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Sehr geehrte Frau Wieczorek-Zeul,
Als ehemaliger Selbstständiger und momentaner ALG II Empfänger mit Beitragsrückständen bei der Krankenkasse, verweigert mir die KK die Leistung.
Ich bin bemüht meine Rückstände zu bezahlen, jedoch ist dies in meiner dezeitigen Situation nicht möglich, zumal die Kasse mit sehr hohen Zinsen den Abbau der Schulden bei kleinen Raten unmöglich macht.
Als chronisch Kranker verweigert man mir meine dringend erforderlichen Medikamente. Nur im Notfall darf ich einen Arzt aufsuchen. Eine Milchmädchenrechnung wie ich finde, denn der Notfall wird teurer.
Laut Gesetz dürfte mir die Krankenkasse in meiner jetzigen Situation die Leistung nicht verweigern, sie tut es aber trotz Beschwerde.
Was kann ich tun um aus dieser Situation zu kommen. Kann es im Interesse des Staates sein sozial Schwache in die Insolvenz zu führen, weil die Kassen mit Wucherzinsen das abzahlen der Schulden unmöglich machen?
Mit freundlichen Grüßen