Joschka Langenbrinck (SPD)
Abgeordneter Landtag Berlin

Grunddaten
Geburtstag
30.04.1985
Berufliche Qualifikation
-
Ausgeübte Tätigkeit
Student
Wohnort
Britz/Köllnische Heide
Wahlkreis
Neukölln WK 3 , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
36,3%
Landeslistenplatz
6
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(...) So blöd es klingen mag: Geben Sie der Entwicklung der Karl-Marx-Straße Zeit. Das geht nicht von jetzt auf gleich. (...)
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
12.12.2011
Von:
Tom

Aktuell wird die Karl Marx Str. von U-S-Bhf Neukölln bis zum Hermannplatz neu gestaltet. Was eine tolle Sache ist. Die Karl Marx Str. soll sich zu einer Shopping Meile entwickeln... wurde gesagt. Da ist bloß ein Problem. In jeden neuen Gewerberaum zieht ein Spiel/Wettcasino, Döner Imbiss oder ein Second Hand Handy Laden ein. Ich kann mich noch an letztes Jahr erinnern an ein Zeitungsinterview in der Morgenpost, ich glaube es war mit dem Neuköllner Bürgermeister. Dort sagte er das keine Genehmigungen mehr für Spiel/Wettcasinos erteilt werden. Das war dann wohl eine Ente, denn alleine in den letzten 6 Monaten haben am U-S Bahnhof Neukölln 5 neue Spielcasinos und 3 Dönerimbisse aufgemacht. Ich bin vor kurzen mal die ganze KM Strasse entlang gegangen und habe die Geschäfte gezählt. Es sind 147 Geschäfte (die Arcaden nehme ich mal raus), davon sind 107 Döner/Spielcasinos/Secondhand Handyläden. Da frage ich was das für eine Shopping Meile das sein soll und wer die Genehmigungen dafür erteilt, das kann ja nur jemand sein der noch nie die Karl Marx Strasse betreten hat.
Antwort von Joschka Langenbrinck
bisher keineEmpfehlungen
16.12.2011
Joschka Langenbrinck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie zwei Teilaspekte ansprechen: Erstens die Umgestaltung der Karl-Marx-Straße und die damit einhergehende Vermietung von Gewerbeflächen und zweitens die ätzende Spielhallenflut seit 2009.

Zur Karl-Marx-Straße:

Die Straße wird zur Förderung der Aufenthaltsqualität umgestaltet, indem der fließende Verkehr auf eine Spur pro Fahrtrichtung reduziert wird, z.B. durch breitere Gehwege, 1.60 Meter Fahrradstreifen und Kurzparkmöglichkeiten (sollen Parken in 2. Reihe verhindern). Dadurch soll die Attraktivität als Durchfahrtsstraße gemindert und auf die Hermannstraße (die derzeit umfassend saniert wird) und Sonnenallee verlagert werden.

In diesem Zusammenhang soll die Karl-Marx-Straße auch im Einkaufsangebot aufgewertet werden. Aber: Es gibt kein Gesetz, das Hausbesitzern vorschreibt, welche Geschäfte sie in ihre Gewerbeflächen unterbringen dürfen oder nicht. Ein solches Gesetz wäre auch schwer mit dem Grundgesetz und dem verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums realisierbar. Das heißt: Wenn Hausbesitzer X der Meinung ist, in seinem Haus drei Dönerbuden zu haben, dann hat der Staat (= Bezirksamt) keine gesetzliche Handhabe dagegen. Kein Hauseigentümer kann dazu gezwungen werden, ein halbes Jahr Leerstand und Mietverluste bei laufenden Kosten (z.B. Versicherungen, Grundsteuer, etc.) in Kauf zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund hat das Bezirksamt im letzten Jahr reagiert und ein "City Management" ins Leben gerufen, um alle Akteure vor Ort an einen Tisch zu holen und um ihnen klarzumachen, dass ein wildes "drauf los vermieten" zwar kurzfristigen Erfolg hat (= Mieteinnahme), aber langfristig nicht zu einem attraktiven Erscheinungsbild beiträgt

Meint: Das Bezirksamt hat das Problem erkannt und handelt mithilfe des City Managements. Die Aufwertung der Karl-Marx-Straße durch Geschäfte, die über 1-Euro-Shops, Second-Hand-Handy-Läden und Dönerbuden hinaus geht, ist im Gange, braucht aber Zeit.

Zu den Spielhallen:

Die Casinos, die Sie wahrnehmen, sind jene, die schon vor dem neuen Spielhallengesetz genehmigt werden mussten, weil es bis zum Gesetz eben keine Regelung gab, wann/wie/wo eine Konzession hätte verweigert werden können. Da konnte jeder Hanswurst ein Casino aus dem Boden stampfen - egal, ob links und rechts schon eine Spielhalle stand oder der Betreiber keine Ahnung vom Spielbetrieb hatte.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Auswuchs deshalb in diesem Sommer zum Anlass genommen, das deutschlandweit erste Spielhallengesetz zu beschließen.

