Ilse Aigner (CSU)
Abgeordnete Bundestag

Grunddaten
Ilse Aigner
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
07.12.1964
Berufliche Qualifikation
Elektrotechnikerin
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Wohnort
Feldkirchen-Westerham
Wahlkreis
Starnberg
Ergebnis
54,0%
Landeslistenplatz
4, Bayern
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(...) Bei der Kennzeichnung von Fetten oder Fettsäuren, die nicht für den Futtermittelbereich bestimmt sind, verhält es sich im Grundsatz nicht Anders als bei der Markierung von Kategorie-3-Material im Zusammenhang mit dem Gammelfleisch-Geschehen vor einiger Zeit. Wenn wir national eine solche Kennzeichnung in Betracht ziehen würden, könnten Fette aus den anderen Mitgliedsstaaten weiterhin ungekennzeichnet in Deutschland vermarktet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Gesundheit
07.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

bis heute haben Sie meine Frage, ob das Schweinefleisch, das wir Verbraucher essen, mit Antibiotika belastet ist, nicht beantwortet.

www.abgeordnetenwatch.de

Diese Frage liegt Ihnen nun schon 3 Monate zur Beantwortung vor (12 andere Bürger warten auch auf eine Antwort). Nachdem Ihr Koalitionspartner FDP das Thema auch im Landtag von NRW massiv angesprochen hat, so diese Pressemitteilung der FDP www.runder-tisch-niederbayern.de vermute ich, daß der Tatbestand des verunreinigten Schweinefleisches gegeben ist.

Was werden Sie unternehmen, daß wir Deutschen, sauberes, nicht belastetes Fleisch konsumieren können? Wie lange nehmen wir schon verunreinigtes Fleisch zu uns.

Ich werde auch Ihren Regierungskollegen Bahr danach befragen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Verbraucherschutz
08.02.2012
Von:

Sehr geehrte Frau Aigner,

gibt es analog zu Ihren Bemühungen versteckte Abonnements bei Internetkäufen zu vermeiden auch ein Gesetz (oder einen Gesetzentwurf), dies bei schriftlichen Verträgen zu regeln?

Auch hier sollte ein Kunde prinzipiell einem Abonnement bzw. einer automatischen Verlängerung des Vertrags zustimmen müssen, indem dies z.B. durch ein Kreuz vor einem fett gedruckten Satz ausdrücklich gewünscht wird.

Auch wäre eine Verpflichtung von Unternehmen wünschenswert, wenn diese vor Ablauf eines Vertrags bzw. der automatischen Verlängerung zu einem schriftlichen Hinweis per Post oder Email verpflichtet sind. "Sehr geehrter Frau / Herr XY, ihr Vertrag verlängert sich am 01.01.2012 automatisch. Dies können sie verhindern, wenn sie und bis zum 30.11.2011 informieren, dass sie dies nicht wünschen."

Nach ein bis zwei Jahren Laufzeit haben viele Kunden vergessen, wann ein Vertrag ausläuft bzw. wann eine Kündigungsfrist endet. Noch viel mehr, dass der Vertrag überhaupt gekündigt werden muss.

Eine Regelung analog zum Internet, wonach jeder Kunde jeder Verlängerung und jedem Abonnement ausdrücklich zustimmen muss, ist sehr wünschenswert. Ist dies gesetzlich machbar?

Mit freundlichen Grüßen

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