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Sehr geehrter Herr Schreiner,
wie ich heute den Medien entnommen habe, unterstützen Sie und Herr Lauterbach als exponierte Sozial-Experten der SPD-Bundestagsfraktion den Vorstoß des NRW-Ministerpräsidenten Rüttgers, der grundsätzlich fordert, dass über Jahrzehnte erworbene Rentenansprüche in der GRV systematisch zu höheren Altersruhestandsgeldern/Renten führen MÜSSEN als die grundgesetzlich garantierte Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter (als absolute Armutsabsicherung).
Ich möchte Ihnen im Umkehrschluss die Frage stellen, ob es nicht sogar verfassungswidrig ist, dass hunderttausende GRV-Rentner mit ihren Renten unter Sozialhilfeniveau liegen - trotz jahrzehntelanger SV-Beitragszahlung.
(Diese Überlegung stützt sich
1. auf den grundgesetzlichen Eigentumsschutz zugunsten der SV-Einzahlungen, besonders im Vergleich zu nicht-SV-pflichtigen Mitbürgern, die über ihr Einkommen jahrzehntelang frei verfügen konnten - ohne einen Verlust ihres Grundsolidaranspruches in Form der Sozialhilfe befürchten zu müssen.
2. auf die Tatsache, dass die SV-Beiträge des Sozialversicherungspflichtigen während der Beitragszeit sogar aus dessen Existenzminimum entnommen wurden - (was vielleicht schon allein als an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit einzuordnen ist).
Ich möchte Sie fragen, ob Ihre Unterstützung des "Rüttgers´-Vorschlags" auf ähnlichen verfassungsrechtlichen Überlegungen fußt oder anderen Begründungen folgt.
MfG
