Ksenija Bekeris (SPD)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1978
Berufliche Qualifikation
Dipl.-Soziologin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Sprachförderung von Kindern
Wohnort
Barmbek-Süd
Wahlkreis
Barmbek - Uhlenhorst - Dulsberg , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
keinen
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Zu Ihrer Nachfrage bezüglich der nicht abgerufenen Bundesmittel habe ich eine schriftliche kleine Anfrage (Betr.: Eingliederungstitel (EGT) bei Jobcenter team.arbeit.hamburg) an den Senat gestellt, um genaue Informationen zu erhalten. (...)
Parlamentarische Arbeit
Ordentliches Mitglied
Haushaltsausschuss
Ordentliches Mitglied
Soziales, Arbeit und Integration
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Frage zum Thema Arbeit
28.12.2011
Von:

Guten Tag Frau Bekeris,

interessant, dass Sie mit keinem Wort auf die Frage eingehen wofür die angeblich nicht genutzten Geldmittel denn verwendet werden sollten?

Und Hr. Bösenberg hat eine neue Aufgabe? Dann bin ich als Steuerzahler ja erstmal beruhigt , ich dachte er wäre ein weiterer teurer beamteter Spaziergänger in Hamburg.
Welche Aufgabe wurde ihm eigentlich übertragen?
Meines Erachtens ging durch die Presse, dass Hr. Bösenberg persönlich für die Schlechtbesetzung der Ein Euro Jobs verantwortlich gemacht wurde.

In der beigefügten Presseerklärung wird berichtet, dass Hr. Günter jetzt beim Jobcenter alles übernimmt.
Ist es nicht so, dass dieser nun nach wenigen Monaten ebenfalls entlassen wurde?Oder hätte ich sagen sollen er: Er hat eine neue Aufgabe bekommen.

Sie sehen selbst, meine Fragen sind noch nicht gänzlich beantwortet.
Bin daher sehr gespannt ob ich eine weitere Antwort erhalte.

Mit freundlichem Gruss
Antwort von Ksenija Bekeris
2Empfehlungen
22.01.2012
Ksenija Bekeris
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Nachfrage bezüglich der nicht abgerufenen Bundesmittel habe ich eine schriftliche kleine Anfrage (Betr.: Eingliederungstitel (EGT) bei Jobcenter team.arbeit.hamburg) an den Senat gestellt, um genaue Informationen zu erhalten. Die Fragen und die Antwort des Senats finden Sie in der öffentlich zugänglichen Parlamentsdatenbank unter: www.buergerschaft-hh.de


Mit freundlichen Grüßen
Ksenija Bekeris
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Frage zum Thema Umwelt
13.04.2012
Von:

Wie stehen Sie zur Rekommunalisierung der Stromnetze? 25,1 % oder vollständige Übernahme? Begründen Sie bitte ihre Abstimmungsmeinung für die kommende Abstimmung in der Bürger schaft.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ksenija Bekeris
bisher keineEmpfehlungen
23.04.2012
Ksenija Bekeris
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wie Sie wissen, stehen wir im Bereich der zukünftigen Energieversorgung an einem Scheideweg. Die endlichen Ressourcen fossiler Brennstoffe und die Klimaerwärmung fordern von allen drastische Einschnitte in der bisherigen Lebensführung. Selbst nach den optimistischsten Prognosen der Klimaforscher wird die Erderwärmung nicht stagnieren. Die CO2-Emissionen müssen so schnell als möglich reduziert werden. Auch wir in Hamburg können uns aus diesen Anstrengungen nicht entlassen. In Anbetracht dieser Herausforderungen müssen wir nun zügig mit der Anpassung der Netze auf die Erneuerbaren Energien beginnen. Als Stadt müssen wir uns zudem fragen, wie dieses Ziel so schnell als möglich erreicht werden kann.
Hierfür wird uns allein das Eigentum an den Netzen keinen Schritt nach vorn bringen. Durch den Vertrag zwischen Stadt, E.ON und Vattenfall haben die Unternehmen allein bis 2015 einer Reduzierung der Treibhausgase zugestimmt. E.ON Hanse reduziert die Emission um 15% und Vattenfall bei der Fernwärme um 27%. Gerade auch bei der Fernwärme haben die Verträge den Bau eines klimafreundlichen Gas- und Dampfkraftwerk möglich gemacht. Diese Form der Energieerzeugung ist essentiell für schwankende Einspeisungen der Erneuerbaren Energien. Beide Unternehmen haben vertraglich die Zusage gemacht, die effiziente dezentrale Energieversorgung mit einem Investitionsvolumen von 1,6 Milliarden Euro zu stärken. Damit gehen wir in der Energiewende einen großen Schritt voran.
Als Mitglied der Bürgerschaft habe ich auch die Gesamtinteressen Hamburgs in meine Überlegungen einzustellen. Mit der vertraglichen Übereinkunft zwischen der Stadt, Vattenfall und E.ON minimieren wir das wirtschaftliche Risiko, das es für die Stadt zu tragen gilt. Zudem hat sich der Senat mit Prüfrechten und Anpassungsmöglichkeiten der Verträge ausbedungen, die ökologische Wende auch bei Veränderungen weiter beeinflussen zu können. Die Vertragspartner können bei Investitionen in die Netze zum Ausbau und Anpassung an die Erneuerbaren Energien nur gemeinsame Entscheidungen treffen. Die Stadt bleibt damit Akteur bei der Energiewende. Flankiert wird dies mit der Forderung der SPD Bürgerschaftsfraktion nach enger Begleitung der Umsetzung der Verträge durch die Öffentlichkeit und durch das Parlament. Es geht also im Kern darum, wie wir es schaffen, unsere Umwelt für zukünftige Generationen zu erhalten und wie wir dieses Ziel schnellstmöglich erreichen. Dazu brauchen wir keine 100% Netzanteile, sondern den Willen diese Energiewende zu schaffen und starke Partner, die uns bei diesem Ziel helfen.


