Lars Pochnicht (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Angestellter
Wohnort
-
Wahlkreis
Bramfeld - Farmsen-Berne , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
(...) Die geschilderten Umstände im Verlauf der MetroBus-Linie 8 zwischen den Haltestellen Bramfeld Dorfplatz und Steilshooper Allee wollte die Hochbahn zum Anlass nehmen, die auftretenden Verspätungen genauer zu analysieren. Nur soweit es nach dieser Prüfung sinnvoll erscheinen sollte, könnten weitere punktuelle Maßnahmen zur Verbesserung des Linienbusverkehrs vorgeschlagen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Pochnicht,

die Wohnraumverknappung ist das z. Zt. drängendste soziale Problem in Hamburg. Dennoch werden nach Auskunft des Mietervereins in unserer Stadt z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. sie stehen leer oder werden nicht für Wohnzwecke genutzt. Vielfach ist dies auf Sanierungsbedarf zurückzuführen. Leider fördert die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) jedoch Sanierungen nur in geringem Umfang. Sog. Ersatzneubauten, d. h. Neubauten, die nach vorherigem Abriss sanierungsbedürftiger Häuser neu errichtet werden, fördert die WK hingegen in siebenfacher Höhe (vgl. Kurzgutachten des Architektenbüros Plan R vom 12.11.12 auf der Grundlage eines Architektengutachten des Büros Dittert und Reumschüssel im Auftrag der VHW). Infolge dieses Missverhältnisses werden m. E. öffentliche Mittel fehlkanalisiert und darüber hinaus dem Markt über rel. lange Zeiträume Wohnungen entzogen: Sanierungen sind naturgemäß schneller durchführbar als Abriss- und "Ersatzneubau"-Vorhaben.

Meine Frage: Wie bewerten Sie das gegenwärtige Verhältnis von Sanierungsförderung zu "Ersatzneubau"-Förderung ? Falls Sie die Förderung sog. Ersatzneubauten überhaupt befürworten: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten nur gefördert werden, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist - oder auch, wenn der Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann ?

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Pochnicht,

entlang der Bramfelder Chaussee/ Bramfelder Str. sind die Radwege durchgehend benutzungspflichtig.
Die Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, "wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt" ( www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=181110U3C42.09.0 ).

Können Sie bitte ausführlich erklären, warum dieses erhöhte Risiko heute (19.03, 21:30 Uhr) nicht besteht und daher die Radwege nicht von Eis und Schnee geräumt werden müssen? Warum besteht dieses dagegen aber an einem schönen Sonntagmorgen im August?

Und bitte lassen Sie finanzielle Erwägungen gleich weg, denn ob für Radfahrer die Benutzung der Fahrbahn zu gefährlich ist, kann ja nicht von den Kosten für die Pflege der Radwege abhängig sein, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lars Pochnicht
bisher keineEmpfehlungen
24.03.2013
Lars Pochnicht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Winterdienst auf Radwegen.

Vorweg ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Für den Winterdienst ist in Hamburg seit 2011 grundsätzlich die Stadtreinigung zuständig. Hierfür wurde das Hamburger Wegegesetz entsprechend geändert.

Die Räumung erfolgt in verschiedenen Stufen: Bei Schneefall und Glätte werden zunächst Strecken der Stufe 1 geräumt. Dies sind die Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr, insgesamt etwa 2.600 Kilometer. Hauptziel des Winterdienstes ist die Gewährleistung eines funktionierenden öffentlichen Personennahverkehrs. Anschließend erfolgt die Räumung von Strecken der Stufe 2, hierbei handelt es sich um weitere 700 Kilometer wichtige Verbindungsstraßen. Für beide Stufen braucht die Stadtreinigung je nach Witterung ca. 3-5 Stunden, bei anhaltendem Schneefall kann es auch einmal länger dauern. Fahrradstreifen auf diesen Hauptverkehrsstraßen können leider nicht automatisch mitgeräumt werden, da das Räumschild der Breite der Fahrbahn entspricht und für die Radwege am Fahrbahnrand ein zweiter Räumdurchgang erforderlich ist.

Der Winterdienst auf Radwegen wurde erst mit der Änderung 2011 eingeführt. Die Stadtreinigung ist seitdem angewiesen, die zentralen Fahrradrouten von Eis und Schnee zu befreien. Hierfür wurde ein Netz von etwa 185 km Länge festgelegt. Unter folgendem Link können Sie nachschauen, welche Wegstrecken dabei sind:< www.hamburg.de > . Die Bramfelder Chaussee gehört leider nicht dazu. Die zu reinigende Fahrradroute endet mit Beginn der Bramfelder Chaussee. Hier würde ich mir eine Erweiterung der zu reinigenden Fahrradroute um die Bramfelder Chaussee wünschen. Allerdings spielen finanzielle Erwägungen mitunter doch eine gewisse Rolle. Insoweit möchte ich da nichts versprechen.

