Knut Fleckenstein (SPD)
Abgeordneter EU

Grunddaten
Knut Fleckenstein
© SPD Europa
Jahrgang
1953
Berufliche Qualifikation
Bankkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
Geschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes in Hamburg, MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Hamburg
Bundeslistenplatz
18
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(...) Betrifft Ihre Frage die finanzielle Unterstützung der Mahgreb-Staaten in den letzten Jahren oder geht es um die Frage, welche Hilfeleistungen die EU aktuell angesichts der Umbruchsituation in den Ländern Nordafrikas bereit stellen wird? (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Frauen
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

Wir beschäftigen uns zurzeit mit dem PGW-Projekt "Politik Werkstatt". Unsere Projektgruppe hat das Thema "rechtsextreme Frauen in Deutschland und der EU" bekommen. Nun wollten wir noch eine Expertenmeinung zu diesem Thema einholen.

Spezifisch beschäftigen wir uns mit der Fragenstellung, "Welche Rolle spielen rechtsextreme Frauen in Europa?" da wir keine bestimmten Kontakte in dieser Richtung haben, wurde uns von unserer Fachkraft empfohlen, ihnen zu schreiben.

Wir hoffen auf ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Finn Martens, , Mounir Zuabi und Tom Wania
Antwort von Knut Fleckenstein
bisher keineEmpfehlungen
12.03.2012
Knut Fleckenstein
Lieber Herr Martens,

wir sind noch dabei, nach Material zu Ihrem Thema zu recherchieren. Es wäre für uns hilfreich, wenn Sie uns vielleicht noch einmal anrufen könnten. Dann wüssten wir besser, was für Informationen Sie genau brauchen bzw. welche Informationen Sie bereits gesammelt haben.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
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Frage zum Thema Internationales
28.02.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Fleckenstein,

wir sind Schüler vom Gymnasium Ohmoor aus Niendorf und müssen ein Problem analysieren und lösen. Unser Problem handelt von den hohen Mobiltelefonrechnungen außerhalb Deutschlands. Unser Fallbeispiel handelt von einer Person die am Rand von Deutschland zu Dänemark Urlaub macht. Auf Grund dessen,
wechselt ihr Mobiltelefon zwischen deutschen und dänischen Netzen. Am Ende ihres Urlaubes ist ihre Telefonrechnung erhöht. Wie kann man dagegen vorgehen, dass man die Preise außerhalb von Deutschland bezahlen muss, obwohl man sich in Deutschland befindet?

Wir haben schon diewerse Lösungsansätze herausgefunden und analysiert, jedoch würde uns der Lösungsvorschlag eines Abgeordneten sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,

, Malika Nölting und Alicia Eggers
Antwort von Knut Fleckenstein
bisher keineEmpfehlungen
07.03.2012
Knut Fleckenstein
Liebe Frau ,

da es sich bei der Recherche für Ihr Schulprojekt doch um eine sehrt spezielle und technische Frage handelt, habe ich sie an den Info-Point Europa hier in Hamburg weiter geleitet. Der Info-Point hilft allen Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen rund um Europa. Deshalb arbeiten wir eng mit den Mitarbeitern dort zusammen. Die Antwort des Info-Points habe ich angefügt.

Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg und Spaß bei Ihrer Recherche.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein


Liebe Schülerinnen des Gymnasiums Ohmoor,

vielen Dank für Eure Anfrage. Der Europaabgeordnete Knut Fleckenstein hat Eure Anfrage vom 28.02.2012 an den Info-Point-Europa weitergeleitet. Daher kann ich Euch leider keinen Lösungsvorschlag aus Sicht eines Abgeordneten senden. Gerne versuche ich aber, Euch bei der Lösung Eurer Aufgabe ein paar Denkanstöße zu geben:
Grundsätzlich sieht EU-Verordnung Nr. 544/2009 zu Roaming in Art. 6, 6a vor, dass sobald der Kunde in ein fremdes Netz wechselt, eine Informations-SMS zu dem neuen Tarif an den Kunden gesendet werden muss. Die neue Verordnung habe ich dieser Mail angehängt.
EU-Verordnungen sind nach Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat. Das heißt, jeder EU-Bürger kann sich unmittelbar darauf berufen, soweit eine Verordnung ihm Rechte vermittelt. Verletzt nun etwa ein deutscher Mobilfunkanbieter seine Pflicht aus der EU-Verordnung, so kann ein deutscher Bürger, dem daraus ein Schaden entstanden ist, gem. § 280 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Schadensersatz verlangen. Diesen kann er auch vor deutschen Gerichten einklagen.
Allerdings liegt der von euch gebildete Fall etwas anders, denn in diesem Fall verletzt der Mobilfunkanbieter gar keine Pflicht aus der EU-Verordnung, sofern der Mobilfunkanbieter den Kunden über anfallende Roaming-Gebühren in dem fremden dänischen Netz per SMS informiert. Dann kann ein Kunde nämlich selbst mittels seines Mobilfunkgerätes das deutsche Heimnetz suchen und nutzen oder - sofern dieses nicht erreichbar ist - auf die Nutzung des Fremd-Netzes verzichten und dadurch erhöhten Telefonkosten entgehen.
Dass der Kunde einen Anspruch hat, auf deutschem Bundesgebiet stets in einem deutschen Netz telefonieren zu können, ist mir nicht bekannt. Insoweit handelt es sich auch eher um eine Frage des nationalen Telekommunikationsrechts als um eine europarechtliche Fragestellung. Besondere Expertise zu Fragen des Telekommunikationsrechts hat die Bundesnetzagentur, so dass ich Euch empfehle ggf. auch dort nochmal nachzufragen:
Verbraucherservice Bundesnetzagentur
Email: verbraucherservice@bnetza.de
Telefon: 030 224 805 00 (09:00 - 15:00 Uhr)
Homepage: www.bundesnetzagentur.de
Ich hoffe, Euch mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Viel Erfolg bei dem Projekt weiterhin!

Viele Grüße
Anika Klafki (Rechtsreferendarin)
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Frage zum Thema Gesundheit
02.04.2012
Von:
-

sehr geehrter Herr Fleckenstein,
grade wurden wir wieder mit der "Sommerzeit" beglückt, die ich seit ihrer Einführung als irritierend und überflüssig empfinde. Und in diesem Jahr meldete der NDR kontinuierlich, dass sich die Erwartungen an Energieeinsparung, die damit in den 70igern verbunden waren, nicht erfüllt haben.
Ich wünsche mir, dass ein erkannter Fehler von unseren PolitikerInnen auch wieder rückgängig gemacht wird - das wäre ein Beweis von "Vernunft gegen lethargische Gewohnheit" - was nicht leicht ist.
Da diese Vereinbarung ganz Europa betrifft, denke ich, dass das Europäische Parlament für diese Korrektur zuständig ist. Gibt es da schon Initiativen? Oder beabsichtigen Sie eine? Oder wer kann an diesem Unsinn drehen?

Freundliche Grüße
-
Antwort von Knut Fleckenstein
1Empfehlung
03.04.2012
Knut Fleckenstein
Sehr geehrte Frau -,

ich habe Verständnis für die Schwierigkeiten, welche Ihnen die halbjährliche Zeitumstellung bereitet.

Allerdings bringen Sie das Problem in Ihrer Anfrage auf den Punkt. Eine Abschaffung der Uhrenumstellung ist nur auf europäischer Ebene möglich. Dafür findet sich derzeit jedoch keine Mehrheit im Europäischen Parlament.

Mit der EU-weit geltenden Sommerzeit (Richtlinie 2000/84/EG zur Regelung der Sommerzeit) ging es dem europäischen Gesetzgeber vornehmlich darum, das Funktionieren verschiedener Sektoren des europäischen Binnenmarkts durch eine Harmonisierung der Zeitumstellung sicherzustellen. Allerdings hatte der Gesetzgeber eine Überprüfung der Richtlinie hinsichtlich möglicher Auswirkungen im Jahre 2007 durch die Europäische Kommission vorgeschrieben.

In einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Ministerrat erklärte die Kommission 2007, dass Berichten aus den Mitgliedstaaten zufolge tatsächlich Energie eingespart würde, die Zahl der Unfälle vor und nach der Zeitumstellung nicht steige und auch die gesundheitlichen Risiken nicht bedenklich seien. Aus Sicht der Kommission fallen eventuelle negative Auswirkungen der Zeitumstellung im Vergleich zu den positiven Effekten für die Volkswirtschaft nicht beträchtlich ins Gewicht.

Um überhaupt etwas ändern zu können, müsste erst in den Mitgliedstaaten eine Diskussion zur Abschaffung der Zeitumstellung in Gang gesetzt werden. Ich halte ein solches Vorhaben allerdings für wenig aussichtsreich.

Sicher wird Sie diese Antwort nicht wirklich befriedigen, aber es macht ja auch keinen Sinn, Ihnen etwas "vorzutüdeln".

Sie finden die Mitteilung der Europäischen Kommission unter folgendem Link:
eur-lex.europa.eu

Mit freundlichen Grüßen
Knut Fleckenstein
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