Dr. Ludwig Spaenle (CSU)
Abgeordneter Landtag Bayern

Grunddaten
Jahrgang
1961
Berufliche Qualifikation
Studium der Geschichte und kath. Theologie
Ausgeübte Tätigkeit
Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Redakteur beim Bayerischen Rundfunk, MdL
Wohnort
-
Stimmkreis
München-Schwabing
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(...) Wenn Bürgerinnen und Bürger wünschen, dass Bildungspolitik Ländersache bleibt, liegt das daran, dass sie ein qualitativ hochwertiges und gerechtes Bildungssystem möchten. (...)
Parlamentarische Arbeit
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Frage zum Thema Schulen
31.01.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Spaenle,

ich wollte mich bei Ihnen erkundigen, warum manche Gymnasiallehrer nach dem Abschluss des Referendariats zwei Jahre als mobile Reserven eingesetzt werden und in dieser Zeit zum Teil an vier verschiedenen Schulen eingesetzt werden?
Wäre es nicht wesentlich fairer, wenn die Zeit als mobile Reserve auf ein Jahr beschränkt wäre?
Ich habe auch schon von Lehrern gehört, die keine Stelle an ihrer Wunschschule mehr bekommen können, weil eine Planstelle anderweitig besetzt wurde (Neueinstellung), während der betroffene Lehrer noch als mobile Reserve tätig war.
Ich fände es gut, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass die Zeit als mobile Reserve auf ein Jahr befristet wird, da ein Leben in ständiger Unsicherheit (an welcher Schule arbeitet man im nächsten Halbjahr?) sicherlich nicht sehr motivierend ist für junge Lehrkräfte.

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
2Empfehlungen
09.04.2013
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrte Frau ,

haben Sie Dank für Ihre o. g. Anfrage. Die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist ein zentrales Ziel des Staatsministeriums. So soll durch verschiedene Maßnahmen der ersatzlos ausfallende Unterricht an allen Schularten weiter reduziert werden. Eine dieser Maßnahmen an allen Schularten ist das Konzept der Mobilen Reserve. Seit dem Schuljahr 2011/ 12 gibt es auch im Bereich der staatlichen Gymnasien eine Mobile Reserve, welche zur Deckung längerfristiger Ausfälle von Lehrkräften eingesetzt wird. Hierzu gehören beispielsweise Ausfälle, die durch Mutterschutz, Elternzeit oder langfristige Erkrankung einer Stammlehrkraft entstehen. Die Tätigkeit in der Mobilen Reserve dauerte bzw. dauert für Lehrkräfte, die vor Februar 2013 eingestellt wurden, in der Regel zwei Jahre. Sollte die jeweilige Standortschule mit der vorläufigen Unterrichtsübersicht dauerhaften strukturellen Bedarf in der Fächerkombination der Lehrkraft in der Mobilen Reserve melden, so ist auf Antrag der Lehrkraft auch eine Versetzung an diese Schule als feste Stammlehrkraft möglich; in diesem Fall endet die Tätigkeit in der Mobilen Reserve vor Ablauf der Zweijahresfrist. Für Lehrkräfte, die ab Februar 2013 eingestellt wurden, dauert der Einsatz in der Mobilen Reserve in der Regel nur noch ein Schuljahr. Dies stellt eine Verbesserung der von Ihnen angesprochenen Planungssicherheit für die betroffenen Lehrkräfte dar; Ihr Anliegen würde somit bereits umgesetzt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Götzl Ministerialrat
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Frage zum Thema Schulen
28.04.2013
Von:

Sehr geehrte Frau Steinbach,
Sehr geehrter Herr Spänle,

weist in Ihrer am 11.12.2012 an Herrn Spänle erfolgten Fragestellung auf
massive Probleme, auf welche die geplante Einschulung ihrer gehbehinderte Tochter an einer Regelschule stösst, da auf Grund von Finanzierungsproblemen die dafür in Frage kommende Schule nicht darauf vorbereitet ist.

Auf diese Frage antwortet am 09.01.2013 Frau Oberregierungsrätin Nicole Steinbach, doch
trotz der Länge ihrer Antwort finden sich dort m.E. kaum praktikable Lösungsansätze des
benannten Problems.

