Sehr geehrter Herr

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haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Gewaltenverteilung in der EU.
Die institutionelle Struktur der Europäischen Union wird immer wieder breit diskutiert und in Frage gestellt. Dies ist wichtig und gut so, schließlich werden dort Entscheidungen für etwa 500 Millionen Bürger getroffen. Ich will im Folgenden versuchen, detaillierter auf Ihre Fragen einzugehen:
Zunächst zur Europäischen Kommission: Sie ist für die korrekte Umsetzung der europäischen Gesetze und des Haushaltsplanes zuständig. Da die Kommission nur dem Gemeinschaftsinteresse verpflichtet ist, hat sie das Initiativrecht für Gesetzesvorlagen. Die Europäische Kommission ist in etwa vergleichbar mit der deutschen Bundesregierung, die ebenfalls Gesetzesvorschläge ausarbeitet. An der Spitze der Europäischen Kommission stehen 27 Kommissare, einer für jeden EU-Mitgliedsstaat. Die Kandidaten werden von den Regierungen vorgeschlagen, doch das Europäische Parlament entscheidet nach Anhörung eines jeden Kommissars. Es kann die ernannten Kommissare ablehnen oder auch während der Amtszeit durch ein Misstrauensvotum abwählen. Das Europäische Parlament kann auch jederzeit die Kommission auffordern, eine Gesetzesinitiative zu starten. Das tut die Kommission dann auch fast immer. Insofern gibt es ein "indirektes Initiativrecht" des Parlaments.
Es ist leider ein weit verbreitetes Missverständnis, dass die Europäische Kommission allein die Entscheidungen in Brüssel trifft. Die Kommission legt, wie schon erwähnt, Gesetzesvorschläge vor, darüber entscheiden dann das Europäische Parlament und der Ministerrat. Im Ministerrat sind die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten vertreten. Da diese Regierungen durch Wahlen zustande kommen, ist der Ministerrat auch demokratisch legitimiert.
Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat Gesetzgeber. Die Mitsprache des Parlaments hat sich seit seiner Gründung stark ausgeweitet. Nur in wenigen Bereichen (z.B. Außen- und Verteidigungspolitik) entscheidet der Rat alleine. Der Vertrag von Lissabon würde die Kontrollkompetenzen des Parlaments nochmals ausweiten und es endgültig zum gleichberechtigten Gesetzgeber machen.
Neben der Einsetzung der Kommissare entscheidet das Parlament auch über den EU - Haushalt und kontrolliert am Ende des Rechnungsjahres, ob alle Gelder ordnungsgemäß ausgegeben wurden.
Ich bin nun seit 30 Jahren Mitglied im Europäischen Parlament und ich kann Ihnen versichern, dass sich das Parlament in dieser Zeit zu einem der Hauptakteure der EU entwickelt hat.
Was die Richter des Europäischen Gerichtshofs betrifft, so werden diese von den Regierungen der Mitgliedsstaaten für jeweils 6 Jahre ernannt. Allerdings müssen sie unabhängig sein und die Qualifikation besitzen, die im jeweiligen Land eine Arbeit am höchsten Gericht ermöglicht. Ich habe den Eindruck, dass der Europäische Gerichtshof unabhängig von den Meinungen der jeweiligen Regierungen sehr kompetent seine Entscheidungen fällt. Ein deutscher Richter des Europäischen Gerichtshofs ist in keinster Weise Geisel der Bundesregierung.
Trotz allem gibt es in der EU noch einige Defizite, was Bürgerbeteiligung und Transparenz der Entscheidungen betrifft. Der Vertrag von Lissabon enthält einige Elemente, um die Lücken zu schließen, zum Beispiel das Europäische Bürgerbegehren. Mit einer Million Unterschriften von Bürgern aus mehreren Mitgliedsstaaten kann die Europäische Kommission in einem bestimmten Bereich zum Handeln aufgefordert werden. Ich selbst stehe seit mehreren Wochen in Verhandlungen mit der Kommission, um ein gemeinsames Lobbyisten - Register zu erstellen, in das sich alle Interessenvertreter, die hier in Brüssel aktiv sind, eintragen müssen. Dabei müssen auch die Ausgaben offengelegt werden, die diese Organisationen für ihre Lobbyarbeit ausgeben. Das kann jeder Bürger im Internet sehen und somit entsteht mehr Offenheit. Es gibt also starke Bemühungen, den interessierten Bürger mehr in den europäischen Entscheidungsfindungsprozess einzubinden. Dazu gehört auch die Forderung der CSU, ein Referendum abzuhalten, wenn Deutschland weitere Souveränitätsrechte an die EU übertragen soll.
Jetzt gilt es für die Beteiligung an den Europawahlen Anfang Juni zu werben, damit die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes dem Wunsch des Volkes entspricht. Je höher die Wahlbeteiligung ist, desto mehr repräsentiert das Europäische Parlament die Bürger.
Mit besten Grüßen
Dr. Ingo FRIEDRICH, MdEP