Dr. Johann Wadephul (CDU)
Kandidat Bundestagswahl 2009
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Dr. Johann Wadephul
© CDU
Jahrgang
1963
Berufliche Qualifikation
Dr. jur.
Ausgeübte Tätigkeit
Rechtsanwalt
Wohnort
Molfsee
Wahlkreis
Rendsburg-Eckernförde , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
40,2%
Landeslistenplatz
1, Schleswig-Holstein
(...) *Allerdings rate ich davon ab, bestimmte Standards festzuschreiben oder Freie Software gegenüber Proprietären Standards (und umgekehrt) zu bevorzugen - diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden.* (...)
 
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Frage zum Thema Finanzpolitik
24.07.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Wadepfuhl,
die aktuelle Koalitionsregierung in Berlin begegnet der Weltwirtschaftskrise mit einem umfangreichen Paket an Maßnahmen und erhält von internationaler Seite auch Respekt dafür.
Dennoch geschehen diese Maßnahme zu Lasten der zukünftigen Haushalte und erfordern einen enormen Sparwillen und den Mut zu unpopulären Maßnahmen.
Wo - in welchen Bereichen sehen Sie die Möglichkeiten Milliarden einzusparen, wo setzen Sie Prioritäten?
Welche Möglichkeiten und themenorientierten Prioritäten sehen Sie im Steuerungsinstrument "Steuern und Abgaben " bezüglich
1. einer Entlastung der Bürger,
2. einer Umverteilung zwischen gesellschaftsrelevanten Gruppen oder
3. einer Anpassung der Steuern an die möglichen Haushaltslöcher?

In Erwartung Ihrer Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Dr. Johann Wadephul
5Empfehlungen
12.08.2009
Dr. Johann Wadephul
Sehr geehrter Herr ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.

Für mich hat die steuerliche Entlastung unserer Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahren Vorrang vor neuen staatlichen Aktionsfeldern. Wir müssen weiter daran arbeiten, unsere Steuergesetzgebung einfach, niedrig und gerecht zu gestalten. Steuererhöhungen wären gerade in der Wirtschaftskrise und im Zusammenhang mit ihrer Überwindung der falsche Weg.

Im Mittelpunkt der steuerpolitischen Entscheidungen der nächsten Legislaturperiode muss eine grundlegende Tarifreform bei der Einkommensteuer stehen, die schleichende Steuererhöhungen allein aufgrund des Tarifverlaufs abmildert. Hierzu gehören für uns als CDU ebenso der Abbau des so genannten "Mittelstandsbauches", der zurzeit noch verhindert, dass Lohnerhöhungen auch wirklich bei denjenigen ankommen, die sie erarbeitet haben, als auch eine Senkung des Eingangssteuersatzes, da die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen heute oftmals an die Grenze ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit stoßen. Daher möchte ich mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, den Eingangssteuersatz in zwei Stufen von derzeit vierzehn auf künftig nur noch zwölf Prozent abzusenken.

Gleichzeitig möchte ich aktiv daran mitwirken, eine Verschiebung des Höchststeuersatzes zu erreichen, der nach Auffassung der Union mittelfristig nicht bereits ab 52.552 Euro wie zurzeit, sondern erst ab 60.000 Euro greifen sollte. So wollen wir sicherstellen, dass der Spitzensteuersatz, der heute auch viele Facharbeiter, Handwerker und Kleinunternehmer trifft, künftig tatsächlich nur noch Spitzenverdiener erreicht, wie es ja auch seiner eigentlichen Intention entspricht.

Einen weiteren Schwerpunkt in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages wird die flexiblere Gestaltung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge darstellen, deren Verbesserung allein schon aufgrund der demographischen Entwicklung unterlässlich ist. Hier geht es uns insbesondere um eine generelle Vereinfachung und um Maßnahmen zur Entbürokratisierung.

Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes hängt darüber hinaus wesentlich mit den Forschungs- und Innovationsaktivitäten unserer heimischen Wirtschaft zusammen, die wir durch die Einführung einer steuerlichen Förderung unterstützen wollen. Diese wird insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, wenn sie in geeigneter Weise mit der bestehenden themenspezifischen Projektförderung kombiniert wird.

