Fragen und Antworten
Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, ist das Ergebnis eines mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromisses. Dieser Kompromiss berücksichtigt sowohl das Selbstbestimmungsrecht der Frau als auch den Schutz des ungeborenen Kindes.
Gerne verweisen wir auf die Antwort des Bundesministers für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei MdB, auf eine ähnliche gestellte Frage