Sehr geehrter Herr

,
vielen Dank für Ihre Frage vom 12.12.2007 zum Thema Web-Filter zur Bekämpfung von Kinderpornos.
I. Es geht bei der Einführung eines Web-Filters nicht darum, die Kinderpornografie "wegzublenden". Vielmehr geht es um die Erreichung zweier Ziele:
1. Kinder sollen vor Missbrauch geschützt werden.
Durch den Web-Filter soll die Hemmschwelle zum Zugang zu kinderpornografischen Inhalten erhöht werden, um so den Markt aus zu trocknen. In Norwegen wird dieses System bereits erfolgreich genutzt. Pro Tag werden in Norwegen circa 15 000 Zugriffe verhindert.
2. Bereits missbrauchte Kinder sollen vor Reviktimisierung geschützt werden.
Missbrauchte Kinder werden durch jedes Abrufen der entsprechenden Inhalte erneut zum Opfer. So setzt sich der Missbrauch ständig fort. Dieser Teufelskreislauf soll durch die Einführung eines Web-Filters durchbrochen werden.
II. Sie befürchten, dass es der Web-Filter den Tätern ermöglicht, unerkannt zu bleiben. Der Web-Filter soll jedoch gerade verhindern, dass sich Pädokriminelle weiter im Schutze der Anonymität des Internets bewegen können. Besucht ein Pädokrimineller eine kinderpornografische Web-Site, so erscheint eine sogenannte "Warnseite". Diese enthält den Hinweis, dass Kinderpornografie strafbar ist. Klickt ein Täter weiter, so wird seine IP- Adresse an die Polizei weitergeleitet. Die protokollierte IP-Adresse ermöglicht dann eine Identifikation und somit eine strafrechtliche Verfolgung.
III. Ich teile auch nicht Ihre Einschätzung, dass der Staat kein Interesse an der Aufklärung von sexuellem Missbrauch hat. Meines Erachtens lässt sich dieser Vorwurf auch nicht halten, wenn man die Arbeit der deutschen Ermittlungsbehörden betrachtet. So gelang den Internetspezialisten des Landeskriminalamts Baden-Württemberg im August ein großer Schlag gegen weltweit 5000 mutmaßlich Pädokriminelle. Die Ermittlungsgruppe "Penalty" aus dem Arbeitsbereich "Anlassunabhängige Internet Recherche" (AIR) wertete circa eine Million protokollierte IP- Adressen aus. Seit Sommer 2006 wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Konstanz mehr als 700 deutsche Tatverdächtige identifiziert, die kinderpornografische Dateien im Internet abgerufen und angeboten haben. Über 4000 Tatverdächtige stammen aus 106 Nationen. Davon stammten 84 aus Baden-Württemberg.
Im Rahmen der am 1.1. 2005 in Kraft getretenen Verwaltungsreform waren dem Arbeitsbereich "Anlassunabhängige Internet Recherche" weitere fünf zweckgebundenen Personalstellen und die entsprechende technische Ausrüstung zugewiesen worden.
Sehr geehrter Herr

, als Vater von zwei Kindern habe ich ein großes persönliches Interesse daran, dass der Kampf gegen Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Kindern möglichst effektiv geführt wird. Es ist mir durchaus bewusst, dass der – von mir geforderte – Web-Filter alleine keinen effektiven Schutz vor Kinderpornografie darstellen kann. Als Ergänzung zu der üblichen polizeilichen Ermittlungsarbeit macht er aber – meines Erachtens – durchaus Sinn.
Sehr geehrter Herr

, ich hoffe, dass ich Sie mit meinen Argumenten davon überzeugen konnte, dass der Web-Filter auch in Deutschland ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen die Kinderpornografie sein könnte. Bitte melden Sie sich gerne wieder, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche und friedliche Weihnachtszeit und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther, MdB