Hinsichtlich der von Ihnen angefragten "Anpassung der Steuern an die möglichen Haushaltslöcher" möchte ich betonen, dass es gerade umgekehrt unser Ziel sein muss, die Ausgaben des Staates unter Glättung konjunktureller Schwankungen an die von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bereitgestellten Mittel anzupassen. Daher muss es darum gehen, durch eine stetige Reduzierung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt die von der CDU durchgesetzte Schuldenbremse im Grundgesetz auch tatsächlich einzuhalten. Unser Anspruch ist, so bald wie möglich einen Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorzulegen. Dies wird uns nur gelingen, wenn wir Haushaltsdisziplin üben und die staatlich übernommenen Aufgaben konsequent und fortlaufend auf ihre andauernde Notwendigkeit hin überprüfen.

In der Erwartung, Ihrem Informationsinteresse gerecht geworden zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul
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Frage zum Thema Finanzpolitik
15.08.2009
Von:
Ulf

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß auch der öffentliche Dienst und hier besonders die Beamten mit dem unsäglich Beihilfewesen einen Beitrag zur Finanzierung ihres Arbeitgebers - wie in so vielen Privatfirmen - leisten müssen?
Antwort von Dr. Johann Wadephul
6Empfehlungen
17.08.2009
Dr. Johann Wadephul
Sehr geehrter Herr ,

für eine Abschaffung des "Beihilfewesens" werde ich mich nicht einsetzen.

Gerne begründe ich dies: Richtig ist, dass Bund, Länder und Kommunen enorm verschuldet sind. Eine Verschuldung von mehr als 1,5 Millionen Euro verlangt ein mutiges Handeln aller verantwortlichen Politiker. Dazu bin ich in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein bereit gewesen, zum Teil auch "auf Kosten" der Beamtinnen und Beamten. So haben wir in Schleswig-Holstein die so genannten Weihnachtsgeldzahlungen praktisch abgeschafft. Hier gab es verständlicherweise schärfsten Protest der Beamtinnen und Beamten. Dennoch war dieser Weg angesichts der hohen Schulden des Landes unumgänglich.

Zu den Besonderheiten des öffentlichen Dienstes gehört es jedoch, dass sie in einem besonderen Treue- und Dienstverhältnis zur Anstellungskörperschaft stehen. Daher rührte auch die Verantwortlichkeit des Staates für die Gesundheit der bei ihm beschäftigten Beamtinnen und Beamten. Hier ist das Beihilfewesen entstanden, welches dem Beamten für einen bestimmten Teil der entstehenden Krankheitskosten einen staatlichen Zuschuss gewährt, während er sich im Übrigen privat zu versichern hat. Vergleicht man diese Kosten mit den Aufwendungen, die der Staat bei Versicherung all dieser Personen in einer gesetzlichen Krankenkasse aufwenden müsste, dann stellt man fest, dass die Gewährung von Beihilfe für den Staat günstiger ist. Im Übrigen hat es in den vergangenen Jahren auch bei der Gewährung von Beihilfe erhebliche Einschnitte gegeben, etwa durch Einführung von Selbstbeteiligungsregelungen, die das gesetzliche Krankenversicherungswesen überhaupt nicht kennt.

Ich sehe darin insgesamt eine angemessene Lösung, die für die Steuerzahler im Ergebnis günstiger ist und die die verständlichen Versorgungsansprüche von Beamtinnen und Beamten berücksichtigt.

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul
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Frage zum Thema Umweltpolitik
30.08.2009
Von:

Sehr geehrter Herr Wadephul,

wie wollen Sie den zur Bewältigung der Haushaltskriese und zum dringend notwendigen Schuldenabbau von fast allen Parteien als notwendig angesehenen Personalabbau im öffentlichen Dienst durchführen, wenn Ihre Partei die CDU, die von Arbeitsminister Scholz vorgeschlagene/geforderte Verlängerung der Vorruhestandsregelung ablehnt ??
Die Vorruhestandsregelung ist nicht zuletzt auch eine große Chance für junge Leute in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen, ein Weg der ohne die Verlängerung für viele blockiert bleiben wird! Werden Sie sich für die Verlängerung der Vorruhestandsregelung einsetzen ?
Oder plant Ihre Partei zum Personalabbau gerade im öffentlichen Dienst auch Entlassungen ?

