Hans-Michael Goldmann (FDP)
Abgeordneter Bundestag 2009-2013
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Angaben zur Person
Hans-Michael Goldmann
Geburtstag
01.07.1946
Berufliche Qualifikation
Tierarzt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Aschendorf
Wahlkreis
Unterems
Ergebnis
9,5%
Landeslistenplatz
3, Niedersachsen
(...) 1. Im Jahr 2009 betrug der Export der EU-Staaten in Nicht-EU Staaten 17,1 %, damit ist der Außenhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich eingebrochen. Im Jahr 2008 waren es noch 20,1% (9986 Mio €). (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
27.02.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

in den letzten Tagen ist der Benzinpreis deutlich gesteigen. Zumindest in den Medien wurde dies auf die Vorgänge in Teilen der arabischen Welt, insbesondere Libyen, zurückgeführt.

Allerdings kann ich derzeit keinen betriebswirtschaftlichen Zusammenhang sehen.
Rohölgeschäfte werden zum großen Teil an den Terminbörsen abgeschlossen, so dass der Preis bereits im vorhinein für einen definierten Zeitraum feststehen sollte. Damit wird erst dasjenige Benzin teuerer, das mit Rohöl produziert wird, das zu neueren, teureren Kontrakten eingekauft werden muss.
Das Rohöl für das Benzin, das derzeit verkauft wird, ist schon längst gekauft, so dass aktuelle Preisschwankungen des Rohöls keinen Einfluss haben dürften.

Gibt es hierzu eine Erklärung?

Wird die Kartellbehörde Preisabsprachen prüfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort,
Mit freundlichen Grüßen,

Antwort von Hans-Michael Goldmann
bisher keineEmpfehlungen
31.03.2011
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Benzinpreise.
Im Folgenden werde ich versuchen, Ihre Frage so gut wie möglich zu beantworten:

Schwankende Preise an Tankstellen sind, wie Sie in Ihrer Darstellung bereits festgestellt haben, ein Resultat aus schwankenden Rohstoffpreisen. Schwankende Preise sind aber nicht nur ein Ergebnis, sondern gleichzeitig auch ein gängiges Finanzinstrument, um sich beispielsweise gegen Wechselkursschwankungen oder schwankende Rohstoffpreise abzusichern und sie zu stabilisieren.

In dem Fall den Sie ansprechen, ist der Zufluss an Öl aus Ländern wie zum Beispiel Libyen bedroht. Aufgrund dessen könnte das Angebot des Öls sinken, worauf der Preis steigt. Damit das Geld für das zum nächsten Termin zu kaufende Öl, das dann vermutlich teurer ist, eingeholt werden kann, werden die Preise an den Tankstellen angezogen.

Allerdings gebe ich Ihnen Recht, wenn Sie als Verbraucher den Eindruck bekommen, die Preisgestaltung an Tankstellen unterliege in der Praxis einer bestimmten Willkür. Dieses Problem ist von der Politik erkannt worden. So sagte der FDP-Verbraucherpolitiker Schweickert dem General-Anzeiger ("Koalition prüft Spritpreis: Regulierung möglich", vom 18.03.2011, Seite 6): "Die alltägliche Abzocke an den Zapfsäulen muss endlich ein Ende haben. Es gibt keine sachlichen Gründe für die schwankenden Preise."

In der Koalition ist derzeit das Modell Österreichs im Gespräche, wonach der Spritpreis nur einmal am Tag erhöht werden darf. Ich kann Ihnen somit versichern, dass das Thema politisch präsent ist!

Auch die Kartellbehörde hat die Mineralölwirtschaft im Blick. Seit 2009 führt das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung für den Bereich Kraftstoffe durch. Das Ergebnis liegt voraussichtlich Mitte 2011 vor.

Mit freundlichen Grüßen,

Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
02.03.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

wie die ´Bild´ ( www.bild.de ) heute meldet, erreichten die Agrarexporte in 2010 einen Rekordwert.
Können Sie mit Zahlen belegen (bzw. Quelle nennen) wie hoch der Anteil war, der in afrikanische Staaten exportiert wurde?

Vielen Dank
Antwort von Hans-Michael Goldmann
bisher keineEmpfehlungen
10.03.2011
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr ,

es freut mich immer wieder, Anfragen von interessierten Bürgern wie Ihnen zu bekommen. Gerne beantworte ich Ihre Frage, soweit es mir möglich ist.

Den Bericht der Bild-Zeitung kann ich bestätigen. Deutschlands Agrarexporte sind im Jahre 2010 auf den historischen Rekordstand von 51,8 Milliarden Euro geklettert. Vermutlich werden Sie laut dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit den noch ausstehenden Nachzahlungen ca. 54 Milliarden Euro betragen.

