Helmut Brunner (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1954
Berufliche Qualifikation
Meisterprüfung Landwirtschaft
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
Regen, Freyung-Grafenau
weitere Profile
Allgemeine Grenzwerte für radioaktive Stoffe in Böden nach einer - in Deutschland nach wie vor extrem unwahrscheinlichen - Freisetzung aus einem Kernkraftwerk existieren nicht. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
15.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brunner,

durch die Ablehnung von der Region München als Austragungsort der Olympischen Winterspiele 2018 werden Beträge in Milliardenhöhe nicht mehr benötigt.
Meine Frage, die auch an Ihre anderen Kollegen aus Niederbayern gerichtet wird: Was wollen Sie unternehmen, um einen Teil dieses Geldes für Infrastrukturmaßnahmen in Niederbayern sichern?

Grüße aus Passau

Antwort von Helmut Brunner
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14.09.2011
Helmut Brunner
Sehr geehrter Herr ,

die Vergabe der Olympischen Spiele durch das Olympische Komitee an Pyeongchang bedeutet zuallererst, dass viele Projekte, die in Oberbayern geplant waren, nun nicht mehr zwingend bis 2018 realisiert sein müssen und dass Bayern bei der Umsetzung dieser Projekte nicht mehr im vollem Umfang auf die Zusage von Kofinanzierungsmitteln des Bundes, die an einem Zuschlag für die Olympischen Spiele gebunden waren, bauen kann. Dies bedeutet, dass verstärkt Landesmittel eingesetzt werden müssen und die Finanzierung und Realisierung der Maßnahmen deutlich schwieriger wird. Von der Vorstellung, dass nach dem Zuschlag für Pyeongchang ein Füllhorn voll Geld beim Bund und in Bayern vorhanden ist, das nur darauf wartet, anders verteilt zu werden, müssen wir uns leider verabschieden.

Unabhängig von der Vergabe der Olympischen Spiele habe ich im Frühjahr das Konzept "Ideen für Niederbayern, Schwerpunkt Donau-Wald" formuliert und auf Bundes- und Landesebene eine ganze Reihe von Ideen eingebracht, die für Niederbayern angestoßen werden sollen. Ich habe diese Ideen mit den niederbayerischen Landräten und Oberbürgermeistern ausgetauscht und mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass wir gemeinsam mit einer Stimme zentrale Anliegen Niederbayerns vertreten. Beim weiteren Ausbau der niederbayerischen Hochschulen hat dies bereits zum Erfolg geführt.

Ich bin überzeugt, auch in anderen Bereichen, wie der Energiewende, werden wir für Niederbayern gemeinsam erfolgreich sein – auch im Wettbewerb um immer knappere Haushaltsmittel und unabhängig von der Vergabeentscheidung des Olympischen Komitees.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner
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Frage zum Thema Tourismus
16.09.2011
Von:

Sehr geehrterHerr Brunner ,

sind Sie für eine Bewerbung Münchens zu den Olympischen Winterspielen 2022 oder den Olympischen Sommerspielen 2024 .

Mit freundlichen Grüssen

Antwort von Helmut Brunner
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10.10.2011
Helmut Brunner
Sehr geehrte Frau ,

ich begrüße es grundsätzlich, wenn München sich erneut für Olympische Spiele bewirbt, denn mit den Olympischen Spielen sind immer auch große Chancen für eine Region verbunden.

Die Olympischen Spiele 1972 haben eine erhebliche Schubkraft für die Entwicklung der Stadt entfaltet, von der München und sein Umland noch heute profitiert. Denken Sie nur an den Ausbau der U-Bahn oder die Realisierung des Konzepts der "Olympischen Spiele im Grünen". Dadurch sind Grünanlagen und Parks entstanden, die die Stadt bis heute prägen.

Ich bin überzeugt, ein Zuschlag für Olympische Spiele würde gerade auch im öffentlichen Personennahverkehr erneut Zukunftsinvestitionen ermöglichen, die sonst nur schwer und langwierig realisiert werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
01.11.2011
Von:

wieviele landwirtschaftliche betriebe in deutschland und vorallem im süddeutschen raum wurde chronsicher botulismus nachgewiesen bzw. in erwägung oder kamen in verdacht.
wieviele milchviehbetriebe haben wir noch in bayern
Antwort von Helmut Brunner
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15.11.2011
Helmut Brunner
Sehr geehrter Herr ,

laut Zählung der Tierbestände von Mai 2011 gibt es in Bayern 40.842 Betriebe mit Milchkuhhaltung.

Die Zuständigkeit für die Tiergesundheit und die Bekämpfung von Tierseuchen liegt beim Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.

