Jens Kerstan (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Hamburg

Grunddaten
Jahrgang
1966
Berufliche Qualifikation
Diplom-Volkswirt
Ausgeübte Tätigkeit
MdHB, Fraktionsvorsitzender
Wohnort
Hamburg-Bergedorf
Wahlkreis
Bergedorf , über Wahlkreis eingezogen
Landeslistenplatz
2
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(...) Im Haushaltsplan 2009/2010 hatte die schwarz-grüne Regierung den Etat zu Straßenbaumpflanzungen und -ersatz um eine gute Million Euro erhöht und im ursprünglich geplanten Haushaltsentwurf für 2011/12 war eine Erhöhung um eine weitere Million eingestellt. Während der schwarz-grünen Koalition haben wir dafür gesorgt, dass bei Baumfällungen als Ausgleich entsprechende Nachpflanzungen vorgenommen werden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
10.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Kerstan,

ich danke ihnen erst ein mal, für die Antwort !! Wie bei jede Antwort, gibt es auch immer viele Fragen!! Meine ist aber immer noch nicht beatwortet: "Wie wird gewährleistet, das alle Marktbeschicker - Innen zum 20.01. 2012 eine Einladung erhalten??" Weiter hin kann es nicht sein, das ich die Arbeit der Politik mache!! Denn ich mach es zwar gern, weil es Beschicker - Innen gibt, die entweder durch die Presse, oder es erst später erfahren haben, das es in der LOLA eine Versammlung gab !! Ich weiß aber auch, das nicht jeder kommt, es kommen nur immer die, die ein Intresse am Markt haben !! Ich möchte mich da auch nicht weiter ein mischen,denn es sollen sich die drum kümmern, die es auch betrifft !! Für mich war es nur bitter, zu erfahren, das es nicht die wußten, die sich da auch gern mit eingebracht hätten!! In diesem Sinn, noch ein gesundes Neues Jahr 2012,

Stadtteilkünstler & HINZ&KÜNZTLER
Antwort von Jens Kerstan
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16.01.2012
Jens Kerstan
Sehr geehrter Herr ,

auch Ihnen ein gutes neues Jahr.

Zu Ihrer Nachfrage: Um die interessierte Bevölkerung zu erreichen, werden generell alle benötigten Informationen über die Zeitung publiziert. Einzeleinladungen an die Marktbeschicker werden nicht versendet, da sonst auch alle anderen Betroffenen wie die Anlieger oder die Nutzer einzeln eingeladen werden müssten. Die Marktbeschicker werden zusätzlich über den Marktmeister Herr Michaelsen und die Marktoberfrau Frau Grabsch informiert.

Dieses Verfahren ist ja keines, das wir Grüne betreiben oder beeinflussen können. Das macht die Bergedorfer Veraltung. Aber meiner Einschätzung nach handelt es sich um ein funktionales Verfahren, um all diejenigen, die sich gerne bei Bürgerbeteiligungen einbringen möchten, in Kenntnis zu setzen.
Übrigens weist auch die GAL-Bergedorf auf ihrer Homepage auf den Präsentationstermin für die überarbeiteten Entwürfe am 20. Januar 2012 um 17:00 Uhr in der Lola hin.

Mit freundlichen Grüßen,
Jens Kerstan
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Frage zum Thema Internationales
03.02.2012
Von:

Sehr geehrter Abgeordneter,

vor kurzer Zeit hat der "freie Westen" noch über die Revolutionen im arabischen Raum gejubelt.
Unsere Parteien allerdings mitten drin auch.
Nun frage ich, nachdem überall der Bürgerkrieg oder das Chaos tobt bzw. in Teilen begonnen hat, was soll den jetzt geschehen? Versteht man in unseren Parteien nicht, dass es Länder gibt, die unsere Art von Demokratie nicht übernehmen können oder wollen?

Mit freundlichem Gruß
Antwort von Jens Kerstan
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21.03.2012
Jens Kerstan
Sehr geehrter Herr ,

besten Dank für Ihre Frage, mit der ich mich gerne auseinandersetze und die ich Ihnen hiermit beantworte. Sie werfen ja im Kern die Fragestellung auf, warum sich im Anschluss an die "Arabischen Revolutionen" in den wenigsten Fällen sofort eine freiheitliche Grundordnung entwickelt hat, wie wir sie aus unserer eigenen politischen Heimat in Europa kennen.

Richtig ist, dass viele Erwartungen in Bezug auf die Revolutionen im arabischen Raum bisher enttäuscht wurden. Die aktuellen Entwicklungen in Syrien beschäftigen die Weltgemeinschaft und geben größten Anlass zur Sorge. Doch auch nach weniger kriegsähnlichen Auseinandersetzungen, wie der Revolution in Ägypten, die im Rücktritt Mubaraks ihren ersten Höhepunkt fand, wurden Erwartungen enttäuscht. Hat doch gerade in Ägypten der Militärrat mit seinem Vorgehen der letzten Wochen dafür gesorgt, dass sich die Hoffnungen vieler Ägypter auf eine selbstbestimmte und demokratische Gesellschaftsordnung enttäuscht haben.

Kulturelle Unterschiede zwischen der EU und Kairo prägen natürlich die Realität. Wir sollten sowieso in Europa, wo ein recht idealtypische Bild einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung doch weiterstgehend verwirklicht haben, diese kulturellen Unterschiede generell respektieren, aber bereit sein, dennoch konditionierte Hilfestellungen zu leisten, um den dortigen Gesellschaften in Umbruch einen friedvollen Wandel vom Despotismus hin zur Selbstbestimmung zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies, dass wir dabei behilflich sein müssen, zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort durch das BMZ oder unseren politischen Stiftungen zu unterstützen. Wir sollten uns im Falle Ägyptens dafür einsetzen, dass beispielsweise die USA das Verhalten des Militärrates nicht weiterhin tolerieren, und die Budgethilfe für das ägyptische Militär eingefroren wird. Ein einfaches Überstülpen der europäischen Grundordnung, oder des deutschen Parteiensystems, kann und wird es aber nicht einfach geben. Gesellschaftsordnungen entwickeln sich aus der Gesellschaft heraus, nur so werden sie von der Gesellschaft auch getragen und mit Leben gefüllt. Bei dieser Entwicklung sollten wir behilflich sein.

Ihre in Ihrer Frage mitschwingende Annahme, dass es Länder gebe, die zu einer freiheitlichen Grundordnung nicht befähigt seien, teile ich nicht. Ich bin der festen Überzeugung, dass in einer freien Gesellschaft, in der sozialer und ökologischer Frieden herrscht, sich auch immer die Vernunft ungehindert durchsetzen kann. Dieser Prozess kann aber seine Zeit in Anspruch nehmen. Diese Hoffnung, das alle Anstrengungen hier nicht vergebens sind, verbindet mich mit zahlreichen Menschenrechtsaktivisten von Tunis über Kairo und Homs bis Teheran.

Mit besten Grüßen,

Jens Kerstan
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Frage zum Thema Internationales
24.03.2012
Von:

Danke lieber Herr Kerstan zur Fragenbeantwortung ( 21.3. 2012)
bezüglich der
ARABISCHEN REBELLION mit Ziel: Demokratieentwicklung.

Nun aber dennoch eine Frage zum Verständnis:
Dass Demokratieeinführung eine Zeit dauert ist mir klar;nur bedenken auch unsere westlichen Politiker, dass da ein hoher Blutzoll zu bezahlen ist und unsere Politiker das im gemütlich eingerichtetem Büro nur begleiten müssen? Ist das nicht ein bischen kalt?
Den Blutzoll muß heute der ganze nordafrikanische Raum bezahlen was zu beachten wäre.

Mit freundlichem Gruß

manfred
Antwort von Jens Kerstan
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12.04.2012
Jens Kerstan
Sehr geehrter Herr ,

ich bin mir durchaus bewusst, welches menschliche Leid der Kampf für eine Demokratie mit sich bringt. Seien Sie versichert, dass es mich nicht kalt lässt.


Mit freundlichen Grüßen,
Jens Kerstan (MdHB)
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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
05.02.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kerstan,

die Wohnraumverknappung ist das z. Zt. drängendste soziale Problem in Hamburg. Dennoch werden nach Auskunft des Mietervereins in unserer Stadt z. Zt. ca. 40.000 Wohnungen zweckentfremdet, d. h. sie stehen leer oder werden nicht für Wohnzwecke genutzt. Vielfach ist dies auf Sanierungsbedarf zurückzuführen. Leider fördert die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) jedoch Sanierungen nur in geringem Umfang. Sog. Ersatzneubauten, d. h. Neubauten, die nach vorherigem Abriss sanierungsbedürftiger Häuser neu errichtet werden, fördert die WK hingegen in siebenfacher Höhe (vgl. Kurzgutachten des Architektenbüros Plan R vom 12.11.12 auf der Grundlage eines Architektengutachten des Büros Dittert und Reumschüssel im Auftrag der VHW). Infolge dieses Missverhältnisses werden m. E. öffentliche Mittel fehlkanalisiert und darüber hinaus dem Markt über rel. lange Zeiträume Wohnungen entzogen: Sanierungen sind naturgemäß schneller durchführbar als Abriss- und "Ersatzneubau"-Vorhaben.

