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Mainaschaff, 14.08.2011
Sehr geehrter Herr Lindner,
Das von der Bundesregierung ausgehandelte Abkommen mit der Schweiz schützt Steuersünder durch den nachfolgend fettgedruckten Satz, der Bestandteil des Abkommens ist, vor der Strafverfolgung in Deutschland.
"Beteiligte an einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit, die vor Unterzeichnung dieses Abkommens begangen wurde, werden nicht verfolgt",
Dies stellt m.E. eine Art Ablasshandel mit Steuerhinterziehern dar und der Staat bzw. der Gesetzgeber leistet damit quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Gleichzeitig ist es eine zynische Verhöhnung aller steuerehrlichen Bürger und untergräbt die Moral einer Gesellschaft. Ich hätte gerne gewusst, wie Ihrer Haltung zu diesem Gesetz ist, ob Sie dies unterstützen oder ob Sie für nicht Verfassungskonform halten.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