"Chronischer Botulismus" ist als Krankheitsbild nicht definiert. Bisher gibt es für ein Krankheitsbild, das in Rinderherden mit Milchrückgang, Lähmungen und Todesfällen einhergeht, verschiedene Hypothesen zur Erklärung. Eine davon ist eine chronische Vergiftung mit Botulinum-Toxin. Gesicherte Erkenntnisse sind aber noch nicht vorhanden. Derzeit werden mehrere Forschungsprojekte zur Klärung der Ursachen für das schleichende Krankheitsbild, über das auch in den Medien berichtet wird, durchgeführt. Die Agrarministerkonferenz hat den Bund um baldige Erstellung einer Falldefinition, damit eine ursächliche Herangehensweise eröffnet wird, gebeten. Auch sollten die Forschungsbemühungen des Bundes darauf gerichtet sein, betroffenen Betrieben unmittelbare Hilfestellung zu geben. Bisher gibt es wegen der fehlenden Falldefinition keine Meldepflicht und damit keine Erfassung der Fallzahlen, weder in Bayern noch in Deutschland.

Beim Nachweis von Clostridium botulinum in einem Betrieb kann eine Impfung zu einer Verbesserung der meist unspezifischen Symptomatik beitragen. Für eine solche Impfung muss die behandelnde Tierärztin/der behandelnde Tierarzt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. In Bayern wurde in den letzten drei Jahren eine solche Genehmigung (nach §17 c Tierseuchen-Gesetz) in drei Fällen erteilt:

2008: 1
2009: -
2010: 2
2011: - (Stand: 07.11.2011)

Rückmeldungen über den Erfolg der Impfungen liegen nicht vor.
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Frage zum Thema Soziales
14.11.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Brunner

Ich bin Frührentner und beziehe eine Rente unter dem Mindestsatz. deswegen bekomme einen Sozialen Ausgleich. Jetzt werde ich verghettonisiert so zu sagen. Meine Wohnung kostet 360€ das ist angeblich zu hoch . Eine Wohnung darf nicht mehr kosten als 245 €. Das lächerliche daran ist zu dem Preis gibt es keine Wohnungen oder nur dem entsprechende in einem äusserst schlechten oder sogar fast unbewohnbaren Zustand. Dort wo Menschen wohnen die man Im Volksmund als Assis bezeichnet. Werden sie nicht endlich die Mietzuschüsse oder die Grundversorgungsausgleich den tatsächlichen Mietpreis anpassen?? Finden sie das in Ordung. ?? 300€ wäre wohl angebrachter . Zumal ich mehr 36 Jahre gearbeitet habe und immer meine Steuern bezahlt habe.Ich war auch nie Arbeitslos muss ich dazu sagen. Warum treten sie nach den Armen und stecken den Reichen immer mehr zu?? Sagen sie bitte nicht das wäre nicht so . Warum sonst soll ich in eine Bruchbude ziehen wo Junkis Kriminelle und ähnliches Wohnt. Warum sollte ich eine Partei wie die Ihre wählen??
Antwort von Helmut Brunner
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11.01.2012
Helmut Brunner
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Da Sie in Saarland wohnen, können bayerische Behörden Ihren Fall nicht konkret überprüfen. Ich kann Ihnen deshalb leider nur in allgemeiner Form antworten.

Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem sogenannten Versicherungsprinzip, nach welchem Leistungen grundsätzlich nur in Abhängigkeit von zuvor geleisteten Beitragszahlungen erbracht werden. Die Höhe der späteren Rente richtet sich daher vor allem nach der Versicherungsdauer sowie nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte. Die Rente ist somit lohn- und beitragsbezogen. Eine "Mindestrente" kennt das System der Deutschen Rentenversicherungen nicht.

Sollte die Höhe der Rente nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, kommen unter bestimmten Voraussetzungen u.a. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bzw. nach dem Sozialhilferecht in Betracht.

Sie schreiben, dass Sie einen sozialen Ausgleich erhalten. Ich gehe daher davon aus, dass Sie bereits Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialhilferecht erhalten. Im Rahmen dieser Leistungen werden neben dem Regelsatz auch die Kosten einer angemessenen Wohnung übernommen. Dies bedeutet, dass bei der sozialhilferechtlichen Bedarfsfestsetzung die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, soweit diese den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang nicht übersteigen. Die dabei zu berücksichtigenden angemessenen Mietaufwendungen setzten sich aus der Nettokaltmiete zuzüglich der "kalten" Nebenkosten zusammen. Die angemessene Nettokaltmiete bestimmt sich im Ergebnis nach der notwendigen und angemessenen Wohnraumfläche, dem örtlichen Mietpreisniveau und der Lage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt und ist von jeder Kommune in eigener Zuständigkeit festzulegen.

Bei Überschreitung des Richtwerts ist zu prüfen, ob Besonderheiten des Einzelfalls ausnahmsweise eine Abweichung rechtfertigen. Ob dies in Ihrem Einzelfall zutrifft, kann von München aus nicht beurteilt werden. Ich rate Ihnen deshalb, sich mit Ihrem konkreten Anliegen an das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport des Saarlandes zu wenden. Dort kann Ihr Anliegen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Brunner
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