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Sehr geehrte Frau Dörner,
der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers wie bspw. der Kinderbetreuungszuschuss künftig nicht mehr im gewohnten Maße möglich sein werden.
Link dazu:
www.betriebsrat.de .
Zitate aus obigem Artikel:
"Ein neues BFH-Urteil könnte sie nun weitgehend abschaffen (Az.: VI R 54/11). Die Münchner Richter stellten fest, dass nur noch solche Zahlungen steuerbegünstigt sein sollen, die freiwillig gezahlt werden. Bislang war die einzige Bedingung, dass sie zusätzlich zum regulären Lohn erfolgen."
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"Auch Sebastian Arendt, Vorsitzender des Bundes verbraucherorientierter Steueranalytiker, befürchtet, dass "erhebliche Steuernachzahlungen" auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommen. In jedem Fall aber bestehe nun " keine praktikable Möglichkeit mehr , die Steuerbegünstigungen zu erlangen"."
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"Das Urteil konterkariere den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, Berufspendler, Internetnutzer und Eltern von Kindergartenkindern steuerlich zu entlasten", meint Sebastian Arendt. Die Summen mögen im Einzelfall überschaubar sein, doch in der Masse käme ein Wegfall der Zuwendungen oder ihre volle Besteuerung einer Gehaltskürzung auf breiter Front gleich."
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" "Die Politik muss dringend gesetzliche Klarheit schaffen." Ein Gedanke, auf den auch schon die BFH-Richter gekommen waren: Versteckt in einer Randnotiz des Urteils schreiben sie: "Hier Änderungen vorzunehmen, ist Aufgabe des Gesetzgebers.""
Frau Dörner, wie stehen Sie und die Grünen zu der Entwicklung? Wie wollen Sie Klarheit sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schaffen?
Mit freundlichen Grüßen,
