Lars Holster (SPD)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Geburtstag
19.11.1972
Berufliche Qualifikation
Versicherungskfm., Studium VWL/Germanistik auf Lehramt
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Stellvertretender Schulleiter der Stadtteilschule Süderelbe
Wohnort
Hamburg
Wahlkreis
Bergedorf
Landeslistenplatz
29, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Die Arbeitsbedingungen und Vorgänge bei dem Internetkaufhaus Amazon, die durch die Reportage der ARD dokumentiert worden sind, sind nach meiner Ansicht nicht nur ein Beleg für den Missbrauch von Leiharbeit, sondern auch dafür, dass Politik handeln muss. (...)
Parlamentarische Arbeit
Fragen an Lars Holster
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Wirtschaft
16.02.2013
Von:

Guten Morgen,

als Christ interessiert mich Ihre Einstellung zu den Vorgängen bei Amazon Deutschland und wie Sie damit auf der politischen Ebene umgehen würden. Auch im Hinblick auf Leiharbeit in Hamburg.
Antwort von Lars Holster
bisher keineEmpfehlungen
18.02.2013
Lars Holster
Sehr geehrter Herr ,

ich verurteile den Missbrauch von Leiharbeit auf das Schärfste. Die SPD kann und wird dies nicht tolerieren. Deswegen hat u.a. die Bürgerschaft mit den Stimmen der SPD-Fraktion zu Beginn dieser Legislaturperiode, den Senat ersucht klare Rahmenbedingungen für Nutzung von Leiharbeit im Öffentlichen Dienst zu schaffen. Dies hat der Senat mit der Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt. Für die SPD sind beim Thema Leiharbeit vor allem 3 Aspekte wichtig, die durch die Gesetzgebung auf der Bundesebene angepasst und verbessert werden müssen:

1. "Equal pay for equal work" - Jeder Angestellte, egal ob Leiharbeiter oder fest Angestellter, muss für die selbe Leistung die selbe Entlohnung erhalten.

2. Leiharbeit zeitlich begrenzen - Leiharbeit darf keine dauerhafte Anstellungsform innerhalb der Betriebe werden, sondern nur dazu dienen kurzzeitige Bedarfsspitzen abzudecken.

3. Leiharbeit darf keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze vernichten -dort wo Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter eingesetzt werden, darf es nicht dazu führen, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu Gunsten von Leiharbeit abgebaut werden.

Die Arbeitsbedingungen und Vorgänge bei dem Internetkaufhaus Amazon, die durch die Reportage der ARD dokumentiert worden sind, sind nach meiner Ansicht nicht nur ein Beleg für den Missbrauch von Leiharbeit, sondern auch dafür, dass Politik handeln muss. Deswegen wird sich die SPD dafür einsetzten, dass die bundesgesetzlichen Reglungen für Leiharbeit angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Holster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
14.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Holster,

ich möchte von ihnen wissen, warum es in Hamburg möglich ist, dass Schüler mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten in der Schule so wenig gefördert werden (1 Förderstd.), dass es ausreicht, besser zu sein als die schlechtesten 5%, um keine zusätzliche Förderung zu erhalten. Ich kenne einen Schüler, der in den ersten 5 Schuljahren stets gerade über diesen 5% lag und selten mehr als eine Förderstunde pro Woche bekam. Dessen Eltern versucht haben zuhause zu fördern, Ärzte aufsuchten und bei der Schulbehörde um bessere Förderung gebeten haben (wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt). Nun - in der 6. Klasse, ist der Schüler bei der Hamburger Schreibprobe unter die 5% gerutscht und bekommt eine zusätzliche Förderung - falls der Antrag bewilligt wird. Da so eine außerunterrichtliche Lernförderung nur bis zum Ende der 6, Klasse vorgesehen ist, kann dieser Schüler die restlichen Schuljahre ohne zusätzliche Förderung verbringen. Er schreibt nahezu jedes Wort fehlerhaft und hat kaum noch Selbstbewusstsein . Man muss nicht viel Fantasie haben, um zu ahnen, dass dieser Junge wahrscheinlich keinen Schulabschluss erreicht - trotz überdurchschnittlicher Intelligenz und bildungsnahem Elternhaus. Ist es noch gängige Praxis, dass Grundschulen die Mittel für Förderunterricht zweckentfremden (z.B. für Vertretungsunterricht)? Warum verwehrt man solchen Kindern ihre Chance auf Bildung? Herzlichen Dank im voraus
Antwort von Lars Holster
bisher keineEmpfehlungen
24.03.2013
Lars Holster
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage an mich und vor allem für ihrEngagement, welches aus Ihrer Frage deutlich wird.
Grundsätzlich gilt, dass Kinder in Hamburgselbstverständlich Förderunterricht erhalten, wenn sie diesen benötigen. Diesgilt ganz generell für förderbedürftige Schülerinnen und Schüler in Hamburg.
Der Fall, den Sie ansprechen, ist allerdings ein besonderer:An dieser Stelle geht es um außerunterrichtliche Lernhilfen (AUL) für Kindermit Legasthenie und Dyskalkulie. Ich gehe sehr stark davon aus, dass derangesprochene Schüler von Legasthenie betroffen ist, dafür sprechen eindeutigdie großen Probleme bei der Rechtschreibung, bei dem beschriebenen sonst guten,überdurchschnittlichen Leistungsvermögen.
Derartige außerunterrichtliche Lernhilfen gewährt die Stadt Hamburg freiwillig.Auf sie besteht kein Rechtsanspruch. Sie können nur unter speziellen Voraussetzungengewährt werden, nämlich dann, wenn die Leistungen in der von Ihnenangesprochenen "Hamburger Schreibprobe" entsprechend gering ist undgleichzeitig kein anderweitiger "sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen"vorliegt (nach Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass im Fall desbetroffenen Schülers keine weiterer "Sonderpädagogischer Förderbedarf Lernen" besteht).
Diese außerunterrichtlichen Lernhilfen können nur in dem begrenztenUmfang gewährt werden, in dem Mittel zur Verfügung stehen. Dies hat zur Folge,dass der entsprechende Förderbedarf entsprechend sorgfältig geprüft werdenmuss, was in Hamburg durch die "Hamburger Schreibprobe" geschieht.
In der Tat haben Sie recht, dass dieser theoretische Anspruch auf AUL nach der Klasse 6 wegfällt. Allerdings wird der betroffeneSchüler sicherlich weiterhin von den schulischen Förderangeboten unterstütztwerden können.
Sofern der betroffene Schüler nachgewiesen von Legasthenie betroffen ist,besteht außerdem die Möglichkeit des sogenannten "Nachteilsausgleich". Dieser kann beispielsweise dafür sorgen, dassRechtschreibfehler entsprechend keine Auswirkung auf die Noten in Arbeiten undKlausuren haben oder den Einsatz zusätzlicher Hilfestellung ermöglichen.
Abschließend möchte ich noch auf einen weiteren Aspekt IhrerFrage eingehen: Sie äußern die Befürchtung, dass Mittel für Förderunterrichtvon Schulen z.B. für Vertretungsunterricht zweckentfremdet werden könnte.Diesbezüglich kann ich Ihnen versichern, dass für Förderunterricht vorgeseheneMittel keinesfalls anderweitig verwendet werden.


Mit freundlichen Grüßen
Lars Holster
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Lars Holster
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.