Jürgen Walter (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
11.05.1957
Berufliche Qualifikation
Sprachwissenschaftler
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Ludwigsburg
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Wir Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bestehen darauf, dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro nicht angehoben wird und das Land sich maximal mit 930,6 Millionen Euro am Projekt beteiligt. Die Fraktion hat Ende Dezember 2011 einen einstimmigen Grundsatzbeschluss gefällt, der eine weitere Kostenbeteiligung des Landes ausschließt (s.u.). (...)
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
14.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Walter..

Als gebuertigter Stuttgarter mache ich mir Sorgen um die Stadt wegen S21
Ein sehr wichtiger Punkt, der bis heute ungeklaert scheint, ist die Frage:

Wer haftet fuer die Schaeden die an Gebaeuden auftretet, die durch S21 Arbeiten entstanden sind ?

Siehe hierzu das Beispiel in Leo-Eltingen.

Ich haette hierzu bitte eine schriftliche Auskunft von der Landesregierung !

Diese Frage stellt sich dringlich, da bis zu dem Termin der Fertigstellung ja einige derzeit Verantwortliche wahrscheinlich nicht mehr im Amt sind.

MfG

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.08.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Walter,

auf Ihrer Homepage www.juergenwalter.de werben Sie eindeutig direkt für Unternehmen (EWS und Naturstrom).

Im Sinne der von den "Grünen" geforderten Transparenz würde mich hierzu konkret interessieren:

a) Welche Gegenleistung bekommen Sie bzw. Ihre Partei für diese Werbung?

b) Wie können Sie diese Werbung mit Ihren Statuten als Staatssektretär und gewählter Landtagsabgeordneter vereinbaren?

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Frage zum Thema Bildung und Forschung
13.12.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Walter,

durch Gespräche mit Betroffenen im Bekanntenkreis habe ich erfahren, dass das die zuständigen Stellen im Ministerium die Berufung von neuen Professoren an Fachhochschulen zur Zeit stark erschweren, indem sie die Richtlinien zur Einstellung äusserst strikt auslegen. In einem Fall wurde sogar die Rücknahme der kompletten Bewerberliste erzwungen.

Ich hatte in den Gesprächen grosse Mühe, argumentativ die grüne Bildungspolitik zu verteidigen, die ja eher mehr Lehrkräfte für bessere Betreuung und den kommenden Doppeljahrgang zur Verfügung stellen möchte und dabei immer den starken Praxisbezug der Fachhochschulen betont.

Können Sie mir eventuell den Hintergrund dieser Verfahrensweise erklären?
Wie können in den stark von der Wirtschaft nachgefragten Bereichen Fachhochschuldozenten gewonnen werden in der Lücke zwischen hohen Einstellungsvoraussetzungen und unterdurchschnittlicher Besoldung?

Haben Sie vielen Dank für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüsse,
Antwort von Jürgen Walter
1Empfehlung
20.12.2011
Jürgen Walter
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse am Thema "Bildung und Forschung". Meine Nachfrage beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) hat ergeben, dass dort bei FH-Professuren entsprechend der bereits seit Jahrzehnten geltenden Gesetzeslage ein Hochschulabschluss (Promotion besser als "rite") sowie eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, davon drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs verlangt wird. Diese Bedingungen sind gesetzlich vorgegeben und können nach den bisher gemachten Erfahrungen auch erfüllt werden. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Hochschulen auch Bewerber vorschlagen, die diese - auch den Hochschulen bekannten - Voraussetzungen nicht erfüllen. Diese Bewerber wurden und werden dann vom MWK abgelehnt. Dies ist die zwangsläufige Folge einer gesetzesgebundenen Verwaltung, dient der Sicherung des Profils der Fachhochschulen und wurde vom MWK immer in dieser Weise praktiziert.

Mit freundlichen Grüßen und guten Wünschen für das neue Jahr
Jürgen Walter MdL
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.03.2012
Von:

Moin!

Laut den Stuttgarter Nachrichten www.stuttgarter-nachrichten.de möchte die Deutsche Bahn während der nächsten Sitzung des Stuttgart-21-Lenkungskreises Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe ankündigen. Es liegt auf der Hand, dass danach auch geklärt werden muss, wer für diese Mehrkosten aufkommt. Würden Sie einer weiteren Beteiligung des Landes an der Finanzierung von Stuttgart 21 zustimmen?

Ich danke im Voraus für die Antwort.


Antwort von Jürgen Walter
1Empfehlung
07.03.2012
Jürgen Walter
Guten Tag Herr ,

wir Grünen im Landtag von Baden-Württemberg bestehen darauf, dass der vertraglich vereinbarte Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro nicht angehoben wird und das Land sich maximal mit 930,6 Millionen Euro am Projekt beteiligt. Die Fraktion hat Ende Dezember 2011 einen einstimmigen Grundsatzbeschluss gefällt, der eine weitere Kostenbeteiligung des Landes ausschließt (s.u.). Hierzu gibt es darüber hinaus einen einstimmigen Beschluss des Ministerrats vom 13. September 2011.
Das bedeutet, Forderungen aus dem Schlichtungsverfahren (z.B. Bau der Großen Wendlinger Kurve, Erhalt der Gäubahn) sind Bestandteil der bestehenden Gesamtkosten von 4,526 Milliarden Euro. Die notwendigen Mehraufwendungen für Stuttgart 21 Plus müssen unseres Erachtens aus dem vorhandenen Risikopuffer finanziert werden.

Den Grundsatzbeschluss finden Sie hier: tinyurl.com

Schöne Grüße
Jürgen Walter
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