Gabriele Frechen (SPD)
Abgeordnete Bundestag 2005-2009
Dieses Profil dient zu Archivzwecken, eine Befragung ist nicht mehr möglich.

Grunddaten
Gabriele Frechen
Jahrgang
1956
Berufliche Qualifikation
Steuerberaterin
Ausgeübte Tätigkeit
Mitglied des Deutschen Bundestages
Wahlkreis
Erftkreis I
Landeslistenplatz
39, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Selbstverständlich bin ich mir genauso wie meine Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion bewusst, dass wir uns dabei in einem Spannungsfeld zwischen dem Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den dadurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Gabriele Frechen
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Diätenerhöhung
08.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

die aktuelle Diätenerhöhung führt bei mir und in meinem Freundeskreis zum fassunslosen Kopfschütten. Die Partei die jetzt gegen eine Erhöhung stimmt wird von mir bei der nächsten Gelegenheit gewählt.
Werden auch Sie die weitere Selbstbedienungspolitik unterstützen??
Vorschlag:
Erst die Diätenerhöhung
dann
Lohnerhöhung aller Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und auch die Rentenerhöhung im gleichen Prozentsatz wie die Diätenerhöhung. Nur so lernen meiner Meinung nach unsere Parlamentarier haushalten.
Antwort von Gabriele Frechen
4Empfehlungen
15.05.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage zu der Erhöhung der Abgeordnetenbezüge, die ich gerne beantworten werde.

Ich werde versuchen zu erklären, was es mit dieser Erhöhung auf sich hat. Vielleicht können Sie es besser verstehen, wenn Sie den ganzen Sachverhalt kennen.

1.Die Aussage, nur noch eine Partei zu wählen, die gegen diese Erhöhung stimmt, halte ich für ebenso opportunistisch, wie die Parteien, die aus populistischen Gründen dagegen stimmen und das Geld trotzdem bekommen. Erpressen lasse ich mich von Niemandem, auch nicht der Wählerstimmen, die ich natürlich gewinnen will, wegen.

2.Sie sprechen von Selbstbedienung und übersehen dabei völlig, dass genau das von uns gefordert wird. Niemand anders kann nach der Verfassung die Diäten festlegen. Nur wir Abgeordneten selbst und vor den Augen der Öffentlichkeit. Eine unabhängige Kommission hat bereits 1977 dem Bundesverfassungsgericht als Richtgröße für die Diäten der Abgeordneten Bürgermeister von Kommunen mit 40.000 bis 60.000 Einwohnern in NRW oder einfache Richter bei Bundesgerichten genannt. Gleichzeitig hat das BVerfG uns aber untersagt, die Diäten "stillschweigend" an die Erhöhungen der Beamtenbezüge zu koppeln. Vielmehr müssen wir jede Erhöhung im Lichte der Öffentlichkeit ausdiskutieren. Sicher ein Grund, warum es in den letzten 30 Jahren fast mehr Nullrunden als Erhöhungen gegeben hat, denn es gibt nie einen richtigen Zeitpunkt für Diätenerhöhung; es gibt nur schlechte und ganz schlechte. Das führte dazu, dass die vergleichbaren Beamtenbezüge weit höher waren, als die Abgeordnetendiäten. Bitte bestehen Sie mich nicht falsch: Ich weiß, dass ich mehr Geld verdiene als die meisten meiner Wählerinnen und Wähler. Aber das habe ich vorher auch getan. Im November haben wir beschlossen, die Diäten in zwei Schritten bis 2009 um 9,4% oder 659,00 Euro anzuheben, das sind rund 1,5% pro Jahr. Außerdem wurde beschlossen, damit die Angleichung an B6 bzw. R6 bestehen bleibt, künftig die Anpassung der Tariferhöhung auf die Abgeordneten zu übertragen. Zugleich wurde die Steigerungsrate für die Altersversorgung von 3 auf 2,5 Prozent pro Mandatsjahr abgesenkt. Während früher ein Abgeordneter nach 8 Mandatsjahren bereits 35 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersversorgung erhielt, waren es nach 1995 nur 24 Prozent, seit 2008 sind es nur noch 20 Prozent.

3. Und damit komme ich zu Ihrem dritten Punkt. Fast genau das, was Sie fordern, tun wir jetzt nämlich: Wir setzen den Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes für die Beamtinnen und Beamten zum 1.1.2008 um. Mit einem Jahr Verzögerung setzen wir dann die Tariferhöhung der Vergleichsbezüge auch für die Abgeordneten um.
Die Rentenbezüge folgen den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Die können wir hieran nicht koppeln. Wir konnten aber mit der Aussetzung des Riesterfaktors beschließen, dass es statt der regulären 0,46% 1,1% Rentenerhöhung gibt. Dass das nicht die Welt ist, weiß ich selbst. Hier helfen nur Mindestlöhne, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr Menschen in Beschäftigung und höhere Lohneinkommen. Und hier sind wir auf einem guten Weg, auch wenn noch lange nicht alles erreicht ist. Das Thema Mindestlohn spielt dabei eine ganz entscheidende Rolle.
Dass es unglücklich ist, erst die Nachholung und jetzt in kurzem zeitlichen Abstand die Tariferhöhung umzusetzen, stelle ich nicht in Abrede. Im Gegenteil: Ich habe mich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gefreut über das gute Verhandlungsergebnis. Der Zusammenhang mit meiner Diät kam mir überhaupt nicht. Trotzdem ist es konsequent. Nicht populär, vielleicht sogar unpassend, aber logisch. Ich hoffe, zumindest das konnte ich vermitteln.

Meine Position zu der Diätenerhöhung als solcher können Sie meinem Newsletter "Bericht aus Berlin" entnehmen, den Sie hier finden: www.gabi-frechen.de

Es wird nie einen richtigen Zeitpunkt für eine Diätenerhöhung geben. Und manchmal habe ich das Gefühl, solange ich nicht Geld mitbringen muss, ist es immer noch zuviel. Ich hätte gerne auf mehr Geld verzichtet und damit auf den Ärger, den ich mir deshalb einhandle, zumal ich die Hälfte davon als Steuern gleich wieder zurückgebe. Aber ich finde schon, dass wir eine verantwortungsvolle, einsatz- und zeitintensive Arbeit machen, die angemessen bezahlt werden soll. Bei Bürgermeistern und Richtern wird überhaupt nicht darüber diskutiert. Und warum nicht? Weil Sie nicht selbst entscheiden müssen. Mir wäre auch lieber, ich müsste das nicht selbst entscheiden, aber das geht eben nicht.
Glücklich bin ich mit der neuerlichen Erhöhung sicher nicht. Aber eine andere tragfähige und dauerhafte Lösung sehe ich nicht.

Herzliche Grüße aus Berlin
Ihre
Gabi Frechen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
08.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

der Schuldenstand der öffentlichen Hand in der Bundesrepublik (Bund, Länder, Gemeinden) beträgt aktuell rund 1.580 Milliarden Euro, das sind rund 20.000 Euro pro Person. Die steigenden Einnahmen durch die derzeit gute Wirtschaftslage werden aber augenscheinlich nicht dazu verwendet, dem nach wie vor ungebremsten Schuldenmachen zu begegnen, sondern um die Ausgaben zu erhöhen und Besitzstände zu schaffen, die später nur mit neuen Schulden finanziert werden können.

Welche Anstrengungen unternehmen Sie im Rahmen Ihrer Abgeordnetentätigkeit und Ihrer Funktion im Finanzausschuss, damit der Schuldenstand verringert wird?
Antwort von Gabriele Frechen
8Empfehlungen
15.05.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte. Tatsächlich ist die derzeitige Staatsverschuldung mit 1,5 Billionen Euro exorbitant hoch. Der Handlungsspielraum der Politik wird durch die Zinszahlungen in Höhe von weit mehr als 40 Milliarden Euro empfindlich eingeschränkt. Aus diesem Grund hat die Große Koalition die Sanierung der Staatsfinanzen zu einer Ihrer Hauptaufgaben gemacht: Der Koalitionsvertrag steht unter dem Motto "Sanieren – Reformieren – Investieren".

Durch die aktuellen Bemühungen zur Haushaltssanierung sorgen wir dafür, dass der Staat handlungsfähig bleibt. Jeder Euro, der für Zinsen ausgegeben wird, fehlt für wichtige Investitionen in Bildung, Forschung, soziale Projekte etc. Außerdem bürden wir mit jedem neuen Euro Schulden den nachfolgenden Generationen hohe Belastungen auf. Deshalb ist in meinen Augen ein Wahlversprechen wie das der CSU, das allein bis 2012 63 Milliarden Euro kostet, entweder unehrlich, verantwortungslos oder populistisch. Ebenso die Geschenke in Bereich oberhalb von 100 Milliarden, die die Fraktion "Die Linken" - ehemals PDS oder WASG - machen.

Sie fragen mich konkret nach den Anstrengungen, die ich im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit im Finanzausschuss unternehme um den Schuldenstand zu verringern. Als Berichterstatterin im Bereich Einkommensteuer und Co- Berichterstatterin im Bereich Umsatzsteuer war, ist und bleibt es mir ein Anliegen, dass Subventionen abgebaut, Steuerumgehung vermieden, Steuerstundungsmodelle eingeengt und Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug bekämpft wird. Der Staat als Gesamtes und jeder Einzelne hat ein Anrecht darauf, dass die Steuern, die dem Staat zustehen, auch wirklich bezahlt werden. Wenn reiche Menschen sich vor dem Fiskus arm rechnen können und Gewinne, die in Deutschland erwirtschaftet wurden, ins steuerlich günstigere Ausland transferiert werden, dann stellt sich sicher nicht nur für mich die Gerechtigkeitsfrage. Ich will keinen fetten aber auch keinen ausgehungerten Staat, sondern einen Staat, der die Aufgaben erfüllen kann, die die Menschen zu Recht an ihn stellen. Steuern zahlen macht Niemanden richtig glücklich, aber es ist leichter, wenn man weiß, dass es gerecht zugeht.


Dass dieser Weg erfolgreich ist zeigt das Beispiel des Finanzamtes Bad Homburg, ein Finanzamt mit überdurchschnittlich vielen sehr gut verdienenden Menschen. 1997 musste dieses Finanzamt mehr Einkommensteuer ausbezahlen als es eingenommen hatte, was sich grundlegend geändert hat. Dort werden heute weit mehr als 100 Millionen Euro eingenommen.

Dazu gehört selbstverständlich auch die Verbesserung des Vollzugs durch Betriebsprüfungen und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Viele Einzelheiten dazu können Sie in meinen Reden zu den Jahressteuergesetzen und den Steueränderungsgesetzen u.v.m. auf der Homepage des Deutschen Bundestages oder meiner eigenen Homepage nachlesen.

Einige wichtige Punkte aus meinem eigenen Aufgabengebiet möchte ich nennen:

Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung durch Beseitigung von Steuerstundungsmodellen wie Hollywoodfilmfonds, Schiffsfonds oder Luxemburg-Fonds
Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten
Abschaffung der degressiven Abschreibung
Abschaffung lieb gewordener Subventionen wie Steuerfreiheit von Abfindungen und Reduzierung des Sparerfreibetrags
Der Zuschlag auf die Einkommensteuer für hohe Einkommen ab 250.000 Euro.
Abschaffung der Bergmannsprämie – für eine Nordrhein- Westfälin nicht einfach
Abschaffung der Steuervermeidungsmöglichkeit durch Rechtsformwechsel
Abschaffung des steuergestalterischen Einsatzes von Erbpachtzinsen
Erhöhung der in Deutschland zu versteuernden Gewinne durch die Unternehmensteuerreform
Erhaltung der Finanzkraft der Kommunen durch die Stärkung der Gewerbesteuer
Abschaffung der nicht mehr zeitgemäßen Eigenheimzulage


Zurzeit arbeite ich gemeinsam mit dem Berichterstatter meiner Fraktion an der Reform der Erbschaftsteuer. Die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung ist ein immer aktuelles Aufgabenfeld. Ich möchte darauf hinweisen, dass neben der Sanierung der Haushalte auch die Begriffe Investieren und Reformieren zu dem eingangs genannten Dreiklang unseres Koalitionsvertrags gehören. Es wäre mit Sicherheit falsch gewesen, sämtliche freiwerdende Mittel in die Zahlung von Zinsen und Tilgung zu stecken. Hätten wir das getan, hätten wir keine Impulse an die Wirtschaft geben können, von denen wir heute mit höheren Steuereinnahmen profitieren. Daher haben wir einen Teil der freiwerdenden Mittel für wichtige und sinnvolle Reformen sowie Investitionen genutzt. Ich möchte hier nur einige Beispiele nennen:

Verabschiedung eines Wachstums- und Beschäftigungspakets in Höhe von fast 25 Milliarden u. a. 9,4 Milliarden Euro in Mittelstandpolitik und 4,3 Milliarden Euro in Infrastruktur
Einführung des Elterngeldes,
Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige
Steigerung der Forschungs- und Entwicklungsausgaben um 2,2% des BIP
Erhöhung des BAföG
Förderung der energetischen Gebäudesanierung und haushaltsnaher Dienstleistungen
Programm "Hilfen für Helfer", welches das bürgerschaftliche Engagement mit eine halben Milliarde Euro fördert.

Ich denke nicht, dass hier "Ausgaben erhöht und Besitzstände geschaffen" wurden. Vielmehr bauen wir Steuersubventionen ab und investieren mehr Geld in Familien, Bildung und Forschung, Technologieförderung, Infrastruktur und somit in wichtige Zukunftsprojekte.
Sie beklagen in Ihrer Frage, dass die gute Wirtschaftslage nicht benutzt wird um "dem ungebremsten Schuldenmachen zu begegnen, sondern um die Ausgaben zu erhöhen und Besitzstände zu schaffen, die später nur mit neuen Schulden finanziert werden können."
Dem muss ich widersprechen. Die Neuverschuldung des Bundes wurde innerhalb von nur zwei Jahren halbiert. Die Nettokreditaufnahme sank zwischen 2005 und 2007 von 31,2 Mrd. Euro auf 14,4 Mrd. €. Das ist der niedrigste Stand seit der Wiedervereinigung. Damit liegen wir im Plan: Ziel ist ein ausgeglichener Bundeshaushalt, also keine neuen Schulden, im Jahr 2011.

Zwar sind die Ausgaben des Bundeshaushalts 2008 tatsächlich um 4,7% höher als im Haushalt 2007. Allerdings gilt es hier zu differenzieren: Zwei Milliarden Euro werden für die Bereiche innere und äußere Sicherheit sowie Forschung, Entwicklung und Entwicklungshilfe eingesetzt. 6,1 Milliarden Euro sind Ausgaben, die in der Vergangenheit begründet sind. So musste der Bund erstmals seit 2004 wieder Zuschüsse zur Postbeamtenversorgungskasse leisten, was in den letzten Jahren nicht nötig war. Weitere 970 Mill. Euro entfallen auf die Überschneidung von bisherigem Erziehungsgeld und neuem Elterngeld und sind somit ebenfalls eine einmalige Ausnahme. Dazu kommt ein statistischer Effekt: Durch das erhöhte Steueraufkommen wächst der mehrwertsteuerfinanzierte Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit. Zieht man diese Einmaleffekte ab, bleibt eine moderate Ausgabensteigerung von nur 1,9 Prozent übrig.

Zusammenfassend zeigt sich, dass die Große Koalition das Ziel der Haushaltskonsolidierung mit Erfolg anstrebt. Die Erträge aus der Konsolidierung werden zielgenau investiert und zum Abbau der Neuverschuldung genutzt. Einen Haushalt ohne Neuverschuldung werden wir voraussichtlich im Jahr 2011 erreichen. Danach kann mit der Tilgung der Altschulden begonnen werden.
Ich werde mich weiterhin mit Nachdruck für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte einsetzen, damit die Politik auch in Zukunft handlungsfähig sein wird.

Mit freundlichem Gruß
Gabi Frechen, MdB
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
10.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

wir sind eine Wählergemeinschaft aus Berlin Prenzlauer Berg und bereiten momentan eine Verfassungsbeschwerde gegen die Belastung des selbstverdienten Existenzminimums der SV-Pflichtigen mit Sozialversicherungspflichtabgaben vor.

Die Diskussion um die Rentenvorschläge des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers macht diese Abgaben-Problematik besonders deutlich:
Wie Sie wissen, werden Millionen Niedrig- bis Mittelverdiener im gesetzlichen Rentenversicherungssystem einen Rentenanspruch unterhalb von Sozialhilfe haben, (wenn die Berechnungsformel der Rente nicht um einen Grundrentenfaktor erweitert wird - oder eine gesetzliche Mindestrente mittels Steuerzuschüssen realisiert wird).
Sie wissen ja selbst, dass die Rentenbeiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen erhoben werden - insofern ist der derzeitige Zustand schon äußerst paradox, dass die gesetzliche Rente dem SV-Beitrags-Einzahler weniger Rente zahlt, als einem Selbständigen,der in seinem Leben niemals SV-Zwangsabgaben aus seinem Existenzminimum abgeführt hat, aber als Senior auf die "Grundsicherung im Alter" angewiesen ist.

Sehr geehrte Frau Frchen, wie sehen Sie als SPD-Mitglied und stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses des Bundestags diese Problematik?
Und erweiternd könnte man auch fragen, ob es überhaupt verfassungskonform ist, SV-Beiträge auch aus dem Existenzminimum der SV-Pflichtigen zu schöpfen (wenn daraus eher Nachteile als Vorteile erwachsen)?

Auf unserer "Verfassungsbeschwerden-Internetseite" dokumentieren wir die Antworten maßgeblicher Vertreter der politischen Parteien auf diese Fragen, um die verfassungsjuristische Problematik ausreichend zu beleuchten und mit Vertretern der Legislative zu diskutieren - und dann ggf. Verfassungsbeschwerde gegen diese Systematik einzulegen.

Wir danken Ihnen vielmals für eine Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüßen,


Geschäftsführer der UWP
Antwort von Gabriele Frechen
9Empfehlungen
02.06.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage. Es tut mir leid, dass die Beantwortung länger als gewöhnlich gedauert hat. Aber so ganz einfach ist Ihre Frage nicht.

Sie skizzieren zwei Probleme: Einerseits den Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen auf das selbstverdiente Existenzminimum, andererseits das Problem der drohenden Altersarmut von Geringverdienern.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Armuts- und Reichtumsberichts stellt sich einmal mehr die Frage, wie die Verteilung von Einkommen gerecht zu gestalten ist. Ihr Vorschlag, das selbstverdiente Existenzminimum von Beiträgen zur Sozialversicherung freizustellen, ist ein möglicher Weg zur Entlastung von Geringverdienern. Aber ist es auch der richtige?
Mit Steuerentlastungen kann man Geringverdiener nicht entlasten, da sie keine oder nur wenig Einkommensteuer bezahlen. Mit dieser Erkenntnis unterscheiden wir uns klar von den Steuersenkungsideen, die zurzeit wie Kraut aus dem Boden schießen. Damit werden Niedrigverdiener vorgeschoben um Steuerentlastung für Gutverdiener salonfähig zu machen. Das ist weder sozial noch gerecht. Die Lohnnebenkosten sind für diese Beschäftigten das wirkliche Problem. Da stimme ich Ihnen zu.
Trotzdem gilt für mich, dass grundsätzlich jeder Beschäftigte für seine Rente vorsorgen muss. Für abhängig Beschäftigte gibt es aus gutem Grund die Verpflichtung in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wenn wir davon Abstand nehmen, ist das ein Signal für die Abschaffung der beitragsabhängigen Rente.

Dass es eine Grundsicherung im Alter gibt, bei der im Normalfall Kinder nicht zu Leistungen herangezogen werden, halte ich für eine großartige Leistung der rot- grünen Regierung unter Gerhard Schröder. Dass es sie auch für ehemals Selbständige gibt, ist für mich kein Argument gegen die gesetzliche Sozialversicherung, sondern für eine generelle Beschäftigtenversicherung, in der auch selbständig Beschäftigte pflichtversichert sind.

Das Grundproblem ist für mich ein anderes: Das "Niedrigverdienen" ist doch das Problem an sich, sowohl dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge aus dem Existenzminimum bezahlt werden müssen, als auch dafür, dass im Alter die Rente nicht reicht. Deshalb gilt es, das Übel an der Wurzel zu packen und nicht, die Folgen zu kaschieren. Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können und sie müssen Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, die zu einer angemessenen Rente führen. Wer zulässt, dass Menschen für 5 Euro und weniger in der Stunde arbeiten und sich den Rest zum Leben beim Sozialamt abholen müssen, sich gegen Mindestlöhne sperrt und sich dann wundert, dass am Lebensabend die Rente nicht reichen wird, macht aus populistischen Gründen die Akzeptanz der solidarischen Rentenversicherung zugunsten von den Unternehmen, die Gewinne auf Kosten von Hungerlöhnen maximieren, kaputt.
Und noch etwas wird bei dieser Argumentation übersehen: Ich halte es für fatal, Menschen, die gerade in einer prekären Arbeitssituation sind, einzureden, dass das ein Dauerzustand sein wird. Unser Bestreben muss doch gerade dahin gehen, dass einmal Niedrigverdiener nicht zwangsläufig immer Niedrigverdiener bedeutet. Was sind das denn für Zukunftsperspektiven, die damit vermittelt werden? Meine Politik heißt: Chancen geben, auch zweite und dritte und immer wieder neu, heißt Menschen rausholen aus dieser Situation und nicht, die Lage mit ein bisschen Farbe sprich Geld aufzuhübschen.
Sozial ist was Arbeit schafft, hieß einmal ein Slogan der CDU. Das stimmt aber nicht. Sozial ist was gute Arbeit schafft. Fairer Lohn für gute Arbeit. Dafür werde ich mit allen Mitgliedern der SPD und den Gewerkschaften weiter kämpfen.

Und noch einen Punkt möchte ich als Argument gegen Ihren Vorschlag vorbringen:
In vielen Familien ist es so, dass die Frauen während oder nach der Kindererziehungszeit nicht voll dafür mit Steuerklasse V arbeiten, was dazu führt, dass sie weniger verdienen und den Hauptteil der ehelichen Steuerlast tragen. Dabei kommt es sicher oft vor, dass diese Frauen am Monatsende weniger als das Existenzminimum ausbezahlt bekommen. Würden sie keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen müssen, also nicht selbst vorsorgen, würde sich das negativ auf die spätere Rente auswirken. Erst recht, wenn eine solche "freigestellte" Tätigkeit zusammen mit einem 400 Euro Job netto mehr Geld einbringt als eine Ganztagsbeschäftigung. Ich denke, damit wäre dem Anliegen der Frauen, gleichberechtigte Partner in Familie und Beruf zu sein, ein Bärendienst erwiesen.
Ob und wieweit man Einstiegsszenarien entwickeln kann, ob es eine Beitragsprogression in den unteren Einkommensbereichen geben kann, kann ich Ihnen heute nicht sagen, da meine Antwort sicher auch neue Fragen aufgeworfen hat.
Ob eine Verfassungsklage Erfolg haben kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich gehe allerdings fest davon aus, dass die gesetzliche Rentenversicherung die Prinzipien unseres sozialen, solidarischen und gerechten Rechtsstaates erfüllt.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Soziales
15.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,

angesichts der ständig zunehmenden Verarmug weiter Bevölkerungsschichten kann ich mir die Frage nicht verkneifen, ob Sie tatsächlich der Überzeugung sind, daß heutige Volksvertreter eine v e r a n t w o r t u n g s v o l l e Arbeit leisten? Oder wollen Sie mit dieser Aussage Ihr eigenes Gewissen beruhigen? Diese Frage stelle ich vor dem Hintergund der Diätenerhöhung.

Antwort von Gabriele Frechen
5Empfehlungen
20.05.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Frage, ich ich gerne beantworten werde:
Ja, ich bin fest davon überzeugt, dass wir verantwortungsvolle Arbeit leisten.
Ich beginne in meinem eigenen Verantwortungsbereich:

In meiner Verantwortung liegt es Gerechtigkeit in der Steuerpolitik herzustellen. Ist Steuergerechtigkeit ein Teil der sozialen Gerechtigkeit? Ja, Steuern zahlt Niemand gern, aber es ist verständlicher, wenn man weiß, dass es gerecht zu geht. Deshalb ist das Schließen von Steuerschlupflöchern, das Eindämmen von Steuerhinterziehung- betrug- und gestaltung für mich ein wichtiger Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit.
Mit der Unternehmensteuerreform werden wir dafür sorgen, dass mehr in Deutschland erwirtschafteter Gewinn auch in Deutschland versteuert wird.

Die Stabilisierung der Gewerbesteuereinnahmen führt dazu, dass Kommunen wieder mehr und verlässlich Geld zur Verfügung haben für Investitionen in Schulen, Straßen und soziale Infrastruktur.

Ich "meete" mich mit meinen Kollegen bis zum Abwinken, nur um die Erbschaftsteuer zu erhalten. Das ist beileibe nicht bei allen Fraktionen unumstritten und deshalb sehr arbeits- und zeitintensiv. Ich halte sie für eine Gerechtigkeitsfrage. Deshalb bleibe ich beharrlich.

Aber auch über meinen Bereich hinaus möchte ich Ihnen einige wenige Beispiele nennen, für die ich ebenso Verantwortung durch meine Entscheidungen trage:
Was ist verantwortlicher Umgang mit Stammzellen oder Gentechnik:
Wann beginnt Leben und darf man mit befruchteten Einzellen forschen. Wo ist die Grenze der Abwägung zwischen Ethik und Würde einerseits und Forschungsfreiheit zum Wohle anderer Menschen. Wie weit muss, kann oder darf ich gentechnische Versuche einschränken zum Schutz von gentechnikfreier Landwirtschaft.

Verantwortung für den Frieden in der Welt - Verantwortung für unsere Soldatinnen und Soldaten bei Auslandeinsätzen der Bundeswehr: Sehen wir zu, wie Tausende von Menschen sich gegenseitig abschlachten, verschließen wir die Ohren vor den Hilferufen von Bürgerkriegsflüchtlingen oder versuchen wir auch mit Soldatinnen und Soldaten zu helfen, auch auf die Gefahr hin, dass diese wirklich in Gefahr kommen können?
Keine dieser Fragen ist leicht zu beantworten und es erfordert Verantwortungsgefühl für den Staat im Gesamten und jeden Menschen im Einzelnen, auf diese Fragen die - hoffentlich richtigen - Antworten zu finden.

Herzliche Grüße
Ihre
Gabi Frechen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Frage zum Thema Finanzen
20.05.2008
Von:

Sehr geehrte Frau Frechen,
Sie reden von Gerechtigkeit beim Steuersystem, was ich aber in Anbetracht der kalten Progression nicht nachvollziehen kann. Die Steuerabgaben bei den Verdienern steigen so hoch, dass bei einem Mehrverdienst von ca. 2 Prozent der Fiskus 4 Prozent mehr an Steuern abkassiert, so dass unterm Strich weniger übrig bleibt. Nimmt man dann noch die gestiegenen Kosten dazu, verliert der Arbeitnehmer noch mehr.
Im Gegensatz zu den Progressionen der Politiker, welche lediglich linear zu den Erhöhungen steigen, so dass sie mittlerweile + 11 Prozent verdienen, hat der Arbeitnehmer sogar - 12 Prozent! Und das nennen Sie tatsächlich gerecht? Viele Länder (auch die Niederlande) haben das ungerechte Steuersystem schon lange abgeschafft, weil sie sagen der Bürger würde sonst viel zu sehr belastet werden. Nur Deutschland wehrt sich mit allen Mitteln dagegen und saugt die Arbeitnehmer aus wie Vampire! Ich habe mich entschlossen in die Niederlande zu ziehen, die holländische Staatsangehörigkeit anzunehmen und auch dort zu wohnen und zu arbeiten. Ich möchte diese Ungerechtigkeit einfach nicht mehr hinnehmen. Auch meine Kinder arbeiten bereits in Holland und sie werden ebenfalls Deutschland den Rücken kehren.
Antwort von Gabriele Frechen
12Empfehlungen
23.05.2008
Gabriele Frechen
Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten würde, wenn ich könnte. Ich kann nicht erkennen, um was es Ihnen genau geht, da die Aussagen für mich etwas widersprüchlich sind.

Die Frage nach der kalten Progression, die es ohne Zweifel gibt und die seit einigen Wochen en vogue zu sein scheint, ist mir zu abstrakt.
Deshalb möchte ich ein Beispiel machen, das zur Versachlichung, nicht zur Negierung des Problems beitragen soll:

Arbeitnehmer ledig, keine Kinder:
Brutto/Jahr .............. 30.000 ....... Steuer 4.747........ pers. Steuersatz 15,82%
Erhöhung 2.000 .... 32.000 ....... Steuer 5.342 ........ pers. Steuersatz 16.69%
Differenz ................... 2.000 ........................ 595 .......................................... 0,87

Von den 2.000 Euro mehr pro Jahr sind 595 Euro Steuern zu zahlen. Das bedeutet, der Grenzsteuersatz für die letzten 2.000 Euro liegt bei 29.75%, der persönliche Steuersatz, also der Betrag, der diesem Arbeitnehmer pro Jahr an Steuern abverlangt wird, steigt um 0,87% von 15,82 auf 16,69%. Von jedem der 32.000 Euro sind 16,69 Prozent (= ca. 17 Cent) an das Finanzamt zu bezahlen.

Arbeitnehmer verheiratet, keine Kinder:
Brutto/Jahr .............30.000 ....... Steuer 1.634 .......... pers. Steuersatz 5,44%
Erhöhung 2.000 .. 32.000 ....... Steuer 2.100 ............pers. Steuersatz 6.56%
Differenz ................. 2.000 ........................ 466 ........................................... 1,12%

Von den 2.000 Euro mehr pro Jahr sind 466 Euro Steuern zu zahlen. Das bedeutet, der Grenzsteuersatz für die letzten 2.000 Euro liegt bei 23,30%, der persönliche Steuersatz, also der Betrag, der diesem Arbeitnehmer pro Jahr an Steuern abverlangt wird, steigt um 1,12% von 5,44 auf 6,56%. Von jedem der 32.000 Euro sind 6,56 Prozent (= etwa 7 Cent) an das Finanzamt zu bezahlen.

Meine Steuererklärung steht im Internet auf meiner Homepage. Daraus können Sie entnehmen, dass mein persönlicher Steuersatz bei rund 36% liegt, ich also von jedem Euro Diät pro Jahr 36 Cent an den Staat zurückgebe. Mein Grenzsteuersatz liegt bei 42%, d.h. von jedem Euro mehr muss ich 42% an das Finanzamt bezahlen.

Es gibt bestimmt vielfältige Gründe, warum man in die Niederlande ziehen kann. In einer globalisierten Wirtschaft, bei unseren offenen Grenzen und der Vielsprachigkeit vieler Menschen, ist es heute nichts mehr Ungewöhnliches auf Zeit oder auch für immer in einem anderen Land zu leben.

Meiner Tochter hat viele Schul- oder Studienfreunde, die auf der ganzen Welt verteilt auf Zeit leben und arbeiten. Genauso hat sie aber viele Freunde aus aller Herren Länder, die auf Zeit oder auf Dauer in Deutschland leben und arbeiten.
Ich glaube nicht, dass die Steuern ein Grund sind als Arbeitnehmer in die Niederlande zu ziehen.

Laut OECD- Bericht 2004 lag die Steuerquote, also der Teil des Bruttoinlandsprodukts, den der Staat für sich beansprucht, in Deutschland in 2004 bei 20,8% in den Niederlanden bei 26,0%. Die Abgabenquote, also incl. Sozialversicherungsbeiträge, lag in Deutschland bei 34,7%, in den Niederlanden bei 39,5%.
Sollte ich mit meinen Antworten den Kern Ihres Anliegens verfehlt haben, bitte ich das zu entschuldigen und mir nochmals zu schreiben.

Herzliche Grüße
Gabi Frechen
X
Antwort empfehlen
Lesezeichen
Ihre Frage an Gabriele Frechen
Die Fragefunktion wurde inzwischen geschlossen.