Frage von Den S. • 17.03.2024
Antwort von Marco Buschmann FDP • 18.03.2024
Im Anschluss an die komplexe Prüfung des aktuell geltenden Mietrechts kann eine Neuregelung erfolgen.
Im Anschluss an die komplexe Prüfung des aktuell geltenden Mietrechts kann eine Neuregelung erfolgen.
Wichtig ist, dass wir auch schon im heutigen Recht Möglichkeiten haben, sich dagegen abzusichern.
Der Energiesparanreiz steigt entsprechend, wenn nur das tatsächlich Verbrauchte abgerechnet wird.
Da diese nicht meinen Zuständigkeitsbereich, also das Land Hessen, betrifft, möchte ich Ihnen empfehlen, Ihr Anliegen dem Petitionsausschuss des Landes Rheinland Pfalz vorzutragen und ggf. eine Petition einzureichen.
Da aus der Anfrage keine konkreten Angaben hervorgehen, kann keine inhaltliche Prüfung vorgenommen werden. Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde.