Florian Rentsch (FDP)
Abgeordneter Landtag Hessen

Grunddaten
Geburtstag
07.03.1975
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL, Wirtschaftsminister
Wohnort
-
Wahlkreis
Wiesbaden I
Ergebnis
12,7%
Landeslistenplatz
5, über Liste eingezogen
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(...) Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass ich an dieser Stelle auf die Stellungnahme der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag verweise. Diese finden Sie hier:

www.fdp-fraktion-hessen.de (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
07.11.2012
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Minister Rentsch,

da Sie leider meine Frage auf Ihrer Seite eines sozialen Netzwerkes gelöscht haben möchte ich diese hier gerne stellen und würde mich über eine Antwort sehr freuen. Oft wurde in der Öffentlichkeit von der Landesregierung und dem Infrastrukturbetreiber Fraport von einer schnellen und unbürokratischen Hilfe beim passiven Lärmschutz rund um den Flughafen Frankfurt gesprochen. Nun habe ich mich auf das Abenteuer der Beantragung des passiven Lärmschutzes im letzten November eingelassen und habe nun schon fast ein Jahr später eine telefonsiche Zusage bekommen. Irritierend ist nur, obwohl ich in einem Altbau in der Nachtschutzzone lebe, sogar direkt unter der sogenannten Grundanfluglinie, also dem lautesten Abschnitt beim Landebetrieb, lediglich betagte Doppelverglasung und ungedämmte Rolladenkästen besitze, die Kinder eben bei diesem LAndebetrieb Nachts weinen, hat mir das REgierungspräsidium 4 Lüfter in Aussicht gestellt, die allerdings erst noch vom Lärmverursacher, der Fraport AG, verifiziert werden müssen. Noch irritierter war ich, als ich von NAchbarn hörte, das ich nicht der einzige in der Nachtschutzzone in eben der Grundanfluglinie in Hochheim bin der Lüfter, also keine Lärmschutzfenster, bekommt. Tatsächlich hat noch niemand ein Fenster bekommen, trotz der immensen Lärmbelastung. Herr Minister, wie kann das sein, das in einem hochbelasteten Gebiet der passive Lärmschutz abgelehnt oder mit in dieser Situation nutzlosen Lüftern beschieden werden soll? Warum wurden die mir entstandenen Auslagen nach einem Jahr noch nicht erstattet?

Mit freundlichen Grüßen,

Kai
Antwort von Florian Rentsch
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14.03.2013
Florian Rentsch
Sehr geehrter Herr ,

die späte Beantwortung Ihrer Frage bitte ich zu entschuldigen. Dies ist der großen Zahl an Anfragen zum Thema Flughafenausbau/Schallschutz geschuldet.
Zunächst einmal bedaure ich, dass Sie mit den vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt (RP) genehmigten Erstattungen nicht zufrieden sind. Das Regierungspräsidium ist jedoch an die Bestimmungen in der vom Bund erlassenen Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (2. FlugLSV) gebunden. Diese sieht Erstattungen nach dem Maße der Betroffenheit vor. Die Schutz-Zone mit der höchsten Betroffenheit ist die Tag-Schutzzone 1, welche jedoch nicht an Hochheimer Wohngebiete heranreicht. Dies erklärt, warum in Ihrem Fall offenbar lediglich Raumbelüfter erstattungfähig sind.
Für die lange Bearbeitungsdauer muss ich ebenfalls um Verständnis bitten. Die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sind mit Hochdruck mit der Abarbeitung der Anträge beschäftigt. Dennoch kann es zu längeren Wartezeiten kommen, was bei Ihnen offenbar der Fall ist.
Ich möchte es nicht versäumen, Sie auf die Möglichkeit der Beantragung von zusätzlichen Fördermitteln aus dem Regionalfonds zur Erstattung von Aufwendungen für Maßnahmen des passiven Schallschutzes nach §§ 9, 10 Fluglärmgesetz hinzuweisen. Diese sind ebenfalls über das Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Sollten Sie sich beispielsweise zum Austausch von Fenstern entschließen, so können diese bis zu einer Höhe von 4.350 Euro gefördert werden. Näheres erfahren Sie unter www.rp-darmstadt.hessen.de > Planung & Verkehr > Verkehr > Luftverkehr > Baul. Schallschutzmaßn.-Regionalfonds.
Abschließend darf ich Ihnen versichern, dass mein Haus, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, sich auch weiterhin - in Zusammenarbeit mit allen Akteuren - aktiv für den Fluglärmschutz einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Rentsch
Staatsminister
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.11.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Rentsch,

Sie setzen sich vehement für die Abschaffung der Luftverkehrsteuer ein und damit für weitere einseitige Subventionierung der Luftfahrtindustrie. Ihre Begründung: die eingesparte Steuer könnten (oder besteht eine Verpflichtung dazu?) die Fluggesellschaften in leisere Flugzeuge investieren und somit zur Lärmreduktion beitragen.

Meine konkrete Frage lautet: Steuer wievieler innereuropäischen Flüge wird benötigt um EIN leiseres Flugzeug zu finanzieren? Bitte um kurze Antwort.
Antwort von Florian Rentsch
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12.03.2013
Florian Rentsch
Sehr geehrte Frau ,

zu Ihrer Anfrage möchte ich nach Rücksprache mit der Luftverkehrsindustrie wie folgt beantworten:

bei einem angenommenen Listenpreis einer A320 von 90 Mio USD (Flugzeuge werden auf Dollarbasis abgerechnet), einem Umrechnungskurs EUR/USD von 1,3, einer Auslastung mit 160 Sitzplätzen und einem Steuertarif von derzeit 7,50 EUR (Kurzstrecke) wären rechnerisch 57.700 Flüge zur Finanzierung eines A320 nötig.

Hiermit ist Ihre Frage hoffentlich hinreichend beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Rentsch
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
16.03.2013
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Minister Rentsch,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum passiven Lärmschutz am Flughafen Frankfurt/Main. Gestatten Sie mir auf eine Unwahrheit aufmerksam zu machen die leider in der Öffentlichkeit falsch wahrgenommen wird (vielleicht wahrgenommen werden soll):

Es ist UNWAHR das Hochheim Anspruch aus dem Regionalfond zum Einbau von Fenstern und Dämmungen in Privathaushalten erhält! Ich versicherte mich beim Regierungspräsidium und beim Umwelthaus Kelsterbach.

Die Realität ist demnach, dass in einem hochbelasteten Gebiet direkt unter dem Endanflug eines der größten Flughäfen Europas keinerlei wirksamer Lärmschutz gewährt wird!

Meine erneute Frage: welche Perspektive geben Sie den Menschen in Hochheim, Offenbach, Frankfurt Süd (kurzum in der Nachtschutzzone) für die allernächste Zukunft? Wie kann es sein das vor Jahren gegebene Versprechen und Zusagen nicht gehalten werden? Wie kann es zu einer socheln Fehlinformation wie der Ihren in Ihrer Antwort kommen?

Mit freundlichen Grüßen

Kai
Hochheim
Antwort von Florian Rentsch
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19.03.2013
Florian Rentsch
Sehr geehrter Herr ,

es tut mir leid, wenn bei Ihnen durch meine Antwort auf Ihre Frage vom November 2012 möglicherweise ein falscher Eindruck entstanden sein sollte. Es ist korrekt, dass das Hochheimer Gebiet nur zu einem sehr geringen Flächenanteil von der umhüllenden, zuschussfähigen Zone des Regionalfonds erfasst wird. Da mir Ihre genaue Wohnadresse nicht bekannt war, erfolgte der Hinweis auf die Einrichtung des Regionalfonds insofern nur vorsorglich und der Vollständigkeit halber. Ich hatte Sie daher auch auf die entsprechende Internet-Seite des Regierungspräsidiums Darmstadt aufmerksam gemacht, auf der die Grenzen aufgezeigt sind.

Wenn Sie mich nach den Perspektiven für von Fluglärm betroffene Gebiete fragen, so darf ich Sie auf die 19 Maßnahmen aus der Allianz für Lärmschutz (www.hmwvl.hessen.de www.hmwvl.hessen.de -> Verkehr -> Luftverkehr) hinweisen. So wird beispielsweise die Landebahn Nordwest seit Oktober 2012 in einem steileren Winkel angeflogen, was seit dem zu größeren Flughöhen führte. Für westlich vom Flughafen liegende Gebiet gilt, dass diese im langjährigen Mittel nur zu etwa 25% durch Landungen beeinträchtigt werden. Die hinter uns liegende mehrwöchige Phase mit Wind aus östlichen Richtungen stellt somit eine Ausnahme von der Regel dar.

