Lisa Gnadl (SPD)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
22.05.1981
Berufliche Qualifikation
Diplom-Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
Diplom-Soziologin
Wohnort
Altenstadt
Wahlkreis
Wetterau II
Ergebnis
32,8%
Landeslistenplatz
19, über Liste eingezogen
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(...) Ich persönlich werde mich daher mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch im Zuge der möglichen Einführung einer Wertstofftonne die Wetterauer Behindertenhilfe weiter Arbeitsplätze im Bereich des Elektroschrottrecyclings anbieten kann. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
09.06.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Gnadl,

Sie werden mit der Aussage zitiert: "Immer noch verdienen Frauen – bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit – weniger als Männer, und zwar zwischen 23 und 33 Prozent. Laut OECD ist das Lohngefälle in Europa nirgends so groß wie in Deutschland." /1/

Ich hoffe Sie werden mir zustimmen, dass das nicht der Wahrheit entspricht. Ein Kommentar unter /1/ beweist es.

Als eine gute Politikerin, müssen Sie auch darüber Bescheid wissen, dass in den neuen Bundesländern eine unbereinigte Lohnschere von nur 6% gilt.

Als eine ebenso gute Politikerin müssen Sie darüber Bescheid wissen, dass "bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit", nämlich der Erziehung der Kinder, die Mütter Entlohnungsunterschiede von bis zu 300 oder 1000% hinnehmen müssen.

Die Ex von Bohlen bekommt mindestens 1800 EUR Unterhalt für ihr Kind (/2/ und /3/).

Sie selbst muss ja nichts bezahlen, da - laut herrschender Meinung bei den Familienjuristen - sie ja eine Betreuungsleistung erbringt, in gleicher Höhe wie die Geldrente von Dieter.

Bei dieser Interpretation, erhält Frau Küster "bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit", nämlich der Erziehung der Kinder, 900% mehr Geld, als Erika Mustermann, die nur auf den Mindestunterhalt zurückgreifen kann.

Daher hätten wir folgende Fragen an Sie:
a) Würden Sie Ihre falsche Aussage in /1/ richtigstellen?
b) Ist Ihnen bewusst, dass eine niedrige Lohnschere auch ein niedriges Lohnniveau bedeutet? Wenn wir also 6% wie im Osten erreichen wollen, soll das heissen, dass die SPD sich die dort niedrigen Löhne in ganz DE wünscht, als ergänzende Glanzleistung zur Leiharbeit und Hartz IV?
c) Würde die SPD - "zwecks gleichem Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit" - für die Einführung des Wechselmodells bei Scheidung eintreten? Kein Unterhalt und gleiche Betreuungsarbeit des Vaters würde garantiert die menschliche Gesellschaft einführen!

MfG
MB

/1/ tinyurl.com
/2/ tinyurl.com
/3/ tinyurl.com
Antwort von Lisa Gnadl
1Empfehlung
16.08.2012
Lisa Gnadl
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben über abgeordnetenwatch.de bezüglich des so genannten "Gender Pay Gap". Selbstverständlich beantworte ich Ihnen gerne Ihre Fragen.

Zu a): Ich kann Ihrer Aussage nicht zustimmen. Ich beziehe mich auf die OECD-Studie. Diese zeigt das unterschiedliche Lohngefälle in Europa auf.
Die komplett bereinigte Lohnlücke in Deutschland liegt bei etwa 8%. Ich spreche allerdings nicht über die komplett bereinigten Gehaltsunterschiede, denn diese beziehen sich nur auf die sogenannte direkte bzw. unmittelbare Lohndiskriminierung von Frauen. Mir geht es um die vielen anderen, zumeist versteckten Ursachen des Lohngefälles, die als indirekte bzw. mittelbare Entgeltdiskriminierung bezeichnet werden, d.h. um die unbereinigten Gehaltsunterschiede. Daraus ergibt sich eine Lohnlücke von 23,2 %.
Zu b): Nein, diese Auffassung teile ich ebenfalls nicht. Ihre Argumentation kann ich nicht nachvollziehen. Als SPD-Landtagsabgeordnete spreche ich mich bewusst für einen flächendeckenden Mindestlohn in Deutschland aus.
Zu c): Ich bin nicht für die zwanghafte Einführung des Wechselmodells bei Scheidungen. Das Wechselmodell besitzt sowohl Vor- als auch Nachteile. Im Zentrum der Abwägungen muss das jeweilige Kindeswohl stehen, daher müssen verschiedene Modelle diskutiert werden.
Frauen leiden an struktureller Diskriminierung, die wir auflösen müssen: Frauen verrichten den größten Anteil an unbezahlter Erziehungsarbeit, verdienen während ihres Erwerbslebens weniger und geraten so wesentlich häufiger in Altersarmut als Männer. Das Entgeltgleichheitsgesetz ist daher ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung in der Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
01.07.2012
Von:

Wie stehen Sie zur Zwangsbeschneidung von Jungen?
"Beschneidung" von Babys und kleinen Jungen ist immer Zwang, da keine
Zustimmung oder gleichberechtigte Zustimmung möglich ist!
Danke schon mal für Ihre Antwort.
Antwort von Lisa Gnadl
bisher keineEmpfehlungen
09.07.2012
Lisa Gnadl
Sehr geehrte Frau ,

Die Thematik der Beschneidung aus religiösen Gründen muss man sehr differenziert und mit viel Empathie für die betroffenen Gruppen diskutieren. Die Beschneidung ist hat sowohl in der jüdischen als auch in der muslimischen Religion hat eine jahrtausendealte Tradition.
Selbst unter Medizinern ist es umstritten, ob die Beschneidung negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Psyche der Kinder hat (oder nicht hat) und daher das Kindeswohl über die Religionsfreiheit zu stellen ist.
Außerdem ist nicht zu erwarten, dass die Beschneidungen bei einem Verbot völlig eingestellt werden, da die Praxis der Beschneidung von Jungen ein zentrales Element des Judentums und des Islam ist. Es ist vielmehr zu befürchten, dass die Beschneidungen, falls sie in Deutschland tatsächlich für illegal erklärt werden, fortan im Ausland oder im Verborgenen durchgeführt würden. Dabei entsteht das Risiko, dass die medizinischen Bedingungen schlechter sind als in deutschen Arztpraxen und Krankenhäusern.
Grundsätzlich halte ich die Beschneidung von Jungen für nicht vergleichbar mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen.
Ob ein Verbot der Beschneidung von Jungen wirklich dem Kindeswohl dient, ist sehr schwierig zu bewerten. Dies setzt einen ausführlichen Diskussionsprozess voraus und lässt sich nicht abschließend in dieser Kürze darstellen und klären. Die SPD-Fraktion Hessen wird sich mit diesem Thema entsprechend differenziert auseinandersetzen. Außerdem gehe ich davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik beschäftigen und eine Abwägung der verschiedenen Grundrechte vornehmen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Lisa Gnadl
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
19.07.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Gnadl,

ich habe Fragen zur geplanten Änderung des hess. Forstgesetzes.
1. Wo liegt der Sinn, Wege für alle zu sperren, weil vereinzelte Mountainbiker ABSEITS der Wege fahren?
2. Gibt es Untersuchungen zur Schädigung des Waldes durch Mountainbiker?
3. Gibt es Unfallstatistiken zu Verletzungen durch Kollisionen Fußgänger/Mountainbiker auf kleinen Wegen?
4. Wie wird sichergestellt, dass bei der gesetzl. verordneten Konzentration von Fahrrädern, Pferden u. Krankenfahrstühlen auf den besonders stark frequentierten Wegen (Wochenenden/Feiertagen, Ferien), die Sicherheit aller Nutzergruppen gewährleistet ist?
(Unfallgefahr bei Stop-and-Go-Betrieb, Notbremsungen, Ausweichmanöver durch rumspringende Kinder, unangeleinte/an langen Leinen laufende Hunde, durch Musikhören für Klingelzeichen taube Jogger, Stöcke schwingende Nordic Walker, bei solchem Trubel nervös werdende Pferde)?
5. Wie beurteilen Sie bezgl. Klimawandel u. Ressourcenschonung, dass künftig viele Mountainbikes erst per Auto transportiert werden um legal benutzt werden zu können?
6. Wird es eine staatliche Unterstützung für Jugendliche/sozial Schwächere geben, die sich den Transport per Auto/ÖPNV zu legalen Mountainbike-Revieren nicht leisten können, damit diese weiter ihren Sport ausüben können?
7. Mögl. Geldbuße für Befahren eines "falschen" Weges: bis € 100.000. Bußgeld für Menschenleben gefährdendes Wenden/Rückwärtsfahren auf Autobahnen: € 200. Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit?
8. Wie große Umwege sind bei Fahrten per Rad zur Arbeit zumutbar, wenn die direkte Route über kleinere Wege führt? Kann dieser Umweg steuerlich abgesetzt werden? Oder empfehlen Sie da den Gebrauch des Autos?
9. Wie stehen Sie dazu, dass ohnehin stark gehandicapte u. benachteiligte Menschen wie Krankenfahrstuhlfahrer zukünftig in Hessen den Wald nur per "Forstautobahn" betreten dürfen u. ihnen das echte Naturerlebnis dank der hess. Regierung verwehrt bleibt?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten!
MfG,
Antwort von Lisa Gnadl
bisher keineEmpfehlungen
29.08.2012
Lisa Gnadl
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei der geplanten Novelle des Waldgesetzes handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, den die schwarz-gelbe Landesregierung verfasst hat. Bisher wurde dieser Gesetzesentwurf noch nicht im Landtag eingebracht. Insofern müssten Sie sich mit Ihren konkreten Fragen an die Landesregierung, konkret an das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, wenden. Nur die zuständige Fachministerin kann Ihnen beantworten, was sich die Landesregierung bei der Formulierung des Gesetzentwurfes gedacht hat und auf welcher Basis sie diesen verfasst haben.

Obwohl es sich – wie oben beschrieben - bisher nur um einen Gesetzesentwurf der Landesregierung handelt und (wie der Presse zu entnehmen ist) die Regierungsfraktionen von CDU und FDP selbst bei der Beurteilung des eigenen Gesetzesentwurfs noch keine Übereinstimmung erzielt haben, hat sich die SPD-Fraktion im Landtag bereits mit dem Regierungsentwurf beschäftigt. Wir sind uns dabei bewusst, dass bei diesem Thema verschiedene Interessen aufeinanderprallen.

Wir werden aber eine Gesetzesänderung, wie sie von der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vorgesehen ist, nicht mittragen. Wir möchten, dass Freizeitsportler wie etwa Mountainbiker und Geocacher klar festgelegte Routen erhalten, die sie befahren bzw. begehen können. Dies müssen unserer Ansicht nach aber nicht immer und überall Strecken sein müssen, die auch für Kraftfahrzeuge freigegeben sind.

Waldbesitzer, Kommunen, Sport- und Wanderverbände und HessenForst müssen unserer Ansicht nach zu einer gemeinsamen Lösung finden. Daher begrüßen wir auch, dass die Umweltministerin Puttrich nun endlich – wenn auch sehr spät ¬¬¬– einen Runden Tisch zum neuen Waldgesetz einberufen will, um in einen Dialog mit allen Beteiligten zu treten. Ziel muss es sein, eine tragbare Lösung zu finden, die den Interessen der Sportler ebenso gerecht wird wie den Belangen des Naturschutzes, des Forstes und der Waldeigentümer.

Zu dem Gesetzentwurf wird es nach Einbringung in den Landtag eine Anhörung geben, in der die Verbände bzw. ihre Vertreter ihre Argumente vortragen können. Allerdings steht der Termin zur Anhörung noch nicht fest. Erst nach dieser Anhörung wird sich die SPD-Fraktion abschließend zum Gesetzentwurf der Landesregierung positionieren und gegebenenfalls einen Änderungsantrag oder einen alternativen Gesetzesentwurf einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa Gnadl
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