Knut Fleckenstein (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Knut Fleckenstein
© SPD Europa
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hamburg
Bundeslistenplatz
18
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(...) Ich freue mich deshalb sehr, dass es zumindest im Bundesrat am letzten Freitag eine Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission gegeben hat. Der Druck auf die Bundesregierung, sich endlich für eine ernsthafte Quote in Aufsichtsräten einzusetzen, muss aufrecht erhalten bleiben. Die Einführung einer europaweiten Quote ist aus meiner Sicht kein Allheilmittel gegen die Benachteiligung von Frauen. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Gesundheit
08.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

ich habe sechs Jahre lang täglich etwa 20 Zigaretten geraucht.
Zweimal habe ich versucht aufzuhören. Einmal klappte es 2 Monate, das andere Mal 4 Monate. Danach fing ich wieder an.

Vor etwa acht Monaten habe ich die elektrische Zigarette ausprobiert und habe seitdem keine einzige Zigarette mehr geraucht und habe auch nicht das Verlangen danach. Seitdem geht es mir gesundheitlich besser. Ich bin fitter, schlafe besser.

Es gibt mittlerweile viele Studien, welche sich mit dem Risiko der E-Zigarette beschäftigen. Alle neueren Studien kommen zu dem selben Schluss: Dass die E-Zigarette deutlich weniger schädlich ist als der Konsum einer Tabakzigarette. Dies gilt für den aktiven Nutzer ebenso wie für Menschen, welche den Dampf passiv einatmen. Der Dampf enthält keine krebserregenden Stoffe, es entsteht kein Kondensat.

Eigentlich sollte sich eine Regierung doch freuen, wenn es da offensichtlich ein Produkt gibt, was in der Lage ist viele rauchenden Bürger vor dem Krebstod zu bewahren. Stattdessen ist geplant, die E-Zigarette soweit zu reglementieren, dass sie als Alternative zum todbringenden Tabak quasi nutzlos ist. Das kann doch nicht im Interesse des Staats sein?

Meine Fragen:
  • Warum werden positive Studien von der Politik ignoriert?
  • Warum wird stattdessen noch immer sehr schwach argumentiert, dass "Gefahren nicht ausgeschlossen werden können". (Gerade vor dem Hintergrund der existierenden Studien unverständlich.)
  • Wie stehen sie persönlich, in Ihrer Eigenschaft als EU-Abgeordneter zum Thema E-Zigarette und der geplanten Neufassung der EU-Tabakrichtlinie?
  • Sind sie, was den Nichtraucherschutz angeht, trotz aller Gegenargumente für eine Gleichbehandlung der E-Zigarette und der Tabakzigarette?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Zeit und Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Knut Fleckenstein
21Empfehlungen
10.04.2013
Knut Fleckenstein
Sehr geehrter Herr ,

der Entwuf einer Tabakrichtlinie, der am 19. Dezember 2012 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, liegt seit kurzem dem Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesunrdheit und Lebensmittelsicherheit vor, der einen Bericht über den Vorschlag verfassen wird, über den anschließend das gesamte Parlament abstimmen wird.

Ich kann den Vorschlag der Kommission, E-Zigaretten, die einen höheren Nikotingehalt von 4mg/ ml haben, nur noch als medizinisches Produkt zu verkaufen, auch nicht nachvollziehen.

Der Nikotingehalt in E-Zigaretten liegt zwischen 0 - 24 mg, wobei der durchschnittliche E-Zigaretten-Nutzer 12 mg braucht. Starke Raucher, die auf E-Zigaretten umsteigen wollen, benötigen durchschnittlich mehr als 18mg. Daher kommt der Vorschlag der Europäischen Kommission nahezu einem Verbot der E-Zigarette gleich.

Die Kommission begründet den Vorschlag mit dem Argument, dass nicht noch mehr Bürger nikotinabhängig werden sollen. Jedoch frage ich mich, ob dies nicht ein voreiliger Entschluss ist, da es wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht ist, wie riskant die E-Zigarette ist und welche langfristigen Schäden drohen.

Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird sich mit der zukünftigen Regulierung der E-Zigarette sorgfältig auseinandersetzen und den Sachstand prüfen. Mein Kollege Matthias Groote ist Vorsitzender dieses Ausschusses und wird mich und die anderen sozialdemokratischen Abgeordneten auf dem Laufenden halten.

Vorbehaltlich der jetzt gerade erst angelaufenen Verhandlungen im Parlament kann ich Ihnen schon einmal sagen, dass ich den Vorschlag der Kommission in diesem Punkt sicherlich nicht unterstützen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
19.04.2013
Von:

Guten Tag,

meine Frage geht an Sie als Verkehrspolitiker in der SPD und im EP Verkehrsausschuss

Ich denke, ich sehe das richtig, dass über ein Tempolimit von innerörtlich ≤30 km/h schon länger auf europäischer Ebene "laut nachgedacht" wird.

Wie stehen Sie denn zu der Idee, dieses innerörtliche Limit (z,B, abweichend von der bsherigen Regelung der deutschen StVO (Tempo ≤50 nur für KFZ) auch auf Radfahrer zu erweitern, sei es bei Tempo ≤50 wie bisher oder künftig (vielleicht) Tempo ≤30?

Sehen Sie überhaupt Regelungsbedarf für "Tempo ≤30" für Radfahrer wie v.g.?.

Besten Dank!
Antwort von Knut Fleckenstein
bisher keineEmpfehlungen
14.05.2013
Knut Fleckenstein
Sehr geehrter Herr ,

ich denke nicht, dass es notwendig ist, die innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf Fahrradfahrer auszuweiten.
Für Radfahrer würde ein Tempolimit von 30km/h oder 50km/h meiner Meinung nach, keine merkliche Verbesserung der Sicherheit bringen, da die meisten Radfahrer innerstädtisch dieses Tempo nicht überschreiten.

Wichtiger scheint mir, den Ausbau von adäquaten Radwegen in den europäischen Großstädten zu fördern.
Die größte Unfallgefahr besteht dort, wo den Radfahrern keine geeignete Möglichkeit geboten wird, am Straßenverkehr teilzunehmen.
Daher sehe ich hier den besseren Ansatzpunkt die Sicherheit im Radverkehr zu verbessern.

Unter anderem hierzu, wird die Europäische Kommission voraussichtlich im Juni einen EU-Rahmen für nachhaltige städtische Mobilitätspläne ("Paket zu Mobilität in der Stadt") vorschlagen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Fleckenstein
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
23.04.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

mit Entsetzen habe ich unter deutsche-wirtschafts-nachrichten.de einen Artikel zu Kenntnis genommen, der davon berichtet, dass nach den Plänen der Kommission, Kleinbauern oder Privatleute ihr selbst gezüchtetes Saatgut in Zukunft nicht einmal mehr verschenken dürfen.

Zunächst dachte ich an einen (schlechten) April-Scherz, vermute aber, dass es sich hierbei nicht um eine Ente handelt. Das wäre dann wohl das Ende der Vielfalt auf dem Tisch...

Hierzu mein Fragen:

1. Ist der im Artikel angegebene Sachverhalt zutreffend?

2. Wie steht das EU-Parlament dazu?

3. Was wird (ggfs.) dagegen unternommen?

Beste Grüße
Antwort von Knut Fleckenstein
bisher keineEmpfehlungen
24.04.2013
Knut Fleckenstein
Sehr geehrter Herr ,

aller Voraussicht nach wird die EU-Kommission den Entwurf der Saatgutverordnung am 6. Mai vorlegen. Dann wird sich zunächst der zuständige Fachausschuss im Europäischen Parlament damit befassen. Soviel kann ich schon einmal sagen: Die Sozialdemokraten werden sich für den Erhalt der Sortenvielfalt einsetzen. Alte Sorten dürfen nicht benachteiligt werden.

Heute hat übrigens auch die deutsche Agrarministerin Aigner in einem Interview im Handelsblatt zum selben Thema betont, dass sie sich dafür einsetzen wird, die biologische Vielfalt zu schützen. Frau Aigner sagt, dass die bisherigen Aussagen der Kommission im Ständigen Saatgutausschuss darauf hin deuten, dass es auch das Anliegen der Kommission sei, einen einfacheren Marktzugang für Saatgut von alten Sorten und Nischensorten zu schaffen.

Ich hoffe, Frau Aigner hat mit Ihrer Einschätzung Recht. Ich würde sicherlich nicht zustimmen, wenn Privatgärtner und Kleinzüchter, die den Artenreichtum erhalten, durch eine Zulassungspflicht eingeschränkt werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
Ergänzung vom 24.04.2013
Sehr geehrter Herr ,

ergänzend zu meiner Antwort von heute Vormittag möchte ich Sie noch auf eine Presseerklärung der Kommission hinweisen, die heute heraus gegeben wurde:

Klarstellung: Neue Regeln für Saatgutproduktion gelten nur für professionellen Handel
Die EU-Kommission weist Medienberichte über Regulierungspläne für den Obst- und Gemüseanbau in Hobbygärten zurück.
Privatgärtner können auch in Zukunft ihr Saatgut wie bisher verwenden. Sie sind von den neuen Regelungen zur Tier- und Pflanzengesundheit, die die Kommission Anfang Mai vorstellen wird, -entgegen anderslautenden Meldungen - nicht betroffen. Die neuen Regeln gelten für ausschließlich professionelle Akteure, wie beispielsweise Landwirte oder Gartenbaubetriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen.
Für Kleinstunternehmen jedoch wird es Ausnahmen geben, um für sie die administrativen Hürden und Kosten zu minimieren. Die Anforderungen an sie bezüglich Kennzeichnung und Verpackung werden gering sein.
Auch für alte Sorten sollen schwächere Regeln gelten. Aus Transparenzgründen muss dieses Saatgut zwar auch registriert werden, allerdings in einfacher Form und auf der Grundlage von historischen Daten und praktischer Erfahrung. Tests sind nicht vorgesehen.
Quelle: ec.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
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