Dr. Joachim Pfeiffer (CDU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Dr. Joachim Pfeiffer
© Bundestagsfraktion CDU/CSU
Geburtstag
25.04.1967
Berufliche Qualifikation
Diplomkaufmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Waiblingen
Wahlkreis
Waiblingen , über Wahlkreis eingezogen
Ergebnis
43,0%
Landeslistenplatz
keinen, Baden-Württemberg
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(...) Wir haben ebenso über die Demonstrationen, deren Angemessenheit und die Eskalation am 30. September gesprochen. Ich habe mein ausdrückliches Bedauern darüber ausgedrückt, dass es zu den Ausschreitungen und in der Folge zu teilweise schweren Verletzungen gekommen ist. Ich habe auch zur Sprache gebracht, dass mich das Vorgehen mancher, die an der Organisation der Demonstrationen beteiligt sind, an Stasi-Methoden erinnert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Finanzen
18.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

werden Sie der Zypernzwangsabgabe zustimmen? Soll hier ein Präzidenzfall für das restliche Europa geschaffen werden? Ich befürchte, ja. Dann nichts wie weg mit unserem Geld.
Ein besorgter Rentner.

Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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04.04.2013
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

nach langen und erkennbar schwierigen Verhandlungen wurde ein Weg aufgezeigt, Zypern zu helfen, ohne dabei die Zukunft des Landes zu verpfänden. Ich hätte mir eine schnellere Lösung gewünscht, aber zu lange war Zypern nicht bereit, die dringend notwendigen Hausaufgaben zu machen. Es wurde nun ein für alle Seiten faires Ergebnis gefunden, mit dem Zypern seine Krise überwinden kann. Im Sinne einer fairen Lastenteilung werden Eigentümer, Gläubiger und Großeinleger der Banken herangezogen. Die Kleinsparer werden geschont.

Zypern selbst hat vergangenes Jahr einen Hilfsantrag gestellt, nachdem klar wurde, dass das Geschäftsmodell der Volkswirtschaft nicht mehr tragfähig ist. Europa hat seine Hilfe angeboten, aber wir verschenken kein Geld. Für die Union war immer wichtig: Keine Leistung ohne Gegenleistung. Ein Hilfsprogramm kann es nur geben, wenn glaubwürdige Schritte zur Korrektur der Fehler unternommen werden, die ursächlich zur Krise geführt haben. Etwas anderes könnten wir auch unseren Steuerzahlern gegenüber nicht rechtfertigen. Weder Deutschland noch die anderen Eurostaaten sind an den Problemen Zyperns schuld.

Es geht bei allen Maßnahmen auch darum, die Einlagen der zyprischen Sparer dauerhaft zu schützen. Wenn zyprische Banken Konkurs gehen sollten, dann wären auch die Kleinsparer betroffen, möglicherweise sogar mit ihren gesamten Einlagen. Diesen Zusammenhang bewusst oder unbewusst zu übersehen, ist verantwortungslos.

Es war ausdrücklich nicht Position der Bundesregierung in den Verhandlungen der Eurogruppe am 15. März, die Sparer bei den Banken über eine einmalige Abgabe zu beteiligen. Dieser Vorschlag – insbesondere auch die Beteiligung aller Sparer ab dem ersten Euro – kam von Seiten Zyperns selbst. Es war offenbar das Ziel der zyprischen Regierung, die Großanleger auf Kosten der eigenen Bevölkerung zu schonen. Das sollte die Regierung in Zypern auch ehrlich sagen.

Die Entscheidung, wann eine Befassung des deutschen Parlamentes stattfindet, obliegt dem Deutschen Bundestag. Die umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Troika arbeitet derzeit Details des möglichen Programms aus. Auf Basis der beschlossenen Eckpunkte muss eine verlässliche Schuldentragfähigkeitsanalyse innerhalb der Troika abgestimmt werden. Diese Analyse soll voraussichtlich in den nächsten Tagen vorliegen. Auf dieser Basis und wenn die Voraussetzungen für eine Restrukturierung der Banken von Zypern erfüllt wurden, wird die Bundesregierung gemäß nationalem Finanzierungsgesetz zum ESM (ESMFinG) den Deutschen Bundestag um Zustimmung zu einem möglichen Hilfsprogramm bitten. Aus heutiger Sicht dürfte dies für die dritte Aprilwoche 2013 machbar sein. Sollten alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein, werde ich dem Hilfsprogramm zustimmen.

Ein Präzedenzfall für das restliche Europa wird mit Zypern nicht geschaffen, denn für Zypern gelten die gleichen Regeln wie für alle anderen Euro-Staaten. Zypern wird nicht besser oder schlechter, nicht großzügiger oder strenger behandelt. Darauf haben auch gerade die Länder bestanden, die schon Hilfen aus dem Rettungsschirm erhalten und große Reform-Anstrengungen unternehmen.

