Bernd Scheelen (SPD)
Abgeordneter Bundestag 2005-2009
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Grunddaten
Bernd Scheelen
Jahrgang
1948
Berufliche Qualifikation
geprüfter Pharmareferent
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Krefeld I - Neuss II
Landeslistenplatz
15, Nordrhein-Westfalen
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Wann und ob die Hartz-IV-Sätze angehoben werden, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, aber Bundesarbeitsminister Franz Müntefering hat vor kurzem angekündigt, dass er die Leistungen für Arbeitslose bis Ende November überprüfen lässt. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.06.2009
Von:

Sehr geerhter Herr Scheelen,

ich habe keine Frage, sondern möchte Sie nur zu Ihrer Einstellung gegenüber den geplanten Internetsperren beglückwünschen.

Aber bitte lassen Sie sich nicht von Frau von der Leyen, Herrn Gutenberg und Frau Zypries blenden.

Denn die Sperren bewirken rein garnichts und schützen kein einziges Kind wie Frau v. d. Leyen das gerne angibt.
Es tabuisiert das Thema nur noch mehr!

Nein zu Internetsperren und ja zur Löschung von Webseiten mit Kinderpornografischen Inhalt und Verfolgung der Hintermänner.

Wird eine Seite durch das BKA nur gesperrt ist der Betreiber informiert, das er aufgefallen ist und kann sich verstecken.
Antwort von Bernd Scheelen
3Empfehlungen
19.06.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mich aufgefordert, mich bezogen auf den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen von niemandem blenden zu lassen. Das habe ich getan. Meine Fraktion konnte grundlegende Änderungen am ursprünglichen Entwurf durchsetzen. Unser Anliegen ist sicher unstrittig: das grausame Kinderpornografie-Geschäft zu erschweren - verhindern können wir es bedauerlicherweise wohl nicht. Mit dem gestrigen Parlamentsbeschluss haben wir einen wichtigen Schritt getan. Nicht zu handeln, wäre in jedem Fall die schlechteste Option und den vergewaltigten Kindern gegenüber unverantwortlich gewesen. Zweifel gab und gibt es hinsichtlich der geeigneten Mittel. Ich kenne die richtige Vorgehensweise nicht: Internetsperren finde ich weiterhin problematisch und sie nutzen wahrscheinlich zu wenig. Mit den gemachten Änderungen am Gesetzentwurf sah ich aber keinen Anlass, dem eigentlichen Anliegen meine Stimme zu verweigern. Die wichtigsten Forderungen, die die SPD durchsetzen konnte, möchte ich ihnen kurz nennen:

1. eine Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, wenn zulässige Löschmaßnahmen keinen Erfolg haben.

2. beim Datenschutzbeauftragten des Bundes wird ein unabhängiges Kontroll-Gremium eingerichtet, dass die BKA-Liste jederzeit einsehen und korrigieren kann. Gegen die Aufnahme in die Sperrliste wird zudem der Verwaltungsrechtsweg eingeräumt.

3. Verkehrs- und Nutzungsdaten dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern vorgesehen.

4. im Zugangserschwerungsgesetz wird eindeutig klargestellt, dass nur Internet-Seiten mit Kinderpornografie gesperrt werden können. Das Gesetz tritt automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft. Dann wird auf Basis einer Evaluation neu entschieden.

Den Bedenken der Netz-Community tragen wir damit eindeutig Rechnung. Ohne das Gesetz hingegen blieben die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen BKA und Internetprovidern über Sperrmaßnahmen gültig. Diese Verträge beinhalten gerade keinen hinreichenden Grundrechtsschutz und keine verfahrensrechtlichen Sicherungen.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.06.2009
Von:

Guten Tag Herr Scheelen,
wie ich gesehn habe haben sie bei der gestrigen Einführung Zensurinfratruktur mit "JA" gestimmt.
ich habe eine Einzige Frage an Sie:

Waren sie vor der namentlichen Abstimmung im Plenarsaal zur Lesung?

( ich habe die Live übertragung gesehn während der Debatte , sie wären einer von ca 40 Politikern die sich die Mühe gemacht hätten )

Ich bitte um eine ehrliche Antwort , und wennsie nicht da waren , weswegen nicht?

mit heute noch schockierten Grüßen über das Abstimmungsergebnis
J.
Antwort von Bernd Scheelen
3Empfehlungen
01.07.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich habe dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen am 18. Juni zugestimmt. Meine inhaltlichen Gründe dafür habe ich in meiner Antwort an Herrn Wiek in diesem Forum dargestellt. Auf Ihre Frage ob ich bei der Lesung im Plenarsaal war möchte ich gern antworten.

