Sehr geehrter Herr

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vielen Dank für Ihre Anfrage zur Praxisgebühr.
Die Auskunft, die sie in der Praxis ihres Hausarztes erhalten haben, ist zutreffend. Die Ärztinnen und Ärzte sind gehalten, bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln maximal die in einem Quartal erforderliche Anzahl zu verschreiben. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Arzt bzw. seine Mitarbeiterinnen den Patienten regelmäßig sehen und damit zum Beispiel mögliche Änderungen im Gesundheitszustand rechtzeitig bemerken können. Dazu kommt, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie in zu hohen Dosen genommen werden, erhebliche Gesundheitsschäden verursachen können. Auch deshalb wird die verordnungsfähige Menge auf den Quartalsbedarf begrenzt. Geregelt ist das in den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Ein eigenes Gesetz gibt es dafür nicht.
Die veränderte Vorgehensweise Ihres Hausarztes entspricht also durchaus den Vorschriften. Und er tut auch gut daran, sich so zu verhalten. Ansonsten kann es zu Abrechnungsproblemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. den Krankenkassen kommen und auch haftungsrechtliche Ansprüche gegen ihn - sofern Patientinnen und Patienten zu Schaden kommen - sind nicht auszuschließen.
Ich verstehe, dass das für Patientinnen und Patienten, die - wie Sie - dauerhaft auf ein ganz bestimmtes Arzneimittel angewiesen sind, ärgerlich ist. Die Verordnungsobergrenze kostet Zeit und Geld. Andererseits sind die Argumente, die für den Quartalsbezug vorgebracht werden, ernst zu nehmen.
Einiges an "Ärgerpotenzial" könnte man aber aus dieser Angelegenheit nehmen, wenn man sich endlich entscheiden könnte, auf die Praxisgebühr zu verzichten. Es hat sich gezeigt, dass diese keine sinnvolle Steuerungswirkung hat. Von Arztbesuchen abgehalten werden allenfalls Personen mit geringen Einkommen - und vieles deutet darauf hin, dass dazu auch Arztbesuche gehören, die medizinisch eigentlich notwendig wären. Vor diesem Hintergrund würde ich es begrüßen, wenn der Arztbesuch wieder ohne "Eintrittsgebühr" möglich wäre. Damit wäre auch gewährleistet, dass sie ihre Arzneimittelverordnung erhalten, ohne dass Ihnen über die Arzneimittel-Zuzahlung hinaus Unkosten entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt