Hallo

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natürlich wirkt es recht paradox, wenn ein Bundesland in einem Nachbarbundesland ein Gefängnis bauen und betreiben will, welches Überkapazitäten hat. Ein Kooperationsvereinbarung mag hier - zumindest rein an den Zahlen orientiert - vielleicht Sinn machen. Allerdings sind diese Zahlen hier wohl weniger wichtig als der menschliche Faktor.
Die offizielle Position, wieso es zwischen den Justigvollzugsanstalten der beiden Bundesländer nicht zu einer intensiveren Kooperation gekommen ist, ist hier nachzulesen:
www.berlinonline.de
"[Justizsenator] Braun verwies hingegen auf die Forderung des Kammergerichts nach einer heimatnahen Unterbringung, da die Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten wesentlich für die Resozialisierung sei. Die Brandenburger Gefängnisse seien zu weit von der Stadtgrenze entfernt, sagte Braun."
Ich unterstütze diese Aussage unseres neuen und alten Justizsenators grundsätzlich. Aber logisch zuende gedacht ist dieses Argument nicht. Denn gerade wegen des Aspekts der notwendigen Resozialisierung habe ich mich ja auch dafür ausgesprochen, generell keine Gefängnisse in Brandenburg zu bauen, zumal wenn diese mit dem öffentlichen Personennahverkehr so schlecht zu erreichen sind wie Heidering.
Ich hoffe, die Antwort war hilfreich. Für zukünftige Fragen aus dem Bereich Recht und Justiz wird voraussichtlich mein Kollege Simon Weiß zuständig sein:
www.abgeordnetenwatch.de
Mit freundlichen Grüßen,
Fabio Reinhardt
Piratenfraktion