Ernst-Reinhard Beck (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Ernst-Reinhard Beck
Geburtstag
31.08.1945
Berufliche Qualifikation
Oberstudiendirektor a. D.
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Reutlingen
Wahlkreis
Reutlingen
Ergebnis
42,7%
Landeslistenplatz
35, Baden-Württemberg
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Ich war und bin ein Befürworter von Stuttgart 21!

Für den Kostenrahmen tragen andere die Verantwortung. Im übrigen ist mein politischer Arbeitsschwerpunkt die Sicherheits- und Verteidigungspolitik. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
09.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,
ich wende mich an Sie als Sprecher der CDU/CSU im Vertedigungsausschuss. Leider ist es dem Wehrbeauftragten nicht möglich, mir seinen Bericht über seinen Besuch bei den Deutschen Patriot-SoldatInnen in der Türkei zugänglich zu machen. Leider wird diese Information wohl nur dem Verteidigungsausschuss zugänglich gemacht... und offensichtlich in Teilen/Auszügen der Presse.
Bitte machen Sie mir den Bericht zugänglich.

Nun eine Frage nach den Abläufen eines NATO-Einsatzes. Bitte korrigieren Sie meine laienhafte Vorstellung.
  • Ein Bündnispartner benötigt (berechtigt) Hilfe => Der Partner wendet sich an die NATO in Brüssel!
  • Die NATO befragt ihre Mitglieder => Wer kann helfen?
  • 1-n Mitgleider bieten Hilfe an => Es kommt zu einem NATO-Einsatz!

Fragen: Wer koordiniert diesen Einsatz? Wer hat den Oberbefehl?

Mit vielem Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
1Empfehlung
13.03.2013
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zur deutschen Beteiligung am NATO-Einsatz "Active Fence" in der Türkei.

Aus der Bundeswehr heißt es dazu:

"Der Bürgerkrieg in Syrien bedroht auch Bevölkerung und Staatsgebiet der Türkei. Mehrfach wurden türkische Bürger durch Beschuss aus dem Nachbarland verletzt oder getötet. Außerdem verfügt das syrische Regime über Chemiewaffen und ein Arsenal an Trägersystemen. Mit ihrer Reichweite von circa 700 Kilometern könnten syrische Raketen einen großen Teil türkischen Territoriums erreichen. Deshalb hat die Türkei ihre Partner im NATO-Bündnis um Unterstützung gebeten.

Nach entsprechenden Konsultationen gemäß Artikel 4 des Nordatlantikvertrages beschloss die NATO daher am 4. Dezember 2012, Flugabwehrsysteme des Typs Patriot in die Türkei zu verlegen. Gemäß Artikel 5 des Nordatlantikvertrages können diese im Falle eines bewaffneten Angriffs auf die Türkei eingesetzt werden.

Die Bundesregierung stimmte einer deutschen Beteiligung am 6. Dezember zu, der Bundestag gab am 14. Dezember sein grünes Licht. Diese Maßnahme ist rein defensiv und dient nicht der Einrichtung einer Flugverbotszone über Syrien."

Die NATO stellt den Ablauf und die Verantwortlichkeit folgendermaßen dar:


June 2012, Ankara
A Turkish F4 reconnaissance jet is shot down by Syrian government forces. The bodies of the two pilots are recovered from the Mediterranean Sea in July.
26 June, Brussels
Following the shooting down of the Turkish jet, Turkey requests that NATO holds consultations (under Article 4 of its Treaty) of the security situation in the region. Following these talks, NATO’s North Atlantic Council states: ‘We consider this act to be unacceptable and condemn it in the strongest terms. It is another example of the Syrian authorities’ disregard for international norms, peace and security, and human life.’
03 October, Akcakale, Turkey
Five civilians - two women and three children - are killed by Syrian shells hitting the Turkish town of Akcakale. Turkey returns fire. Both countries ban each other´s planes from their air space.
NATO again holds consultations (under Article 4 of its Treaty) of the security situation in the region following a request from Turkey. Its North Atlantic Council states: ‘In view of the Syrian regime’s recent aggressive acts at NATO’s southeastern border, which are a flagrant breach of international law and a clear and present danger to the security of one of its Allies, the North Atlantic Council met today… and demands the immediate cessation of such aggressive acts against an Ally, and urges the Syrian regime to put an end to flagrant violations of international law.’
21 November, Brussels
The NATO Secretary General states that Turkey has made a request to NATO that the Alliance augment Turkey’s air defence capabilities to defend the population and territory of Turkey, to contribute to the de-escalation of the crisis along NATO’s south-eastern border and to show Alliance solidarity to Turkey.
28 November, Turkey
A NATO team visits Turkey to conduct a site survey, conducted in line with the possible locating of enhanced air defence facilities in the country.
04 December, Brussels
NATO’s North Atlantic Council authorises its Supreme Allied Commander Europe (SACEUR) to liaise with Turkey and nations willing to contribute Patriot air defence systems to implement their purely defensive deployment, in line with NATO’s standing air defence plan.

