Karin Wolff (CDU)
Abgeordnete Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
23.02.1959
Berufliche Qualifikation
Staatsexamen in Geschichte und Theologie
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Lehrerin, Staatsministerin a. D.
Wohnort
-
Wahlkreis
Darmstadt-Stadt II , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
33,3%
Landeslistenplatz
-
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.06.2011
Von:

Inwieweit halten Sie es vertretbar, dass Glockengeläute der allgemeinen Bevölkerung zugemutet werden kann? Für mich bedeutet Glockengeläute Ruhestörung, Störung der Tierwelt, insbesondere der Singvögel und Einflußnahme (Missionszwang). Denn der Klang der Glocken soll nicht nur zum "Gottesdienst" einladen, sondern auch den Tod des "Wüstengottes" Jesus verkünden. Weil es ja immer mehr Atheisten in unserer Gesellschaft zum Glück gibt, sollte auch auf diese Rücksicht genommen werden und das Glockengeläute sofort eingestellt werden. Religion und Staat sollten strikt voneinander getrennt sein. Bitte setzen Sie sich dafür ein! Danke im voraus!

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Frage zum Thema Finanzen
23.08.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Wolff,

Sie als meine von mir mitgewählte Abgeordnete in Berlin möchte ich zu Ihrer Einstellung/öffentlichen Meinung zu folgenden Themen bitten:
1. Griechenland hat mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln aus dem 1. Rettungspaket große Goldkäufe getätigt. Ist dies eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Geberländern?
2. wird die Einführung der €-Transferunion Ihre Zustimmung finden?
3. Kennen Sie den Entwurf - ENTWURF FÜR EINEN VERTRAG ZUR EINRICHTUNG DES EUROPÄISCHEN STABILITÄTSMECHANISMUS ? Wenn nicht, kann ich Ihnen diesen via Mail gerne zukommen lassen. Wenn ja, nehmen Sie bitte auch hierzu Stellung.

Viele Grüsse aus Ihrem Wahlkreis
(Noch-CDU-Wähler)


PS: via abgeordnetenwatch.de und Mail

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Frage zum Thema Gesundheit
13.09.2011
Von:

Sehr geehrte Frau Wolff,

ich bin seit 1976 als FH-Ingenieur in der Umweltverwaltung des Landes Hessen beschäftigt und als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert (BEK bzw. TK). Statt die Diskriminierung von Beamten in Hessen, die freiwillig in einer gesetzlichen Kranken-versicherung versichert sind endlich abzuschaffen, soll nunmehr mit der Änderung der Hessi-schen Beihilfevorordnung die Situation der Beamten mit einer gesetzlichen Krankenversicherung noch weiter verschlechtert werden?
Bereits 1983 hatte das Bundessozialgericht bemängelt, dass der Dienstherr bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten sowohl die Beihilfe als auch die Beitragszuschuss spart und dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil hat. Es bezweifelte, ob diese Regelung sachgerecht ist. Das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Beschluss, dass Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleiben dürfen.
Offensichtlich ist bei vielen Landtagsabgeordneten die Beihilfe-Regelung bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten Beamten, im Gegensatz von Privat-Krankenversicherten Beamten, nicht wirklich bekannt.
Mit der Änderung der Hessischen Beihilfevorordnung für den hier betroffenen Personenkreis soll nunmehr die Sachleistungsbeihilfe ganz entfallen. Nach dem VO- Entwurf ist im § 19 Abs. 3 lediglich eine Übergangsvorschrift bis 2013 vorgesehen.
Gerade ältere Beamte wie ich, die oftmals auch noch mit Vorerkrankungen betroffen sind oder oftmals erst im Alter auftreten, haben kaum Chancen, um noch in eine Private Krankenversicherung zu wechseln.

