Dr. Nils Schmid (SPD)
Abgeordneter Landtag Baden-Württemberg

Grunddaten
Geburtstag
11.07.1973
Berufliche Qualifikation
Studium der Rechtswissenschaften
Ausgeübte Tätigkeit
Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Wirtschaft und Finanzen
Wohnort
-
Wahlkreis
Reutlingen
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(...) Ich begrüße deshalb ausdrücklich den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion bei diesem Thema, die den vorgelegten Gesetzesentwurf ablehnt und stattdessen ein eigenständiges Gesetz fordert, welches die Arbeitnehmer/innen vor Datenmissbrauch schützt und wirksame Sanktionen gegen die Arbeitgeber bei Verstößen schafft: www.spd-fraktion.de

Klare Grenzen sind insbesondere erforderlich bei der Videoüberwachung, der Überwachung von E-Mails, der Kontrolle der Internetnutzung am Arbeitsplatz, beim Detektiveinsatz gegenüber Beschäftigten und beim Informantenschutz. Darüber hinaus sind Regelungen für die "erzwungene" freiwillige Einwilligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in umfassende Erhebungen und Verarbeitung von Daten durch Arbeitgeber erforderlich. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Finanzen
04.05.2012
Von:
Beu

Sehr geehrter Hr. Dr. Schmid!

Thema: Steuerabkommen mit der Schweiz

Im Blog Nachdenkseiten fand ich ein Ihnen zugerechnetes Zitat aus einem Interview mit der FTD.
""Baden-Württemberg ist gegen das Abkommen in der jetzigen Form.
"Aber wir sind gesprächsbereit, weil wir an einer Lösung interessiert sind.”
Für sein Land sei entscheidend, dass die Schweiz an zwei Punkten nachbessere: Der Mindeststeuersatz für Altfälle von Steuerhinterziehung müsse 25 Prozent oder mehr betragen – zurzeit sind es 21 Prozent. Und die Steuerhinterzieher dürften nicht bis Anfang 2013 Zeit haben, ihr Geld in andere Steueroasen zu schaffen. [...]

Ouelle: www.nachdenkseiten.de

Ich möchte mich hier der Kommentierung von Jens Berger anschließen, dass sich die SPD, wie auch von mir befürchtet, mit einigen kosmetischen Korrekturen begnügen wird und letztendlich diesem skandalösen Abkommen zustimmen wird.

Ich habe Ihnen einen Link diesbezüglich beigefügt.

www.nachdenkseiten.de

Wollen Sie wirklich diesem Abkommen vor dem Hintergrund der dort geschilderten Fakten zustimmen?
Werden Sie das z.B Rentnern erklären, die wie ich vor einigen Tagen in der Presse las, wg. nicht abgegebener Steuererklärung bei Steuernachzahlungen von > 500€ möglicherweise mit Strafverfahren rechnen müssen??

Mit freundlichen Grüßen

Beu

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