Dr. Stefan Kaufmann (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Stefan Kaufmann
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
21.08.1969
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Stuttgart
Wahlkreis
Stuttgart I
Ergebnis
34,4%
Landeslistenplatz
-, Baden-Württemberg
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(...) Stuttgart 21 jetzt zu stoppen und nochmal alles neu aufzurollen würde dazu führen, dass in den nächsten mindestens 10 Jahren beim Bahnknoten Stuttgart überhaupt nichts geschieht. Zunächst einmal wäre mit Steuermitteln der entstandene Schaden an die Bahn zurückzahlen; diese Kosten wären immens und stünden in keinerlei Relation zu möglichen Einsparungen. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Unterirdische Speicherung von CO2
13.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

auch wenn sie schon einige Monate her ist, bezieht sich meine Frage auf die Abstimmung bezüglich der unterirdischen Speicherung von CO2.

Hierbei interessieren mich die Gründe, die Sie dazu bewogen haben, sich für eine unterirdische Speicherung von CO2 auszusprechen.

Über ein kleines Statement ihrerseits würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Städtebau und Stadtentwicklung
18.01.2012
Von:

sehr geehrter Herr Kaufmann,

teilen Sie meine Ansicht, dass Stuttgart durch S21 entvölkert wird?

Entweder: Die €4,5 Mrd. werden aufgebraucht, und nicht ausreichen (der Rechnungshof war ja schon 2009 von 5,3 ausgegangen). Kein Vertragspartner schiesst mehr zu, und so entsteht eine riesige Bauruine .
Folge: langsam aber sicher ziehen etliche Bewohner der umliegenden Wohngegenden aus, und nicht unbedingt in andere Stadtteile.
Umgekehrt; wer will in so ein hässliches Gebiet ziehen, wenn es nicht sein muss? Erst wenn der Bahnhof fertig ist, wird das Gebiet hinter dem Bonatzbau und das Rosensteinviertel entwickelt.

Oder: Die nächste Landesregierung ist eine CDU/SPD-Koalition (eventuell aufgrund von einer SPD-Kündigung der aktuellen Koalition) und will S21 weiter finanzieren. Die Stadt zieht zwangsläufig mit. Da nicht ewig am Haushalt gekürzt werden darf, bzw. neue Schulden aufgenommen, muss ein erheblicher Teil der Weiterfinanzierung mit Abgaben- bzw. Steuererhöhungen eingehen, d.h. der Gewerbesteuer und der Grundsteuer.

Die Gewerbesteuer zu erhöhen hätte u.U. Auswanderungen bestimmter Firmen mit entsprechendem demografischen Rückgang zur Folge.
Eine Erhöhung der Grundsteuer (die ich befürworte, auch wenn sie nur auf dem Standortwert basieren sollte), hätte eine erhebliche mittelfristige Auswanderung zur Folge, sowohl von Eigentümern als auch von Mietern, da sie nur zur Rettung von S21 eingesetzt wäre und nicht für allgemeine Wohnqualitätsteigerungen wie etwa ein besseres Busnetz. Der Verein Haus-und-Grund beschwert sich schon jetzt über die neue Erhöhung von 400 auf 520 Satzpunkte, aber Berlin hat 810 ! Es gibt also sehr viel Spielraum nach oben.

Und dann würde sich ein TEUFELSKREIS entwickeln, in dem die noch-Stuttgarter immer mehr zahlen müssten. Das ganze würde weitgehend zugunsten der umliegenden Kreise erfolgen; die noch-Stuttgarter wären die Deppen.

Mit Sicherheit kann Stuttgart keinen Zuzug erwarten. Im Gegenteil: Stuttgart wird m.E. entvölkert.
Antwort von Dr. Stefan Kaufmann
bisher keineEmpfehlungen
26.01.2012
Dr. Stefan Kaufmann
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Ansicht, dass Stuttgart durch S 21 entvölkert wird, teile ich nicht. Ich teile auch nicht die Spekulationen rund um die Kostenobergrenze, das Auseinanderbrechen der Regierungskoalition in Baden-Württemberg oder einer Erhöhung der Gewerbesteuer.

Stuttgart 21 ist direkt vom Volk legitimiert und sollte - auch wegen der Kosten - nun zügig vorangetrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Stefan Kaufmann
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
25.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

am 23.01.2012 haben die EU-Finanzminister beschlossen, den ESM bereits Mitte 2012 einzurichten.