Das Problem ist, dass es einen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz gibt. Das heißt, dass die Spielhallen nicht von heute auf morgen geschlossen werden können. Deshalb wurde die Kiste so gelöst, dass die Lizenzvergabe für alle Spielhallen bis zum Jahr 2016 begrenzt wird. Und die wichtigste Neuregelung: die Erlaubnis einer Neueröffnung ist an die Bedingung geknüpft, dass im Umkreis von 500 Metern nicht bereits ein Casino existiert. Ab August 2016 gilt diese Regel auch für bestehende Hallen, die dann einer Neugenehmigung bedürfen. Kommt es zu einem Betreiberwechsel, muss sofort eine neue Konzession beantragt werden.

Das neue Gesetz fruchtet: Seit seiner Einführung im Sommer gab es in Neukölln keine Konzessionsanträge für den Betrieb einer Spielhalle mehr. In den anderen 11 Bezirken sieht es ähnlich aus: entweder wurden keine Anträge mehr gestellt oder keine Genehmigungen von den zuständigen Bezirksämtern ausgesprochen, da die neue gesetzliche Grundlage dies untersagt.

Der neue SPD/CDU-Senat strebt darüber hinaus eine Verschärfung des Gesetzes an, um die Ansiedlung und den Bestand an "Café-Casinos" (kleine Cafés mit Automaten) zu verhindern, die nun statt Spielcasinos beantragt werden.

Auch wenn das Gesetz wie oben beschrieben bereits heute wirkt, dauert es eine gewisse Zeit, bis die Spielhallenplage aus unserem Stadtbild verschwunden sein wird.

So blöd es klingen mag: Geben Sie der Entwicklung der Karl-Marx-Straße Zeit. Das geht nicht von jetzt auf gleich. Die oben beschriebenen Maßnahmen (Umgestaltung, City Management und Spielhallengesetz) tragen dazu bei, dass die Einkaufsmeile langsam aber sicher Gestalt annehmen wird.

Freundliche Grüße

Joschka Langenbrinck MdA
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Frage zum Thema Arbeit
07.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Langenbrinck,

wie stehen Sie zu dem Vorhaben ihrer Kollegin Fr. Giffey reguläre Wachschutz-Arbeitsplätze an einigen Schulen in Berlin durch Ein-Euro-Jobber zu ersetzen?
Antwort von Joschka Langenbrinck
bisher keineEmpfehlungen
07.01.2012
Joschka Langenbrinck
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Da Sie als Hamburger mglw. die Neuköllner Situation nicht einschätzen können, möchte ich Ihnen einige weitergehende Infos zum Wachschutz an Neuköllner Schulen geben:

Der Bezirk Neukölln hat vor vier Jahren aufgrund von Gewaltvorfällen, die von außen in die Schulen drangen, einen Wachschutz eingeführt. 30 Sicherheitskräfte an 15 Schulen und 16 Standorten waren im Einsatz. Während dieser Zeit drang kein nennenswerter Gewaltvorfall mehr von außen in die Schulen. Die Schulen sprechen von einer Befriedung des Schullebens.

Bislang hat der Bezirk die Mittel hierfür selbst aufgebracht. Vor dem Hintergrund eines prognostizierten Lochs von 9 Mio. Euro im Bezirkshaushalts 2012 und einer strukturellen Unterfinanzierung der Bezirke kann Neukölln die jährlichen Mittel von knapp 700.000 Euro nicht mehr bezahlen, obwohl alle beteiligten Schulen - Schulleitungen, Lehrer, Schüler und Eltern - die Fortsetzung des Wachschutzes wünschen.

Nichtsdestotrotz sah sich der Bezirk aus diesen finanziellen Gründen gezwungen, den Wachschutz zum neuen Jahr einzustellen. Prompt zwei Tage später wurden am 05. Januar 2012 zwei Drogen-Junkies auf der Jungentoilette des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (AGS), das ebenfalls bis Ende 2011 vom Wachschutz profitierte, aufgegriffen. Sie hatten sich einen Schuss gesetzt. Schüler, Lehrer und Eltern sind schockiert. Der Vorfall zeigt, wie wichtig der Wachschutz ist.

Unsere Neuköllner Schulstadträtin Dr. Franziska Giffey hat aufgrund des Vorfalls reagieren müssen, um die Sicherheit der Schüler und Lehrer zu gewährleisten. Kurzfristig werden nun 20 Ein-Euro-Jobber als Schulstreife eingesetzt. Sie haben die Aufgabe, Schüler und Lehrer vor Gewalt, Vandalismus und Junkies zu schützen. Die Schulstreife kann und wird aber nur eine Zwischenlösung sein.