Leider liegen detaillierte Tabellen über die genauen agrarwirtschaftlichen Ausfuhren in die einzelnen Länder für das Jahr 2010 noch nicht vor. Jedoch kann ich Ihnen die Zahlen für das Jahr 2009 nennen, damit Sie immerhin von den Verhältnismäßigkeiten einen Eindruck bekommen.

Im Jahr 2009 hat Deutschland insgesamt Güter der Land- und Ernährungswirtschaft im Wert von 47,3 Milliarden Euro exportiert. Davon gingen Güter im Wert von 926 Millionen Euro nach Afrika. Der Export nach Afrika war auf diesem Gebiet durch die internationale Weltwirtschaftkrise nicht betroffen, denn obwohl die Exporte der Land- und Ernährungswirtschaft von 51,9 Milliarden Euro im Jahre 2008 auf die besagten 47,3 Milliarden Euro im Jahr 2009 fiel, stieg der Export nach Afrika von 904 Millionen Euro 2008 auf die oben genannten 926 Millionen Euro.

Für den Fall, dass Sie sich die Daten nochmal genau anschauen möchten, gebe ich unten die Quellen an. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Michael Goldmann, MdB
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Frage zum Thema Land- und Forstwirtschaft
26.05.2011
Von:

Sehr geehter Herr Dr. Goldmann!
Als Tierarzt können Sie mir sicherlich folgende Frage kompetent beantworten:
Kommen in der agrarindustriellen intensiven Nutztierhaltung u. a. Antibiotika bereits vor dem Auftreten von Erkrankungen (Prophylaxe) zum Einsatz?
Mit freundlichem Gruß
H. Focke
Antwort von Hans-Michael Goldmann
1Empfehlung
26.05.2011
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr Focke,


vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Mai 2011.

Die Vermeidung von Antibiotikaresistenzen und der verantwortungsvolle Umgang mit Antibiotika ist ein sehr aktuelles und enorm wichtiges Thema. insbesondere für mich als ausgebildeter Tierarzt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass Ihre Befürchtungen, es herrsche ein missbräuchlicher Einsatz an Antibiotika mit allen Kräften verhindert wird.

Zum verantwortlichen Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung tragen verschiedene Maßnahmen bei:


• Antibiotikaleitlinien der Bundestierärztekammer (2010), (Mahnt zum vorsichtigen Umgang mit Antibiotika und gibt Hilfestellung bei der Auswahl des richtigen Medikaments sowie Anwendungshinweise)

• Fortbildungsmaßnahmen für Tierärzte von Bundesamt für Risikoforschung, Friedrich-Loeffler Institut und anderen Einrichtungen,

• Verschreibungspflicht für Antibiotika

• Eingrenzung der Indikation bei, in der Humanmedizin therapeutisch besonders wichtigen Antibiotika

• Die Zulassung eines Medikaments ist an strenge Auflagen gebunden. Es werden Höchstmengen und Wartezeiten für Antibiotika festgelegt. Eine weitere Pharmakovigilanzprüfung untersucht und kontrolliert die Resistenzwirkung nach Verabreichung.

• Weiterhin soll die Datengrundlage über die Verwendung von Antibiotika im Rahmen der DIMDI-Verordnung (= Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information) verbessert werden.

Darüber hinaus sichern eine Reihe an Maßnahmen in Europa die nationalen Strategien ab. Allen voran natürlich das EU-weite Verbot, welches seit 2006 gilt, Antibiotika als Wachstums- und Leistungsförderer einzusetzen. In der Rinderzucht wird Antibiotika ohnehin nur in Einzelfällen abgegeben (z.B. bei Mastitis). In der 11.AMG wurde darüber hinaus ein Verbot zu Hofmischung erlassen.

Ferner gibt es weitere Erfreuliche Maßnahmen, die einen verbesserten Antibiotikaumgang erzielen solle:

• Dänemark will Antibiotikaresistenzstrategie zum Leitthema der Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2012

• Niederlande wollen den Einsatz von Antibiotika bis 2013 halbieren und haben dafür einen neue Tierarzneimittelbehörde gegründet

• Einführung EU-weite Restriktionen für den Einsatz von Fluorchinolon als Second-Line-Antibiotikum, also erst im Nachgang einer erfolglosen Antibiotikabehandlung. Ähnliches gilt für Zephalosporine der 3. und 4. Generation.

• Der am 12.05 im Europäischen Parlament eingebrachte Entschließungsantrag fordert, die Forschung und das Herdenmanagement zu verbessern um den Einsatz antimikrobieller Medizin zu verringern. Darüber hinaus fordern die EU-Abgeordneten eine bessere Überprüfung des 2006 erlassene Verbots, Antibiotika als Wachstumsförderer einzusetzen.


Ich hoffe sehr, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und kann Ihnen versichern, dass dieses Thema im Bundestag sehr ernst genommen wird.


Mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Hans-Michael Goldmann
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
18.07.2011
Von:

Ehrenwerter Herr Dr. Goldmann,

eine höchst merkwürdige Antwort (1) haben Sie am 11.07.2011 abgeliefert.

Einerseits verlassen Sie sich in Ihrer Antwort auf wissenschaftlich völlig unbegründete Aussagen von Einrichtungen bzw. Personen die dem BMELV mehr oder weniger direkt unterstellt sind ohne dafür fundierte Belege anzugeben.

Andererseits jedoch ignorieren Sie wissenschaftliche Erkenntnisse seit Jahren komplett!

Eine hoch wissenschaftliche Studie, wie die Bayerische BSE-Risikoanalyse, die von internationalen unabhängigen Experten, zu einer Zeit erstellt wurde als man das BSE-Infektionsrisiko möglicherweise politisch noch minimieren hätte können, erwähnen Sie, obwohl danach gefragt mit keinem Wort.

Hat demzufolge Ihre Aussage aus 2007 (2) noch immer Bestand?

Zitat:
"... die BSE-Risikoanalyse, die im Auftrag der bayerischen Staatsregierung erstellt wurde, ist nach meinem Kenntnisstand den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht vorgelegt worden."

Ist dies für Sie kein Widerspruch?


Wenn nein, dann können Sie mir sicher eine Quellenangabe zu einem gesicherten wissenschaftlichen Nachweis zur BSE-Prionenfreiheit in Rinderschlachtbetrieben nach positiven BSE-Fällen geben?

Oder verlassen Sie sich lieber auf wissenschaftlich völlig haltlose Meinungen, wie etwa der eines Dr. Beekes (1)

Zitat:
"Auch Herr Michael Beekes vom Robert-Koch-Institut in Berlin sagte in einem Interview, dass auch wenn der entdeckte Infektionsweg theoretisch möglich sei, er in der Praxis bisher noch keine Rolle zu spielen scheint."

welcher indirekt dem BMELV unterstellt ist und dessen Aussage eher als Spielraum für alle möglichen Spekulationen anzusehen ist?

MfG
R.

(1) www.abgeordnetenwatch.de
(2) www.abgeordnetenwatch.de

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
20.07.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Goldmann,

ich habe gerade Ihren Kommentar zu dem neuen Lebensmittelportal gelesen.

Sie sagen laut Osnabrücker Zeitung:
"Zwar seien bei manchen Kennzeichnungen von Lebensmitteln Verwirrungen zu korrigieren. Aber das ist ein gesetzgeberischer Auftrag und gehört nicht in die Hand von Verbraucherzentralen."

Diese Aussage ist geradezu erschreckend für mich denn die Verbraucherschützer heißen so weil sie die Verbraucher schützen sollen vor den Machenschaften und Täuschungen der Industrie.
Leider gehört die FDP wohl zu den Parteien die eher die Hersteller vor den Verbrauchern schützt.

Glauben Sie wirklich dass die Verbraucherverbände hier ihre Kompetenz überschreiten?
Warum verhindert die FDP die seit langem von Verbrauchern geforderte und in England erfolgreich getestete Ampelregelung für Lebensmittel?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Hans-Michael Goldmann
1Empfehlung
21.07.2011
Hans-Michael Goldmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage vom 20.07.2011 zum Start des Internetportals "Lebensmittelklarheit.de" und zur Ampelkennzeichnung.

Ich begrüße die Initiative vom BMELV und der Verbraucherzentrale sehr, mit dem Portal für mehr Transparenz und bessere Informationen über Lebensmittel zu sorgen und eine nötige Debatte um die Kennzeichnung von Produkten in Gang zu setzen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur Verbraucherinformation, denn Klarheit und Wahrheit in den Regalen der Supermärkte ist ein wichtiges Ziel.

Die "Prangerwirkung" des produktbezogenen Bereiches des Portals ist meines Erachtens weiterhin kritikwürdig. Ich möchte Ihnen erläutern weshalb.

Es kann nicht sein, dass Produkte, die nach Recht und Gesetz produziert und deklariert werden, am Ende auf einer Internetseite mit Namen veröffentlicht werden. Hier geht es nicht um tatsächliche, sondern um gefühlte Verstöße. Wir sind der Meinung, dass Diskussionen über das Täuschungspotential bestimmter Gattungsbegriffe wie z.B. "Schwarzwälder Schinken" nicht an einzelnen Produkten bestimmter Hersteller geführt werden dürfen, vielmehr sollten sie an anonymisierten Beispielen erfolgen.

Wir hätten uns gewünscht, dass neben der Verbraucherzentrale die Wirtschaft als gleichberechtigter Partner in die Initiative mit einbezogen worden wäre.

