Frage von Klaus-Peter S. • 14.04.2024
Antwort ausstehend von Sören Schumacher SPD
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.
Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.
In Hamburg gibt es, wahlkreisübergreifend, mit dem 'Gleichstellungspolitischem Rahmenprogramm' (GPR) eine umfassende Gleichstellungsstrategie.