Nun noch zu einem anderen sehr brisanten Thema :

Mitten im "Naturpark Westensee" liegt der Tontauben-Schießplatz Warder, und damit wohl das größte "legale" Umweltverschmutzungsgebiet des Landes! Täglich dürfen hier "gutbetuchte" Schützen, die meistens nicht einmal in Schleswig-Holstein wohnen, mit Blei auf Tontauben schießen !
Damit belästigen sie nicht nur die Anwohner von Warder und Groß Vollstedt mit Lärm, sondern sie belasten die schützenswerte Fuhlenauniederung mit Blei und anderen hochgiftigen teils krebserregenden Stoffen !
Inzwischen liegen hier nachweislich über 350 t Blei ! (Quelle: Bodengutachten des Kreis Rendsburg von 2008 (siehe auch www.schiesslaerm.de) Jeder Bürger der nur eine alte Autobatterie abstellt wird zurecht strafrechtlich verfolgt - nur auf dem Schießplatz Warder passiert merkwürdigerweise nichts, obwohl hier schon ca. 2800 "Autobatterien" in der Landschaft liegen - und TÄGLICH werden es mehr! Das alles findet mit Duldung der zuständigen Behörden statt, die sich scheuen - warum auch immer - hier endlich einmal konsequent durchzugreifen !
Meine Frage: Was wollen Sie gegen diesen immer noch uneingeschränkt fortgesetzten Umweltskandal mitten in unserem Naturpark Westensee tun ??
m.f.G.
Antwort von Dr. Johann Wadephul
1Empfehlung
07.09.2009
Dr. Johann Wadephul
Sehr geehrter Herr ,

gerne beantworte ich Ihre Fragen zur "Altersteilzeit" und zum "Naturpark Westensee":

*1.) Zur staatlich geförderten Altersteilzeit*

Manchmal wird aus einem Gesetz in der praktischen Anwendung nahezu das Gegenteil dessen, was es bezwecken wollte. Das Altersteilzeitgesetz aus dem Jahr 1996 ist dafür ein Beispiel. Aus dem "Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand" ist ein Gesetz zur Förderung des vorzeitigen Ruhestands geworden. Es hat einer sehr populären Variante jener Frühverrentungen geebnet, die es eigentlich bekämpfen sollte. Aus der Alternative "Altersteilzeit statt Frühverrentung" ist die Kombination "Altersteilzeit und Frührente" geworden.

Die Hoffnung, mit dem Gesetz eine Abnahme der Altersarbeitslosigkeit durch die Weiterbeschäftigung Älterer in Teilzeit und eine Wiederbesetzung der halben Stellen zu erreichen, hat sich als Illusion erwiesen.

In diesem Sinne war es anerkennenswert, dass sich der damalige sozialdemokratische Bundesarbeitsminister und heutige SPD-Vorsitzende Müntefering zur Notwendigkeit bekannte, das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre anzuheben und konsequenterweise den Ausstieg aus der Förderung der Altersteilzeit bis zum Ende diesen Jahres anzukündigen. Dies war ein wesentlicher Punkt der Agenda 2010, deren Architekt Frank-Walter Steinmeier war.

Denn es kann nicht sein, dass die Steuer- und Beitragszahler den durch das Gesetz bewirkten Personalabbau über die Abgabenfreiheit der Aufstockungsbeträge subventionieren. Jährlich gibt die Bundesagentur für Arbeit etwa 1,3 Milliarden Euro aus. Laut DIHK summieren sich die Ausfälle in der Kranken- und Pflegeversicherung auf jährlich 400 Mio. Euro, die steuerliche Begünstigung der Altersteilzeit koste weitere 500 Mio. Euro.

Hinzu kommt, dass die Erfahrung und Qualifikation älterer Arbeitnehmer angesichts des Fachkräftemangels unverzichtbar für uns sind.