Zum Hintergrund:

Der zyprische Bankensektor ist verglichen mit dem EU-Durchschnitt und der zyprischen Volkswirtschaft sehr groß. Die Branche soll bis 2018 auf ein durchschnittliches Maß schrumpfen. Die Größenordnung entspricht dem durchschnittlichen Verhältnis zwischen der jährlichen Wirtschaftskraft des Landes und der Größe der Bankbilanzen. Die Umstrukturierung wird auf der Basis einer Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission erfolgen, wie es auch im Rahmen des spanischen Hilfsprogramms der Fall ist.

Der Finanzbedarf der zyprischen Banken beträgt ca. 10 Mrd. Euro. Es ist schwer vorstellbar, wie Zypern ein dementsprechendes Hilfsprogramm des ESM und des IWF in dieser Höhe – zusätzlich zu dem Bedarf des Staates –ohne jegliche Beteiligung der Bankkunden zurückzahlen könnte.

Die Eurogruppe hat ein für den speziellen Fall Zypern ein punktgenaues Programm erstellt. Durch das Programm werden der Finanzsektor auf Zypern, die zyprische Wirtschaft und der zyprische Staat stabilisiert, ohne dass die Zukunft Zyperns durch eine nicht tragfähige und zu große Staatsverschuldung verpfändet wird. Das ist in überhaupt keiner Weise mit der Situation in Deutschland oder den anderen Staaten der Eurozone vergleichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
22.03.2013
Von:
von

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer

Heute hat der Bundestag die Passwort-Herausgabe neu geregelt, indem das Telekommunikationsgesetz geändert wurde.
Innerhalb dieser Regelung sind folgende Daten betroffen:
  • Zu welchem Kunden gehört eine bestimmte Telefonnummer?
  • Welchem Kunden war zu einem bestimmten Zeitpunkt eine dynamische IP-Adresse zugeordnet?
  • Wie lauten die Passwörter und Sperrcodes wie PIN und PUK eines Nutzers?

Wärend ich zu den ersten beiden Punkten noch zustimme, habe ich beim letzten Punkt keinerlei Verständnis mehr. Ist Ihnen bewust, das mit dieser Regelung das Privatrecht und das Vertraulichkeitsrecht eingeschränkt wird. Ich stelle mir vor, meine Passwörter liegen wegen einer Ordnungswidrigkeit (Blitzerfoto) auf einer Polizeistelle rum und tauchen dann ungeschreddert irgendwo auf. Und erzählen Sie uns bitte nicht das würde nicht vorkommen.
Bisher galt, nur ich und das Telekommunikationsunternehmen kennen meine Passwörter. Damit war eine "undichte" Stelle zu lokalisieren.
Wie soll das in Zukunft denn funktionieren? Wer garantiert mir das niemand mit meinen Daten Missbrauch betreibt.

Auf eine Erklärung bin ich gespannt.

MfG von
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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15.04.2013
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr von ,

die Bestandsdatenauskunft ist unerlässlich im Alltag der Polizei, des Zolls, der Kriminalämter und der Nachrichtendienste. Sie wird z. B. bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Netz gebraucht, aber auch zur Ermittlung eines Telefonanschlussinhabers, der einen Selbstmord angekündigt hat. Liegt gegen eine Person ein Verdacht vor, kann die Polizei bei dem jeweiligen Telekommunikationsunternehmen eine Auskunft über z.B. Name und Anschrift des Kunden erfragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch explizite Regelungen für Auskünfte über dynamische IP-Adressen eingefordert, die einem Nutzer zugeordnet werden, sowie über Passwörter von E-Mail-Diensten des Kunden und PIN und PUK seines Mobiltelefons.

Eine wesentliche Verbesserung des jetzigen Gesetzes ist, dass der Anwendungsbereich klarer gefasst wird. Bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes gibt es jetzt die Pflicht, die Betroffenen zu benachrichtigen. D. h., diese können Rechtsschutz dagegen in Anspruch nehmen. Bei heimlichen Auskünften über E-Mail-Passwörter oder Handy-Pins muss die Genehmigung eines Richters eingeholt werden. Das Rechtstaatsprinzip bleibt mithin gewahrt. Was die Behörden jedoch in keinem Fall erhalten, sind Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" liegt hier also nicht vor.

Im Umgang mit den gewonnenen Daten (hier u.a.: Passwörter etc.) ist natürlich äußerste Sorgfalt für alle Beteiligten Pflicht. Etwas anderes würde einen Gesetzesverstoß bedeuten - mit entsprechenden Folgen für den oder die Verantwortlichen. Daher gehe ich natürlich davon aus, dass die Daten nicht einfach so auf einer Polizeistelle herumliegen und irgendwann ungeschreddert im Müll auftauchen. Selbst wenn dies unbeabsichtigt (!) einmal vorkommen sollte, können Sie sich hiergegen wappnen, indem Sie ihre Passwörter, PINs und PUKs regelmäßig wechseln. Dies steht Ihnen immer frei. Ich selber mache dies so und empfehle Ihnen, dies auch so zu handhaben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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Frage zum Thema Wirtschaft
23.03.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,