Ich halte an dem Leitbild des gut informierten und zu selbstbestimmtem Handeln befähigten mündigen Verbrauchers fest. Dazu gehört eine transparente und glasklare Kennzeichnung von beispielsweise "Klebeschinken". Ein "Internetpranger" ist dagegen abzulehnen und der falsche Weg gegen falsche und täuschende Kennzeichnung von Lebensmitteln vorzugehen. Erforderlich ist es, in Kooperationen mit den Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bestehende Lücken zu schließen und Verbrauchertäuschungen zu verhindern. Hierbei muss die erfolgreiche Kooperation zwischen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft genutzt und ausgeschöpft werden. Die Arbeit und der Einsatz der Verbraucherzentralen ist hier von großer Bedeutung und wird dankbar angenommen, dennoch hat die Politik mit ihren Gesetzen für Recht und Ordnung zu sorgen. Und hat in diesem Fall nun mal den gesetzgeberischen Auftrag und die Kompetenz.


Weiterhin haben Sie nach der Ampelkennzeichnung gefragt. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen beim Kauf von Lebensmitteln über den Nährwert von Produkten informiert werden. Daher werden die meisten Produkte von den Unternehmen gekennzeichnet. Eine farbliche Bewertung der Nährwertangaben ist meiner Ansicht nach nicht sinnvoll, denn es ist nicht möglich eine für alle individuelle Gegebenheiten richtige Bewertung vorzunehmen.
Das System der Ampel bezieht sich nur auf vier konkrete Nährstoffe, die bei einer Aufnahme in zu hohem Maße negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Um beurteilen zu können, inwieweit mir ein Lebensmittel gut tut oder ernährungsphysiologisch sinnvoll ist, muss ich aber auch bestimmte andere Nährstoffe mit einbeziehen wie z.B. die Ballaststoffe oder auch eine Menge an ungesättigten Fettsäuren. Das wird durch die Ampel aber gar nicht abgebildet. Das sogenannte "Ampelsystem" nach dem Vorbild von Großbritannien soll für die vier Nährstoffe Zucker, Fett, gesättigte Fettsäure und Salz mit den Farben ROT, GELB und GRÜN eine Bewertung vornehmen und somit auf einen Blick erkennen lassen, welche Qualität das Nahrungsmittel im Supermarktregal hat.

Die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln bevormundet die Verbraucher und führt sie möglicherweise in die Irre. Aufgrund ihres Fett-, Salz- oder Zuckergehaltes können Lebensmitteln nicht als gut (grün) oder schlecht (rot) eingeteilt werden. Beispielsweise müssten Produkte wie Avocados, Butter, Margarine oder Nüsse entsprechend ihres Fettgehaltes mit "Rot" gekennzeichnet werden. Speiseöl aus Raps zum Beispiel würde eine widersprechende Bewertung erhalten, es würde mit zwei roten und zwei grünen Punkten gekennzeichnet. Dieses führt nur zu Verwirrung und stellt keine Entscheidungshilfe für die Kaufentscheidung von Verbrauchern dar. Im Übrigen hängt die Frage, ob ein Lebensmittel ernährungsphysiologisch günstiger oder ungünstiger ist, entscheidend von der verzehrten Menge und vor allem von der Gesamternährung ab.

Erst wenn die Verbraucher wissen, wie viel Zucker, Fett oder Salz in den Produkten enthalten ist, wie es die nun verabschiedete Lebensmittelinformationsverordnung sogar vorschreibt, können Verbraucher sich eine ausgewogene Ernährung zusammenstellen, und entlarven, wenn vermeintlich gesunde Kinderdrinks oder angebliche "Fitness"-Produkte in Wahrheit nicht anderes als getarnte Zuckerbomben sind. Unter anderem hat die DGE in einer Erklärung auf eine fehlende wissenschaftliche Grundlage für eine solche Kennzeichnung hingewiesen. Zum anderen wird die Ampelkennzeichnung dem an sie gestellten Anspruch, einfach und auf einen Blick zu informieren, nicht gerecht, da auf der Verpackung nicht eine, sondern mehrere Ampeln abgebildet werden müssten, was wohl eher Verwirrung stiften als zur Information beitragen würde.

Vielmehr ist es nötig, das Wissen um eine gesunde Ernährung zu vermitteln und Transparenz zu schaffen. Daher haben BMELV und BMG (Bundesministerium für Gesundheit) als Nationalen Aktionsplan die Initiative "IN FORM" - für mehr gesunde Ernährung und mehr Bewegung in Deutschland ins Leben gerufen. Das hält die Bundesregierung und das halte auch ich persönlich für einen sinnvolleren Umgang mit der Problematik als eine Farbkennzeichnung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Michael Goldmann
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Ihre Frage an Hans-Michael Goldmann
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