Gewiss sind die Möglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Flughafen begrenzt. Die Hessische Landesregierung wird jedoch alles tun, damit die Belastung nicht höher ausfällt als unvermeidbar.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Rentsch
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Frage zum Thema Arbeit
03.04.2013
Von:

"Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) von Tarifverträgen"

Sehr geehrter Herr Rentsch!

Laut Wikipedia hat sich seit Beginn der 1990er Jahre der Anteil der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge an allen geltenden Ursprungstarifverträgen von 5,4 % auf 1,5 % im Jahr 2008 verringert. Der wichtigste Grund für diesen Rückgang liege in der zunehmend ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseite zu diesem Instrument: In den Tarifausschüssen hätten die Arbeitgebervertreter in den letzten Jahren sehr viel häufiger als früher von ihrem Vetorecht gegen AVE-Anträge Gebrauch gemacht – manchmal auch gegen den Willen des betreffenden Branchenarbeitgeberverbands. Die Folge sei, dass die Allgemeinverbindlichkeit in Branchen, in denen sie früher regelmäßig beantragt und ausgesprochen wurde (wie z. B. dem Einzelhandel), heute kaum noch eine Bedeutung hat.

Ich bitte Sie höflich freundlicherweise Stellung zu nehmen, wie stark die Tarifbindung in den Branchen in Wiesbaden gilt und welche Hoffnungen Tarifpartner wie im Kurzfilm vorgestellt in die zukünftige Entwicklung der AVE seitens des Landes setzen können?

www.verdi.de

Mit besten Dank und Grüßen

gez. Hr.

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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
06.04.2013
Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Minister,

bitte erlauben Sie mir eine weitere Nachfrage zum Thema Ausbau des Flughafens Frankfurt. Ich versicherte mich nochmals bei dem Verein "Deutscher Fluglärmdienst e.V." über die Lärmbelastung in Hochheim/Süd und es wurden nicht nur Werte der städtischen Messstation angezeigt, die Grenzwerte der Tagschutzzone antatt der Nachtschutzzone bescheinigen sondern, was noch viel interessanter ist, im Vergleich Januar 2012 zu März 2013 ist es kein einziges dB leiser geworden; demnach wirken die von Ihnen erwähnten erfüllten 10 Punkte entgegen Ihrer öffentlichen Darstellung nicht, jedenfals nicht im Endanflug.
Die jüngste Entwicklung bei unseren NAchbarn in Flörsheim ist zudem Besorgniserregend:
Wie Sie sicherlich schon aus der Dokumentation der örtlichen Polizeistation erfuhren kam es am späten Freitag Nachmittag (05.04.2013) um ca. 18 Uhr beinahe zu einem Personenschaden. Eine sogenannte Wirbelschleppe, ausgelöst unfraglich durch ein landendes Flugzeug, hob zum wiederholten male Ziegel an einem Wohngebäude an, die herunterfielen und ein Vordach einer Haustürüberdachung durchschlugen. Wenige Meter entfernt hielt sich ein 5 jähriges Kind auf. Die Fraport AG gab kurz vorher zu einem anderen Vorfall bekannt, das der Schutz der Bevölkerung z.B. mit verklammern der Ziegel , für Fraport ausserhalb jeglicher Diskussion steht. Demnach gilt der Rückschluss: die Planfestsellung steht über dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Leben. Die Fraport AG handelt hier m.E. grob Fahrlässig. Meine Fragen:
Wie wird von der Landesregierung reagiert um den Schutzauftrag an der Bevölkerung zu erfüllen?
Warum wurde in der Planfeststellung von einer geringen Gefahr von Wirbelschleppen gesprochen, dadurch der Bau der Landebahn NW ermöglicht, wo doch die Problematik seit Jahren im benachbarten Raunheim bekannt war (gem. Presse 2011 über 50 Fälle von Schäden an Häusern ab 2003)?
Ich freue mich auf Ihre Antworten, mit freundlichen Grüßen

Kai

Hochheim

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