Ab Montag werden drei Ein-Euro-Jobber als Schulstreife am AGS eingesetzt, die bereits eine Schulung und Prüfung zum Wachschutz absolviert haben. Der Träger Antares IT gGmbH setzt diese Maßnahme mit dem und finanziert durch das JobCenter Neukölln um. Insgesamt werden 20 MAE-Kräfte bis zum Ende des Schuljahres jeweils sechs Stunden täglich von 7 bis 16 Uhr (zeitlich versetzter Einsatz ist möglich) eingesetzt. Die MAE-Kräfte werden allesamt eine Schulung und Prüfung zum Wachschutz absolvieren. Nun wird geprüft, welche Neuköllner Schulen ebenfalls Bedarf an den Schulstreifen haben.

Die Schulung und Prüfung der MAE-Kräfte zum Wachschutz kann für sie eine neue Perspektive sein, nach der regulären JobCenter-Maßnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Und um Sie zu beruhigen: meines Wissens waren die Wachschützer in den Jahren 2007-2011 keiner ernsthaften Gefahr ausgesetzt. Sie hatten insbesondere eine präventive Wirkung.

Die gefundene Zwischenlösung wird kein Dauerzustand sein, zumal sie befristet ist. Eine langfristige Finanzierung des wirksamen und erfolgreichen Wachschutzes oder alternativer Sicherungskonzepte muss gefunden werden. Gegenwärtig werden außerdem technische Lösungen für die Erhöhung der Sicherheit an unseren Schulen geprüft.

Der Senat trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit der Schüler und Lehrer. Die Antwort des Senats auf meine Kleine Anfrage zum Erhalt des Wachschutzes ( joschka-langenbrinck.de ) und einer möglichen Übernahme der Kosten durch das Land Berlin liegt noch nicht vor. Bis dato lehnt der Senat eine Kostenübernahme ab - auch mit dem Argument, dass es sich nur um ein Neuköllner Problem handele. Dass auch andere Schulen vor ähnlichen Sicherheitsproblemen stehen, die eine Ausweitung von Schul-Sicherungskonzepten egal welcher Art über die Grenzen Neuköllns hinweg und die damit einhergehende Kostenübernahme durch das Land mglw. eher begründen, wird gegenwärtig anscheinend anders wahrgenommen. Die Mühlen mahlen langsam.

Freundliche Grüße in die Hansestadt

Joschka Langenbrinck MdA
Ergänzung vom 11.01.2012
Sehr geehrter Herr ,

mein Informationsstand ist heute ein anderer als am 07. Januar, weshalb ich
Ihnen diesen gern darstellen möchte:

Die JobCenter-Maßnahme der Schulstreifen gibt es bereits seit einigen Monaten. Ziel der Teilnehmer ist es, einen kleinen Wachschutzschein bei der IHK zu machen. Aufgabe der Schulstreifen ist es u.a., Kinder vor Benachteiligungen im Schulumfeld zu schützen, als Schülerlotsen zu fungieren, für Sauberkeit im Schul- und Straßenumfeld zu sorgen, etc.

Den Junkie-Vorfall im Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG) zum Anlass nehmend, hat sich der Maßnahmen-Träger an die Neuköllner Schulstadträtin mit dem Vorschlag gewandt, dass die Schulstreifen bis zum Ende der Maßnahme im Februar auch vor dem Schulgebäude präsent sein können, um dort ihren Aufgaben nachzugehen. Da die Ergänzung des Einsatzortes nicht mit dem JobCenter Neukölln abgestimmt worden ist, wurden die Schulstreifen nun - nach nur einem Praxistag - vom ASG abgezogen.

Nichtsdestotrotz hat die Schulstadträtin von Anfang an erklärt, dass es sich um eine - nun beendete - befristete Zwischenlösung handelt und die Schulstreifen keine Tätigkeiten privater Wachschutzunternehmen übernehmen, sondern der Einsatzort der drei Schulstreifen mit gleichem - im ersten Absatz beschriebenen - Aufgabenbereich um das an den Eingangsbereich des ASG grenzende öffentliche Straßenland erweitert werden sollte.

Meine ursprüngliche Antwort auf Ihre Frage basierte auf meinem Kenntnisstand vom 07. Februar, sodass ich meine Fehlinformation und meinen daraus gezogenen Schluss korrigiere. Unabhängig davon werden weiterhin alternative Schulsicherungskonzepte (z.B. der Einsatz von Schulpförtnern oder technischen Lösungen) und ihre Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.

Ich hoffe mit meinen Ergänzungen das Missverständnis aufgeklärt zu haben.

Freundliche Grüße

Joschka Langenbrinck MdA
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