Meine erste Frage an Sie:
Wie fühlen Sie sich als freigewählter Abgeordnete des Deutschen Bundestages, wenn sie hier vor vollendete Tatsachen gestellt und nicht einmal mehr um Zustimmung gefragt werden?

Der im ESM vorgesehene Gouverneursrat kann das Grundkapital des ESM in Höhe von zunächst €700.000.000.000 unbegrenzt und jederzeit anheben.

Meine zweite Frage an Sie:
Werden sie dem deutschen Ratifizierungsgesetz des ESM auch mit dem Wissen zustimmen, daß das Grundkapital des ESM unbegrenzt und jeder Zeit angehoben werden kann?

Der ESM, seine ausführenden Organe und alle seine Vermögensmittel unterliegen einer absoluten und uneingeschränkten Immunität. Es ist also nicht möglich, die Organe des ESM in irgend einer Weise gerichtlich zu belangen oder zu überprüfen. Alle Unterlagen des ESM unterliegen ebenfalls einer absoluten Immunität. Hier gilt das dasselbe.

Meine dritte Frage an Sie:
Absolute Immunität kenne ich nur aus Zeiten der Feudalherrschaft. Werden Sie als freigewählter Abgeordneter des Deutschen Bundestag einem deutschen Ratifizierungsgesetz zustimmen, welches eine absolute Immunität des ESM und all seiner Organe mit einschließt und sie deshalb jeder wie auch immer gearteten rechtlichen Überprüfung entzieht?

Meine abschließende Frage an Sie:
Laut Vertragsentwurf soll eine überstaatliche, jeder Kontrolle entzogene (Immunität) Institution aufgebaut werden, die von Deutschland Geldmittel in unbegrenzter Höhe fordern kann. Warum höre ich von Ihnen als frei gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestages eigentlich nicht ein einziges Wort zu diesem Thema? Warum positionieren sie sich nicht rechtzeitig und für den Wähler nachvollziehbar rechtzeitig vor anstehenden Abstimmungen zum Thema im allgemeinen und zum ESM im speziellen?

Mit freundlichen Grüßen,


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Frage zum Thema Finanzen
27.01.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Kaufmann,

die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird als Allheilmittel zur Bekämpfung der Finanz- bzw. Staatsschuldenkrise dargerstellt. Mit dieser
Steuer könnten endlich die Verursacher dieser Krise zur Kasse gebeten werden. Allerdings sollte man genauer prüfen, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Die Einführung einer solchen
Steuer auf Finanztransaktionen ist mE der falsche Weg und würde hauptsächlich die Liquidität verringern und die Volatilität erhöhen, sprich crashartige Verläufe
würden vermehrt auftreten, da weniger Kapital aufgewendet werden muss, um (möglicherweise auch bewusst ausgelöste) Schwankungen hervorzurufen. Dies ist im übrigen wirtschaftswissenschaftliches Standartwissen.
Die Problematik der Finanztransaktionssteuer wird in einem Blogbeitrag von Birger Schäfermeier, selbstständiger Aktienhändler, mE sehr gut und objektiv dargestellt ( www.tradac.de ).
Die Steuer würde hauptsächlich vom Privatmann gezahlt (Umlage) und so den Konsum verringern und die Altersvorsorge verteuern.
Zudem möchte ich noch kurz auf das eigentliche Problem eingehen: Die jetzige Staatsschuldenkrise wurde u.a. durch die Rettung der "too big to fail" Banken in den Jahren 2008/2009 ausgelöst. Für mich stellt sich nun die Frage, warum man nun nicht an der Wurzel des Übels die Reparaturarbeiten ansetzt; sprich die Eigenkapitalanforderungen, stärker noch als in Basel III vorgesehen, verschärft. Ziel müsste es sein, dass Verluste durch Fehlspekulationen der Banken vom Eigenkapital aufgefangen werden und, sollte dies nicht ausreichen,
eine Bank auch in die Insolvenz geschickt werden kann. Gegen die Spekulation (im Rahmen der Gesetze) an sich ist mE nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil bildet sie eine gesellschaftlich gewollte Stütze wirtschaftlicher Prosperität durch die Animierung Kapital für Innovation und Wachstum bereitzustellen.
Herr Dr. Kaufmann, welche Meinung vertreten Sie bzgl. einer Finanztransaktionssteuer

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