Heinz Lanfermann (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich. Besuchen Sie das aktuelle Profil.

Grunddaten
Heinz Lanfermann
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Jurist, Richter am Landgericht a. D., Staatssekretär des Bundesministeriums der Justiz a.D.
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt
Wahlkreis
Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II
Landeslistenplatz
1, über Liste eingezogen, Brandenburg
weitere Profile
(...) Der Straftatbestand ist nicht erfüllt, wenn die Software für branchenübliche Zwecke zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen verwendet wird. Die vorgeschlagene Formulierung stellt sicher, dass eine Strafbarkeit nur dann gegeben ist, wenn die Softwareprogramme in erster Linie zu dem Zweck der Begehung einer Computerstraftat hergestellt werden. Die Computerprogramme müssen daher vorrangig illegalen Zwecken dienen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Heinz Lanfermann
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Gesundheit
25.07.2008
Von:

Sehr geehrter Herr Lanfermann,

seit gestern wissen wir, dass die Bundeskanzlerin den Referentenentwurf von Ulla Schmidt gestoppt hat. Der Streit geht vor allem um die Höhe der Mittel, die den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden sollen. Bei Ulla Schmidt bewegt sich das im Rahmen von 2,5 bis 3 Mrd. Euro. Das Kanzleramt will auf 1,5 Mrd. begrenzen. Darin sind bereits die Steigerung aus der Grundlohnsumme und die Rücknahme des Sanierungsbeitrags enthalten.

Wie wird es nun weiter gehen?
Wie ist ihre Position zum gesamten Thema Krankenhausfinanzierung?

Mit freundlichen Grüßen

A.
Antwort von Heinz Lanfermann
2Empfehlungen
30.07.2008
Heinz Lanfermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage.

Offen gestanden, weiß ich auch noch nicht, welches die nächsten Schritte von CDU/CSU und SPD beim Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Krankenhausfinanzierung sein werden. Für einen faulen Kompromiss hat es aber bei dieser Koalition immer noch gereicht. Irgendeine Reform der Krankenhausfinanzierung wird es wohl geben. Allerdings ist zu befürchten, dass dabei sowohl Krankenhäuser als auch Ärzte und Patienten eher Verlierer sein werden. Nach den bisherigen Erfahrungen werden sie kaum zuverlässige Rahmenbedingungen für die Zukunft erwarten können.

Wenn die FDP wieder in Regierungsverantwortung kommt, werden wir unsere Vorstellungen für eine flächendeckende, qualitativ angemessene Versorgung der Patienten in den Bundesländern umsetzen. Diese Vorstellungen finden sie in dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion unter dem Titel "Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser" (Drucksache 16/9057).

So muß z.B. dafür gesorgt werden, dass die Fallpauschalen die für die Krankenhäuser unvermeidbaren Kosten adäquat widerspiegeln und dass die Verhandlungspartner genug Spielräume erhalten, um auf sich wandelnde Bedingungen reagieren zu können.

Zudem muss der maßgeblich für die Unterfinanzierung der Krankenhäuser verantwortliche so genannte Sanierungsbeitrag - der in Wirklichkeit nichts anderes als eine Strafsteuer ist - ersatzlos abgeschafft werden. Es ist geradezu absurd, wenn nun nicht einmal ein Jahr nach Verabschiedung der Gesundheitsreform von CDU und SPD wieder darüber gestritten wird, wieviel den Krankenhäusern wieder von diesem Strafbeitrag zurückgegeben werden soll.

Die Krankenhäuser brauchen vor allem Planungssicherheit für ihre Investitionen und sie müssen ihre Investitionsentscheidungen an betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien ausrichten können. An einem Übergang zur Finanzierung "aus einer Hand" (Monistik) führt deshalb kein Weg vorbei.

Mit freundlichen Grüssen
Heinz Lanfermann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
03.02.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lanfermann,

nach der bereits beschlossenen "allgemeinen" Vorratsdatenspeicherung (VDS), d.h. der verdachtslosen Protokollierung des privaten Kommunikationsverhaltens aller deutschen Bürgerinnen und Bürger, scheint es nun Pläne für eine "spezielle" Vorratsdatenspeicherung zu geben. Diese würde es privaten Internet-Anbietern erlauben, verdachtslos das gesamte Surfverhalten der Internetnutzer zu protokollieren. Es würde dann nicht nur protokolliert, wann man mit welcher IP-Adresse im Netz ist (wie es die "allgemeine" VDS vorsieht), sondern auch, welche Seiten man aufruft und welche Daten (z.B. Suchwörter) man auf diesen eingibt. Diese Daten sollen außerdem ohne richterliche Anordnung weitergegeben werden können, z.B. an Polizei, Bundeskriminalamt sowie an die Unterhaltungsindustrie. Der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium wird demnächst im Bundestag beraten.

Bisher dürfen Internet-Anbieter (also z.B. Google, studiVZ etc.) solche intimen Daten nur speichern, wenn sie zur Abrechnung erforderlich sind. Dieser Schutz wäre mit dem neuen Gesetz beseitigt.

Mich würde Ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf interessieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Heinz Lanfermann
10Empfehlungen
10.03.2009
Heinz Lanfermann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für ihre Anfrage.

Als Mitglied der FDP und als Privatmensch lehne ich die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Die Unschuldsvermutung ist für mich ein wesentlicher Bestandteil der Bürgerrechte und die anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung jeglicher persönlicher Daten ist - meiner Verfassungsauffassung nach - nicht rechtmäßig. Auch wenn sich Bundesjustizministerin Zypries darauf beruft, lediglich EU-Richtlinien umzusetzen, so ist dies noch lange kein Grund, die Verfassungskonformität von Gesetzen außen vor zu lassen.