Meine Frage: Wie bewerten Sie das gegenwärtige Verhältnis von Sanierungsförderung zu "Ersatzneubau"-Förderung ? Falls Sie die Förderung sog. Ersatzneubauten überhaupt befürworten: Sollten aus Ihrer Sicht derartige Neubauten nur gefördert werden, wenn einem Vermieter trotz Sanierungsbemühungen in der Vergangenheit der Erhalt des Altgebäudes nicht mehr zuzumuten ist - oder auch, wenn der Vermieter infolge schuldhaft verursachten Sanierungsstaus Altgebäude nicht mehr gewinnbringend vermieten kann ?
Antwort von Jens Kerstan
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18.02.2013
Jens Kerstan
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen angeführten 40.000 Wohnungen, die zweckentfremdet werden bzw. keiner Wohnnutzung unterliegen, werden nicht durch Sanierungsmaßnahmen, sondern durch andere Nutzung wie Anwaltsbüros, Arztpraxen etc. genutzt und unterliegen zum Großteil dem Bestandsschutz. Das Wohnraumschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1982. Alle Wohnungen, die vorher schon fremdgenutzt wurden, dürfen dies auch weiterhin. Die von Ihnen erwähnten Sanierungsmaßnahmen bedeuten z.T. temporäre Leerstände, die über einen längeren Zeitraum ebenfalls nach dem Wohnraumschutzgesetz ohne ausreichende Begründung bzw. laufenden Sanierungsmaßnahmen (wobei "laufend" auch bedauerlicherweise Auslegungssache ist, s. Leerstand Grindel-Hochhaus) nicht zulässig sind, aber bei weitem nicht in der Größenordnung.

Bei den Wohnungsbauförderprogrammen muss man unterscheiden zwischen reinem Neubau und Instandsetzung/ (energetische) Sanierung. Der Begriff "Ersatz"- Neubauförderung ist an dieser Stelle irreführend, da die Förderung für alle Neubauvorhaben gilt. Hierbei muss man ebenfalls unterscheiden zwischen Förderungen von der Wohnungsbaukreditanstalt (Hamburger Programm) und den KfW-Förderprogrammen (Bund), welche nicht von der Landesebene beeinflussbar sind. In der Regel ist ein/e Gebäudeeigentümer/in an dem Erhalt ihres/seines Besitzes interessiert und nimmt in temporären Abständen Instandsetzungs- bzw. (energetische) Modernisierungsmaßnahmen vor, die in Teilen (Heizungsanlage, Fenster, o.ä.) förderfähig sind. Dementsprechend können die Gesamtfördersummen bei Modernisierungsmaßnahmen geringer sein als bei einer Neubauförderung. Sind die Aufwendungen für eine Modernisierung im Ganzen größer als bei einem Neubau, so muss allein aus wirtschaftlichen Gründen ein Neubau in Betracht gezogen werden. Ist dieser "gefördert", unterliegt er einer Mietpreisbeschränkung im ersten Förderweg von 5,90 € und im zweiten von 8,00 € für jeweils 15 Jahre.

Sie erwähnen speziell das Gutachten für den VHW. Hier ist die Sachlage wiederum ganz anders zu betrachten.
Der VHW erwägt wohl aus finanziellen Gründen, den Neubau in Betracht zu ziehen, da die Genossenschaft hierfür weniger Eigenkapital braucht als bei einer Modernisierungsmaßnahme. Bei angenommenen 10 Mio. Instandsetzungs-/ Modernisierungskosten liegt die Fördersumme nach unseren Informationen bei 3 Mio. (als z.T. rückzahlbares Darlehen!), dementsprechend sind 7 Mio. Kapital aufzubringen, die wohl auf dem Kreditmarkt zu finanzieren sind. Bei einem Neubau müssen nur 20% Eigenkapital aufgebracht werden, wobei die Hälfte durch den Grundstückswert erbracht werden kann. Aus diesem Grund sind die Gesamtkosten für eine Modernisierung im Verhältnis für die VHW wohl größer.
Diese Beschreibung bezieht sich aber nur auf die Tatsache, dass uns dieses Gutachten und die genauen Zahlen/Informationen nicht vorliegen und soll auch keinerlei Bewertung beinhalten.
Die Grünen setzen sich seit Bekanntwerden der Angelegenheit für den Erhalt, mindestens für einen Teilerhalt ein. Ob und wie gegebenenfalls hier die Förderpraxis überarbeitet werden sollte/ muss, werden wir im Rahmen der Befassung der Wohnungsbauförderkriterien 2013, die in Kürze ansteht, in die Diskussion einspeisen. Alles in allem ist dies eine sehr komplexe Materie, die sich auch immer auf die jeweiligen Bedingungen des zu Fördernden und des Kreditmarktes zu beziehen hat und nicht auf eine Gegenüberstellung "Modernisierung" versus "Ersatz"-Neubau zu reduzieren ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Jens Kerstan
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Frage zum Thema Arbeit
08.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Kerstan,

vom Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung von Managergehältern könne man auch in Deutschland etwas lernen, sagt Cem Özdemir im Interview. Diese Haltung begrüße ich sehr.