Ich bitte Sie daher mir mitzuteilen, ob Sie meine Bedenken zu diesen Punkt der Änderung der Beihilfeverordnung teilen und ob Sie sich bei der Diskussion im Landtag gegen diese Änderungen einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Karin Wolff
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14.09.2011
Karin Wolff
Sehr geehrter Herr ,

ich leite Ihre Anfrage gern an das federführende Innenministerium weiter, weil dort nach der Anhörung zur neuen Beihilfeverordnung jetzt die Auswertung ansteht. Die Frage hat dort ihren Platz und kommt insofern zeitlich genau richtig. Ich begrüße, dass das Ministerium und auch die Koalitionsfraktionen die Anhörung aufmerksam verfolgt haben und den Entwurf noch einmal überprüfen wollen.

Beste Grüße

Karin Wolff MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
26.10.2011
Von:
Ute

Wie Sie ja wissen , hat mir das Jugendamt am 30.8.2000 die Kinder weggenommen weil ich Noah nicht zwei Monate vor der Geburt vom Jugendamt totfamilienplanen lassen wollte. Das Jugendamt nahm bis heute die sieben Kinder als Geiseln, denn Noah hatte eine Nackenfalte und einen schlechten Tripletest. Außerdem hat mich das Jugendamt von 1994 bis 1999 nach jeder Geburt in die Psychiatrie genötigt mit der Drohung dass sonst die Kinder weggenommen würden. In der staatlichen Psychatrie Heppenheim wurde ich Neuroleptika geschlucht, die wurden mit mit Gummihandschuhen in die Speiseröhre geschoben. Ich habe versucht zu erbrechen oder Kohletabletten gegen die Chemiekalien zu nehmen. Aber trotzdem habe ich von den Neuroleptika einen lebenslangen Gesundheitschaden von 80% behindert, mit Epilepsie und mit parkinsonähnlichem Zittern, Schilddrüsenunterfunktion und vieles mehr. Aber ich kriege vom Staat weder Rente noch Schmerzensgeld. Im Urteil wurde gesagt damals vor elf Jahren, dass mir die Kinder nur "mittelfristig" weggenommen würden, bis wir unsere Defizite aufgearbeitet hätten. Was das für Defiizite waren hat man uns nicht gesagt. Das Jugendamt meinte, ich sei Analphabet weil ich meine Einkaufszettel in Spiegelschrift schreibe.Und was ist mit meinen KIndern, elf Jahre wegen Unschuldig! Wir haben "Hilfe zur Erziehung" empfangen sagt das Gericht und Jugendamt, wir sagen die haben mit Waffengewallt unsere Kinder geraubt. Das Jugenamt habe ich was Noahs´Gesundheit betrifft angelogen, sagte der sei ein wenig geistig behindert. Bei der Einschulung Regelschule mit Sprachförderung 2007 hat das Jugendamt gemerkt ,dass er gesund ist und hat ihn aus der Schule geraubt. Ich und ein paar Kinder von uns haben nur Asperger , aber das ist doch erlaubt und keine Krankheit! Warum verfolgt der Staat so stark kinderreiche Familien?
Antwort von Karin Wolff
bisher keineEmpfehlungen
30.10.2011
Karin Wolff
Sehr geehrte Frau , sehr geehrtes Abgeordnetenwatch,

es handelt sich hier um eine so sensible Angelegenheit, in der seit vielen Jahren viele Behörden u.a. beschäftigt sind, dass ich es nicht für geeignet halte, dies in diesem öffentlichen Netz zu behandeln. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht einsteige.

Beste Grüße
 
Karin Wolff MdL
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Wolff,

ich beziehe mich auf diesen Artikel:
www.hr-online.de
Sie haben, wenn ich es richtig sehe, dafür gestimmt, dass die Blockade einer Nazi-Demo strafrechtlich verfolgt werden kann. Ich finde es großartig, dass Sie sich für die Demonstrationsfreiheit der Nazis einsetzen, denn für mich ist die freie politische Meinungsäußerung eine der höchsten Werte, und sei die geäußerte Meinung noch so abwegig.
Sollte die Verwendung von Nazi-Symbolen Ihrer Meinung nach weiterhin verboten sein? Ich sehe keinen Sinn darin, Symbole zu verbieten.
Und: was würden Sie Menschen sagen, die meinen, man dürfe die Nazis nicht einfach machen lassen, da Ihre Ansichten menschenfeindlich seien?

Mit freundlichen Grüßen,

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