Frau Steinbach weist auf die Zuständigkeit der Kommunen bezogen auf den barrierefreien Ausbau der Schulen und dass die Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgabe vom Staat unterstützt werden können, Zitat Frau Steinbach:

"Für die sich aus der Schulaufwandsträgerschaft ergebenden Belastungen der Kommunen hat der bayerische Gesetzgeber Vorsorge getroffen: Nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) gewährt der Staat nach Maßgabe der Bewilligung im Staatshaushalt zuzüglich der gemäß Art. 1 Abs. 2 bereitgestellten Verstärkungsmittel den Gemeinden Zuweisungen zum Bau von Schulen. Dass Gemeinden diese Kosten ohne Hilfe des Staates schultern müssen, ist daher nicht zutreffend."

www.abgeordnetenwatch.de

Frage 1:

Frau Steinbach spricht von "Zuweisungen zum Bau von Schulen".

Betreffen diese Zuwendungen nur den Neubau von Schulgebäuden
oder können diese auch für den Aus- bzw. Umbau bestehender Schulen erteilt werden?

Frage 2:

In welchen Anteilen zu den Gesamtkosten sind solche Zuwendungen möglich?

Frage 3:

Glauben Sie Herr Spähn, dass diese Zuwendungsmöglichkeiten wirklich ausreichen,
um den Kommunen die barrierefreie Gestaltung aller Regelschulen in den nächsten 4 Jahren
zu ermöglichen?

Frage 4:

Oder wird nicht auch der Inklusionsgedanke spätestens dann in Frage gestellt,
wenn das ein entsprechendes Geld kostet?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Ludwig Spaenle
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28.05.2013
Dr. Ludwig Spaenle
Sehr geehrter Herr ,

als Besucher der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de haben Sie mit Bezug auf ein Schreiben des Staatsministeriums vom Januar 2013 Nachfragen an Herrn Minister Dr. Spaenle gestellt. Diese beziehen sich auf Kosten, welche im Zuge der Unterrichtung körperbehinderter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen für die kommunalen Sachaufwandsträger entstehen können. Im Auftrag von Herrn Staatsminister darf ich Ihnen antworten.

Wie in eingangs benanntem Schreiben mitgeteilt, gewährt der Staat nach Art. 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) den Gemeinden Zuweisungen zum Bau von Schulen (Neubau, An- und Umbauten). Federführendes Ressort ist insoweit das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, welches auch generell für die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich zuständig ist. Der Finanzausgleich zwischen den staatlichen und kommunalen Ebenen betrifft zahlreiche Bereiche des öffentlichen Lebens und begründet im Ergebnis ein ausgewogenes und auf den Einnahmen und Ausgaben der jeweiligen Ebene (z. B. Kommunalsteuern, Bundesmittel, Gebührenerhebung) basierendes Finanzierungssystem. Gerade im schulischen Bereich zeigt sich die finanzielle Verantwortung zwischen den einzelnen Ebenen besonderes differenziert, was nicht zuletzt auf die entsprechende Verankerung in der Bayerischen Verfassung (BV) zurückzuführen ist. So bestimmt Art. 133 BV, dass bei der Einrichtung öffentlicher Bildungsanstalten Staat und Kommunen zusammenwirken. Ich bitte Sie, diese gemeinsame Verantwortung von Staat und Gemeinden auch im Hinblick auf das Ziel eines inklusiven Schulwesens zu sehen. Die Umsetzung der Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle öffentlichen Stellen vor besondere Herausforderungen stellt. Hierzu sei nochmals versichert, dass sich der Freistaat Bayern seiner Verantwortung bewusst ist und bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen hat.

Im Hinblick auf Ihre Fragestellungen zum konkreten Vollzug der Vorschriften des FAG bitte ich um Verständnis, Sie an das Bayerische Staatsminis-terium der Finanzen als zuständiges Ressort zu verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Tanja Götz
Ministerialrätin
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
06.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Spaenle,

wie berichtet wollen Sie Aufwandsentschädigungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern für Ihre Abgeordnetentätigkeit zurückzahlen.

1. War die Beschäftigung nach den Regeln des Landtages rechtlich in Ordnung?
2. Wenn ja, warum zahlen Sie dann die gezahlten Aufwandsentschädigungen zurück und an wem bzw. wie werden Sie diese zurückzahlen?
3. Entspricht die Rückzahlung Ihrer eigenen Überzeugung und Ihrer freien Entscheidung?
4. Wurden Sie zu einer Rückzahlung aufgefordert, gedrängt oder genötigt? Wenn ja, von wem: z.B. Fraktion, Frau Stewens, CSU-Führung, H. Seehofer? Und wenn ja, auf welche Weise?
5. Sie haben gesagt, Sie wollen das Geld einer karitativen Einrichtung spenden. Herr Seehofer hat gesagt, das geht nicht, das Geld ist an den Staat zurückzuzahlen. Werden Sie sich daran halten? Wenn ja, kann H. Seehofer bestimmen was Sie mit ihrem rechtlich korrekt erhaltenem Geld (falls 1. mit ja beantwortet) zu machen haben?
6. Sind von dem Geld, das Sie jetzt zurückzahlen wollen, Steuern und Sozialabgaben bezahlt worden? Wenn ja, werden Sie diese rückrechnen und ggf. in die Rückzahlung einfließen lassen?
7. Werden Sie das Geld aus Ihrem persönlichen Vermögen zurückzahlen. Oder müssen die von Ihnen Beschäftigten die erhaltene Entlohnung zurückgeben?

Mit freundlichen Grüßen

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Frage zum Thema Kinder und Jugend
14.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

zunächst einmal: ich finde es beschämend, dass Sie den Anstellungsvertrag mit Ihrer Ehefrau (auf Kosten des Steuerzahlers!) erst dann gekündigt haben, nachdem(!) der Politikwissenschaftler von Arnim die besondere Form der "Familienförderung" in Bayern vor Kurzem öffentlich publik machte. Daher hat Ihr jetziges Handeln absolut nichts mit eigener Einsicht oder Gewissensbissen zu tun.

Nächstes Thema (in eigener Sache):
Ich beabsichtige, einen neuen Modellflugplatz im Lkr. Freising zu errichten. Ich wandte mich mit meinem Anliegen bereits an die Herren Dr. Söder (CSU) und Dr. Heubisch (FDP). Da der Intendant Enoch zu Guttenberg kürzlich massive finanzielle Unterstützung (800.000 € p.a.) für seine "Herrenchiemsee Festspiele" von den beiden Herren zugesichert bekam (siehe www.rosenheim24.de und www.merkur-online.de ) und ich mich hiermit auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufe, erwarte ich von Ihnen ebenso eine öffentliche Förderung durch den Freistaat Bayern.
Herr Dr. Söder bat mich gestern, mich mit meinem Anliegen (eigentlich: Forderung) an Ihr Ministerium zu wenden (siehe www.abgeordnetenwatch.de , Antwort vom 13.05.13 (S.26)).

Meine Fragen:

  • Wie hoch ist der Förderbetrag, mit dem ich rechnen darf (1/4 der Summe für E. zu Guttenberg würde mir bereits reichen)?
  • Ab wann kann ich mit der Förderung durch das bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ihr Ressort) rechnen?

Für die baldige Beantwortung meiner Fragen sowie Ihre tatkräftige Unterstützung meines Vorhabens bedanke ich mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
(85386 Eching, Lkr. Freising)

PS: Es ist wohl hoffentlich unstrittig, dass der Modellflug förderungswürdig ist.

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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
04.06.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Spänle,

mit entsetzen verfolge ich den Verlauf des Ihnen sicherlich bekannten Falles "Mollath". Die Aussagen des damals zuständigen Richters vor dem Untersuchungsausschuss, dass er "zu faul" sei, eine Verteidigungsschrift zu lesen, und die Falschaussage von Frau Dr. Beate Merk gegenüber der ARD in Bezug auf das Gutachten zu den Vorwürfen gegenüber der Ex-Frau von Herrn Mollath, lassen mich sehr nachdenklich werden. Ich fühle mich durch ein solches Verhalten der Justiz und der zuständigen Ministerin in meinem Grundrechten bedroht. Daher meine Frage, was Unternehmen Sie als Regierungsmitglied und Vertreter meines Stimmkreises im Landtag, dass uns Bürgern nicht vergleichbares Unrecht geschieht und im konkreten Fall Mollath dieser ein faires verfahren bekommt?

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