Sehr geehrter Herr

,
bei Ihrer Ausführung, es sei Aufgabe des gesamten Parlaments, eine sprech- und handlungsfähige Legislative darzustellen, vermischen sie zwei Dinge. Das gesamte Parlament hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren und die politische Meinungsbildung abzubilden. Aber es gibt ja einen guten Grund, warum im Parlament (meines Wissens in allen demokratisch gewählten Parlamenten) zwischen Regierungsparteien und Oppositionsparteien unterschieden wird. Die Regierungsparteien haben zumeist durch einen Vertrag sich auf eine Reihe inhaltlicher Punkte geeinigt, die sie als parlamentarische Mehrheit in einer Legislaturperiode umsetzen wollen. Je mehr Parteien in einer solchen Koalition sind, desto mehr Kompromisse müssen geschlossen werden. Das bedeutet, dass ich nicht unbedingt jeden einzelnen Punkt des Koalitionsvertrages mit stürmischer Begeisterung begrüßen muss. Sehr wohl muss ich aber abwägen, ob meine mangelnde Begeisterung in einem Fall (z.B. der von Ihnen erwähnten Senkung der Mehrwertsteuer für Beherbergungsbetriebe) dramatisch genug ist, dem ganzen Koalitionsvertrag nicht zuzustimmen. Wenn ich ihm aber als Paket zugestimmt habe braucht es auch keine Fraktionsdisziplin mehr, denn ich halte mich ja lediglich an eine vorher getroffene eigene Entscheidung. Persönlich finde ich es dann auch als durchaus unangemessen, sich in der Öffentlichkeit zu erklären, man habe das ja nicht gewollt. Das ist Populismus, wenn man dem Koalitionsvertrag im Übrigen sonst zugestimmt hat.
Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit, so steht es im Grundgesetz. Sie haben ein gewisses Programm, das sie umsetzen wollen. Das machen sie vor allem im parlamentarischen Prozess. Ich kenne kein demokratisch gewähltes Parlament in dem nicht auch bei den Parlamentariern die Parteizugehörigkeit die Stimmentscheidung informiert. Aber eben nicht determiniert, und deswegen wirken die Parteien nur mit in der Willensbildung, sie legen sie nicht fest. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Artikel 21 GG (Mitwirkung der Parteien an der Willensbildung) und Artikel 38 GG (freies Mandat) habe ich immer als produktiv empfunden. Einer Auflösung dieser produktiven Spannung in die eine oder andere Richtung stehe ich eher skeptisch gegenüber. In der einen Richtung hätten wir das Modell sozialistischer Parlamente mit einem Führungsanspruch der Partei, in die andere Richtung völlig unberechenbare parlamentarische Mehrheiten, in der stabiles Regieren nicht möglich ist (und deshalb auch meines Wissens von keiner Demokratie auf der Welt so praktiziert wird).
Schließlich: Parteien sind ja nicht nur die organisatorischen Vehikel in einer Demokratie, sondern erheblich mehr. Sie stellen Grundorientierungen dar, die auf bestimmten Menschenbildern beruhen. Das gibt ihrem politischen Wollen Basis und eine Berechenbarkeit. Dort, wo es eine solche Grundorientierung nicht gibt, siegt der Affekt, der Augenblick. Das ist dann nicht mehr als die Kapitulation der Verantwortung vor dem Zeitgeist, der Mode. Das wäre aus meiner Sicht das Ende einer verantwortlichen, auf das Gemeinwohl ausgerichteten Politik. In meinem Interesse liegt das jedenfalls nicht.
Mit besten Grüßen
Matthias Zimmer