Katja Suding (FDP)
Abgeordnete Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1975
Berufliche Qualifikation
Kommunikationsberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Fraktionsvorsitzende
Wohnort
-
Wahlkreis
Blankenese , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
1
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(...) Ich danke Ihnen für Ihre Frage! Vertrauen in Politik und Vertrauen in politische Entscheidungen ist für die Akzeptanz von Politikern von grundlegender Bedeutung.
Ich möchte Sie aber um Verständnis bitten, dass ich die Vergangenheit unserer Kanzlerin nicht beurteilen kann. Bisher sind mir nur wenige Inhalte des angesprochenen Buches ausschließlich aus Medien bekannt. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Wirtschaft
16.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Suding!

Sicherlich sind Sie oft auf das Thema " zukünftige Auswirkungen,bei abnehmbaren Ressourcen" befragt worden.
Dennoch stellt sich mir da immer noch,die bislang unbeantwortete Frage:

In Hinblick auf die " Erschöpfung " natürlicher Ressourcen für Energie,allen voran das Erdöl,hatte man ja schon oft über erneuerbare Energie debattiert.
Zudem ist ein Anstieg der Strompreise deutlich spürbar.

Dennoch finde ich die Haltung der Bundesregierung zum Thema " erneuerbare Energie " noch sehr oberflächlich.

Wie genau soll,nach Ihrer Ansicht,die Zukunft der erneuerbaren Energie aussehen?
Warum denkt man erst jetzt,wo die Ressourcenknappheit droht,über die neue Energiequellen nach und wie wird es sich auf den Steuerzahler,hinsichtlich der Preiskalukaltion,auswirken?

MfG.

A.

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Frage zum Thema Sicherheit
18.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Suding!

Es verwundert und bestürzt mich zugleich,daß die Sicherheit und Versorgung der Bevölkerung immernoch ein Thema ist,das zur endlosen Dikussion führt.

Sicher sind Medizinische und Sicherheitsberufe ein Kostenfaktor, der notwendig ist und für den der Staat aufkommen muß.

Dennoch sind viele Stellen unterbesetzt,bzw. gar nicht besetzt.

Da frage ich mich:

Warum muß stellt sich das Thema Sicherheit und medizinische Versorgung so problematisch dar?

Sind das immernoch Folgen aus der Gesundheitsreform,der Ulla Schmidt?

Gibt es Überlegungen,gerade diese Berufe zu subventionieren,um die freien und dringend benötigten Stellen zu besetzen?

MfG.

A.
Antwort von Katja Suding
2Empfehlungen
25.05.2013
Katja Suding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme Ihnen zu, die Versorgungssicherheit gerade in ländlichen Gebieten ist ein sehr wichtiges Thema. Es ist daher richtig, dass die Bundesregierung mit dem Versorgungsstrukturgesetz die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen hat, den Ärztemangel zu bekämpfen. Dem Gesetz sollen gerade junge Ärzte motiviert werden, Praxen auf dem Land bzw. in unterversorgten Regionen zu übernehmen. Einige Maßnahmen sind beispielsweise (Quelle: www.bmg.bund.de ) :

· Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen Gebieten sind bei der Honorarabrechung von allen Maßnahmen der Mengenbegrenzung (z.B.Honorarabstaffelung von Mehrleistungen) ausgenommen. Jede zusätzliche Leistung wird in voller Höhe ohne Abschlag vergütet.

· Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen kooperative ärztliche Versorgungsformen finanziell fördern.

· Ärztinnen und Ärzte in strukturschwachen bzw. unterversorgten Gebieten können Honorar-Zuschläge erhalten. Diese sind von den regionalen Vertragspartnern (Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen) zu vereinbaren. Auch für die Vergütung bestimmter ärztlicher Leistungen können Honorar-Zuschläge gezahlt werden, soweit diese besonders förderwürdig für die Verbesserung der medizinischen Versorgung sind.

· Die Kassenärztliche Vereinigung kann bei entsprechendem Versorgungsbedarf einen Strukturfonds einrichten, und damit die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie andere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung finanzieren. Dafür können sie bundesweit bis zu 0,1 Prozent der Gesamtvergütungen bzw. 25 Mio. Euro bereitstellen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, den gleichen Betrag hinzu zu geben, sodass insgesamt bis zu 50 Mio. Euro bereitstehen.

