. Für Radios oder Computer muss man keine Gebühr zahlen. Dies ist einfach und funktioniert auch.

Deshalb meine Frage werden sie FÜR die Reform stimmen?
Antwort von Lisa Gnadl
15Empfehlungen
22.08.2011
Lisa Gnadl
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 13. August 2011 zum neuen Gebührenmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag).

Rundfunk - öffentlich-rechtlicher wie privater Rundfunk - hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine essentielle Funktion für unsere demokratische Ordnung. Was die grundsätzliche Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland anbelangt, so steht aus Sicht der hessischen SPD-Landtagsfraktion außer Zweifel, dass ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informations- und Meinungsbildung unverzichtbar ist. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten haben den Auftrag, ihren Beitrag für Qualitätsjournalismus, pluralistische Meinungsbildung und die Vielfalt unseres demokratischen Gemeinwesens zu leisten. Dafür müssen ihnen auch die materiellen Grundlagen zur Verfügung stehen.

Die deutsche Rundfunkordnung ist maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichte zur Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geprägt. Ihre gesetzliche Ausgestaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Die Regierungschefs der Länder haben sich im Dezember 2010 mit der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages auf eine Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verständigt. Diese sieht im Kern einen Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag vor, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte ab dem Jahr 2013 erhoben wird. Ziel der Umstellung ist, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf eine in finanzieller und verfassungsrechtlicher Hinsicht dauerhaft tragfähige Grundlage zu stellen. Außerdem soll das neue Beitragsmodell zu mehr Transparenz, größerer Gerechtigkeit, weniger Bürokratie als auch größtmögliche Akzeptanz führen.

Der Hessische Landtag hat sich am 25. Mai 2011 im Hauptausschuss im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst. Die SPD-Fraktion hat die Anregungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten zum Anlass genommen, den Systemwechsel für mehr Datenschutz zu nutzen und zwei Punkte für den begleitenden Entschließungsantrag zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drucksache 18/3887) formuliert:

Erstens: Der Hessische Landtag vertritt die Auffassung, dass der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit dem Wechsel vom Geräte- zum Haushaltsmodell die Option eröffnet, die datenschutzrechtlich relevanten Befugnisse der GEZ auf das erforderliche Maß zu begrenzen und den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung bei der Beitragserhebung umzusetzen. Die Datenverarbeitung für den Gebühreneinzug der Rundfunkgebühr wird deshalb auf das Maß beschränkt, das für den Zweck der Rundfunkfinanzierung unerlässlich ist.

Zweitens: Der Hessische Landtag hält im Vollzug des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages unter Beachtung der Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Normenklarheit und Datensparsamkeit bei Befreiungsanträgen von Wohnungsinhabern aus sozialen Gründen eine sogenannte "Drittbescheinigung" für ausreichend. Die Nachweispflicht beschränkt sich nur auf den Leistungsgrund und den Leistungszeitraum. Auch bei denjenigen Kommunen, die bisher noch nicht mit Drittbescheinigungen arbeiten, sollte verstärkt für deren Einsatz geworben werden, um einen Nachweis durch Sozialbescheid verzichtbar zu machen.

Grundsätzlich können sich Bürgerinnen und Bürger beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen gemäß § 4 RBStV von der Beitragspflicht befreien lassen oder haben zumindest einen Anspruch auf Ermäßigung ihres Rundfunkbeitrages. Diese Befreiungstatbestände sind überwiegend im sozialen Bereich begründet. Nach der vorgesehenen Regelung wären die Rundfunkanstalten befugt, sich zum Nachweis der Berechtigung eine Bescheinigung oder die Originalbescheide bzw. beglaubigte Kopien dieser Bescheide vorlegen zu lassen und diese zu speichern. Damit würde die GEZ über eine Vielzahl sensibler persönlicher Daten, wie Gesundheits- und Sozialdaten, die für die Entscheidung zur Beitragsbefreiung der in der Regel kommunalen Träger notwendig, für die GEZ jedoch nicht erforderlich sind, verfügen. Die Verarbeitung von nicht erforderlichen Daten widerspricht jedoch den Grundsätzen unserer Datenschutzordnung und dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der über Art. 6, Absatz 1 Ziffer c der Europäischen Datenschutzrichtlinie Eingang in unsere Rechtsordnung gefunden hat.

Da das neue Rundfunkfinanzierungsmodell zu einer Verringerung des Aufwandes bei der Erlangung und Pflege der erforderlichen Daten der Teilnehmerkonten sowie bei der Sachverhaltsklärung bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) führen wird, entfällt zukünftig auch die örtliche Aufsuchung von Haushalten durch die von den Landesrundfunkanstalten beauftragten Personen. Darüber hinaus fordert der Hessische Landtag die GEZ auf, eine signifikante Reduktion der zurzeit 1148 Beschäftigten zu bewirken. Zwar wird kurzfristig in der Umstellungsphase ein erhöhter Personalbedarf erforderlich sein, dennoch muss die GEZ durch ein Absenken der Aufwendungen für den Gebühreneinzug (im Jahr 2010: 160,5 Mio. Euro) zur Stabilität der Gebühren beitragen.

Mit den im begleitenden Entschließungsantrag festgeschriebenen Punkten sind für die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag die Voraussetzungen gegeben, dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine zeitgemäße und zukunftsgerechte Grundlage stellt, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich reduziert und die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer schont - in der kommenden Plenarsitzung Ende August 2011 zuzustimmen.

Mit freundlichem Gruß

Lisa Gnadl
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