Von:
Kai

Sehr geehrter Herr Minister,
bitte erlauben Sie mir eine weitere Nachfrage zum Thema Ausbau des Flughafens Frankfurt. Ich versicherte mich nochmals bei dem Verein "Deutscher Fluglärmdienst e.V." über die Lärmbelastung in Hochheim/Süd und es wurden nicht nur Werte der städtischen Messstation angezeigt, die Grenzwerte der Tagschutzzone antatt der Nachtschutzzone bescheinigen sondern, was noch viel interessanter ist, im Vergleich Januar 2012 zu März 2013 ist es kein einziges dB leiser geworden; demnach wirken die von Ihnen erwähnten erfüllten 10 Punkte entgegen Ihrer öffentlichen Darstellung nicht, jedenfals nicht im Endanflug.
Die jüngste Entwicklung bei unseren NAchbarn in Flörsheim ist zudem Besorgniserregend:
Wie Sie sicherlich schon aus der Dokumentation der örtlichen Polizeistation erfuhren kam es am späten Freitag Nachmittag (05.04.2013) um ca. 18 Uhr beinahe zu einem Personenschaden. Eine sogenannte Wirbelschleppe, ausgelöst unfraglich durch ein landendes Flugzeug, hob zum wiederholten male Ziegel an einem Wohngebäude an, die herunterfielen und ein Vordach einer Haustürüberdachung durchschlugen. Wenige Meter entfernt hielt sich ein 5 jähriges Kind auf. Die Fraport AG gab kurz vorher zu einem anderen Vorfall bekannt, das der Schutz der Bevölkerung z.B. mit verklammern der Ziegel , für Fraport ausserhalb jeglicher Diskussion steht. Demnach gilt der Rückschluss: die Planfestsellung steht über dem grundgesetzlich verankerten Recht auf Leben. Die Fraport AG handelt hier m.E. grob Fahrlässig. Meine Fragen:
Wie wird von der Landesregierung reagiert um den Schutzauftrag an der Bevölkerung zu erfüllen?
Warum wurde in der Planfeststellung von einer geringen Gefahr von Wirbelschleppen gesprochen, dadurch der Bau der Landebahn NW ermöglicht, wo doch die Problematik seit Jahren im benachbarten Raunheim bekannt war (gem. Presse 2011 über 50 Fälle von Schäden an Häusern ab 2003)?
Ich freue mich auf Ihre Antworten, mit freundlichen Grüßen
Kai
Hochheim