Wenn Eis und Schnee ein sicheres Radfahren auf Radwegen nicht ermöglichen, können Radfahrerinnen und Radfahrer im Übrigen auch auf die Fahrbahn ausweichen, sofern diese hinreichend sicher sind. Das trifft für die Bramfelder Chaussee aber wohl eher nicht zu.

Leider können auch nicht alle Straßen und Radwege in der Stadt geräumt werden, insbesondere die Räumung aller Wohn- und Nebenstraßen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Nur an besonderen Gefahrenpunkten wird die Stadtreinigung auch hier tätig. Außerdem kümmert sie sich darum, dass etwa Zebrastreifen und andere wichtige Überwege geräumt werden. Auf Gehwegen sind hingegen in der Regel die jeweiligen Anlieger für die Räumung zuständig. Für Radwege besteht diese Pflicht nicht. Gleichwohl räumen auch einige Anwohner Radwege freiwillig mit, so auch in der Bramfelder Chaussee.

Nicht immer läuft beim Winterdienst alles so reibungslos, wie man es sich wünschen würde. Auch ist es unter den teilweise beengten Verhältnissen nicht immer auszuschließen, dass beiseite geschobener Schnee auf Rad- oder Fußwege gerät. Für Hinweise und Beschwerden gibt es deshalb eine Winterdienst-Hotline. Sie erreichen sie unter der Telefonnummer 040-25761313. Je nach Zuständigkeit informiert die Hotline die verantwortliche interne Betriebseinheit oder das Bezirksamt. Die bisherigen Erfahrungen der Hotline zeigen, dass nur selten Probleme mit der Räumung von Radwegen gemeldet werden. Ich möchte Sie daher auffordern, Probleme unbedingt dort zu melden, damit sie zügig bearbeitet werden können.

Ich gebe Ihnen jedoch Recht, dass wir insbesondere im Bereich der Radwege noch besser werden müssen, damit das Radfahren auch im Winter sicher möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage mit meinen Ausführungen beantworten und Ihnen
einen Überblick zum Thema Winterdienst geben.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Pochnicht
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
29.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Pochnicht,

vielen Dank für die schnelle Reaktion, leider gehen Sie auf meine Frage allerdings überhaupt nicht ein.

Ich möchte erklärt haben, warum es auch diesen Winter nicht für nötig erachtet wurde, dass die benutzungspflichtigen Radwege flächendeckend auch benutzbar gehalten werden. Wieso ist es für die zuständigen Behörden zwar im Winter in Ordnung, dass die Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen, im Sommer aber wird das gleiche Verhalten als Ordnungswidrigkeit verfolgt?

Diesen Widerspruch möchte ich erklärt haben.

Und noch einmal, finanzielle Erwägungen haben hier nichts verloren, falls Sie dem widersprechen möchten, dann können Sie bitte gleich angeben, wie viel Ihnen denn das Leben der Radfahrer wert wäre.

Aber noch etwas zu dem, was Sie schrieben:

"Wenn Eis und Schnee ein sicheres Radfahren auf Radwegen nicht ermöglichen, können Radfahrerinnen und Radfahrer im Übrigen auch auf die Fahrbahn ausweichen, sofern diese hinreichend sicher sind. Das trifft für die Bramfelder Chaussee aber wohl eher nicht zu."

Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass, wenn Sie mit Ihrer Einschätzung Recht hätten, dies einem winterlichen Radfahrverbot gleich käme? Denn wo sollten Radfahrer dann fahren? Ihr Hinweis auf die geräumten "zentralen Fahrradrouten" verkommt da sehr schnell zur Farce.

Aber Gott sei Dank liegen Sie da völlig verkehrt. Zum einen nennt der BGH in seinem Urteil keinerlei Einschränkungen, und zum anderen kann man ganz wunderbar auf der Bramfelder Chaussee fahren.

Noch eine letzte Anmerkung: Im Gegensatz zu Ihnen, möchte ich jeden Radfahrer dazu auffordern, die Hotline _nicht_ zu nutzen, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Fahrbahn auszuweichen. Das Problem ist nicht die Unbenutzbarkeit der Radwege, sondern die Anordnung der Benutzungspflicht!

Und im Zusammenhang mit dem Winterdienst hätte man da auch viel zu viel zu tun: bit.ly/10lJ3ye

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Lars Pochnicht
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03.04.2013
Lars Pochnicht
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Winterdienst auf Radwegen.