Hinter diesen Reformen steckt eine einfache Einsicht, der sich die Politik nicht länger verschließen konnte und kann: Wir werden alle immer älter, beziehen also länger Rente. Soll das System der Altersvorsorge nicht zusammenbrechen, müssen wir länger arbeiten. Und weil wir mehr gesunde Lebensjahre genießen dürfen, können wir das auch.

*2.) Zum "Naturpark Westensee"*

Schießanlagen sind nur im Außenbereich zu verwirklichen und dort privilegiert -- so auch in Warder. Die emissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde im Jahr 2002 erteilt.

Es ist unbestritten, dass viele Bürger die Betreibung des Schießplatzes als Lärmbelästigung empfinden. Die Schießrichtung hat einen erheblichen Einfluss auf den Lärm am Standort. Dazu liegen Aussagen eines Schallgutachters vor. Ungeachtet dessen liegen der Landesregierung keine Informationen darüber vor, dass die Emissionsschutzwerte verletzt werden.

Auch im Umweltausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages wurde diese Thematik behandelt. Die letzten Informationen aus dem Umweltministerium stammen aus dem Dezember 2008. Eine Detailuntersuchung im Auftrag des Kreises Rendsburg-Eckernförde durch einen Sachverständigen wurde auf der Fachebene ausgewertet.

Folgende Punkte der Ergebnisse und Empfehlungen der Gefährdungsabschätzung wurden auf Fachebene beraten:

  • Zusätzliche Einzäunung des Niedermoores.

  • Aufgrund des hohen Bindungsvermögens von Blei besteht für das belastete Niedermoor kein Sanierungsbedarf, lediglich weiterer Überwachungsbedarf.

  • Für die Fuhlenau wird seitens des Gutachters empfohlen, das belastete Sediment zu entfernen. Vor einer abschließenden Entscheidung sind jedoch weitere Untersuchungen zu den tatsächlichen Auswirkungen erforderlich.

  • Es gibt nachvollziehbare Empfehlungen zur Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung auf angrenzenden Flächen.

  • Das StUA Kiel prüft zusammen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, welche Gutachterempfehlungen über Auflagen im laufenden Betrieb umgesetzt werden können.

"Insgesamt ist festzuhalten, dass sich der Sanierungsbedarf -- derzeit -- wenn überhaupt -- auf das Gewässer beschränkt, es aber weiterhin Überwachungspflichten geben wird. Diese kommen vor allem zum Tragen, wenn es zu Änderungen der Wasserhaltung kommt." (Umdruck 16/3779)

Hierzu besteht weiterer Untersuchungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Schadstoffbelastung der Fuhlenau, um die Gefährdungsabschätzung abschließen zu können. Das ins Gespräch gebrachte Abstellen des Schöpfwerkes an der Fuhlenau hat zusätzliche Laborversuche erforderlich gemacht. Bedauerlicherweise wird auf Grund dieser Verzögerung das abschließende Gutachten erst Ende November 2009 vorliegen,

Die Aussagen belegen, dass diese Problematik erkannt und entsprechend gehandelt wird. Nach meiner festen Überzeugung war es ein Fehler, den Schießplatz zu genehmigen. Wir leben aber in einem Rechtsstaat und nach dessen Regeln wird auch über den Schießplatz entschieden.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Johann Wadephul
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Frage zum Thema Bildung und Kultur
09.09.2009
Von:
- Ott

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

gerade wird sehr viel über Urheberrecht und Netzpolitik diskutiert. Es gibt jedoch auch andere Computerthemen, die für die Politik von großer Bedeutung sind und vor diesem Hintergrund nicht verblassen dürfen. Daher würde mich Ihre Position zu Freier Software interessieren. Halten Sie diese für unterstützens– und schützenswert? Inwiefern werden Sie sich dafür tatsächlich einsetzen?

Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Ott
Antwort von Dr. Johann Wadephul
1Empfehlung
17.09.2009
Dr. Johann Wadephul
*Sehr geehrter Herr Ott,*

*wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, stehe ich der Freien Software und Offenen Standards positiv gegenüber. Das wird schon dadurch deutlich, dass der Bundestag Linux-Server verwendet. Auch trete ich voller Überzeugung für die freie Marktwirtschaft ein.*

*Freie Software und Offene Standards bieten viele Vorteile. Sie bedeuten Wettbewerb, Wahlfreiheit und Innovation und reduzieren die Entstehung von Monopolen und Software-Abhängigkeitsverhältnissen. Vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen bietet eine Software, die schnell an die speziellen Unternehmensbedürfnisse angepasst werden kann, gute Möglichkeiten. Und je mehr Menschen oder Firmen solche Software nutzen, desto mehr Wettbewerb entsteht auf dem IT-Markt. Erfahrungsgemäß bedeutet dies immer auch Vorteile für Kunden, auch für die, die nicht mit dem Thema vertraut sind. Der Telefonmarkt ist dabei ein gutes Beispiel.*

*Allerdings rate ich davon ab, bestimmte Standards festzuschreiben oder Freie Software gegenüber Proprietären Standards (und umgekehrt) zu bevorzugen - diese Aufgabe kann nur im freien Wettbewerb der unterschiedlichen Standards am Markt gelöst werden.*

*In der Hoffnung, Ihnen mit meiner Antwort meine Position erläutert zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihr Interesse an meiner Arbeit.

***Ihr Johann Wadephul, MdL*
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Frage zum Thema Finanzpolitik
17.09.2009
Von:

Sehr geehrter Dr. Wadephul,

auf der Suche nach Standpunkten zum Thema Gesundheit bin ich auf Ihre Antwort vom 17.08.2009 zum Beihilfewesen gestoßen.

Wenn das Beihilfesystem so billig ist hätte ich da eine Idee. Sorgen Sie für eine Abschaffung der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Staat kann dann bei den Angestellten im öffentlichen Dienst genauso wie bei den Beamten Geld einsparen. Zusätzlich wird die Wirtschaft entlastet, da es ja dann auch für die restlichen Arbeitgeber günstiger wird. Die Versicherten werden sich freuen, da sie jetzt Patienten erster Klasse sind! Und mit den Ärzten gibt es auch keine Probleme mehr, sie haben nur noch Privatpatienten und können den höheren Satz abrechnen, dies führt zu Einkommenszuwächsen. Okay es werden ein paar Arbeitsplätze bei den gesetzlichen Krankenkassen wegfallen, die zumindest teilweise neu geschaffen werden im Bereich der Verwaltung der Beihilfen. Unterm Strich also eine tolle Lösung!

Sie werden mir sicherlich Recht geben, wenn ich behaupte, dass in einem solchen System die Kosten steigen werden.

Selbstverständlich ist für die öffentliche Hand das Beihilfeverfahren für die Beamten günstiger. Ist ja auch klar, Beamte wären überwiegend Zahler der Höchstbeiträge im gesetzlichen System. Da es sich um ein Solidarsystem handelt zahlen die einkommensstärkeren für die einkommensschwächeren mit. Wird eine einkommensstarke Gruppe aus dem System herausgenommen hat diese Gruppe selbstverständlich für sich genommen geringere Kosten. Die öffentliche Hand unterläuft meiner Meinung nach dadurch massiv das Solidaritätsprinzip!

Sie werden doch auch nicht etwa behaupten, dass die Fürsorgepflicht der öffentlichen Hand gegenüber Beamten durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gegeben wäre?

Ich persönlich zahle zur Zeit den Höchssatz, gesetzlich, verdiene jedoch zu wenig um mich privat zu versichern. Mehr Beitrag als ich zahlt keiner! Der privatversicherte zahlt weniger und bekommt mehr!

Ist das gerecht?

MfG

Antwort von Dr. Johann Wadephul
1Empfehlung
18.09.2009
Dr. Johann Wadephul
Sehr geehrter Herr ,

Ihre Auffassung teile ich nicht.

Die solidarische Verfassung unseres Krankenversicherungssystems, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten tragen, lässt sich natürlich nicht durch ein staatliches Beihilfewesen ersetzen.

Bei Ihrer Argumentation vergessen Sie die Arbeitgeberanteile.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Johann Wadephul
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