Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Geburtstag
10.03.1957
Berufliche Qualifikation
Jurist, Ministerialrat
Ausgeübte Tätigkeit
MdB, Bundesinnenminister
Wohnort
Hof
Wahlkreis
Hof
Ergebnis
46,5%
Landeslistenplatz
14, Bayern
weitere Profile
(...) Vielen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch" zum Thema Infrastruktur in Oberfranken. Selbstverständlich ist die optimale Verkehrsanbindung Hochfrankens eines meiner Hauptanliegen, für das ich mich seit Jahren stark mache und ich seit Jahren mit den Hauptverantwortlichen der Deutschen Bahn, der Ministerien und der Behörden im regelmäßigen Kontakt stehe. Doch werden die Ergebnisse dieser Gespräche nicht ständig in der Öffentlichkeit publiziert. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
Fragen an Dr. Hans-Peter Friedrich
Auswahl der Fragen und Antworten
Nachricht an folgende Adresse schicken, sobald eine Antwort eintrifft:


An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen
Bitte loggen Sie sich hier ein.
Frage zum Thema Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen
20.05.2013
Von:

Sie haben am 12.12.2012 für den § 1631 d BGB gestimmt, der die Entfernung der männlichen Vorhaut an nicht einsichts- und entscheidungsfähigen Kindern aus jeglichem Grunde erlaubt.
Viele MdBs trafen diese Entscheidung unter anderem auf Basis der ihnen vorgelegten Informationen. Unter anderem wurde ihnen erklärt, die Zirkumzision finde lege artis statt, habe gesundheitliche Vorteile und der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei verfassungskonform.
Im März dieses Jahres wurde eine Stellungnahme von 38 Pädiatern aus 17 Nationen veröffentlich. Darin wird zusammen mit den Vorsitzenden von 19 europäischen Kinderärzteverbänden die Empfehlung der AAP zur Beschneidung von Jungen scharf kritisiert, weil die Risiken des medizinisch unnötigen Eingriffs die nicht belegten Vorteile bei Weitem überwiegen. Eine adäquate Schmerzausschaltung ist bei Säuglingen nicht möglich, dem noch im Rechtsausschuss hochgelobte Präparat EMLA wurde mittlerweile die Zulassung zur Anwendung auf der Genitalschleimhaut von Säuglingen entzogen.
Dr. Eschelbach, Richter im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in einem der wichtigsten Kommentare zum StGB, dem sogenannten "Beck-Online-Kommentar" das "Beschneidungsgesetz" unter anderem so kommentiert:
"Das Gesetz ist offensichtlich verfassungswidrig (Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 79 Abs 3 GG). Der Verfassungsbruch aus Gründen der Staatsraison macht sich auch nicht bezahlt, weil er die Debatte nicht beenden kann. Bei näherer Betrachtung (Rn 9.1 ff; Rn 35.1 ff) wird evident, dass alle zugrundeliegenden Tatsachenannahmen falsch sind. " Näheres hierzu lesen Sie bitte auf www.beschneidungsforum.de
Meine Frage: Würde Sie auch heute noch, nach Kenntnis all dieser neuen Informationen heute ebenfalls noch für die Legalisierung der nicht therapeutischen Vorhautamputation an nicht einsichtsfähigen Kindern stimmen?

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 6 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Frage zum Thema Inneres und Justiz
24.05.2013
Von:

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

über das Kampagnen-Netzwerk Avaaz läuft derzeit eine Petition mit folgendem Inhalt: "Wie NS-Symbole sollten auch Symbole der untergegangenen DDR, das öffentliche Tragen von NVA-Uniformen, das Relativieren des geschehenen Unrechts geahndet werden. Menschen, die unter diesen Symbolen gelitten haben, Hinterbliebene an der Grenze Erschossener sind, fühlen sich verhöhnt, sind traumatisiert."
Die Petition ist einsehbar unter folgendem Link:
www.avaaz.org
Mich interessiert Ihre Haltung als Bundesinnenminister dazu: Finden Sie diese Petition unterstützenswert, vielleicht sogar mit Ihrer eigenen Unterschrift?
Und noch eine Frage dazu: Woran liegt es, dass die in der Petition genannte Forderung nicht schon längst auf parlamentarischer Ebene durchgesetzt wurde? Anders gefragt: Was spricht gegen ein Verbot des öffentlichen Tragens von Symbolen der DDR-Diktatur?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen. Um eine Nachricht zu erhalten, sobald eine Antwort eintrifft, tragen Sie sich bitte über die untenstehende Benachrichtigen-Funktion ein.

Auf diese Antwort warten bisher 23 Interessierte
X
Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen
Lesezeichen
Ihre Frage an Dr. Hans-Peter Friedrich
  • Wurde Ihre Frage bereits gestellt?
    Durchsuchen Sie alle Fragen und Antworten in diesem Profil nach einem Stichwort:

Ihre Frage wurde bisher nicht gestellt?
Geben Sie bitte hier Ihre Kontaktdaten und Ihre Frage ein:

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  

    Die Angabe Ihres vollständigen Namens ist verpflichtend.
    Der Name wird verschlüsselt und ist nicht über Suchmaschinen auffindbar.

  •  
    An diese Adresse den abgeordnetenwatch.de-Newsletter bestellen. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.

    Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse ist verpflichtend.
    Dies ist notwendig, um Sie über eine Antwort des Abgeordneten zu informieren oder bei Rückfragen kontaktieren zu können. Ihre E-Mail-Adresse wird weder an den Abgeordneten noch an Dritte weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist verpflichtend.
    Sie wird nicht veröffentlicht, aber an den Abgeordneten weitergegeben.

  •  

    Diese Angabe ist optional.
    Sie wird nicht veröffentlicht und nur zur internen Verwendung bzw. für evtl. Rückfragen benötigt.

  • noch 2000 Zeichen

  • Spamschutz - wie viel ist 11 + 4:
  • Ich erkläre mich mit der Veröffentlichung meiner Frage auf abgeordnetenwatch.de einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen zur Behandlung meiner Daten habe ich gelesen.
  • Folgende Felder wurden nicht ausgefüllt oder weisen Fehler auf:
    Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse und Wohnort

  • Die Freischaltung von Fragen kann je nach Nutzeraufkommen u.U. einige Stunden dauern, da alle eingehenden Fragen von einem Moderatorenteam überprüft werden. Ich habe den Moderations-Codex gelesen und sichergestellt, dass meine Frage nicht gegen diesen verstößt. Moderations-Codex aufrufen
    Falls meine Frage nicht freigeschaltet werden kann, werde ich darüber von einem Moderator informiert.
    Aus Gründen der Rechtssicherheit wird Ihre IP-Adresse gespeichert, aber nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.