Sehr geehrter Herr

,
ich begrüße die Möglichkeit der direkten und ungefilterten Kommunikation zwischen Politikern und Bürgern, wie sie "abgeordnetenwatch" bietet, damit Sie als "Außenstehender" eben nicht ausschließlich auf die mediale Berichterstattung und Interpretation politischer Vorgänge angewiesen sind. :-)
Also: Meine Partei hat eine klare Meinung zu dem von Ihnen angesprochenen Thema! Und ja, die große Mehrheit meiner Fraktion teilt meine Position in dieser Frage und wird dies auch entsprechend politisch umsetzen. Denn wir konnten in den letzten Tagen bei dem Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Kinderpornoseiten im Internet gegen den Widerstand unseres Koalitionspartners und der Familienministerin wichtige Änderungen durchsetzen, die gewährleisten, dass der Kampf gegen Kinderpornografie nur unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze stattfindet.
Die Änderungen, welche die SPD durchgesetzt hat, sind folgende:
1) Im Gesetz wird der Grundsatz "Löschen statt Sperren" verankert, d.h. die Aufnahme in die Sperrliste des BKA erfolgt nur, so weit zulässige Maßnahmen, die auf eine Löschung der Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten abzielen, keinen Erfolg haben.
2) Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung (echte "Sperren" sind ja gar nicht möglich, wie inzwischen die meisten wissen) bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird beispielsweise ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen.
3) Beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Gremium bestellt, dessen Mitglieder mehrheitlich die Befähigung zum Richteramt haben müssen. Dieses Gremium kontrolliert die BKA-Liste regelmäßig und kann sie jederzeit einsehen und korrigieren, soweit die Voraussetzungen für eine Sperrung nicht vorliegen. Es wird im Gesetz verankert, dass gegen die Aufnahme in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
4) Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie ermöglicht wird, nicht jedoch von anderen Inhalten, werden die wesentlichen Regelungen nicht im Telemediengesetz, sondern in einem eigenen "Kinderporno-Zugangserschwerungsgesetz" geregelt. Dieses Gesetz tritt automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft! Bis dahin ist eine Evaluation vorgesehen, auf deren Basis dann entschieden werden kann, welche Wirkungen das Gesetz hatte und ob es gegebenenfalls verlängert werden soll. Zusätzlich wird eine Bestimmung aufgenommen, die ausschließt, dass die neu geschaffene Infrastruktur zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche genutzt werden kann (denn unser Ziel ist die Verhinderung und Verfolgung von Strafrechtstatbeständen; die Vergewaltigung von Kindern ist genau das!).
Mit diesen Änderungen wird am kommenden Donnerstag (18.6.09) im Bundestag über das Gesetz abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass es eine Mehrheit findet.
Der Protest vieler Internet-User in den vergangenen Monaten, aber eben auch das konsequente Beharren der SPD (allen voran mein Fraktionskollege Martin Dörmann und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries) auf das Einhalten rechtsstaatlicher Grundsätze haben dazu geführt, dass die Pläne der CDU/CSU und ihrer Ministerin nicht verwirklicht werden!
Mit freundlichen Grüßen,
Gregor Amann, MdB