Ich bin kurz vor der Abstimmung aus meinem Büro in den Plenarsaal gegangen. Bis dahin habe ich die Debatte am Fernseher von meinem Schreibtisch aus verfolgt. Parallel habe ich gearbeitet. Ich weiß, dass es von außen betrachtet eigenartig wirkt, wenn das Plenum zunächst nahezu leer ist und sich zur Abstimmung schlagartig füllt. Aber glauben Sie mir, die Beschlüsse des Bundestages werden trotzdem ausgiebig diskutiert, Folgen werden abgeschätzt und vernünftige Kompromisse werden gesucht.

Vier Punkte möchte ich kurz benennen - sie erlauben es mir, mit zu entscheiden, auch wenn ich den so genannten Lesungen nicht persönlich gefolgt bin:

1. Die 2./3. Lesung ist das Ende eines langen Verfahrens. Die Debatten werden für die Öffentlichkeit gehalten. Alle direkt am Gesetzgebungsprozess beteiligten kennen alle Argumente bereits - aus Ausschuss-Sitzungen, Fraktionssitzungen, zahlreichen Informationsblättern und Briefen. Es wird im Plenum nur äußerst selten etwas neues und überraschendes gesagt. Die Plätze im Plenarsaal sind im eigentlich Sinne Sitzplätze aber keine Arbeitsplätze.

2. Gearbeitet wird hingegen in zahlreichen Gesprächsrunden (Ausschüssen, Facharbeitsgruppen, Anhörungen) und "ganz klassisch" am Schreibtisch im Büro.

3. Zeitlich ist es uns Abgeordneten im Bundestag unmöglich, an allen Plenardebatten persönlich teilzunehmen. Das müssen wir aber auch nicht. Durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Fraktion können wir uns Schwerpunkte setzen. In den meisten Fragen können wir uns auf Empfehlungen und Urteile unserer Kollegen verlassen. Erst diese Arbeitsteilung macht die Arbeit im Bundestag überhaupt leistbar. Da unterscheidet sich der Bundestag nicht von anderen Unternehmen.

4. Unsere Meinungsbildung findet lange vor der Abstimmung im Bundestag statt. Abgeschlossen wird sie in der Fraktionssitzung. Dort wird über die gemeinsame Position, das Abstimmungsverhalten, der Fraktion ausgiebig gestritten. Das Ergebnis kann dabei nicht immer der Meinung jedes einzelnen Fraktionsmitglieds entsprechen. Es ist ein Kompromiss. Dieses Verfahren wird gern als "Fraktionszwang" missverstanden. Der Zwang dabei besteht lediglich darin, dass wir uns einigen müssen.
Es gibt selbstverständlich Themen, bei denen einige die Mehrheitsposition nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. In solchen Fällen einigen wir uns darauf, die Fraktionsdisziplin aufzuheben. Echte Gewissensfragen stellen sich im Bundestag aber doch eher selten.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
19.06.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

habe ich Sie am 16.06.09 noch für Ihre Einstellung gegenüber den Internetsperren gelobt, bin ich nun doch zutiefst enttäuscht, dass Sie für die Internetsperren und für die Zensur gestimmt haben.

Ich hätte von Ihnen erwartet das Sie sich gegen eine Abstimmungsrichtlinie der Partei und für Ihren eigenen Glauben und dem Willen Ihrer Wähler einsetzen.

Wie kann es sein, dass Sie uns und sich verraten haben?!?

Antwort von Bernd Scheelen
3Empfehlungen
01.07.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

ich habe dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen am 18. Juni zugestimmt. Meine inhaltlichen Gründe dafür habe ich Ihnen in diesem Forum bereits dargestellt. Auf Ihre nochmalige Frage zu meinem Abstimmungsverhalten möchte ich gern kurz antworten.

Mein Abstimmungsverhalten steht im Einklang mit meinen bis dahin gemachten Aussagen. Ich habe allerdings, und das muss in der Politik auch so sein, Bedenken und Pro-Argumente gegeneinander abgewogen. Ich konnte mich schließlich der gemeinsamen Mehrheitsposition in meiner Fraktion anschließen. Ergebnis unserer Meinungsbildung ist fast immer zwangsläufig ein Kompromiss.

Es gibt selbstverständlich Themen, bei denen einige die Mehrheitsposition nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. In solchen Fällen einigen wir uns darauf, die Fraktionsdisziplin aufzuheben. Echte Gewissensfragen stellen sich im Bundestag aber doch eher selten und auch dieses Mal nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Finanzen
04.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen,

in der Focusausgabe Nr. 32 wird berichtet, dass einer der beiden Fahrer von Ministerin Ursula Schmidt die Spanientour durchgeführt hat. Abgesehen ob rechtens oder nichtrechtens ist daraus zu schließen, dass jedem Minister zu seinem Dienstwagen zwei Fahrer zur Verfügung stehen?

Mit freundlichen Grüßen

R.
Antwort von Bernd Scheelen
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27.08.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

jeder Ministerin und jedem Minister stehen mindestens zwei Fahrer zur Verfügung. Dies ergibt unter anderem daraus, dass die Bundesministerien noch immer 2 Dienstsitze haben, einen in Bonn und einen in Berlin. Ein Fahrer allein wäre überfordert mit den Arbeitszeiten, die sich aus den dicht gefüllten Terminkalendern einer Ministerin oder eines Ministers ergeben. Regelmäßig erstreckt sich der Arbeitstag von Ministern über 12 oder sogar 14 Stunden, und viele Termine liegen an Wochenenden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
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Frage zum Thema Wirtschaft
13.09.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Scheelen!

Die fsfe (Free Software Foundation Europe) ruft gerade zu einer Befragung der Bundestagsabgeordneten bzgl. ihres Standpunkts zu Freier Software auf. In diesem Zusammenhang möchte ich folgende Fragen an Sie richten:

1. Wie stehen Sie zum Einsatz Freier Software in Verwaltung und Industrie? Sehen Sie ihren Einsatz als Vor- oder Nachteil an gegenüber proprietären Lösungen? Erfolgreiche und bekannte Freie Lösungen sind beispielsweise der weit verbreitete Apache Webserver, der Firefox-Browser oder auch die OpenOffice.org Büro-Suite!
2. Sehen Sie einen Vorteil quelloffener (und somit von jedermann überprüfbaren) Lösungen gegenüber kommerziellen "geschlossenen" Lösungen?
3. Wie stehen Sie zum Thema Lizenzkosten proprietärer Lösungen?
4. Was denken Sie über Software-Patente? Sehen Sie die Gefahr, daß diese Monopolisten fördern auf Kosten der KMUs?
5. Halten Sie Freie Software für sicherer als geschlossene Systeme? Oder sehen Sie die Gefahr, daß die Hersteller geschlossener Systeme möglicherweise ihren Kunden (potentielle) Sicherheitslücken verschweigen?
6. Was halten Sie von Offenen Standards, wie z.B. OD (OpenDocument, ist z.Zt. das Standard-Dokumenten-Format der OpenOffice-Suite, wird von anderen Freien Lösungen auch unterstützt, siehe Wikipedia)? Sehen Sie einen Vorteil darin, daß die Spezifikationen solcher Formate von jedermann einsehbar sind und hierdurch die Qualität und Kompatibilität der jeweiligen Anwendungen zunehmen?
7. Halten Sie es für sinnvoll in Schulen den Umgang mit Freier Software zu lehren? Denken Sie, daß dies der technischen Kompetenz der Schüler dienlich ist? Und sehen Sie die Gefahr, daß die Schulung in kommerziellen Lösungen die Schüler an die Abhängigkeit von kommerziellen Monopolisten gewöhnt?

Ich danke Ihnen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Bernd Scheelen
1Empfehlung
22.09.2009
Bernd Scheelen
Sehr geehrter Herr ,

Sie haben mir Fragen zum Einsatz von Open-Source-Software gestellt. Ich möchte mir erlauben, nicht im Detail zu antworten. Meine Mitarbeiter und ich sind keine IT-Spezialisten sondern Anwender. Unter diesem Aspekt ist meine Antwort zu betrachten.

In meinen Büros kommt freie Software zum Einsatz, z. B. Firefox, Thunderbird, OpenOffice und meine Homepage ist mit Joomla gestaltet. Mit den jeweiligen Programmen bin ich sehr zufrieden. Der frei zugängliche Quellcode und die große Programmierergemeinde schaffen offensichtlich ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit.

Viele öffentliche Verwaltungen setzen inzwischen Open-Source-Software ein und ich begrüße das. Aber freie Software ist für mich kein Dogma. Wenn Softwareunternehmen große Summen investieren, um ihre Produkte zu optimieren, ist es auch gerechtfertigt, wenn sie dafür Lizenzgebühren verlangen. Die Anwender, also wir alle, müssen aber die Freiheit haben, zu entscheiden, ob wir das kostengünstige, das kostenfreie oder vielleicht auch das besonders teure Produkt für unsere Arbeit nutzen wollen.

Selbstverständlich sollte freie Software auch an unseren Schulen zum Einsatz kommen. In der Schule sollte grundsätzlich ein kritischer Blick auf alles vermittelt werden - selbstverständlich auch auf etwas das scheinbar nur ein Werkzeug ist, wie Software.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Scheelen
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