Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gern beantworte:
Zu 1.
Richtig ist, dass die Stadt sich mit 25,1% mittels der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) an den Netzgesellschaften beteiligen will. Dieser Kauf ist jedoch nicht isoliert zu betrachten, sondern muss vielmehr im Zusammenhang mit dem darüber hinaus geschlossenen Kooperationsvertrag zwischen der Stadt, Vattenfall und E.ON gesehen werden. Grundsätzlich besteht die SPD-Fraktion auf Kontrolle der Umsetzung der Vereinbarungen durch Parlament und Öffentlichkeit. In den paritätisch besetzten Aufsichtsräten der Netzunternehmen werden der HGV umfassende Kontrollrechte eingeräumt. Bei den für die Energiewende wichtigen Investitionsentscheidungen kann keiner der Vertragspartner ohne den anderen eine Entscheidung treffen. Die Stadt hat sich hier also weitreichende Rechte vertraglich gesichert, die es ermöglichen, zukunftweisende Entscheidungen zur Umstrukturierung der Netze für das Gelingen der Energiewende zu treffen.
Zu 2.
Die Konzessionsvergabe kann aufgrund der geltenden Gesetzeslage (EnWG) nicht mit Interessenten verhandelt werden. Die europarechtlichen Vorschriften verlangen eine europaweite Ausschreibung und diskriminierungsfreie Vergabe der Konzession. Auch die Netzgesellschaften von Vattenfall und E.ON müssen sich nun für die Konzession bewerben. Die Stadt kann keiner Netzgesellschaft untersagen, sich auf die Ausschreibung zu bewerben. Sollte eine andere Gesellschaft die Ausschreibungsparameter besser erfüllen, wird der Vertrag rück abgewickelt.
Zu 3.
Die Kaufpreisermittlung der Netze beruht auf allen für die Wertermittlung relevanten Daten. Diese Daten wurden durch Wirtschaftsprüfer, sowie Rechts-, Unternehmens- und Energieexperten genauestens geprüft. Kaufpreisanpassungen sind, soweit erforderlich, für Gas und Fernwärme im Jahr 2018 und für Strom im Jahre 2019 möglich. Von dieser Möglichkeit wird dann Gebrauch gemacht, wenn die zukünftige Wertermittlung von der aktuellen Bewertung abweicht.
Zu 4.
Die Garantiedividende kann nicht einseitig gekündigt werden. Die Stadt hat die Kaufpreissteigerung vertraglich limitiert, sodass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist.
Zu 5.
Sollte die Initiative "Unser Hamburg - Unser Netz" mit ihrem Volksentscheid Erfolg haben, werden die Verträge rück abgewickelt. Die Stadt hat dann natürlich Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Darüber hinaus behält Hamburg für den Zeitraum der Beteiligung den Anspruch auf die vereinbarten Dividenden.
Zu 6.
Wie bereits erläutert, haben Wirtschaftsprüfer die Verträge zwischen der Hansestadt Hamburg, E.ON und Vattenfall begleitet. Die Fachleute konnten keine Anhaltspunkte für den missbräuchlichen Abzug von Kapital feststellen. Die Dienstleistungsentgelte können nach Ablauf von frühestens fünf Jahren erneut auf ihre Marktüblichkeit geprüft werden. Sollte sich eine Unangemessenheit feststellen lassen, kann die Stadt Anpassung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ksenija Bekeris