Edith Sitzmann (GRÜNE)
Abgeordnete Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Edith Sitzmann
Geburtstag
04.01.1963
Berufliche Qualifikation
Historikerin M. A., Selbständige Moderatorin, Trainerin, Beraterin
Ausgeübte Tätigkeit
Fraktionsvorsitzende, MdL
Wohnort
-
Wahlkreis
Freiburg II , über Wahlkreis eingezogen
(...) Die Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung und des Parlaments werden dabei aber von der EU- und der Bundesgesetzgebung vorgegeben. Eine Reduzierung oder Abschaffung der Primatenversuche ist nur auf Bundesebene über eine Änderung des Tierschutzgesetzes möglich. Wir setzen uns im Bundesrat für entsprechende Regelungen ein und bitten Sie, Ihr Anliegen insbesondere gegenüber Frau Aigner zu artikulieren. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Bildung und Forschung
19.05.2013
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

Deutschland und insbesondere Baden Württemberg ist ein Wirtschaftsstandort, auch bedingt durch eine langwährendes gutes Bildungssystem und eine international anerkannte Forschung und Wissenschaft.

Nun haben wir seit geraumer Zeit einen wissenschaftlichen und politischen Diskurs über die Leistungsfähigkeit des Hauptstadtbahnhofs im Ländle. Hierzu hat das Verkehrministerium auf der Internetseite etwas veröffentlicht:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de

Darin finden sich 3 Sätze, die ich gerne unten zitieren und Sie als Spitze der Grünenfraktion fragen möchte, wie sie diese Situation vom Standpunkt der Forschung in diesem Lande sehen. Das Vertrauen in eine von der Wirtschaft unabhängige Bildung und Forschung könnte erschüttert sein, wenn Forschungsergebnisse durch wirtschaftlichen Druck zustande kommen und eine Regierung da nicht einschreitet. Dies gilt insbesondere, wenn das Forschungsergebnis dazu angetan ist, dem Land möglicherweise wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Schaden zuzufügen.

Der Herr Minister Hermann (Grüne) lässt schreiben:
"Die Regierung hat die Entscheidung der Gerichte zu respektieren."

Frage: Hat die Regierung auch das zu akzeptieren:
"Die DB Netz AG hat eine vertiefte Untersuchung in Form einer Infrastrukturplanung, Fahrplankonstruktion und Durchführung einer Betriebssimulation für den Kopfbahnhof ("K 20") aber abgelehnt."

Frage: Hat die Regierung auch das zu respektieren:
"SMA hat der DB die Einhaltung ihres Regelwerks bestätigt, aber klargestellt, dass die Bewertung deutscher Normen nicht Aufgabe ihres Audits ist."

Also konkret:
Kann man eine Untersuchung noch als wissenschaftlich bezeichnen, bei dem zwei komplexe Systeme nicht mit der gleichen Systematik untersucht werden?
Ist es wissenschaftlich, wenn die Leistungsfähigkeit von 2 Bahnhöfen mit unterschiedlichen Qualitätsmaßstäben verglichen wird?

Auch für Bahnwissenschaft gelten Standards.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Antwort von Edith Sitzmann
4Empfehlungen
06.06.2013
Edith Sitzmann
Sehr geehrter Herr ,

Vielen Dank für Ihre Frage.

Sie haben mir schon mehrfach Fragen zu Stuttgart 21 gestellt. Deshalb verweise ich auf meine diesbezüglichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
19.05.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

ich begrüsse es, dass die Einführung eines modernen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Ihnen und Ihrer Fraktion ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages vom April 2011 ist.

Die Evaluation des IFG des Bundes wurde am 22.5.2012 abgeschlossen.

Leider hat Innenminister Gall meine Anfrage im Abgeordnetenwatch zum Informationsfreiheitsgesetz vom Dezember 2011 unbeantwortet gelassen. Ein Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann ("Mut zum Informationsfreiheitsgesetz um Glaubwürdigkeit zu verbessern") wurde an das Innenministeirum weitergeleitet, das nicht antwortete.

In der Petition 15/2078 wird das Innenministerium zum Termin so zitiert: "Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten und die weiteren Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag, die parallel bewältigt werden müssen, kann ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung gegenwärtig noch nicht genannt werden." Ein Akteneinsichtsantrag in die Stellungsnahme des Innenministeriums blieb unbeantwortet.

Am 6.12.2013 antworteten Sie: "Ich gehe fest davon aus, dass das Innenministerium die Zusage einhalten wird, Mitte 2013 einen dem Koalitionsvertrag entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es daher nicht für notwendig, eine Einbringung durch die Fraktionen, wie Sie sie skizzieren, vorzubereiten."

Bedauerlicherweise wurde diese Zusage gebrochen. Werden Sie nun das Innenministerium darauf aufmerksam machen, dass sowohl im Bund als auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen Parlamente ihren eigenen Entwurf einbrachten?

Ich stimme Ihnen zu, dass ein IFG Veränderungen in der politischen Kultur und in der Arbeitsweise der einzelnen Ministerien nach sich ziehen muss und möchte hinzufügen. Allerdings sind Übergangszeiten (in England 5 Jahre) in einem verabschiedeten IFG sachgerechter, als durch Verschleppen bei der Verwaltung die Hoffnung zu schüren, dass das ausgesessen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Edith Sitzmann
bisher keineEmpfehlungen
23.05.2013
Edith Sitzmann
Sehr geehrter Herr ,

zu Ihrer Anfrage bezüglich der Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes für Baden-Württemberg gehe ich fest davon aus, dass die Landesregierung im Laufe des Jahres 2013 einen dem Koalitionsvertrag entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.
Innenminister Gall hatte - am Rande der Landespressekonferenz am 17. Mai 2013 - diesbezüglich ausgeführt, dass im Innenministerium zunächst andere Vorhaben (wie z.B. die Polizeistrukturreform, das Glücksspielrecht, die Reform des Verfassungsschutzes oder das Kommunalwahlrecht) prioritär bearbeitet worden seien, so dass die Schaffung eines IFG erst jetzt angegangen werden könne. Für meine Fraktion bleibt die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes eine wichtige Forderung für mehr Transparenz staatlichen Handelns. Sie bildet einen wesentlichen Baustein in der "Politik des Gehörtwerdens" und stellt einen Grundpfeiler für wirkungsvolle Bürgerbeteiligung dar.
Angesichts der Bedeutung des Vorhabens für meine Fraktion und den zahlreichen zu prüfenden Fragestellungen insbesondere zu Verwaltungsabläufen und Kosten in Bezug auf dieses Vorhaben, kann von einem Verschleppen oder Aussitzen hier jedenfalls nicht die Rede sein.
Eine Einbringung durch die Fraktionen halte ich in Anbetracht der Zusage des Innenministeriums und der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens der Fraktionen mit der Landesregierung nach wie vor nicht für den richtigen Weg.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann
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Frage zum Thema Verkehr und Infrastruktur
08.06.2013
Von:
Uwe

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

die kommende Frage liegt thematisch gegenüber meinen früheren Fragen völlig anders. Es geht jetzt nicht mehr um die Bahnhofskapazität, auch nicht um die Rolle der Politik in Bildung und Wissenschaft.

Es geht um die Klärung, wer die Mehrkosten für Stuttgart21 zu bezahlen hat. Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, dass der Kostendeckel gilt. Die Bahn stellt in Aussicht, auf dem Klageweg, aber das ist in 2-3 Jahren, das Land an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen zu wollen. Je nachdem müssen die Bahn bzw. der Bund oder das Land ihre Finanzplanung darauf einstellen. Das bedeutet auch, dass die Parteien dann bei entsprechenden Wahlen gegenüber ihren Wählern vertreten müssen, woher sie das Geld nehmen.

Nun wird die Forderung nach einer Feststellungsklage laut.
www.swr.de

2 Fragen:

Unterstützt die Fraktion der Grünen diese Forderung einer Feststellungsklage und können sich SPD und Grüne hier einigen, da sie doch zu 100% übereinstimmen, dass der Kostendeckel gilt?

An wen aus der SPD-Fraktion wäre Ihrer Meinung nach diese Frage auch zu richten?

Es ist ja durchaus vorstellbar, dass das Land sich doch noch an den Mehrkosten beteiligt, wenn irgendwann ein anderer Koalitionsvertrag in BaWü geschlossen wird, zwischen wem auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grünen-Wähler Uwe

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