Kersten Artus (DIE LINKE)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1964
Berufliche Qualifikation
Verlagskauffrau, Journalistin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Redakteurin, Betriebsratsvorsitzende
Wohnort
-
Wahlkreis
Rotherbaum - Harvestehude - Eimsbüttel-Ost
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
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In Anbetracht der Patientenversorgung – Wartezeiten in Notaufnahmen, Abbau des Personals auf Intensivstationen, Reduzierung der Liegezeiten, Überdiagnosen und des Pflegenotstands in Folge des zunehmenden Wettbewerbs unter den Klinikkonzernen – ist es dringend geboten, dass die öffentliche Hand wieder die Kontrolle der gesundheitlichen Versorgung übernimmt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Artus,

Sie gehören zum Eingebenausschuß der Hamburger Bürgerschaft.
Bitte, erklären Sie mir folgendes, denn ich brauche dringend Nachhilfe-Unterricht in Rechtstaatlichkeit:
Ich habe Radio Schleswig-Holstein Werbeaufträge für ca. 20 MioDM vermittelt, für die ich lt. Vertrag Provisionen hätte erhalten müssen. RSH hat nur ca. 1/6 der Provisionen gezahlt, für den Rest mußte ich klagen: 17 Jahre lang. Rechtsbeugende Richter habe keinen einzigen Beleg anerkannt, obwohl nach dt. Handelsvertreterrecht Belege anerkannt werden MÜSSEN.
Die Richter haben ihre Rechtsbeugung nicht nur zugegeben, sondern mich auch ausgelacht, als ich ankündigte, gegen sie vorzugehen.
Seit 1995 versuche ich bei den Zuständigen Unterstützung zu bekommen, werde aber überall abgewimmelt. Jetzt habe ich mich an den HH Eingabenausschuß gewandt, der meine Eingabe abgelehnt hat mit der Begründung: "Ein Anliegen ist nicht erkennbar."
Rechtsbeugung ist eine Straftat. Verträge sind einzuhalten.
Wieso wurde meine Eingabe abgelehnt?
Durch die mit diesem Prozeß verbundenen Aufregungen habe ich mehrere Schlaganfälle erlitten. Warum soll ich den Verlust meiner Gesundheit, meiner Existenz und meines sozialen Umfeldes hinnehmen, nur weil einige deutsche Richter anderes zu tun haben als Recht zu sprechen?
Ich fordere Sie auf, sich für Rechtsstaatlichkeit einzusetzen, also meiner Eingabe stattzugeben, und nicht die kriminellen Richter durch Ablehnung meiner Eingabe zu begünstigen und zu schützen!
Ich bin es kreuzweise leid, immer wieder durch faule, korrupte, rechtsbeugende Richter und Zuständige, die ihre Aufgabe, für die wir - das Volk - sie bezahlen, nicht wahrnehmen, geschädigt zu werden.
Wenn Sie Ihrem Wählerauftrag, zum Wohle der Bürger dieses Landes zu arbeiten, aus welchem Grund auch immer nicht nachkommen können, gehören Sie nicht ins Rathaus und müssen zurücktreten.

Ich erwarte von Ihnen Ihre Bestätigung, daß meiner Eingabe stattgegeben wird.

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Frage zum Thema Gesundheit
22.05.2013
Von:
Ina

Werte Frau Kersten Artus,

1.Wie ist Ihre Meinung zu einem Passus im Rahmenvertrag mit der AOK, den ein niedergelassener Physiotherapeut unterschreiben muss, um weiterhin AOK- Patienten behandeln zu dürfen.Mit folgendem Inhalt: " Hiermit erkenne ich den Rahmenvertrag über die Versorgung und Vergütung physiotherapeutischer Leistungen vom 01.11.2011 (in der jeweils gültigen Fassung) an. Ich bin damit einverstanden, dass spätere Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages mir gegenüber ohne weitere Anerkennung verbindlich werden"

2.Die Forderung nach einem Mindestlohn begrüße ich sehr. Wie kann ich als Arbeitgeber dieser Forderung jedoch nachkommen, wenn trotz guter Arbeitsauslastung der Stundenumsatz aufgrund der Honorierung der physiotherapeutischen Leistungen durch Träger öffentlichen Rechts ( Krankenkassen) so gering ist, dass dieser Forderung nicht nachzukommen ist? (Für genaue Informationen diesbezüglich stehe ich gerne zur Verfügung)

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