Ich verstehe, dass Sie die unterschiedliche Handhabe der Radwegebenutzungspflicht in Abhängigkeit der Befahrbarkeit der Radwege als Widerspruch empfinden.

Es ist für die Behörden jedoch selbstverständlich nicht abhängig von der Witterung, ob ein Befahren der Straßenfahrbahn "in Ordnung" ist, wie Sie schreiben. Besteht eine Radwegebenutzungspflicht, hat das seinen Grund. Allerdings würde ein Verbot des Befahrens der Straße tatsächlich einem winterlichen Radfahrverbot gleichen. Nicht zuletzt deshalb entbinden mehrere Gerichtsurteile in solchen Fällen von der Radwegebenutzungspflicht, s. bspw. LG Oldenburg, vom 29.07.1952, VkBl. 53, 190. Das Ausweichen auf die Fahrbahn ist also aus Sicht der Stadt eher eine Notlösung.

Ein umfassenderer Winterdienst auf Hamburgs Radwegen wäre hier wünschenswert, der Aufwand stünde jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zu seinem Nutzen. Nicht nur vor dem Hintergrund der in der Hamburgischen Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse muss die Stadt sparsam mit Steuermitteln umgehen. Der Winterdienst auf Radwegen würde - nur entlang der Hauptverkehrsstraßen - nach Schätzungen des Senates rund 3 Mio. € beanspruchen, verglichen mit 8 Mio € für den gesamten verbleibenden Winterdienst auf Hamburgs Straßen (s. Drs. 19/5273).

Der finanzielle Aspekt der Frage, ob Radwege geräumt werden, lässt sich leider nicht so einfach ausklammern, wie Sie dies in Ihrer Frage andeuten. Die Regulierung und Sicherung des Straßenverkehrs seitens des Staates ist immer ein Abwägen zwischen den entstehenden Kosten und dem Nutzen für die persönliche Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Mehr finanzielles Engagement bedeutet nicht zwangsläufig mehr Verkehrssicherheit; oft können die Verkehrsteilnehmer durch gegenseitige Rücksichtnahme dazu wesentlich mehr beitragen. Für den Fall, dass Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen müssen, gilt dies besonders.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage damit beantworten und verbleibe,

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lars Pochnicht
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
04.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Pochnicht,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antworten auf die beiden letzten Fragen zur Radwegebenutzungspflicht im Winter gelesen. Auch ich konnte bisher keine Erklärung dafür finden, weshalb die Straßenverkehrsbehörden Radwege "aus Sicherheitsgründen" für benutzungspflichtig erklären, diese Sicherheitsgründe jedoch aus unerklärlichen Gründen im Winter nicht bestehen. Warum ist dies so?

Es geht hier also im Kern nicht um den mangelhaften Winterdienst, sondern um die allem Anschein nach rechtswidrigen Anordnungen von Radwegebenutzungspflichten! Diese wurden in Hamburg offensichtlich pauschal angeordnet, ohne dass geprüft bzw. nachgewiesen wurde, dass durch die Benutzung von Radwegen die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht wird. Ein solcher Nachweis ist aber zwingend erforderlich!

Obwohl der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn gehört, weil er dort erwiesenermaßen(!) sicherer fährt, als auf Radwegen (vgl. § 2 StVO, BVerwG Az. 3 C 42.09, Forschungsbericht BASt 262), bleiben diese, meiner Ansicht nach rechtswidrigen, Anordnungen in Hamburg weiterhin bestehen. Wie kann das sein?

Die Unfallgefahr für Radfahrer auf Radwegen ist bis zu 12 mal größer, als auf der Fahrbahn (Quelle: ADFC Forschungsdienst Fahrrad Nr. 173)! Es gehört zu den Pflichten der Straßenverkehrsbehörden, diese Tatsache zu berücksichtigen und für maximal mögliche Verkehrssicherheit zu sorgen. Das bedeutet, sofern keine gegenteiligen Fakten vorliegen, muss der behördlich angeordnete Zwang, Radwege zu benutzen, umgehend aufgehoben werden!

Für die regierende SPD (Innensenator Neumann) wäre es ein Leichtes, der Verkehrsdirektion den Auftrag zu einer eingehenden Prüfung der Hamburger Radwegebenutzungspflichten zu erteilen. Warum geschieht nichts in dieser Richtung? Will man etwa den Autoverkehr nicht durch Radler "stören"? Nein, das ist dann wohl doch zu abwegig..., deshalb freue ich mich auf Ihre Stellungnahme.

Vielen dank und freundliche Grüße,


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