Johannes Kahrs (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Johannes Kahrs
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Jurist, Oberstleutnant der Reserve
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Hamburg-Mitte
Landeslistenplatz
keinen, Hamburg
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(...) In der sogenannten "Abwägung der Güter" würde ich mich jedoch immer für die Rettung von Menschenleben entscheiden. Gleichzeitig habe ich bei der Hamburger Innenbehörde darauf hingewiesen, dass ich davon ausgehe, dass die Benutzung der Signalmittel der Rettungsfahrzeuge nicht fahrlässig sondern ausschließlich im entsprechenden Fall Verwendung findet. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internetsperren
19.06.2009
Von:
Tom

Herr Kahrs,

Mit welcher Begründung haben Sie für ein Gesetz gestimmt, das nach Ansicht ausnahmslos aller Fachleute den angeblichen Zweck nicht erfüllen kann, statt dessen aber weitreichende Konsequenzen bis hin zu Grundrechtsverletzungen mit sich bringt?

Ihr Gedankengang, im Angesicht fundierter und breitester Kritik dennoch "ja" zu votieren, würde mich brennend interessieren.
Antwort von Johannes Kahrs
18Empfehlungen
07.07.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Entschuldigen sie bitte, daß es mit der Antwort etwas gedauert hat, ich war einige Zeit nicht in Berlin.

Mich und meine Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion haben in den Tagen vor und nach der betreffenden Abstimmung zahlreiche Zuschriften zum Zugangserschwerungsgesetz erreicht.

Ich persönlich halte von dem Gesetz, trotz der zahlreichen Änderungen, die die SPD dem ursprünglich von der CDU stammenden Entwurf durchgesetzt hat, nicht besonders viel und kann zumindest die Kritik an der Effektivität gut nachvollziehen. Dennoch habe ich dem Entwurf im Bundestag zugestimmt. Der Grund dafür ist, daß ich die Abstimmung für mich nicht als Gewissensentscheidung ansah und mich daher der Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion angeschlossen habe. Als Abgeordneter ist man zwar grundsätzlich nur dem eigenen Gewissen verpflichtet, jedoch ist es für gewöhnlich so, daß man sich bei allen Fragen, die das eigene Gewissen nicht maßgeblich berühren, dem Votum der Fraktion anschließt - das hat einfach etwas mit der Effizienz der Arbeit als Abgeordneter und der Verläßlichkeit als Fraktion zu tun.

Wie gesagt - ich halte von der Effektivität dieses Gesetzes nicht besonders viel. Am ehesten läßt sich meine Haltung wohl mit der meines Kollegen Ulrich Kelber vergleichen, der sie hier auf abgeordnetenwatch schon deutlich dargelegt hat. Aber ich kann auch das Hauptargument der Gegner des Gesetzes nicht nachvollziehen. Angeblich baue der Staat hier eine "Zensurinfrastruktur" auf. Mit der gleichen Logik könnte man auch die Tatsache, daß der Staat Gefängnisse baut und unterhält, als Vorbereitung für die massenhafte Festnahme politischer Gegner ansehen. Das geht schlicht und ergreifend an der Realität vorbei. Im übrigen gebe ich noch einmal zu bedenken, daß das Gesetz befristet ist und in sich mehrere Schranken birgt, die jeden Mißbrauch verhindern sollen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
20.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

erstmal möchte ich mich für die zügige antwort bedanken, aber auch gleichzeitig folgendes zu bedenken geben. (unabhängig davon ob dies jetzt hier veröffentlicht wird oder nicht)

Der Vergleich mit der NPD hinkt meiner Ansicht nach ein klein wenig. Ich gebe vor allem zu bedenken das das BKA keine Parteien verbieten kann (oder große Rote Stoppschilder an den Eingängen der NPD Zentralen aufstellen darf) und das nach dem Verbot (oder Aufstellen von Schildern) ein unabhängiges Expertengremium mit einfacher Mehrheitsentscheidung darüber zu befinden hat ob dies rechtens war oder nicht. Auch wenn wir uns sicher einig sind das diese Partei Verboten gehöhrt!

Ferner möchte ich zu bedenken geben das durch das Aufstellen von Roten Schildern im Netz, keinem einzigen Kind auch nur ein wenig geholfen wird. Meiner Ansicht nach ist eher das Gegenteil der Fall, da Täter die, wie sie schreiben sowieso schon schwer zu ermitteln sind, durch das Schild gewarnt werden und ihre Aktivitäten verlagern und verschleiern können. In meinen Augen ist dieses Schild daher nicht nur ein Gesellschaftliches Signal, sondern ein ausgezeichnetes Frühwarn System für Straftäter und eine damit verbundenes längeres leiden der betreffenden Opfer. Wie ist dies also mit dem mir schon bekannten 10-Punkte-Plan zu vereinbaren?

Glauben sie das das Gesetz einer Prüfung des BVerfG standhalten kann? Gerade unser Bundesdatenschutzbeauftragter scheint ja z.B. der Ansicht zu sein, das es eher sache der Strafverfolung sei, sich darum zu bemühen das BKA zu "kontrolieren".

MfG
Antwort von Johannes Kahrs
16Empfehlungen
07.07.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

danke für Ihre Frage und Entschuldigung, daß es mit der Antwort etwas gedauert hat.

Ich möchte im Wesentlichen auf die Antwort auf Herrn Vogts Frage verweisen. Nur ganz kurz als Ergänzung: Sie haben recht, der Vergleich mit der NPD ist nicht ganz treffend. Anders als die NPD ist Kinderpornographie ja schon streng verboten. Über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu urteilen ist allein Sache des Bundesverfassungsgerichtes.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 7.5.09 ( www.abgeordnetenwatch.de ).

Ihre Antwort wirft allerdings neue Fragen auf.

Sie schreiben von maßlosen Übertreibungen der Scientologen intern.

Wie kann aber der wehrhafte Staat hinsichtlich der Einschätzung von zahlennmäßiger Größe/ Mitgliederzahl bzw. Macht der global agierenden Organisation WISE/ABLE/OSA/Scientology ausreichend sicher sein, wenn doch wichtige Aktivisten / CEOs des WISE bekanntlich konspirativ für die Weltfirma arbeiten bzw. wenn der Geheimdienst zugelassen bleibt?

Ist denn wenigstens bekannt, wer zu den Führern des Office of Special Affairs (Zentrale bekanntlich in München, so jedenfalls bis 1989 lt. Broschüre "Der Geheimdienst der Scientology- Organisation" aus der Hamburger Innenbehörde - LA f. Verf.schutz, s. z.B. www.ingo-heinemann.de ) gehört?

Wieso wird nicht wenigstens die Geheimdiensttätigkeit des OSA untersagt, wenn doch schon lange bekannt ist, daß die Organisation verfassungsfeindliche - also unserem Gemeinwesen von vornherein FREMDE - Ziele verfolgt?
Ist das OSA dann nicht eindeutig Geheimdienst einer FREMDEN Macht und die Tätigkeit für diesen strafbar nach § 99 StGB?

Wie kann verhindert werden, daß psychologisch geschulte Scientologen beispielsweise die deutsche Justiz oder den deutschen Polizeidienst für sich arbeiten lassen wie im Fall der Polizei von Clearwater / Florida nach der offenbar gut geplanten und konspirativen "Operation Normandy" www.xenutv.com ?

Mit freundlichen Grüßen

W.
Gruppe Justizkontrolle Bayern/Scientologyabwehr Deutschland
Antwort von Johannes Kahrs
18Empfehlungen
07.07.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der sogenannte "Geheimdienst" der Scientology-Organisation ist das "Office of Special Affairs" (OSA). In Deutschland befand sich das OSA bis Anfang der 90er Jahre in München, mittlerweile ist dort nur noch das "Department of Special Affairs" (DSA), das als Nachfolger der OSA in Deutschland gilt. Während Scientology behauptet, dass das OSA der Sammlung von Informationen dient, um Kritik an Scientology besser abwehren zu können, sehen Experten diese Abteilung als eine Art "Nachrichtendienst", der dazu dient, Kritiker mundtot zu machen, Aussteiger zu schikanieren und die öffentliche Berichterstattung über die Gruppe zu beeinflussen.

Experten, d.h. Verfassungsschützer, kirchliche und staatliche Sektenbeauftragte und Aussteiger schätzen das Potential des DSA in Deutschland als eher gering ein, zumal die Wachsamkeit gegenüber Scientology hierzulande seit Jahrzehnten äußerst hoch ist. Ich gehe nicht davon aus, dass Scientology über besseres und weiterreichendes Know-how verfügt als unsere Landesverfassungsschützer. Ich gehe außerdem davon aus, dass die beim DSA tätigen Scientologymitglieder dem bayerischen Landesverfassungsschutz bekannt sind.

Da Scientology in Deutschland eben nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt ist und darüber hinaus vom Verfassungsschutz observiert wird, halte ich Vorkommnisse wie in Florida für sehr unwahrscheinlich.

Die rechtlichen Bedingungen sind für Scientology in den USA sehr viel günstiger, auch ist dort die Zahl der Anhänger (oder besser gesagt: Opfer) dieser Organisation größer als in Europa. Das amerikanische Verständnis von Glaubens- und Redefreiheit weicht in diesem Punkt etwas von dem unsrigen ab, darum schafft es Scientology in den USA auch, immer mal wieder prominente Fürsprecher (Tom Cruise etc)als nützliche Idioten zu gewinnen.

Aber selbst in den USA steht Scientology wohl kaum vor einer flächendeckenden Machtübernahme. Nochmal: die angeblich so weitreichende Macht von Scientology ist in erster Linie Propaganda der Gruppe selbst. Die internen Allmachtsphantasien sollen die Anhänger noch enger an die Organisation binden und natürlich auch vor einem Ausstieg abschrecken. Ich bin mir sicher, dass die Scientology-Organisation in Deutschland keinen maßgeblichen Einfluß auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ausüben kann.

Da Scientology kein Staat ist, kann beim OSA nicht vom "Geheimdienst einer fremden Macht" i.S. §99 StGB die Rede sein. Es ist schlicht und einfach eine äußerst dubiose Abteilung einer äußerst dubiosen Gruppe, die zu Recht vom Verfassungsschutz observiert wird, in etwa vergleichbar mit den entsprechenden Abteilungen der NPD oder anderer verfassungsfeindlicher Organisationen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Soziales
05.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs!

Die oben genannte Wahl paßt vielleicht nicht oder auch doch auf meine Frage. Warum haben Hartz 4 Empfänger so massive Probleme eine Wohnung vermietet zu bekommen? Denke das hat schon etwas mit Sozialem zu tun. Selbst bei der Saga/GwG ist es schon ein Drama weil inzwischen nur noch Massenbesichtigungen abgehalten werden und bei denen dann oft weit über hunderte von Interessenten einfinden. Und H4 Empfänger dann in der Regel null Chancen auf den Wohnraum haben. Denn auch H4 Empfänger haben eine Vorstellung davon in welchem Stadtteil die wohnen möchten, und nicht weil es H4 Empfänger sind das nehmen müssen was sich dann gerade bietet so nach dem Motto die haben keine Ansprüche zu stellen. Also würde mich mal interessieren, ob die SPD auch da mal etwas in Bewegung bringt. Denn immerhin hat ja auch die SPD unter Schröder und Co. mit dieser Agenda 2010 indem Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe abgeschafft wurden und ALGII eingeführt wurde dafür gesorgt, das es unter anderem auch zu solcher Diskriminierung bei Wohnungsvergabe kommt. Ich selbst habe es bei unzähligen Telefonaten nach einer Wohnung in- zwischen erlebt, das bei der Aussage H4 Empfänger das Gespräch gleich um einige Nuancen kühler und unfreundlicher wurde finde ich super. Nun bin ich gespannt auf ihre Antwort.

Mfg
Fr.
Antwort von Johannes Kahrs
18Empfehlungen
09.07.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Daß einkommenschwächere und arbeitssuchende Menschen von Vermietern diskriminiert werden, ist leider nichts Neues. Das gibt es nicht erst seit der Agenda 2010. Schon seit Jahrzehnten gibt es nicht zuletzt deshalb die staatlichen Programme zum sozialen Wohnungsbau, die aber nicht vom Bund, sondern von den Kommunen, in Ihrem Fall also Hamburg, verantwortet werden.

Die SPD war und ist gegen eine "Ghettobildung" und für eine vernünftige Durchmischung in den Stadtteilen. Deswegen gibt es sozialen Wohnungsbau auch in Gebieten, in denen Grundstückspreise höher sind. Beispielsweise hat die SPD in Hamburg dies auch für die HafenCity durchgesetzt, eben damit dieses städtebauliche Projekt nicht zu einem reinen "Yuppiestadtteil" wird. Gesetzlich festgelegte Mietobergrenzen für einzelne Stadtteile, Straßen oder Häuserzüge sollen gewährleisten, dass Vermieter nicht nur nach dem Gesichtspunkt des Einkommens der Mieter vermieten. In Hamburg steht die SPD im ständigen Kontakt mit SAGA/GWG, um in den Bezirken und Stadtteilen für eine möglichst gerechte und nachhaltige Mieterstruktur zu sorgen.

Die SPD im Bund hat das Wohngeld aufgestockt und auf die Heizkosten ausgedehnt. Die Ziele für die Zukunft sind:
  • Mietnebenkosten müssen für alle erschwinglich bleiben,
  • Nur noch wirkliche Kosten sollen auf die Miete umgelegt werden. Heutzutage ist es Vermietern noch möglich, durch Modernisierungsmaßnahmen die Miete dauerhaft anzuheben.
  • Öffentliche und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sollen noch stärker als bisher in die sozial gerechte Stadtentwicklung einbezogen werden.

Am Problem der Massenbesichtigungen freier Wohnungen wird vorerst wohl leider wenig zu ändern sein. Das hat einfach organisatorische Gründe vor Ort. Auch welchem der Interessenten der Vermieter die Wohnung letztlich vermietet, steht nicht im Ermessen des Staates. Der Staat kann hier schlecht regelnd eingreifen.

