Georg Brunnhuber (CDU)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Georg Brunnhuber
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
Diplomingenieur (FH), Kreisbaurat
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Aalen-Heidenheim
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Lieber Herr Wittwer, gleichzeitig haben die Familien der getöteten Schüler und Schülerinnen in Offenen Briefen konkrete Änderungen des Waffenrechts gefordert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt diese Forderungen sehr ernst. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brunnhuber,

wie den Medien zu entnehmen ist, sieht die Bundesregierung vor, Paintball zu verbieten.

Ich selbst übe den Sport seit ca. 2 Jahren aus und habe dadurch sehr viele Bekannte und auch Freundschaften schließen können. Meine Beweggründe war sicherlich nicht Gewaltverherrlichung (was eine weit verbreitete Meinung ist) sondern der Teamgedanke, Fairness und wie sehr auf die Einhaltung der Regeln geachtet wird. Beim Fussball dagegen (was ich auch seit 15 Jahre spiele) wird mit viel mehr Aggression zu Werke gegangen, was auch mehr Verletzungen mit sich zieht.

Gotach welches vor ein paar Jahren von den USA zu uns kam, wo Leute im Wald in Tarnfleck umher rennen ist bei den meisten Mitbürgern im Hinterkopf wenn es um Paintball geht. Aber in der letzten Jahren hat es sich zu einem professionellen Sport mit sehr vielen Anhängern entwickelt. Es hängen Spielfelder, Händler, Liegen von dem Verbot ab.

Es wird immer Menschen geben die Gewisse Absichten in sich tragen. Die Ursachen können von Computerspielen, Vernachlässigung von den Eltern bis hin zur falschen Erziehung sein. Paintball ist erst ab 18 erlaub, in einem Schützenverein mit Waffen zu schießen ist bereits im Jugendalter möglich.

Der Vorfall in Winnenden ist absolut erschrecklich und abscheulich. Das die Eltern der Kinder eine Reaktion der Regierung fordern ist mehr als verständlich. Wäre es Ihrer Meinung nach nicht sinnvoller, sich eher um die Jugendlichen, die bereits gewisse Auffälligkeiten aufweisen, zu kümmern?

Wie sehen Sie die Thematik? Versprechend Sie sich so viel von dem Paintball Verbot?
Antwort von Georg Brunnhuber
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20.05.2009
Georg Brunnhuber
Sehr geehrter Herr ,

im Hinblick auf ein Verbot von Paintball möchte ich Ihnen mitteilen, dass dies nach jetzigem Erkenntnisstand nicht mehr vorgesehen ist.

Die Politik prüft aber regelmäßig, wie noch mehr dazu beitragen kann Katastrophen wie in Erfurt oder Winnenden in Zukunft zu verhindern. Wir wissen aber auch: Absolute Sicherheit kann es nie geben. Auch die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind begrenzt. Blinder Aktionismus und der rasche Ruf nach schärferen Gesetzen sind verständlich, können aber eine sorgfältige Analyse von Ursachen und etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten nicht ersetzen.

Wir müssen verantwortungsvoll nach Möglichkeiten zu echten Verbesserungen suchen, statt Symbolpolitik zu betreiben. Wir brauchen eine neue Kultur der Aufmerksamkeit - intensives Kümmern, Zuwendung und das Bemerken von Verzweiflung und Hass. Ich glaube, die schon reflexartige Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts allein greift da deutlich zu kurz.

Lieber Herr , gleichzeitig haben die Familien der getöteten Schüler und Schülerinnen in Offenen Briefen konkrete Änderungen des Waffenrechts gefordert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt diese Forderungen sehr ernst. Die nach den Ereignissen eingerichtete Arbeitsgruppe hat nun Modifizierungen des Waffenrechts vorgelegt, über die - unabhängig von den nicht auszublendenden gesellschaftlichen Faktoren des Phänomens Amoklauf - insbesondere die Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen erreicht und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden soll. Diese Ergebnisse sollen nach dem Willen der Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden, weshalb die entsprechenden parlamentarischen Verfahren jetzt zügig eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Brunnhuber MdB
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Frage zum Thema Sicherheit
12.05.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Brunhuber,

ich würde gerne wissen wie zu dem Thema stehen das die sportart Paintball verboten werden soll.

Diese Sportart wir von sehr vielen missverstanden, es geht darum eine gegnerische mannschaft zu markieren um zu gewinnen und in keinsterweise zu verletzen oder sonst welcher bösen absichten, es ist vergleichbar wie Völkerball nur das man da einen ball zum abwerfen (markieren) benutzt.

Es ist richtig die Personen zu bestrafen die diese Markierer nicht im entsprechenden Sportgelände benutzen und diesen Sport auch in verruf bringen.

Aber ich verstehe nicht warum vielen begeisterten spielern ein Hobby, eine gelegenheit freunde zu finden, eine sportart die fit hält und vielen betreibern ihre Exsistens bedeutet einfach verboten werden soll?

ich würde mich freuen wenn sie sich mal genauer über diesen sport erkundigen.
Meiner meinung nach kann man gewalt nie vollkommen verhindern aber eine solche sportart zu verbieten ist in meinen augen schwachsinn, ich finde es ist seit langen mal wieder ein sport wo man sich richtig austoben kann und nicht so langweilig wie fußball oder tennis ist, jeder mensch ist anders und jeder möchte seine Freizeit auf andere weise verbringen, also sollte man auch verstehen das eine große anzahl davon gerne Paintball spielt.

mit freundlichem Gruß Manuel T.
Antwort von Georg Brunnhuber
4Empfehlungen
20.05.2009
Georg Brunnhuber
Sehr geehrter Herr Turkovic,

die Politik prüft regelmäßig wie noch mehr dazu beitragen kann, Katastrophen wie in Erfurt oder Winnenden in Zukunft zu verhindern. Wir wissen aber auch: Absolute Sicherheit kann es nie geben. Auch die Möglichkeiten des Gesetzgebers sind begrenzt. Blinder Aktionismus und der rasche Ruf nach schärferen Gesetzen sind verständlich, können aber eine sorgfältige Analyse von Ursachen und etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten nicht ersetzen.

Wir müssen verantwortungsvoll nach Möglichkeiten zu echten Verbesserungen suchen, statt Symbolpolitik zu betreiben. Wir brauchen eine neue Kultur der Aufmerksamkeit - intensives Kümmern, Zuwendung und das Bemerken von Verzweiflung und Hass. Ich glaube, die schon reflexartige Forderung nach einer Verschärfung des Waffenrechts allein greift da deutlich zu kurz.

Lieber Herr Turkovic, gleichzeitig haben die Familien der getöteten Schüler und Schülerinnen in Offenen Briefen konkrete Änderungen des Waffenrechts gefordert. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion nimmt diese Forderungen sehr ernst. Die nach den Ereignissen eingerichtete Arbeitsgruppe hat nun Modifizierungen des Waffenrechts vorgelegt, über die - unabhängig von den nicht auszublendenden gesellschaftlichen Faktoren des Phänomens Amoklauf - insbesondere die Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen erreicht und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden soll. Diese Ergebnisse sollen nach dem Willen der Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden, weshalb die entsprechenden parlamentarischen Verfahren jetzt zügig eingeleitet werden. Ich bin überzeugt, dass Wege aufgezeigt werden, die letztendlich sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger aber auch dem berechtigten Interesse von Sportschützen und Jägern Rechnung tragen.

Im Hinblick auf ein Verbot von Paintball bleibt abschließend festzuhalten, dass dies nach jetzigem Erkenntnisstand nicht mehr vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Brunnhuber MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
09.06.2009
Von:

Guten Tag, sehr geehrter Herr Brunnhuber
bei dem immensen Kapitalbedarf des Staates, sprich der Bundesregierung, würde mich interessieren,was eigentlich aus dem Rechtsstreit mit Tell Collect wegen Vertragsverletzung geworden ist. Es geht dabei, soviel ich weis, um etliche Milliarden Regressansprüche, weil das Mautsystem nicht rechtzeitig funktionierte.
(Anm.Wir kennen uns von persönlichen Begegnungen bei Veranstaltungen u.a. der Gemeinde Gerstetten)
Antwort von Georg Brunnhuber
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23.06.2009
Georg Brunnhuber
Sehr geehrter Herr ,

das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zuletzt Mitte März den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Gerne informiere ich Sie.

Die beiden Schiedsverfahren zwischen dem Bund und Toll Collect wegen der streckenbezogenen Lkw-Maut könnten im Falle eines Vergleichs im Laufe des Jahres 2010 beendet werden. Im Falle eines Urteils sei ein Abschluss frühestens Ende 2010 vorstellbar.

Zwischen dem Bund und Toll Collect sind zwei Maut-Schiedsverfahren vor demselben Schiedsgericht anhängig. Im ersten Verfahren hat der Bund im Herbst 2004 gegen die Toll Collect und deren Konsorten Deutsche Telekom AG und Daimler Financial Services AG Klage erhoben auf Leistung von 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz wegen entgangener Mauteinnahmen sowie 1,6 Milliarden Euro Vertragsstrafen wegen diverser Verletzungen des Maut-Betreibervertrags. Dazu gab es im Juni 2008 die erste mündliche Verhandlung.

Im zweiten Schiedsverfahren habe die Toll Collect GmbH als Betreiberin des deutschen Mautsystems den Bund Ende 2006 auf Zahlung angeblich zu unrecht gekürzter Betreibervergütung, auf Vergütung angeblicher Zusatzaufträge, auf Zustimmung des Bundes zu Unterauftragnehmerverträgen sowie auf die Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis für das Mautsystem verklagt. Dazu gab es ebenfalls im Juni 2008 eine erste mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht. Beide Schiedsverfahren sind laut Verkehrsministeriums inhaltlich verschränkt. Daher sei eine einheitliche Entscheidung beziehungsweise ein einheitlicher Vergleich notwendig.

Sehr geehrter Herr , hoffentlich sind diese Informationen für Sie ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Brunnhuber MdB
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
17.07.2009
Von:

Sehr geehter Herr Brunnhuber,

Wie ist es möglich,das in Dinkelsbühl die B 25 für den Schwerlastverkehr gesperrt wird,und im Bereich Bopfingen,Aufhausen,Röhlingen und Trochtelfingen mit einer nächtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung "abspeist" wird?

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