Auch wenn im Einzelfall direkte Vertriebswege -wie von Ihnen geschildert - zu Kostenersparnissen führen können, hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Ausschreibung vorgeschrieben, um Transparenz zu fördern und unzulässigen Missbrauch und sowie Vorteilnahme zu erschweren. (Auch das soll es ja im Gesundheitswesen immer wieder einmal gegeben haben.)Zur zweiten Frage:
Eine erniedrigte Mehrwertsteuer auf Medikamente halte ich angesichts der immer noch rasant wachsenden Arzneimittelausgaben aus zwei Gründen für den falschen Weg:
1. Die Mehrwertsteuer, welche die Beiträge der Krankenkassen zweifelsfrei belastet, wird ja durch Steuerzuschüsse für sinnvolle Bereiche der Versorgung wieder ins System eingespeist. (...)