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Kahrs
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Kahrs,

Sie als Bundestagsabgeordneter stehen in Ihrer Legislativfunktion im Bundestag stets vor Entscheidungen vieler differenzierter Themenkomplexe. Da es dem Menschen nun unmöglich ist alles zu wissen, wie halten Sie es in Abstimmungen, deren Themengebiet sie nur unzureichend kennen.

Enthalten Sie sich notfalls ihrer Stimme oder lassen Sie sich eine
Meinung von Experten oder Experteninstitutionen ausarbeiten? Auch
interessiert mich wie Sie das Verhalten ihrer Abgeordnetenkollegen
einordnen.

Mit freundlichsten Grüßen

P.
Antwort von Johannes Kahrs
19Empfehlungen
15.07.2009
Johannes Kahrs
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Deutsche Bundestag befasst sich in der Tat mit einer sehr großen Vielzahl von Themen. Die Rechtsbereiche, in denen der Bundestag Gesetzgebungskompetenzen hat (oder ausdrücklich nicht hat), sind im Grundgesetz in den Artikeln 71 ff. aufgeführt. Alles, was mit dem Bereich der Verteidigung zu tun hat, liegt beispielsweise ausschließlich im Bereich des Bundes, das Polizeirecht wiederum ist Ländersache. Die zu debattierenden und verabschiedenden Gesetze können letzten Endes nahezu jeden möglichen Gegenstand behandeln, vom Strahlenschutz über Auslandseinsätze der Bundeswehr hin zur Stabilisierung der Finanzmärkte.

Es ist tatsächlich keinem Menschen möglich, über jedes der hunderte von Themen, die im Laufe einer Legislaturperiode vom Bundestag behandelt werden, genau Bescheid zu wissen. Darum steht dem Bundestag unter anderem der Wissenschaftliche Dienst zur Verfügung, der auf Anfrage ausführliche Analysen und Gutachten liefern kann. Der Wissenschaftliche Dienst ist überparteilich.

Daneben gibt es aber noch die Arbeitsgruppen der Fraktionen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat beispielsweise 22 Arbeitsgruppen zur Verfügung, von denen jede auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert ist. Jede AG beschäftigt mehrere Mitarbeiter, die Experten auf dem jeweiligen Gebiet bzw. dessen Unterthemen sind. Jedes Gesetzesvorhaben wird in diesen AGs behandelt und analysiert; die Analysen werden dann der Fraktion zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Informationen wird das Vorhaben dann in der Fraktion von den Abgeordneten diskutiert. In der Regel wird zum Ende dieses Meinungsbildungsprozesses innerhalb der Fraktion abgestimmt. Die Abgeordneten stimmen dann im Plenum normalerweise so, wie es die Mehrheit der Fraktion abgestimmt hat. Das geschieht aus Gründen der politischen Verlässlichkeit. Diese sogenannte Fraktionsdisziplin wird manchmal – fälschlicherweise! – als Fraktionszwang bezeichnet, aber tatsächlich ist kein MdB an irgendwelche Weisungen gebunden. Das Grundgesetz legt ausdrücklich fest, dass Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Natürlich besteht auch ein Informationsfluß zwischen Bundestag – bzw. den einzelnen Abgeordneten – und den Ministerien.

Nicht zu vergessen sind natürlich die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten. In der Regel hat jeder MdB zwei bis drei Mitarbeiter in seinem Bundestagsbüro, die für gewöhnlich ebenfalls Experten auf einem oder mehreren Gebieten sind.

Sie sehen, die Informationen kommen aus verschiedenen und zahlreichen Quellen.

Sich auf Basis der aufbereiteten Informationen eine Meinung zu bilden, ist aber allein Sache der Abgeordneten. Sich "eine Meinung ausarbeiten zu lassen", das geht nicht. Dann würden nicht mehr die Mitglieder des Bundestages, sondern demokratisch nicht legitimierte Experten die Gesetze erlassen. Ich persönlich stimme in der Regel mit der SPD-Bundestagsfraktion. Wie ich mich in den letzten namentlichen Abstimmungen (bei denen die Fraktionsdisziplin aufgehoben wird) verhalten habe, können Sie hier auf Abgeordnetenwatch nachverfolgen. Von Enthaltungen halte ich nicht besonders viel, schon deshalb, weil dem Bürger meist im Nachhinein nicht klar ist, was der Grund für die Enthaltung war.

Ich kann mich natürlich nicht mit Gewissheit über alle meine Kollegen hier im Bundestag äußern, denke aber, dass es die allermeisten ebenso handhaben wie ich.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichem Gruß,

Johannes Kahrs
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