Ewa Klamt (CDU)
Abgeordnete EU-Parlament 2004-2009
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Grunddaten
Ewa Klamt
Jahrgang
1950
Berufliche Qualifikation
Fremdsprachendozentin
Ausgeübte Tätigkeit
MdEP
Wohnort
-
Bundesland
Niedersachsen
Bundeslistenplatz
4, über Liste eingezogen
weitere Profile
(...) Die Frage nach dem Inhalt von Schulbüchern fällt in den Bereich der Bildungspolitik. Bildungspolitik ist Ländersache und fällt nicht in die Kompetenz der Europäischen Union. Deshalb würde ich Ihnen raten, sich mit Ihrer Anfrage an das Kultusministerium in Nordrhein-Westfalen zu wenden. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
16.06.2009
Von:
Tim

Sehr geehrte Frau Klamt,

für Ihre weiteren Ausführungen darüber, was entgegen einiger Ihrer Anträge Gesetz zu werden scheint, danke ich Ihnen.

Besonders interessant fand ich Ihre Ausführungen zu angeblichen Visamissbräuchen von Russen und Ukrainern. Sie haben bestimmt konkrete Belege dafür?
Seit einigen Jahren existieren Rückführungsabkommen der EU mit beiden Ländern. Verfügen Sie als Innenpolitikerin im EU-Parlament über konkrete Zahlen, wie oft die Bestimmungen dieser Abkommen von beiden Seiten bisher in Anspruch genommen werden mussten, um sich illegal in der EU aufhaltende Russen und Ukrainer oder sich illegal in Russland oder der Ukraine aufhaltende EU-Bürger in ihre Heimatländer zurück zu führen? Diese Zahlen, auf die Sie Ihre Behauptung von zahlreichen Missbräuchen sicher stützen können, würden mich sehr interessieren.
Antwort von Ewa Klamt
bisher keineEmpfehlungen
19.06.2009
Ewa Klamt
Sehr geehrter Herr ,

bei den mir mitgeteilten Zahlen hinsichtlich der Visamissbräuche in Russland und der Ukraine handelt es sich um vertrauliche Angaben aus dem Ministerium. Gern können Sie sich mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzen, um sich über die genauen Zahlen zu erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ewa Klamt, MdEP
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Frage zum Thema Schulen
17.06.2009
Von:

Sehr geehrte Frau Klamt!

Um mich und mein Anliegen kurz vorzustellen:
Ich bin Schülerin des 8. Jahrganges am Domgymnasium in Verden an der Aller.
Meine Frage lautet:
Ist es möglich, rechtlich gesehen, dass ein Lehrer in dem beginnenden Schuljahr eine Klausur( in diesem Fall Kunstarbeit) aus dem letzten Schuljahr wertet?
Ich zweifle dies an, da ein neues Schuljahr beginnt und eine Notenübertragung meines Erachtens nur von einem Halbjahr zum anderen Halbjahr möglich ist.
Ich hoffe, sie können mir als erfahrene Politikerin in meinem Anliegen
weiter helfen.

Vielen Dank!
M.
Antwort von Ewa Klamt
2Empfehlungen
23.06.2009
Ewa Klamt
Liebe ,

vielen Dank für Deine Anfrage vom 18. Juni 2009 zum Thema "Notenübertragung in ein neues Schuljahr". Leider muss ich Dir mitteilen, dass Bildungspolitik aufgrund des deutschen Föderalismus ausschliesslich in die Gestzgebungskompetenz der Bundesländer fällt ("Kulturhoheit") und nicht auf europäischer Ebene geregelt wird.

Um eine sachgerechte Antwort auf Deine Frage zu erhalten, müßtest Du dich folglich an das für den Kreis Verden zuständige niedersächsische Kultusministerium in Hannover wenden. Du kannst Deine Frage per E-mail an folgende Adresse schicken: poststelle@mk.niedersachsen.de

Für das kommende Schuljahr wünsche ich Dir viel Erfolg!

Herzliche Grüße,
Ewa Klamt
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