21 December 2012, Brussels
NATO announces the decision to site Patriot batteries at Kahramanmaras, Adana and Gaziantep.
4-7 January 2013, Germany / Netherlands / Turkey / US
Advance contingents of Dutch, German and US personnel arrive in Turkey. Transport of equipment from Germany, the Netherlands and the US begins by sea and air.
20-21 January 2013, Incirlik Air Base, Turkey
Arrival by plane of the Dutch and German main contingents at Incirlik Air Base.
21-22 January 2013, Iskenderun, Turkey
Arrival of the Dutch and German ships carrying the bulk of the equipment at the port of Iskenderun.
26 January 2013, Adana, Turkey
The first Patriot battery, provided by the Netherlands, is declared operational and placed under the command and control of NATO.
28 January 2013, Kahramanmaras, Turkey
The Patriot batteries provided by Germany are declared operational and placed under the command and control of NATO.
5 February 2013, Gaziantep, Turkey
The first Patriot battery provided by the United States is declared operational and placed under the command and control of NATO.
15 February 2013, Gaziantep, Turkey
The final of six Patriot missile batteries deployed to Turkey is declared operational under NATO command and control.



Mit freundlichen Grüßen



Ernst-Reinhard Beck
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Frage zum Thema Internationales
13.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

zunächst vielen Dank für die Antwort nach dem "Active Fence".
Dem Fehlen eines Links auf den Bericht des Wehrbeauftragten in Ihrer Antwort entnehme ich, dass dieser Bericht nicht für Bürgers Augen bestimmt ist. ...oder?

Ihrer Antwort entnehme ich, dass die NATO als verantworliche Organisation den Abbau von Mängeln bei der Unterbringung und behinderungsfreien Feldpostverkehr bei den türkischen Behörden einfordern muss. ...der ständige Vertreter Deutschlands bei der NATO, Herr Erdmann, verweist auf die Bundeswehr.

Wer fordert die angemessene Behandlung und die Abstellung der Missstände für die Deutsche Truppe bei den verursachenden türkischen Behörden ein?

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
1Empfehlung
14.03.2013
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

einen Link auf den Bericht des Wehrbeauftragten kann nur der Wehrbeauftragte selber setzten - nicht ich! Wenn der Wehrbeauftragte einen allgemeinen Zugang zu seinem Dokument wünscht, muß er den Bericht "für Bürgers Augen" offenlegen.

Die vom Wehrbeauftragten kritisierten Einzelpunkte sind meiner Ansicht nach in der Presse übertrieben dargestellt worden. Dennoch ist die Bundeswehr bestrebt, mögliche vorhandene Mängel schnellstmöglich abzustellen.

Es ist ein Trugschluß anzunehmen, mit der Verlegung in die Türkei sämtliche Annehmlichkeiten einer deutschen Kaserne anzutreffen. Allerdings entschädigt die Bundeswehr die Kameraden mit der steuerfreien Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages Stufe 2.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck
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Frage zum Thema Verbraucherschutz
13.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Beck,

am 28.02.2013 stimmten sie zur Abstimmung "Wasser als Menschenrecht, Antrag der Fraktion Die Linke Wasser ist Menschenrecht - Privatisierung verhindern" mit "Nein".
Damit stellten sie die Gleise für den Einzug privater Unternehmen in die zukünftige Wasserversorgung der Bevölkerung.

Privatisierung der Wasserversorgung ist der Welt nicht unbekannt und es gibt bereits Erfahrungen, aus denen man schöpfen kann. Preissteigerungen, Qualitätsminderung, Wartungsmängel oder sogar Versorgungsunsicherheit folgten häufig daraus. Dies sind drohende Gefahren.
Unser aktuelles System hingegen funktionierte zuverlässig. Ihre Stimme riskiert diese Zuverlässigkeit.

Ein Wasserversorgungssystem mit privater Beteiligung wird für den Verbraucher unübersichtlicher. Die Privatisierung technischer Infrastruktur hatte oft genug einen Tarifdschungel zur Folge. Jener begünstigt die Tricks privater Versorger und die Verwirrung beim Konsumenten. Seien sie sich sicher: Die privaten Versorger werden jeden Trick nutzen, jede Karte spielen, uns das Wasser nachts zum "Mondscheintarif" anbieten, uns die ersten 1000 Liter gratis geben, sich Durchleitungsentgelte und Qualitätsgarantien extra bezahlen lassen und Monatspreise mit komplizierten Fußnoten versehen.