· Die Telemedizin soll vor allem für den ländlichen Raum wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung werden. Daher werden telemedizinische Leistungen der Ärzte besser vergütet.javascript:%20void(0);


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit ( www.bmg.bund.de ).

Mit besten Grüßen
Katja Suding
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Frage zum Thema Familie
19.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Suding,

Auf der Seite de.wikipedia.org/wiki/Kindesunterhalt_(Deutschland) ist unter der Rubrik "Statistik" der folgende Satz mit Quellenangaben zu finden:
"In Deutschland leben etwa 2,2 Millionen unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren und eine Million volljährige unterhaltsberechtigte Heranwachsende.[20] In Deutschland gibt es 1,4 Millionen alleinerziehende Mütter und 0,1 Millionen alleinerziehende Väter (Stand 2007). Jedes siebte Kind lebt bei nur einem Elternteil.[21]".

Das Verhältnis Männer/Frauen ist bei der Alleinerziehung sehr ungleich verteilt und legt nahe, dass in Familierechtsprozessen Mütter bewusst oder unbewusst durch Rechtsprechung oder die damit verknüpften Verhandlungen bevorzugt werden, da aus wirtschaftlichen Gründen es für die allermeisten Scheidungsfamilien rein rechnerisch günstiger wäre, die Kinder blieben bei dem Hauptverdiener wohnen (in der Mehrzahl der Fälle sicher immer noch der Vater).

Wäre die Abschaffung einer persönlichen Unterhaltsverpflichtung von Eltern zu gunsten einer solidarisch getragenen Lösung (Kindergrundeinkommen, Betreuungsgehalt/kostenfreie KiTa) nicht volkswirtschaftlich gesehen günstiger, da der zwangsläufig um Unterhaltsfragen entstehende Konflikt in Scheidungen vermieden würde?

Wäre diese Lösung nicht auch ein Beitrag zu mehr Freiheit der Menschen, Beziehungen, die nicht funktionieren, zu beenden ohne in destruktive Rechtsprozesse verwickelt zu werden, für die oft auch die daran verdienenden Anwälte durch ihre Art der Prozessführung mit verantwortlich sind?
Antwort von Katja Suding
bisher keineEmpfehlungen
22.05.2013
Katja Suding
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meinen Positionen. Die Unterhaltspflichten richten sich nach den Interessen und Rechten der entsprechenden Kinder, wobei Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig sein sollten. Abgesehen von Situationen, in denen ein Unterhaltspflichtiger dazu nicht in der Lage ist. Dann - und das halte ich auch für richtig - wird der Unterhalt durch den Unterhaltsvorschuss sichergestellt.

Die Entscheidung, bei welchen Elternteil ein Kinder nach einer Trennung leben darf, ist bei gerichtlichen Entscheidungen einzig am Kindeswohl orientiert. Dabei wurden mit dem neuen Umgangsrecht die Rechte der Väter kürzlich durch die Bundesregierung gestärkt.

Der Staat hat natürlich ein hohes Interesse daran, Kinder zu fördern. Wir dürfen allerdings Eltern nicht aus Ihrer Verantwortung lassen, für sich und ihre Kinder selbst zu sorgen.

Mit besten Grüßen

Katja Suding
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Frage zum Thema Familie
22.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Suding,

Vielen Dank für Ihre Antwort vom 22.05.2013.
Sie haben dort folgenden Satz formuliert:
"Der Staat hat natürlich ein hohes Interesse daran, Kinder zu fördern. Wir dürfen allerdings Eltern nicht aus Ihrer Verantwortung lassen, für sich und ihre Kinder selbst zu sorgen."

Ich sehe da einen gewissen Widerspruch denn:

Welches Interesse hat der Staat an Kindern?
Aus meiner Sicht der Welt hat der Staat ein Interesse an Kindern, damit diese später in Positionen in der Gesellschaft hineinwachsen und ihren MATERIELLEN Beitrag an der Gesellschaft leisten. Sehen Sie das anders?

