Sehr geehrte Frau

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vielen Dank für Ihre Fragen zur Werbung auf dem Gelände von Hochschulen und Universitäten.
Während Werbung privater Unternehmen auf dem Gelände von Schulen untersagt ist (Einzelheiten finden Sie in der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen:
www.hamburg.de ), besteht ein solches Werbeverbot für die Hochschulen und Universitäten in Hamburg nicht. Anders als an Schulen, in denen sich in erster Linie minderjährige Kinder und Jugendliche auf Grund der gesetzlichen Schulpflicht aufhalten, sind die Studentinnen und Studenten an den Hamburger Hochschulen und Universitäten ausnahmslos freiwillig und vor allem - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - volljährig und im Besitz der allgemeinen Hochschulreife. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Studierenden Werbung privater Unternehmen als solche erkennen und für sich entscheiden können, in welcher Weise sie damit umgehen.
Die Entscheidung darüber, Werbung auf dem Gelände und in den Gebäuden der Hochschulen und Universitäten zuzulassen, von bestimmten Voraussetzungen (z. B. Genehmigung von Werbematerial, Gebühren usw.) abhängig zu machen und/oder zu untersagen, liegt auf Grund des Hausrechts bei dem jeweiligen Hausrechtsinhaber, für die Universität Hamburg also beispielsweise bei deren Präsidenten Herrn Professor Dr. Lenzen.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre vier Fragen im Detail gerne wie folgt:
1. Welche Regelungen bezüglich von Werbung gibt es auf dem Gelände von Schulen und entsprechend auf dem Gelände von Hochschulen und Universitäten in Hamburg?
Siehe oben.
2. Ist eine solche aufdringliche Werbung in Form von Aufgaben in der Universitätsrallye zulässig und sinnvoll?
Zulässig sind solche Werbeformen, wenn sie zuvor mit dem Hausrechtsinhaber abgesprochen wurden (siehe oben). Ob sie unter Marketinggesichtspunkten für die werbenden Unternehmen sinnvoll sind, müssen diese selbst entscheiden. Wenn Werbeformen zu aggressiv geraten, können sie sehr schnell auch einen kontraproduktiven Effekt haben. Für die Studierenden sehe ich keine Gefahr: Wer die allgemeine Hochschulreife erworben hat, volljährig ist und sich für eine akademische Ausbildung entschieden hat, ist auch in der Lage, sich selbstbewusst und kritisch mit Werbemaßnahmen privater Unternehmen wie der HASPA oder Getränkeherstellern wie Red Bull auseinanderzusetzen.
3. Sehen Sie die Neutralität der Hochschulen und Universitäten durch Werbung und Filialen der Haspa auf dem Campusgelände gefährdet?
Aus den oben genannten Gründen: nein.
4. Sehen Sie Handlungsbedarf? Wenn ja, wie sieht dieser aus?
Aus den oben genannten Gründen sehe ich auch keinen Handlungsbedarf auf politischer, insbesondere gesetzgeberischer Ebene.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen erschöpfend beantwortet habe. Ansonsten sprechen Sie mich jederzeit gerne an.
Herzliche Grüße,
Walter Scheuerl