was halten Sie als Wirtschaftsexperte von folgender Argumentation: Die Nachfrage nach Drogen ist vermutlich unelastisch. Das heißt, dass eine Verringerung der Menge verfügbarer Drogen, etwa durch vergrößerte Bemühung der Strafverfolgungsbehörden, zu einer überproportionalen Erhöhung der Preise, und daher zu einer Erhöhung des Umsatzes führt. Je mehr sich der Staat also bemüht, die Verfügbarkeit von Drogen einzudämmen, um so mehr Gewinne macht die organisierte Kriminalität damit. Daher ist dieser Kampf von vorneherein aussichtslos. Ist dies nicht ein starkes Argument für die Legalisierung aller Drogen? Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen,
Antwort von Dr. Joachim Pfeiffer
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02.04.2013
Dr. Joachim Pfeiffer
Sehr geehrter Herr ,

die Frage nach der ökonomischen Zweckmäßigkeit des Verbotes von Drogen wird immer wieder aufgeworfen. Die wirtschaftlichen Zusammenhänge auf dem illegalen Drogenmarkt sind sehr komplex und weder für, noch gegen eine Legalisierung von Drogen lässt sich ausschließlich ökonomisch argumentieren.

Es ist richtig, dass auch der Drogenhandel dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt. In der Theorie würde der Drogenmarkt, sobald er frei von staatlichen Eingriffen wäre, ein Marktgleichgewicht erreichen, wenn die angebotene und die nachgefragte Menge von Drogen übereinstimmen. Der Gleichgewichtspreis und die Gleichgewichtsmenge würden dieses Marktgleichgewicht bestimmen. Am Punkt des Marktgleichgewichtes verwirklichen Anbieter und Nachfrager ihre Vorstellungen von Preis und Menge.

Die Preiselastizität auf dem Drogenmarkt ist im Vergleich zu legalen Märkten jedoch gering. Preisänderungen wirken sich nur geringfügig auf die Nachfrage aus. Die hohen Preise für Drogen sind auf die erheblichen Transaktionskosten zurückzuführen, die vor allem aus dem Risiko drohender Geld- und Freiheitsstrafen sowie dem relativ hohen Zeitaufwand des Zusammenkommens von Transaktionspartnern resultieren. Die Illegalität von Drogen liegt also im Interesse der Anbieter. Die geringe Wettbewerbsintensität auf dem Drogenmarkt verleiht den Anbietern eine Preissetzungsmacht, die es ihnen erlaubt, je nach Kunden - ob Einsteiger oder Abhängiger - Preisdifferenzierungen vorzunehmen und so hohe Gewinne zu erzielen. Die hohen Drogenpreise, gepaart mit der Sucht, zeichnen auch für die Beschaffungskriminalität verantwortlich. Diese würde in der Folge einer Drogenlegalisierung und den damit verbundenen Preissenkungen bei Drogen sicherlich zurückgehen. Rein ökonomisch ließe sich also durchaus für eine Legalisierung von Drogen plädieren.

Allerdings wird das ökonomische Gleichgewicht in der Realität selbst in freien Märkten kaum erreicht. Zudem ist in der Konsequenz zu befürchten, dass die Entkriminalisierung von Drogen zu einem wahren "Drogenboom" führt. Die Hemmschwellen, bislang verbotene Substanzen zu sich zu nehmen, würden fallen.

Die damit verbundenen Gesundheitsschäden für den Einzelnen kann der Staat nicht verantworten. Aus Gründen der Fürsorgepflicht den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber muss er gesundheitsschädigendes Verhalten verhindern. Das gilt schon für Cannabis als gefährliche Einstiegsdroge. Die wichtige Präventionsarbeit würde durch eine Legalisierung des Drogenkonsums ad absurdum geführt.

Und nicht nur für das Individuum, sondern auch für die Gesamtgesellschaft ist der Drogenkonsum mit massiven Problemen verbunden. Körperlicher und geistiger Verfall sowie psychische Abhängigkeit der Betroffenen gehen zu Lasten der Gesellschaft. Auch wirtschaftliche Folgeschäden sind nicht auszuschließen. Das Gesundheitssystem würde arg strapaziert und die Arbeitsfähigkeit des Einzelnen merklich sinken. Die hohe Produktivität der Deutschen ist einer der Schlüsselfaktoren unseres volkswirtschaftlichen Erfolges. Die Zahl der Sozialhilfeempfänger würde mit hoher Wahrscheinlichkeit steigen und den Fiskus erheblich belasten. In der Konsequenz würden die Steuerzahler die Sucht der Abhängigen finanzieren. Erhöhter Drogenkonsum würde der Gesamtwirtschaft erheblichen Schaden zufügen. Es ist die Aufgabe der Politik, das zu verhindern.

Bei den Überlegungen zu einer Drogenlegalisierung dürfen wir außerdem das Rechtstaatlichkeitsprinzip nicht außer Acht lassen. Die Legalisierung käme letztlich einer Kapitulation vor dem organisierten Verbrechen gleich. Das wäre definitiv das falsche Signal.

Es gilt, die effektivste und effizienteste Strategie zur Bekämpfung des Drogenproblems zu finden. Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es deshalb keine Legalisierung von Drogen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB
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