Welches Interesse haben die Eltern an den Kindern?
Doch wohl vor Allem, dass sie ihre menschliche Beziehung zu den Kindern leben können und ihnen das weitergeben können, was sie als Lebenserfahrungen gemacht haben. Sehen Sie das anders?

Wenn vor allem der STAAT später materiell von den Kindern profitiert, sollte dann nicht der STAAT auch die MATERIELLE Verantwortung für seinen Nachwuchs tragen?

Wenn die Eltern vor Allem erst einmal ihre Beziehung zu ihren Kindern gelebt haben wollen, sollte der STAAT in Person von Familienrichtern nicht ALLES dafür tun, dass "Alleinerziehende" nicht das Regelmodell, sondern der absolute Ausnahmefall nach der Scheidung sein sollte und der STAAT die Gründe, warum so viele Mütter nach einer Scheidung ihre Ex-Partner gerichtlich von ihren Kindern fernhalten wollen, stärker hinterfragt, als dies in den vergangenen Jahrzehnten der Fall war?

Kino-Filme wie "Der entsorgte Vater" ( www.der-entsorgte-vater.de ) stellen meiner Auffassung keine Einzelfälle da, sondern den geschlechtsbezogen immer noch sehr einseitigen ALLTAG Deutschen Scheidungsrechts.

Nehmen viele geschiedene Väter die Welt einfach nur anders wahr, als sie ist oder wird die Wahrnehmung der Welt eben doch von Familiengerichten im Zweifel im Interesse der Alleinerziehenden Mütter interpretiert, weil dort die Manipulationsmöglichkeiten der Wahrheit nicht wahrgenommen werden?

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Frage zum Thema Familie
22.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Suding,

ich möchte die Anfrage von Herrn Seiss gerne nochmal aufgreifen.

Wie Sie feststellen, hat die Entscheidung darüber, wo die Kinder nach Trennung oder Scheidung leben, erhebliche Auswirkungen auf den kommunalen/ städtischen Finanzhaushalt. Diese müssen ggf. die Folgekosten tragen. Stichwort UVG, Transferleistungen etc.

Diese Ausgaben (ein Risiko ohne Kostenhorizont), sind denklogisch nicht vorhanden, wenn das Kind beim "nichtleistungsfähigen" Elternteil lebt und der Leistungsfähige von den Gerichten von der Erziehung der Kinder freigestellt / ausgeschlossen wird, um ihn zur Zahlung verpflichten zu können.

Der "nichtleistungsfähige" Elternteil (psych. Kranke, Drogensüchtige, Alkoholiker, Eltern ohne Schulabschluss oder ohne Berufsabschluss) wird die Kosten nie erstatten können. (§ 1603 BGB) Zurecht, wie Sie sagen, kann man diese Elternteile nicht zur Leistung verpflichten. Dann trägt die Kosten allein die Stadt und kann sie nicht zurück fordern.

Die Städte und Kommunen lassen ihre Interessen bei jeder Gerichtsentscheidung, in der es um unserer Kinder geht, durch das hauseigene städtische oder kommunale Jugendamt vertreten [Stichwort: Mitwirkung (§§162 FamFG, 50 SGB VIII)] und sie geben in den Gerichtsverfahren Empfehlungen ab. [Stichwort: Vorgesetzte = Bürgermeister/ Landrat/ politische & wirtschaftliche Zusammenstellung der Jugendhilfeausschüsse]

Nach dem Gesetz (§ 50 (2) SGB VIII) soll das Jugendamt die Eltern beraten und kommunale Leistungen (Hilfe) anbieten und maximal das Gericht über den Stand (!) des Beratungsprozesses informieren. Gesprächsinhalte mit den Eltern (zweckgebundene Daten) dürfen nicht an Dritte verraten werden. (§§ 64 SGB VIII, 203 StGB)

Haben Sie oder die FDP vielleicht eine Idee, wie zukünftig sichergestellt ist, dass diese kommunalen "Empfehlungen" der Jugendämter an die Gerichte frei von diesen Interessenkonflikten bleiben oder gänzlich unterbleiben?

Mit besten Grüßen


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