Mit freundlichen Grüßen,

Ksenija Bekeris
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bekeris,

zu den ausgehandelten Beteiligungsverträgen zwischen der Stadt Hamburg und Vattenfall bzw. E.on sind mehrere Gutachten erstellt worden. Das Gutachten der Kanzlei Boos, Hummerl & Wegerich ist zu folgenden Ergebnissen gekommen, zu denen ich jeweils eine Frage stelle:
1. Die Mitbestimmung bei der Minderheitsbeteiligung von 25,1% geht nicht über den hierbei üblichen Einfluss hinaus und ist sehr gering. Sehen Sie das auch so?
2. Während der Konzessionsvergabe hat es keine zusätzlichen Verhandlungen mit anderen Unternehmen gegeben. Anderenfalls wären höchstwahrscheinlich bessere Ergebnisse für die Stadt Hamburg erzielt worden. Welche Gründe gab es für den Verzicht auf Verhandlungen mit weiteren Unternehmen?
3. Die Art der Kaufpreisermittlung birgt ein hohes Risiko stark überhöhter Kaufpreise. Wie schätzen Sie das Risiko ein und wie sehen Sie die Möglichkeiten einer späteren Kaufpreisanpassung?
4. Die Garantiedividende, die die Energiekonzerne der Stadt auf den Kaufpreis zahlen, ist zu niedrig bemessen. Sie kann einseitig von den Konzernen gekündigt werden. Bei zu hohem Kaufpreis kann die Stadt den Kredit nicht mehr aus der Gewinnbeteiligung bedienen und müsste aus der Beteiligung aussteigen, wobei die Konzessionen bei den Konzernen verbleiben. Wie beurteilen Sie diese Regelung?
5. Wird z.B. der Volksentscheid gewonnen, wird die Beteiligung beendet und die Stadt erhält nur den Kaufpreis zurück, aber keinen Ausgleich für Inflation oder eine mögliche Wertsteigerung der Unternehmen. Die Stadt könnte außerdem auf einem bereits aufgenommenen und weiter laufenden Kredit sitzen bleiben. Wie beurteilen Sie hier die Risiken für die Stadt Hamburg?
6. Über Dienstleistungsverträge zwischen den Netzgesellschaften und anderen Vattenfall-Töchtern können große Beträge in den Vattenfall-Konzern abgezogen werden. Die Stadt kann dies aber erst nach fünf Jahren überprüfen und beschränken. Wie sehen Sie diese Problematik?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ksenija Bekeris
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2012
Ksenija Bekeris
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworte:

Zu 1.
Richtig ist, dass die Stadt sich mit 25,1% mittels der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) an den Netzgesellschaften beteiligen will. Dieser Kauf ist jedoch nicht isoliert zu betrachten, sondern muss vielmehr im Zusammenhang mit dem darüber hinaus geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt, Vattenfall und E.ON gesehen werden. Grundsätzlich besteht die SPD-Fraktion auf Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarungen durch Parlament und Öffentlichkeit. In den paritätisch besetzten Aufsichtsräten der Netzunternehmen werden der HGV umfassende Kontrollrechte eingeräumt. Bei den für die Energiewende wichtigen Investitionsentscheidungen kann keiner der Vertragspartner ohne den anderen eine Entscheidung treffen. Die Stadt hat sich hier also weitreichende Rechte vertraglich gesichert, die es ermöglichen, zukunftweisende Entscheidungen zur Umstrukturierung der Netze für das Gelingen der Energiewende zu treffen.

Zu 2.
Die Konzessionsvergabe kann aufgrund der geltenden Gesetzeslage (EnWG) nicht mit Interessenten verhandelt werden. Die europarechtlichen Vorschriften verlangen eine europaweite Ausschreibung und diskriminierungsfreie Vergabe der Konzession. Auch die Netzgesellschaften von Vattenfall und E.ON müssen sich nun für die Konzession bewerben. Die Stadt kann keiner Netzgesellschaft untersagen, sich auf die Ausschreibung zu bewerben. Sollte eine andere Gesellschaft die Ausschreibungsparameter besser erfüllen, wird der Vertrag rück abgewickelt.

Zu 3.
Die Kaufpreisermittlung der Netze beruht auf allen für die Wertermittlung relevanten Daten. Diese Daten wurden durch Wirtschaftsprüfer, sowie Rechts-, Unternehmens- und Energieexperten genauestens geprüft. Kaufpreisanpassungen sind, soweit erforderlich, für Gas und Fernwärme im Jahr 2018 und für Strom im Jahre 2019 möglich. Von dieser Möglichkeit wird dann Gebrauch gemacht, wenn die zukünftige Wertermittlung von der aktuellen Bewertung abweicht.

Zu 4.
Die Garantiedividende kann nicht einseitig gekündigt werden. Die Stadt hat die Kaufpreissteigerung vertraglich limitiert, sodass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist.

Zu 5.
Sollte die Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" mit ihrem Volksentscheid Erfolg haben, werden die Verträge rück abgewickelt. Die Stadt hat dann natürlich Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Darüber hinaus behält Hamburg für den Zeitraum der Beteiligung den Anspruch auf die vereinbarten Dividenden.

Zu 6.
Wie bereits erläutert, haben Wirtschaftsprüfer die Verträge zwischen der Hansestadt Hamburg, E.ON und Vattenfall begleitet. Die Fachleute konnten keine Anhaltspunkte für den missbräuchlichen Abzug von Kapital feststellen. Die Dienstleistungsentgelte können nach Ablauf von frühestens fünf Jahren erneut auf ihre Marktüblichkeit geprüft werden. Sollte sich eine Unangemessenheit feststellen lassen, kann die Stadt Anpassung verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

Ksenija Bekeris
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.04.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Bekeris,

ich bin Student an der Hochschule für angewandte Wissenschaften am Berliner Tor. Seit einiger Zeit wird man auf den Weg zur Vorlesung und Mensa in den Hochschulgebäuden ständig von Leiharbeitsfirmen, Mobilfunkfirmen etc. aufgehalten und teilweise sogar bedrängt indem die Vertreter sich direkt auf die Treppe zur Mensa stellen.

Im Moment ist die Leiharbeitsquote in den akademischen Berufen noch recht gering, weil es für die Studenten genung Alternativen gibt und die Firmen für Ingenieure daher gute Angebote machen müssen. Wie ich von Freunden erfahren habe, beginnt aber beispielsweise die Firma Asklepios damit mit die studierten Ingenieure der Medizintechnik nur noch über hauseigene Leiharbeits- und Servicesgesellschaften einzustellen. Fallen die ersten Studenten darauf rein, so weitet sich die Leiharbeit immer weiter aus.

Auch der Abschluss von Mobilfunkverträgen hat meiner Meinung nach nichts in den Universitätsgebäuden zu suchen. Denn treten wirtschaftliche Folgen, so sehe ich die Hochschule mit in der Pflicht.

Auch befindet sich direkt im Hochschulgebäude eine Filiale der Haspa Bank, welcher wegen Monopolstellung erst kürzlich die Übernahme einer anderen Bank untersagt wurde.

An Schulen hingegen gilt ein strenges (meiner Meinung nach sinnvolles) Werbeverbot, an Universitäten nicht, dort kann nicht einmal der Asta, sondern nur die Politik etwas dagegen machen. Als vor meiner Schule damals die Mobilfunkfirma nur Flyer verteilte hat die Schulleitung die Polizei gerufen und die haben ein Platzverbot erteilt.

Wie ist Ihre Meinung zu kommerziellen Werbung direkt in den Hochschulgebäuden? Dürfen Leiharbeitsfirmen so aggressiv werben und Leiharbeit auf akademische Berufe ausdehnen? Was halten Sie davon das Werbeverbot 1:1 auch für die Universitäten und Hochschulen einzuführen? Was werden Sie bzw. Ihre Fraktion dagegen tun?

Viele Grüße

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