Der erneute Versuch der Bundesregierung mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, die Vorratsdatenspeicherung weiter auszuweiten und Anbietern von Telemediendiensten zu erlauben, neben Verbindungsdaten sich auch Nutzungsdaten speichern und darüber hinaus analysieren zu dürfen, zeigt nur, dass man erst gar nicht hätte beginnen dürfen, die Bürgerrechte gegen andere Interessen abzuwägen. Mit den immer gleichen Argumenten der Terrorismusbekämpfung dringen die Befürworter des Generalverdachts mit ihren Gesetzen immer weiter in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger ein, ohne auch nur ansatzweise zu beweisen, dass diese freiheitsberaubenden Maßnahmen auch den erwünschten Effekt erzielen.

Ich werde mich daher in dieser und - im Falle meiner Wiederwahl - auch in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es zu keinen weiteren Beschneidungen der Bürgerrechte kommt und in Deutschland wieder die Unschuldsvermutung größer geschrieben wird als der Generalverdacht.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lanfermann
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Gesundheit
15.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lanfermann,

anlässlich einer bevorstehenden Ersetzung einer meiner Augenlinsen durch eine künstliche befinde ich mich als gesetzlich Krankenversicherte in folgendem Szenario:
Bei Verwendung einer sogenannten Standard-Linse zahlt die Krankenkasse alles. Entscheidet man sich für eine Linse mit abweichenden optischen Eigenschaften (z.B. verbessertes Kontrastsehen) dann steht im Patienteninformationsblatt der Klinik : "... dürfen wir die OP nicht mehr mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Eine Zuzahlung Ihrerseits für Kosten der höherwertigen Linse ist ebenfalls nicht erlaubt. ...".
Das bedeutet, dass ich alles inklusive OP selbst bezahle und zwar zu einem mehr als doppelt so hohen Satz, als ihn die Krankenkasse bezahlen müsste, wobei der Aufpreis auf die Linse selbst vernachlässigbar klein ist.
Wem will der Gesetzgeber damit nützen/schaden?
Der Krankenkasse scheint es eher peinlich zu sein, sie prüft, ob sie mir einen Teil der Kosten aus Kulanz erstatten möchte. Zweifellos profitiert die Klinik. Für sie bin ich ein Traum-Privatpatient, der alles Geforderte zahlt, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, in Preisverhandlungen zu treten.

Mit freundlichen Güßen

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 2 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Bildung und Forschung
23.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Lanfermann,

1. Welche Priorität räumen Sie dem Wiederaufbau der "historischen Mitte" in Potsdam persönlich ein?
2. Wie denken Sie sollte im Haushalt die erwarteten Ausfälle von 408 Millionen Euro gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans – alleine für das laufende Jahr – ausgeglichen werden? Muss gespart werden – wenn ja wo?
3. Welche Priorität räumen Sie der Bildung ein?
4. Wir nehmen folgende Ausgangssituation an: Steuermindereinnahmen von 408 Millionen Euro gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplans des Landes Brandenburg – alleine für das laufende Jahr – werden erwartet. Für das folgende Jahr 2010 werden gar Mindereinnahmen in der Höhe von 610 Millionen Euro gegenüber den bisherigen Annahmen veranschlagt. Wenn diese Defizite durch Einsparungen ausgeglichen werden müssen, wie erklären Sie uns jungen Menschen die Ausgaben für den zukünftigen Landtag – bzw. wie stehen Sie dazu?
5. Wie erklären Sie den jungen Menschen in Potsdam, dass die Sanierung von maroden Schulen als Erfolg verkauft wird und nicht als Selbstverständlichkeit – wo doch immer von Bildung als einzige Ressource Deutschlands genannt wird bzw. wie stehen Sie zu dieser Frage?
6. Denken Sie, dass vor einem baulichen Gestaltungsbeirat für die "historische Mitte" ein inhaltlicher Beirat stehen sollte? Ist die Frage der Gebäudeinhalte für die "historische Mitte" wichtig für Sie?
7. Wie stehen Sie zu der Idee einen Veranstaltungsraum für die FH Potsdam und die Uni Potsdam in einem zu bauenden Gebäude am Alten Markt zu etablieren, um die Jugend und Wissenschaft in der "Mitte" der Stadt zu etablieren bzw. zu behalten und ihr so mehr Urbanität zu geben?
8. Wie stehen Sie zu der Idee neben einer zentralen alternative Jugendräumlichkeit (z.B. Idee "Freiland") eine Präsenz am zukünftigen Alten Markt für die Jugend bereit zu stellen, um eine Mitte zu schaffen, die von Alt und JUNG geprägt wird?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.05.2009
Von:
Dr.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

ich bin einer von den vielen völlig verunsicherten bürgerlichen CDU-Stammwählern, die sich eigentlich nicht mehr in der CDU wiederfinden. Als Christ habe ich aber zur Kenntnis genommen, dass sich die Liberalen im EP kürzlich massiv gegen den Papst positioniert haben www.faz.net
Da ich mit meiner Zweitstimme für die FDP Sie in den Bundestag wählen würde, meine Frage an Sie persönlich: Wie stehen Sie zu christlichen Werten und den christlichen Kirchen?

Besten Dank im voraus,
Ihr
Dr. .

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 3 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Heinz Lanfermann
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.