Enno Hagenah (GRÜNE)
Abgeordneter Landtag Niedersachsen

Grunddaten
Jahrgang
1957
Berufliche Qualifikation
Dipl. Ingenieur, Architekt
Ausgeübte Tätigkeit
MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Hannover-Mitte
Ergebnis
15,5%
Landeslistenplatz
4
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Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Anfrage zur Entwicklung des ÖPNV im Landkreis Schaumburg. Ich kann Ihnen dazu mitteilen, dass seitens der Landesnahverkehrsgesellschaft keine Planungen bestehen, den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) durch Baumaßnahmen oder Taktverdichtungen auszubauen. (...)
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Frage zum Thema Familie
20.10.2011
Von:

Sehr geehrter Herr Hagenah,

ich wollte gerne von ihnen wissen, warum im Bereich Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhalt usw. kein Gesetz geschaffen wird, was wirklich Gleichberechtigt für Kind (ehelich & unehelich), Mutter, Vater ist. Es steht zwar im Grundgesetz das alle Menschen vorm Gesetz gleich sind, aber in Behörden, Gerichten usw. werden die Grundgesetze nicht beachtet. Ansonsten hätten wir ja mehr Wechselmodelle / Doppelresidenzmodelle. Ein z.b. im durchschnitt 2 wöchiges Umgangsrecht, steht ja nicht grad für Gleichberechtigung,

Es ist momentan leider so das Mütter in allen dingen wenn es um die o.g. Rechte geht, klar bevorzugt werden und Väter kämpfen müssen, bis sie Psychisch und Physisch an ihre grenzen gehen müssen um überhaupt Rechte zu bekommen die auch dem Kindeswohl entsprechen (er lebe ich grad am eigenen Leib).

Leider nicht Umsonst wird Deutschland vom EUGH so oft gerückt. Oder ist es im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das Väter und Frauen unterschiedlich behandelt werden?

Um ein Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Enno Hagenah
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27.10.2011
Enno Hagenah
Sehr geehrter Herr ,

grundsätzlich ist es so, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren sich immer mehr zugunsten des gemeinsamen Sorgerechts entwickelt hat und auch die entsprechenden Gesetzesänderungen im BGB, die noch unter Zypries eingeleitet wurden, im Prinzip von einer Gleichberechtigung beider Elternteile zur Erlangung des Sorgerechts ausgehen. Wie es dann allerdings im Einzelfall geregelt wird ist zwischen beiden getrennten Elternteilen beim Jugendamt zu regeln - notfalls - in streitigen Fällen - vor Gericht. Die Gerichte sind dann gehalten, die Verhältnisse im Umgangsrecht, das grundsätzlich jedem der beiden Elternteile zusteht, aus dem Blickwinkel des Kindeswohls zu klären - im Zweifel auch mit Gutachten. Dies geschieht offensichtlich wie auch sie in ihrer Frage feststellen noch nicht ausreichend ausgewogen.

In Bezug auf die Rechte von Vätern nicht ehelicher Kinder wurde durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im Dezember 2009 und auch durch das Bundesverfassungsgericht Juli 2010 feststellt, dass das bestehende Gesetz konventionswidrig ist, bzw. gegen die deutsche Verfassung verstößt.

Für den Spätsommer 2010 hatte daher Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt. Wir müssen feststellen, dass ein Jahr später immer noch nichts geschehen ist. Wieder einmal sorgt der Dauerstreit in der CDU/FDP-Koalition dafür, dass es nicht zu einer vernünftigen Lösung kommt. Die Union muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und die Rechte der betroffenen Kinder in Gesetzesform gießen, anstatt sich auf der Übergangslösung vom Bundesverfassungsgericht auszuruhen.

Bereits im Oktober 2010 hat die Grüne Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Dieser soll Vätern, die nicht mit der Mutter des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, die Möglichkeit einräumen, durch einen einfachen Antrag beim Jugendamt zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen. Nur wenn es dann keine einvernehmliche Lösung gibt, sollen die Gerichte unter Berücksichtigung des Kindeswohles entscheiden. Unser Ziel ist die Gleichstellung von Mutter und Vater, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Umgekehrt ist es nur gerecht, wenn auch die Mutter die Möglichkeit bekommt, beim Jugendamt zu beantragen, dass der Vater mit ihr gemeinsam die elterliche Verantwortung wahrnehmen soll. Das Verfahren soll ähnlich gestaltet sein, innerhalb einer Frist von acht Wochen muss der Vater dem Antrag der Mutter zustimmen. Erfolgt diese Zustimmung nicht, wird das gemeinsame Sorgerecht vom Jugendamt nicht erteilt.
Bei streitigen Trennungen ist die einvernehmliche Regelung naturgemäß häufig sehr schwierig. Vorgerichtlich könnten beide Elternteile eine Mediation eingehen, um das Umgangsrecht und ggf. die Frage des gemeinsamen Sorgerechts abzuklären. Dazu müssen aber beide Elternteile bereit sein. Wenn Mitwirkungsbereitschaft fehlt braucht es wiederum klare gesetzliche Rahmensetzungen (s.o.).

Mit freundlichen Grüßen,
Enno Hagenah
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Frage zum Thema Integration
17.05.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Hagenah,

im Dezember 2011 haben wir vom Unterstützerkreis der Familie Salame/Siala Sie schon einmal um Ihre Unterstützung gebeten. Jetzt bitten wir Sie erneut um Hilfe.

Leider weigern sich das Innenministerium und die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim bis heute, der im Jahr 2005 abgeschobenen Gazale Salame und ihren beiden Kindern Schams (8) und Gazi (6) endlich die Rückkehr zu ihrer Familie (Vater Ahmed Siala mit Amina (15) und Nura
(13)) in den Landkreis Hildesheim zu ermöglichen. Die Behörden missachten damit in unseren Augen sowohl die UN-Kinderrechtskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Abschiebung der Gazale Salame nach 17 Jahren Aufenthalt mit einem Teil der gemeinsamen Kinder stellte eine offenkundige Menschenrechtsverletzung dar. Nach sieben Jahren ist es mehr als höchste Zeit, die gegen Gazale und ihre Kinder praktizierte Politik der Verbannung endlich zu beenden, unter der vor allem Gazale extrem leidet.
Der Fall der sechsköpfigen Familie ist mittlerweile zu einem bundesweiten Symbol für eine kinder- und menschenrechtsverletzende Flüchtlingspolitik in Niedersachsen geworden. (siehe Berichte unter www.nds-fluerat.org / Infomaterial / Gazale Salame / zurückliegende Aktivitäten.)

Etliche Prominente, unter ihnen Rita Süßmuth und Heiner Geißler, Prof.
Dr. Klaus J. Bade, Prof. Dr. Lothar Krappmann, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Tom Koenigs und andere, haben sich ebenso wie unzählige Unterstützer/innen an den Ministerpräsidenten McAllister gewandt und ihn um eine Lösung gebeten. Leider blieben alle bisherigen Bemühungen ohne den gewünschten Erfolg.

Um dem Rest der Bundesrepublik zu zeigen, dass Niedersachsen nicht "gebrandmarkt als bedeutendes Negativbeispiel der deutschen Immigrationsdebatte" (HAZ vom 04.04.2012) ist, sondern im Sinne der Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention handelt, bitten wir Sie hiermit, persönlich Stellung zu beziehen.

Gruß

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