Sind sie der Meinung, dass Deutschland sein unbestreitbar gut funktionierendes Trinkwasserversorgungssystem durch die Öffnung für private Unternehmen verbessert?
Falls ja, was wird sich konkret verbessern?

Sind Sie der Meinung, dass sie in dieser Abstimmung den Willen der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland durchsetzten?



Ich und Wir sind sehr gespannt auf ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß



PS: Sollten sie bereits an anderer Stelle auf identische Fragen geantwortet haben, bitte ich sie um Verweis auf diese Antworten.
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
bisher keineEmpfehlungen
14.03.2013
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung.

Zu der von Ihnen erwähnten Abstimmung habe ich nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemeinsam mit Kollegen folgende Erklärung abgegeben:

"Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.

In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung."

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.05.2013
Von:

Sehr geehrte Herr Beck,

mit großer Sorge verfolge ich wie viele andere Bürger die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich auch die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszuschließen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können. Weil es ohne Netzneutralität weder Google gäbe, noch Facebook, noch Wikipedia, noch Ebay, und schon gar keine Blogs und kleine Shops. Ohne Netzneutralität gabe es nur BtX mit 16 Millionen Farben.

Was gedenken Sie und die Regierung angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen?

Viele Grüße,
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
bisher keineEmpfehlungen
17.05.2013
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen zu den Themen "Flatrate-Drossel" und Netzneutralität.

Verbraucherministerin Ilse Aigner hat genau zu diesen Themen sehr explizit Stellung genommen:

"Wir brauchen ein offenes und freies Netz für Alle – mit unbegrenztem Zugang. Ein Zurück ins 20. Jahrhundert darf es nicht geben. Die Netzneutralität ist ein hohes Gut. Hier erwarte ich ein klares Bekenntnis von der Telekom.

Das Prinzip der Netzneutralität muss gewahrt bleiben. Wenn ein Anbieter beim Überschreiten bestimmter Datenmengen die Geschwindigkeit drosselt, um eigenen Diensten Vorfahrt zu gewähren, wird dieses Prinzip in Frage gestellt. Das ist ein Fall, den die Bundesnetzagentur sorgfältig prüfen sollte.

Netzneutralität bedeutet neutrale Datenübermittlung im Internet – unabhängig von Art und Menge der Daten. Ein offenes und freies Netz für alle zu erhalten, das muss weiter unser Ziel sein. Der Wettbewerb darf nicht zulasten der Verbraucher dadurch verzerrt werden, dass einzelne Anbieter zweifelhafte Vorfahrtsregeln einführen. Flatrates derart zu begrenzen, ist sicher nicht verbraucherfreundlich.

Sichergestellt werden muss: Es darf keine Datenpakete erster und zweiter Klasse geben. Daher ist es gut, dass das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur das neue Geschäftsmodell jetzt unter die Lupe nehmen. Sollte sich herausstellen, dass die Telekom ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzt, muss das Kartellamt einschreiten. Falls die neuen Tarife eine Gefahr für die Netzneutralität darstellen, muss die Bundesnetzagentur tätig werden."

Ich stimme mit meiner Kollegin Aigner hierin vollkommen überein und unterstütze deren Vorgehensweise!

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck
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Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung verhindern (Grünen-Antrag)
10.06.2013
Von:
Uwe

Sehr geehrter Herr Beck,

sie haben gegen den Antrag der Grünen "Privatisierung der Wasserversorgung verhindern" gestimmt. Ich schließe daraus, dass sie für die Privatisierung unseres Wassers sind. Können sie mir das erklären? Warum geben wir die Kontrolle dieses wichtigen Gutes in die Hände privater Investoren? Denken sie, diese Konzerne handeln im Interesse der Bevölkerung? Wie sieht das in der Zukunft aus?

Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Uwe
Antwort von Ernst-Reinhard Beck
bisher keineEmpfehlungen
12.06.2013
Ernst-Reinhard Beck
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Frage zum Thema Privatisierung der Wasserversorgung. Eine Frage mit gleichem Tenor habe ich am 14. März 2013 bei "abgeordnetenwatch.de" schon folgendermaßen beantwortet:

Zu der von Ihnen erwähnten Abstimmung habe ich nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemeinsam mit Kollegen folgende Erklärung abgegeben:

"Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und SPD können wir in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unsere Position in der Sache erklären wir wie
folgt:

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und wir persönlich sprechen uns ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür. Damit würden bewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist aus unserer Sicht evident.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt. Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallen zu lassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.

In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrspartenstadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten – zum Beispiel der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung – betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt. Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden, Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung."

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Ernst-Reinhard Beck
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