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Sehr geehrte Frau Steinbach,
Sehr geehrter Herr Spänle,


weist in Ihrer am 11.12.2012 an Herrn Spänle erfolgten Fragestellung auf
massive Probleme, auf welche die geplante Einschulung ihrer gehbehinderte Tochter an einer Regelschule stösst, da auf Grund von Finanzierungsproblemen die dafür in Frage kommende Schule nicht darauf vorbereitet ist.
Auf diese Frage antwortet am 09.01.2013 Frau Oberregierungsrätin Nicole Steinbach, doch
trotz der Länge ihrer Antwort finden sich dort m.E. kaum praktikable Lösungsansätze des
benannten Problems.
Frau Steinbach weist auf die Zuständigkeit der Kommunen bezogen auf den barrierefreien Ausbau der Schulen und dass die Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe vom Staat unterstützt werden können, Zitat Frau Steinbach:
"Für die sich aus der Schulaufwandsträgerschaft ergebenden Belastungen der Kommunen hat der bayerische Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gewährt der Staat nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel den Gemeinden Zuweisungen zum Bau von Schulen. Dass Gemeinden diese Kosten ohne Hilfe des Staates schultern müssen, ist daher nicht zutreffend."
www.abgeordnetenwatch.de
Frage 1:
Frau Steinbach spricht von "Zuweisungen zum Bau von Schulen".
Betreffen diese Zuwendungen nur den Neubau von Schulgebäuden
oder können diese auch für den Aus- bzw. Umbau bestehender Schulen erteilt werden?
Frage 2:
In welchen Anteilen zu den Gesamtkosten sind solche Zuwendungen möglich?
Frage 3:
Glauben Sie Herr Spähn, dass diese Zuwendungsmöglichkeiten wirklich ausreichen,
um den Kommunen die barrierefreie Gestaltung aller Regelschulen in den nächsten 4 Jahren
zu ermöglichen?
Frage 4:
Oder wird nicht auch der Inklusionsgedanke spätestens dann in Frage gestellt,
wenn das ein entsprechendes Geld kostet?
Mit freundlichen Grüßen,