Parallel dazu sollten jedoch auch und gerade die Managergehälter der öffentlichen Unternehmen gegrenzt werden. Wenn man davon ausgeht, dass Gehälter insbesondere die Verantwortung, die Qualifikation, das Engagement und die Breite der Aufgaben widerspiegeln, so ist es unverständlich, dass ein Manager eines hamburgischen öffentlichen Unternehmens mehr verdient, als der 1. Bürgermeister der FHH. Wenn man ein mögliche Gegenargument, die Konkurrenzsituation zu Privatunternehmen, betrachtet, so kann dem entgegengehalten werden, dass doch gerade Aufgaben dieser Manager nicht wegen der Gehaltshöhe angenommen werden sollten, sondern in erster Linie aufgrund des Interesses an der jeweiligen Position.
Sehen Sie eine Möglichkeit, das Ziel der Begrenzung auf die Höhe des Gehalts des 1. Bürgermeisters festzuschreiben und sich diesem Ziel schrittweise - bei Neuausschreibungen der frei gewordenen Stellen – zu nähern?
Antwort von Jens Kerstan
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25.04.2013
Jens Kerstan
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Bitte entschuldigen Sie, dass die Reaktion arbeitsbedingt etwas gedauert hat.

Die Höhe der Managergehälter ist seit geraumer Zeit Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Nicht nur in der Finanzbranche werden Boni gezahlt, die in keinem Verhältnis zum Durchschnittslohn stehen, auch in anderen Industriezweigen macht sich dieses Phänomen bemerkbar. Es werden völlig falsche Anreize gesetzt, indem kurzfristiges Denken belohnt wird und nachhaltiges Wirtschaften immer mehr in den Hintergrund rückt. Vor allem Unternehmen der öffentlichen Hand sollten im Wirtschaftsleben eine Vorbildfunktion in Hinblick auf die Praxis in privaten Unternehmen einnehmen. Ich kann Ihre Forderung nach einer Begrenzung der Managergehälter in öffentlichen Unternehmen daher sehr gut nachvollziehen. Den Gradmesser für eine Begrenzung am Gehalt des ersten Bürgermeisters festzumachen ist allerdings aus meiner Sicht nicht der richtige Vergleichsmaßstab, um diese Frage angemessen zu beantworten.

Die Schwierigkeit liegt darin begründet, dass sich die Bezahlung politischer Mandatsträger und Ämter sachlich und inhaltlich vom freien Arbeitsmarkt unterscheidet. Die Besoldung des Bürgermeisters ist ein gesetzlich festgeschriebenes Salär. Der Amtsinhaber hat sich nicht über den Arbeitsmarkt dorthin beworben, sondern ist durch eine demokratische Entscheidungsfindung in sein Amt berufen worden. Der Anreiz zur Wahrnehmung solcher Ämter sollte auch nicht die Höhe der Entlohnung sein. Vielmehr ist die Bereitschaft, eine weitreichende Verantwortung im Sinne des Gemeinwohls zu übernehmen, entscheidend.

Öffentliche Unternehmen zeichnen sich dadurch aus, dass sie aufgrund ihres betriebswirtschaftlichen Charakters aus dem Kreis der Kernverwaltung herausgelöst sind. Um Führungskräfte für öffentliche Unternehmen am freien Arbeitsmarkt zu rekrutieren, müssen öffentliche Unternehmen marktgerechte Gehälter anbieten können. Diese stehen nicht unbedingt mit den Besoldungsgruppen im öffentlichen Dienst überein. Dabei ist nicht nur der Vergleich zu privatwirtschaftlichen Unternehmen, sondern auch zu öffentlichen Unternehmen in anderen Städten und Ländern wichtig. Hamburg zahlt in öffentlichen Unternehmen deutlich geringere Gehälter als dieses zum Beispiel in Berlin der Fall ist. Auch wenn es weitere Parameter für die Übernahme von Managementaufgaben in öffentlichen Unternehmen als die Höhe der Bezahlung gibt, kommt die Stadt Hamburg nicht umhin, qualifiziertes Personal einzustellen, das neben dem Interesse an der jeweiligen Position die notwendige Fachexpertise mitbringt. Generell ist die Gehaltsstruktur öffentlicher Unternehmen in Hamburg moderat. In den meisten hamburgischen öffentlichen Unternehmen liegen die Gehälter unter dem Verdienst des Ersten Bürgermeisters. Allerdings macht es bei einzelnen Unternehmen durchaus Sinn, die Entwicklung der Höhe der Managergehälter kritisch zu hinterfragen. Die Gehälter des Vorstandes der HHLA zum Beispiel müssten aus meiner Sicht dringend überprüft und nach unten angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Jens Kerstan
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